201755 · Beschlussvorlage
Festlegung der Zahl der Stellvertreter/innen des Bezirksbürgermeisters/der Bezirksbürgermeisterin
Kerndaten
- Nummer
- 201755
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 09.10.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Konstituierende Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (778 Zeichen)
Beschlussvorlage öffentlich 201755 Der Oberbürgermeister Federführung: Bezirksverwaltungsstelle Bad Godesberg Dezernat: Dez. I Festlegung der Zahl der Stellvertreter/innen des Bezirksbürgermeisters/der Bezirksbürgermeisterin Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 03.11.2020 Entscheidung Beschlussvorschlag Es werden zwei Stellvertreter/innen des Bezirksbürgermeisters/der Bezirksbürgermeisterin gewählt. Begründung Gemäß § 36 Abs. 3 in Verbindung mit § 67 Abs. 2 GO NRW erfolgt die Wahl der Stellvertreter/innen des Bezirksbürgermeisters/der Bezirksbürgermeisterin ohne Aussprache in einem Wahlgang nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Es ist daher erforderlich, vor Durchführung der Wahl die Anzahl der Stellvertreter/innen festzulegen. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de