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201754 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Erschließungsbeiträge Zur Saalkirche

Nummer
201754
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
05.10.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 05.10.2020
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 09.12.2020

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 09.12.2020 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 95,7 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 201754-1 ST Bürgerantrag: Erschließungsbeiträge Zur Saalkirche

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Text anzeigen (5.594 Zeichen)
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
201754
Der Oberbürgermeister
Federführung:
Bürgerbüro/Bürgerbeteiligung/Ombudsstelle
Dezernat:
Dez. OB
01.10.2020
Bürgerantrag: Erschließungsbeiträge Zur
Saalkirche
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 09.12.2020 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag thematisiert die vorgesehene Erhebung von Beiträgen für die
Erschließungsmaßnahme Zur Saalkirche.
Einzelheiten zu den Antragsinhalten und zur Begründung ergeben sich aus
beigefügtem Schreiben vom 01.10.2020.
Die Kontaktdaten mit Informationen insbesondere zu den
Eigentumsverhältnissen liegen der Verwaltung vor. Auf eine Beifügung zu den
Antragsunterlagen wurden wegen der persönlichen Daten verzichtet.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)Seite 1 von 4

Bonn, 1. Oktober 2020
Eigentümer Zur Saalkirche, Flur 76,
Flurstück 285 und 286,
Eigentümerin Zur Saalkirche, Flur 76, Flurstück 261 und 262,
Eigentümerin Zur Saalkirche, Flur 76, Flurstück 311.
An das Bauordnungsamt der Stadt Bonn
Stadthaus
Berliner Platz 2
53111 Bonn
Übermittlung per E-Mail an
Betr.: Erschließungsbeiträge Zur Saalkirche – Bürgeranträge und Fragen betroffener
Anwohner
Sehr geehrte
Wir, als Eigentümer der Flurstücke 285, 286, 261, 262, und 311 an der der Zur
Saalkirche wurden vom Bauordnungsamt mit Schreiben vom 18.09.2020 über die
Festsetzung einer Vorausleistung auf den endgültigen Erschließungsbeitrag von den
Erschließungskosten informiert worden. Darin werden wir
darauf hingewiesen, etwa Mitte Oktober, während der laufende Corona Epidemie,
mehrere zehntausend Euro pro Flurstück an Erschließungsbeitrag zahlen zu
müssen.
Nach Prüfung Ihres Schreibens haben wir vor dem Hintergrund des 2020 vom Land
überarbeiteten Kommunalabgabengesetzes, das zum Ziel hat, Anwohnerinnen und
Anwohner um die Hälfte bei den Erschließungskosten zu entlasten, sowie der aus
unserer Sicht zahlreichen offenen Fragen folgende Anträge:Seite 2 von 4

Bitte leiten Sie die Anträge an das zuständige Bürgerbüro weiter, damit eine
Befassung in den politischen Gremien erfolgen kann.
- Offizieller Bürgerantrag: Aussetzung der für Mitte Oktober 2020 beabsichtigten
Beitragserhebung.
- Offizieller Bürgerantrag: Antragstellung beim Land auf Fördermittel für die
Erschließungsmaßnahme Zur Saalkirche, um die Anliegerkosten um die Hälfte zu
reduzieren.
- Beantwortung untenstehenden Fragen rechtzeitig vor Zusendung der
Beitragserhebung. Fragen, die nicht in Ihren Verantwortungsbereich fallen, bitten
wir, verwaltungsintern an die zuständigen Stellen weiterzuleiten und uns die
Antworten zuzuleiten.
1. Die Ausbauplanung wurde laut Ihrer Auskunft am 05.06.2018 von der
Bezirksvertretung Beuel beschlossen:
a) Warum wurde vor Beschlussfassung die Ausbauplanung nicht in einer
Bürgerinformation vorgestellt?
b) Warum wurde die Ausbauplanung nicht nach der Beschlussfassung in einer
Bürgerinformation vorgestellt?
c) Planen Sie noch eine Bürgerinformation zu der Ausbauplanung? (Auch in der
Corona-Pandemie finden Bürgerinformationsveranstaltungen der Stadt statt)
Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?
d) Welche Mitwirkungsmöglichkeiten an der Ausbauplanung gibt es für die
Betroffenen?
e) Welche Möglichkeiten gibt es, Ausbau- und Erschließungskosten zu
reduzieren?
2. Welche Kosten verbergen sich konkret hinter den unter Anlage 1 Ihres
Schreibens vom 18.9.2020 aufgeführten Positionen:
• Straßenbau,
• Entwässerung,
• Beleuchtung,
• Begrünung.
Wir bitten um eine ausführliche Aufschlüsselung.
3. Im Rahmen des Umlegungsverfahrens sind 5 Flurstücke der Stadt in der Zur
Saalkirche Anlage zugeordnet worden. Werden die Erlöse aus dem Verkauf
dieser Flurstücke ganz oder teilweise verwendet, um die Erschließungskosten der
anderen Flurstücke zu reduzieren? Falls nicht, warum nicht.Seite 3 von 4

4. Eine Fertigstellung der Zur Saalkirche ist nicht in den kommenden Jahren zu
rechnen, da bis jetzt kein einziger Eigentümer mit Baumaßnahmen begonnen hat.
Sie nehmen bei der Beitragserhebung Bezug auf das BGB, dort ist von einer
Kann-Regelung die Rede. Warum erfolgt die Beitragserhebung für den
Straßenbau bereits jetzt bzw. warum erfolgt die Beitragserhebung für den
Straßenbau nicht zu einem späteren Zeitpunkt, z.B. bei voraussichtlichem Ende
der Baumaßnahme?
5. Im Jahr 2020 hat das Land NRW Änderungen im Kommunalabgabengesetz
(Einfügung des neuen § 8a KAG bzw. Runderlass des Ministeriums für Heimat,
Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 23.3.2020) vorgenommen. Diese
haben zum Ziel, die Anlieger bei den Erschließungskosten um die Hälfte zu
entlasten. Die Änderung gilt rückwirkend für Maßnahmen, die nach dem 1.1.2018
beschlossen bzw. begonnen wurden. Nach Auskunft Ihrer Kollegin
hat die Bezirksvertretung Beuel die Ausbauplanung am 5.6.2018 beschlossen.
a) Hat die Stadtverwaltung für den Straßenausbau der Burghofstraße
entsprechend der Vorgaben Fördermittel beim Land NRW beantragt?
b) Wenn ja, wie hoch sind die Fördermittel und sind diese in die Berechnung der
Ausbaubeiträge eingeflossen?
c) Wenn nicht, warum hat die Stadt Bonn die Mittel nicht beantragt?
d) Wird die Stadt Bonn noch Mittel für den Straßenausbau der Burghofstraße
beim Land gemäß § 8a KAG beantragen?
e) Wenn keine Mittelbeantragung vorgesehen ist, warum nicht?
6. Im Jahr 2020 hat das Verkehrsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen
47,25 Mio. € für den Ausbau von unterschiedlichen Radwegen beschlossen.
a) Hat die Stadtverwaltung für den Radweg zwischen der Zur Saalkirche und der
Burghofstr. Fördermittel beantragt?
b) Falls ja, wurde diese berücksichtigt?
c) Falls nein, werden sie berücksichtigt?
Mit freundlichen Grüßen,Seite 4 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 00:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de