201753 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Erschließungsbeiträge Burghofstraße
Kerndaten
- Nummer
- 201753
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 05.10.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
Dateien
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 201753 Der Oberbürgermeister Federführung: Bürgerbüro/Bürgerbeteiligung/Ombudsstelle Dezernat: Dez. OB 28.09.2020 Bürgerantrag: Erschließungsbeiträge Burghofstraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 09.12.2020 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag thematisiert die vorgesehene Erhebung von Beiträgen für die Erschließungsmaßnahme Burghofstraße. Einzelheiten zu den Antragsinhalten und zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Schreiben vom 28.09.2020. Die Kontaktdaten mit Informationen insbesondere zu den Eigentumsverhältnissen liegen der Verwaltung vor. Auf eine Beifügung zu den Antragsunterlagen wurde wegen der persönlichen Daten verzichtet. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich)Seite 1 von 5 Die Eigentümerinnen und Eigentümer der Häuser Burghofstraße 30, 32, 34, 36 sowie 35 Bonn, 28. September 2020 An das Bauordnungsamt der Stadt Bonn Stadthaus Berliner Platz 2 53111 Bonn Übermittlung per E-Mail an cc an: Betr.: Erschließungsbeiträge Burghofstraße – Bürgeranträge und Fragen betroffener Anwohner Sehr geehrte wir, die oben genannten Eigentümerinnen und Eigentümer der Burghofstraße, sind vom Bauordnungsamt mit Schreiben vom 18.09.2020 über die Festsetzung einer Vorausleistung auf den endgültigen Erschließungsbeitrag von den Hausgrundstücken 30 und 33 bis zum Fußweg informiert worden. Darin werden wir darauf hingewiesen, etwa Mitte Oktober mehrere zehntausend Euro pro Grundstück an Erschließungsbeitrag zahlen zu müssen. Wir machen darauf aufmerksam, dass wir Herrn Oberbürgermeister Sridharan, Herrn Stadtbaurat Wiesner sowie das Planungs- und Baudezernat, das Büro des Oberbürgermeisters Informationshalber und das Bürgerbüro (wegen des Bürgerantrags) in unserer Mail auf Kopie gesetzt haben.Seite 2 von 5 Nach Prüfung Ihres Schreibens haben wir vor dem Hintergrund des 2020 vom Land überarbeiteten Kommunalabgabengesetzes, das zum Ziel hat, Anwohnerinnen und Anwohner um die Hälfte bei den Erschließungskosten zu entlasten, sowie der aus unsrer Sicht zahlreichen offenen Fragen folgende Anträge: Bitte leiten Sie die Anträge an das zuständige Bürgerbüro weiter, damit eine Befassung in den politischen Gremien erfolgen kann. - Offizieller Bürgerantrag: Aussetzung der für Mitte Oktober 2020 beabsichtigten Beitragserhebung. - Offizieller Bürgerantrag: Antragstellung beim Land auf Fördermittel für die Erschließungsmaßnahme Burghofstraße von den Hausgrundstücken 30 und 33 bis zum Fußweg, um die Anliegerkosten um die Hälfte zu reduzieren. - Beantwortung untenstehender Fragen bis Mitte Oktober 2020. Fragen, die nicht in Ihren Verantwortungsbereich fallen, bitten wir, verwaltungsintern an die zuständigen Stellen weiterzuleiten und uns die Antworten zuzuleiten. Im Folgenden unsere Fragen: - Die Ausbauplanung wurde laut Ihrer Auskunft am 05.06.2018 von der Bezirksvertretung Beuel beschlossen: • Warum wurde vor Beschlussfassung die Ausbauplanung nicht in einer Bürgerinformation vorgestellt? • Warum wurde die Ausbauplanung nicht nach der Beschlussfassung in einer Bürgerinformation vorgestellt? • Planen Sie noch eine Bürgerinformation zu der Ausbauplanung? (Auch in der Corona-Pandemie finden Bürgerinformationsveranstaltungen der Stadt statt) Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? • Welche