201754 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Erschließungsbeiträge Zur Saalkirche
Kerndaten
- Nummer
- 201754
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 05.10.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
Dateien
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 201754 Der Oberbürgermeister Federführung: Bürgerbüro/Bürgerbeteiligung/Ombudsstelle Dezernat: Dez. OB 01.10.2020 Bürgerantrag: Erschließungsbeiträge Zur Saalkirche Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 09.12.2020 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag thematisiert die vorgesehene Erhebung von Beiträgen für die Erschließungsmaßnahme Zur Saalkirche. Einzelheiten zu den Antragsinhalten und zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Schreiben vom 01.10.2020. Die Kontaktdaten mit Informationen insbesondere zu den Eigentumsverhältnissen liegen der Verwaltung vor. Auf eine Beifügung zu den Antragsunterlagen wurden wegen der persönlichen Daten verzichtet. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich)Seite 1 von 4 Bonn, 1. Oktober 2020 Eigentümer Zur Saalkirche, Flur 76, Flurstück 285 und 286, Eigentümerin Zur Saalkirche, Flur 76, Flurstück 261 und 262, Eigentümerin Zur Saalkirche, Flur 76, Flurstück 311. An das Bauordnungsamt der Stadt Bonn Stadthaus Berliner Platz 2 53111 Bonn Übermittlung per E-Mail an Betr.: Erschließungsbeiträge Zur Saalkirche – Bürgeranträge und Fragen betroffener Anwohner Sehr geehrte Wir, als Eigentümer der Flurstücke 285, 286, 261, 262, und 311 an der der Zur Saalkirche wurden vom Bauordnungsamt mit Schreiben vom 18.09.2020 über die Festsetzung einer Vorausleistung auf den endgültigen Erschließungsbeitrag von den Erschließungskosten informiert worden. Darin werden wir darauf hingewiesen, etwa Mitte Oktober, während der laufende Corona Epidemie, mehrere zehntausend Euro pro Flurstück an Erschließungsbeitrag zahlen zu müssen. Nach Prüfung Ihres Schreibens haben wir vor dem Hintergrund des 2020 vom Land überarbeiteten Kommunalabgabengesetzes, das zum Ziel hat, Anwohnerinnen und Anwohner um die Hälfte bei den Erschließungskosten zu entlasten, sowie der aus unserer Sicht zahlreichen offenen Fragen folgende Anträge:Seite 2 von 4 Bitte leiten Sie die Anträge an das zuständige Bürgerbüro weiter, damit eine Befassung in den politischen Gremien erfolgen kann. - Offizieller Bürgerantrag: Aussetzung der für Mitte Oktober 2020 beabsichtigten Beitragserhebung. - Offizieller Bürgerantrag: Antragstellung beim Land auf Fördermittel für die Erschließungsmaßnahme Zur Saalkirche, um die Anliegerkosten um die Hälfte zu reduzieren. - Beantwortung untenstehenden Fragen rechtzeitig vor Zusendung der Beitragserhebung. Fragen, die nicht in Ihren Verantwortungsbereich fallen, bitten wir, verwaltungsintern an die zuständigen Stellen weiterzuleiten und uns die Antworten zuzuleiten. 1. Die Ausbauplanung wurde laut Ihrer Auskunft am 05.06.2018 von der Bezirksvertretung Beuel beschlossen: a) Warum wurde vor Beschlussfassung die Ausbauplanung nicht in einer Bürgerinformation vorgestellt? b) Warum wurde die Ausbauplanung nicht nach der Beschlussfassung in einer Bürgerinformation vorgestellt? c) Planen Sie noch eine Bürgerinformation zu der Ausbauplanung? (Auch in der Corona-Pandemie finden Bürgerinformationsveranstaltungen der Stadt statt) Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? d) Welche Mitwirkungsmöglichkeiten an der Ausbauplanung gibt es für die Betroffenen? e) Welche Möglichkeiten gibt es, Ausbau- und Erschließungskosten zu reduzieren? 2. Welche Kosten verbergen sich konkret hinter den unter Anlage 1 Ihres Schreibens vom 18.9.2020 aufgeführten Positionen: • Straßenbau, • Entwässerung, • Beleuchtung, • Begrünung. Wir bitten um eine ausführliche Aufschlüsselung. 3. Im Rahmen des Umlegungsverfahrens sind 5 Flurstücke der Stadt in der Zur Saalkirche Anlage zugeordnet worden. Werden die Erlöse aus dem Verkauf dieser Flurstücke ganz oder teilweise verwendet, um die Erschließungskosten der anderen Flurstücke zu reduzieren? Falls nicht, warum nicht.Seite 3 von 4 4. Eine Fertigstellung der Zur Saalkirche ist nicht in den kommenden Jahren zu rechnen, da bis jetzt kein einziger Eigentümer mit Baumaßnahmen begonnen hat. Sie nehmen bei der Beitragserhebung Bezug auf das BGB, dort ist von einer Kann-Regelung die Rede. Warum erfolgt die Beitragserhebung für den Straßenbau bereits jetzt bzw. warum erfolgt die Beitragserhebung für den Straßenbau nicht zu einem späteren Zeitpunkt, z.B. bei voraussichtlichem Ende der Baumaßnahme? 5. Im Jahr 2020 hat das Land NRW Änderungen im Kommunalabgabengesetz (Einfügung des neuen § 8a KAG bzw. Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 23.3.2020) vorgenommen. Diese haben zum Ziel, die Anlieger bei den Erschließungskosten um die Hälfte zu entlasten. Die Änderung gilt rückwirkend für Maßnahmen, die nach dem 1.1.2018 beschlossen bzw. begonnen wurden. Nach Auskunft Ihrer Kollegin hat die Bezirksvertretung Beuel die Ausbauplanung am 5.6.2018 beschlossen. a) Hat die Stadtverwaltung für den Straßenausbau der Burghofstraße entsprechend der Vorgaben Fördermittel beim Land NRW beantragt? b) Wenn ja, wie hoch sind die Fördermittel und sind diese in die Berechnung der Ausbaubeiträge eingeflossen? c) Wenn nicht, warum hat die Stadt Bonn die Mittel nicht beantragt? d) Wird die Stadt Bonn noch Mittel für den Straßenausbau der Burghofstraße beim Land gemäß § 8a KAG beantragen? e) Wenn keine Mittelbeantragung vorgesehen ist, warum nicht? 6. Im Jahr 2020 hat das Verkehrsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen 47,25 Mio. € für den Ausbau von unterschiedlichen Radwegen beschlossen. a) Hat die Stadtverwaltung für den Radweg zwischen der Zur Saalkirche und der Burghofstr. Fördermittel beantragt? b) Falls ja, wurde diese berücksichtigt? c) Falls nein, werden sie berücksichtigt? Mit freundlichen Grüßen,Seite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de