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201764-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Verkehrssituation Schlehenweg

Nummer
201764-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
10.11.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.03.2021 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 201764 Bürgerantrag: Verkehrssituation Schlehenweg

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
201764-1
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Bürgerantrag: Verkehrssituation Schlehenweg
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 16.12.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung hat den Standort des Verkehrszeichen 274.1 „Tempo 30-Zone“
im Schlehenweg geprüft. Nach der Verwaltungsvorschrift der
Straßenverkehrsordnung ist am Anfang einer solchen Zone das
Verkehrszeichen so aufzustellen, dass es bereits auf ausreichende Entfernung
vor dem Einfahren in den Bereich wahrgenommen werden kann.
Dazu kann es erforderlich sein, dass das Zeichen von Einmündungen oder
Kreuzungen abgesetzt aufgestellt wird. Deshalb wird entsprechend einer
verwaltungsinternen Abstimmung ein zweites Schild „Tempo-30-Zone“ auf der
gegenüberliegenden Straßenseite der Einfahrt in den Schlehenweg aufgestellt.
Das vorhandene Schild wird etwas versetzt, um es besser erkennbar zu
machen.
Die Verwaltung kontrolliert den Bereich im Rahmen der personellen und
einsatzbedingten Möglichkeiten. Festgestellte Parkverstöße werden
entsprechend geahndet.
Den Grundstücken im Bereich des Schlehenweges sind überwiegend Garagen
bzw. Stellplatzanlagen zugeordnet, sodass der nach der Landesbauordnung
notwendige Bedarf im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren nachgewiesen
wurde.
Garagen dienen nach § 2 (3) Ziffer 8 Bauordnung für das Land Nordrhein-
Westfalen (BauO NRW) dem Abstellen von Kraftfahrzeugen und/ oder
Fahrrädern. Sofern dem Bauordnungsamt bekannt wird, dass eine
zweckwidrige Nutzung gegeben ist, wird sie an den Eigentümer der Garage
herantreten und ihn zur zweckentsprechenden Nutzung auffordern.
Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Bad Godesberg:
Dem Bürgerantrag wird entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme
der Verwaltung entprochen. Mit diesem positiven Votum der Bezirksvbertretung
Bad Godesberg ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.Seite 1 von 2

Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 21:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de