201764-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Verkehrssituation Schlehenweg
Kerndaten
- Nummer
- 201764-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 10.11.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (2.058 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 201764-1 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Bürgerantrag: Verkehrssituation Schlehenweg Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 16.12.2020 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung hat den Standort des Verkehrszeichen 274.1 „Tempo 30-Zone“ im Schlehenweg geprüft. Nach der Verwaltungsvorschrift der Straßenverkehrsordnung ist am Anfang einer solchen Zone das Verkehrszeichen so aufzustellen, dass es bereits auf ausreichende Entfernung vor dem Einfahren in den Bereich wahrgenommen werden kann. Dazu kann es erforderlich sein, dass das Zeichen von Einmündungen oder Kreuzungen abgesetzt aufgestellt wird. Deshalb wird entsprechend einer verwaltungsinternen Abstimmung ein zweites Schild „Tempo-30-Zone“ auf der gegenüberliegenden Straßenseite der Einfahrt in den Schlehenweg aufgestellt. Das vorhandene Schild wird etwas versetzt, um es besser erkennbar zu machen. Die Verwaltung kontrolliert den Bereich im Rahmen der personellen und einsatzbedingten Möglichkeiten. Festgestellte Parkverstöße werden entsprechend geahndet. Den Grundstücken im Bereich des Schlehenweges sind überwiegend Garagen bzw. Stellplatzanlagen zugeordnet, sodass der nach der Landesbauordnung notwendige Bedarf im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren nachgewiesen wurde. Garagen dienen nach § 2 (3) Ziffer 8 Bauordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (BauO NRW) dem Abstellen von Kraftfahrzeugen und/ oder Fahrrädern. Sofern dem Bauordnungsamt bekannt wird, dass eine zweckwidrige Nutzung gegeben ist, wird sie an den Eigentümer der Garage herantreten und ihn zur zweckentsprechenden Nutzung auffordern. Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Bad Godesberg: Dem Bürgerantrag wird entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung entprochen. Mit diesem positiven Votum der Bezirksvbertretung Bad Godesberg ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de