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201753 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Erschließungsbeiträge Burghofstraße

Nummer
201753
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
05.10.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 05.10.2020
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 09.12.2020

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 09.12.2020 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 532,8 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 201753-1 ST Bürgerantrag: Erschließungsbeiträge Burghofstraße

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
201753
Der Oberbürgermeister
Federführung:
Bürgerbüro/Bürgerbeteiligung/Ombudsstelle
Dezernat:
Dez. OB
28.09.2020
Bürgerantrag: Erschließungsbeiträge
Burghofstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 09.12.2020 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag thematisiert die vorgesehene Erhebung von Beiträgen für die
Erschließungsmaßnahme Burghofstraße.
Einzelheiten zu den Antragsinhalten und zur Begründung ergeben sich aus
beigefügtem Schreiben vom 28.09.2020.
Die Kontaktdaten mit Informationen insbesondere zu den
Eigentumsverhältnissen liegen der Verwaltung vor. Auf eine Beifügung zu den
Antragsunterlagen wurde wegen der persönlichen Daten verzichtet.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)Seite 1 von 5

Die Eigentümerinnen und Eigentümer
der Häuser Burghofstraße
30, 32, 34, 36 sowie 35
Bonn, 28. September 2020
An das Bauordnungsamt der Stadt Bonn
Stadthaus
Berliner Platz 2
53111 Bonn
Übermittlung per E-Mail
an
cc an:
Betr.: Erschließungsbeiträge Burghofstraße – Bürgeranträge und Fragen betroffener
Anwohner
Sehr geehrte
wir, die oben genannten Eigentümerinnen und Eigentümer der Burghofstraße, sind
vom Bauordnungsamt mit Schreiben vom 18.09.2020 über
die Festsetzung einer Vorausleistung auf den endgültigen Erschließungsbeitrag von
den Hausgrundstücken 30 und 33 bis zum Fußweg informiert worden. Darin werden
wir darauf hingewiesen, etwa Mitte Oktober mehrere zehntausend Euro pro
Grundstück an Erschließungsbeitrag zahlen zu müssen.
Wir machen darauf aufmerksam, dass wir Herrn Oberbürgermeister Sridharan, Herrn
Stadtbaurat Wiesner sowie das Planungs- und Baudezernat, das Büro des
Oberbürgermeisters Informationshalber und das Bürgerbüro (wegen des
Bürgerantrags) in unserer Mail auf Kopie gesetzt haben.Seite 2 von 5

Nach Prüfung Ihres Schreibens haben wir vor dem Hintergrund des 2020 vom Land
überarbeiteten Kommunalabgabengesetzes, das zum Ziel hat, Anwohnerinnen und
Anwohner um die Hälfte bei den Erschließungskosten zu entlasten, sowie der aus
unsrer Sicht zahlreichen offenen Fragen folgende Anträge: Bitte leiten Sie die
Anträge an das zuständige Bürgerbüro weiter, damit eine Befassung in den
politischen Gremien erfolgen kann.
- Offizieller Bürgerantrag: Aussetzung der für Mitte Oktober 2020 beabsichtigten
Beitragserhebung.
- Offizieller Bürgerantrag: Antragstellung beim Land auf Fördermittel für die
Erschließungsmaßnahme Burghofstraße von den Hausgrundstücken 30 und 33 bis
zum Fußweg, um die Anliegerkosten um die Hälfte zu reduzieren.
- Beantwortung untenstehender Fragen bis Mitte Oktober 2020. Fragen, die nicht
in Ihren Verantwortungsbereich fallen, bitten wir, verwaltungsintern an die
zuständigen Stellen weiterzuleiten und uns die Antworten zuzuleiten.
Im Folgenden unsere Fragen:
- Die Ausbauplanung wurde laut Ihrer Auskunft am 05.06.2018 von der
Bezirksvertretung Beuel beschlossen:
• Warum wurde vor Beschlussfassung die Ausbauplanung nicht in einer
Bürgerinformation vorgestellt?
• Warum wurde die Ausbauplanung nicht nach der Beschlussfassung in einer
Bürgerinformation vorgestellt?
• Planen Sie noch eine Bürgerinformation zu der Ausbauplanung? (Auch in der
Corona-Pandemie finden Bürgerinformationsveranstaltungen der Stadt statt)
Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?
• Welche Mitwirkungsmöglichkeiten an der Ausbauplanung gibt es für die
Betroffenen?
• Welche Möglichkeiten gibt es, Ausbau- und Erschließungskosten zu
reduzieren?
- Ist die Burghofstraße bis zu den Hausnummern 30/33 endausgebaut und
erschlossen?
• Wenn ja, wann erfolgte die Feststellung sowie die Endabrechnung mit den
Anwohnerinnen und Anwohnern?
• Wenn nein: Wann erfolgt die Festsetzung und Endabrechnung?Seite 3 von 5

- Gilt die Burghofstraße 30/33 bis Fußweg als nicht endausgebaut und damit nicht als
erschlossen (unfertige Erschließungsanlage)?
• Wenn ja: Warum ist die Burghofstraße nicht in Gänze ausgebaut und gilt als
unfertig?
• Wann wurde von wem beschlossen, dass die Burghofstraße von 30/33 bis
Fußweg nicht als endausgebaut/nicht erschlossen und damit als unfertig gilt?
- Warum hat die Stadt Bonn die Anwohnerinnen und Anwohner der Hausnummern
30, 32, 34, 36, 33 und 35 nicht bereits in der Vergangenheit informiert, dass die
Straße anscheinend als nicht endausgebaut/die Grundstücke als erschlossen
gilt/gelten und noch erhebliche Anliegerbeiträge zu leisten sind?
- Welche Kosten verbergen sich konkret hinter den unter Anlage 1 Ihres Schreibens
vom 18.9.2020 aufgeführten Positionen Straßenbau, Entwässerung, Beleuchtung,
Begrünung sowie Grunderwerb? (bitte ausführlich aufschlüsseln)
- Position 1 trägt den Titel „Grunderwerb“: Warum sollen wir als Eigentümerinnen und
Eigentümer Kosten von städtischem Grunderwerb zu 90 Prozent zahlen, da der
getätigte Grunderwerb - um welchen Grunderwerb handelt es sich eigentlich? - das
Eigenkapital der Stadt Bonn erhöht. Erläutern Sie uns bitte den rechtlichen Rahmen,
auf den Sie Bezug nehmen.
- Sind die Kosten für die Vergrößerung des Kanals, der für die Bebauung des
Neubaugebietes Niederholtorf-Süd notwendig war (hydraulische Erweiterung der
bestehenden Kanäle), mit in die Kostenberechnung (Positionen Anlage 1)
eingeflossen? Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage ist dies erfolgt?
- Wir als Eigentümer haben bereits vor einigen Jahren Kanalbeiträge bezahlt und ein
Teil von uns musste nach Vorgaben der Stadt auf eigene Kosten den Gehweg
herstellen lassen.
• Sind Ihnen die bereits geleisteten Zahlungen von Kanalbeiträgen und die von
gezahlten Kosten für den Gehwegausbau bekannt?
• Wenn ja, wurden die Kosten in der Kalkulation berücksichtigt?
• Wenn nein, warum ist Ihnen dies nicht bekannt?
• Wenn nein, ist vorgesehen die Kosten zu berücksichtigen?
• Falls geleistete Zahlungen nicht berücksichtigt werden: Warum nicht?
- Beim Ausbau der Straße soll auch der bereits vor zwei Grundstücken durch die
jeweiligen Eigentümer auf eigene Kosten hergestellte Gehweg erneuert werden.
Warum?Seite 4 von 5

o Nach Angabe des Tiefbauamtes ist mit einem Ausbau der Straße von
Hausnummer 30/33 bis Fußweg nicht vor dem Jahr 2023 zu rechnen, eher noch
später. Sie nehmen bei der Beitragserhebung Bezug auf das BGB, dort ist von einer
Kann-Regelung die Rede. Warum erfolgt die Beitragserhebung bereits jetzt bzw.
warum erfolgt die Beitragserhebung für den Straßenbau nicht zu einem späteren
Zeitpunkt, z.B. kurz vor Beginn der Baumaßnahme?
- Im Jahr 2020 hat das Land NRW Änderungen im Kommunalabgabengesetz
(Einfügung des neuen § 8a KAG bzw. Runderlass des Ministeriums für Heimat,
Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 23.3.2020) vorgenommen. Diese haben
zum Ziel, die Anlieger bei den Erschließungskosten um die Hälfte zu entlasten. Die
Änderung gilt rückwirkend für Maßnahmen, die nach dem 1.1.2018 beschlossen bzw.
begonnen wurden. Nach Auskunft hat die
Bezirksvertretung Beuel die Ausbauplanung am 5.6.2018 beschlossen.
• Hat die Stadtverwaltung für den Straßenausbau der Burghofstraße
entsprechend der Vorgaben Fördermittel beim Land NRW beantragt?
• Wenn ja, wie hoch sind die Fördermittel und sind diese in die Berechnung der
Ausbaubeiträge eingeflossen?
• Wenn nicht, warum hat die Stadt Bonn die Mittel nicht beantragt?
• Wird die Stadt Bonn noch Mittel für den Straßenausbau der Burghofstraße
beim Land gemäß § 8a KAG beantragen?
• Wenn keine Mittelbeantragung vorgesehen ist, warum nicht?Seite 5 von 5

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Datenstand: 02.11.2026, 17:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de