Mitwirkungsmöglichkeiten an der Ausbauplanung gibt es für die Betroffenen? • Welche Möglichkeiten gibt es, Ausbau- und Erschließungskosten zu reduzieren? - Ist die Burghofstraße bis zu den Hausnummern 30/33 endausgebaut und erschlossen? • Wenn ja, wann erfolgte die Feststellung sowie die Endabrechnung mit den Anwohnerinnen und Anwohnern? • Wenn nein: Wann erfolgt die Festsetzung und Endabrechnung?Seite 3 von 5 - Gilt die Burghofstraße 30/33 bis Fußweg als nicht endausgebaut und damit nicht als erschlossen (unfertige Erschließungsanlage)? • Wenn ja: Warum ist die Burghofstraße nicht in Gänze ausgebaut und gilt als unfertig? • Wann wurde von wem beschlossen, dass die Burghofstraße von 30/33 bis Fußweg nicht als endausgebaut/nicht erschlossen und damit als unfertig gilt? - Warum hat die Stadt Bonn die Anwohnerinnen und Anwohner der Hausnummern 30, 32, 34, 36, 33 und 35 nicht bereits in der Vergangenheit informiert, dass die Straße anscheinend als nicht endausgebaut/die Grundstücke als erschlossen gilt/gelten und noch erhebliche Anliegerbeiträge zu leisten sind? - Welche Kosten verbergen sich konkret hinter den unter Anlage 1 Ihres Schreibens vom 18.9.2020 aufgeführten Positionen Straßenbau, Entwässerung, Beleuchtung, Begrünung sowie Grunderwerb? (bitte ausführlich aufschlüsseln) - Position 1 trägt den Titel „Grunderwerb“: Warum sollen wir als Eigentümerinnen und Eigentümer Kosten von städtischem Grunderwerb zu 90 Prozent zahlen, da der getätigte Grunderwerb - um welchen Grunderwerb handelt es sich eigentlich? - das Eigenkapital der Stadt Bonn erhöht. Erläutern Sie uns bitte den rechtlichen Rahmen, auf den Sie Bezug nehmen. - Sind die Kosten für die Vergrößerung des Kanals, der für die Bebauung des Neubaugebietes Niederholtorf-Süd notwendig war (hydraulische Erweiterung der bestehenden Kanäle), mit in die Kostenberechnung (Positionen Anlage 1) eingeflossen? Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage ist dies erfolgt? - Wir als Eigentümer haben bereits vor einigen Jahren Kanalbeiträge bezahlt und ein Teil von uns musste nach Vorgaben der Stadt auf eigene Kosten den Gehweg herstellen lassen. • Sind Ihnen die bereits geleisteten Zahlungen von Kanalbeiträgen und die von gezahlten Kosten für den Gehwegausbau bekannt? • Wenn ja, wurden die Kosten in der Kalkulation berücksichtigt? • Wenn nein, warum ist Ihnen dies nicht bekannt? • Wenn nein, ist vorgesehen die Kosten zu berücksichtigen? • Falls geleistete Zahlungen nicht berücksichtigt werden: Warum nicht? - Beim Ausbau der Straße soll auch der bereits vor zwei Grundstücken durch die jeweiligen Eigentümer auf eigene Kosten hergestellte Gehweg erneuert werden. Warum?Seite 4 von 5 o Nach Angabe des Tiefbauamtes ist mit einem Ausbau der Straße von Hausnummer 30/33 bis Fußweg nicht vor dem Jahr 2023 zu rechnen, eher noch später. Sie nehmen bei der Beitragserhebung Bezug auf das BGB, dort ist von einer Kann-Regelung die Rede. Warum erfolgt die Beitragserhebung bereits jetzt bzw. warum erfolgt die Beitragserhebung für den Straßenbau nicht zu einem späteren Zeitpunkt, z.B. kurz vor Beginn der Baumaßnahme? - Im Jahr 2020 hat das Land NRW Änderungen im Kommunalabgabengesetz (Einfügung des neuen § 8a KAG bzw. Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 23.3.2020) vorgenommen. Diese haben zum Ziel, die Anlieger bei den Erschließungskosten um die Hälfte zu entlasten. Die Änderung gilt rückwirkend für Maßnahmen, die nach dem 1.1.2018 beschlossen bzw. begonnen wurden. Nach Auskunft hat die Bezirksvertretung Beuel die Ausbauplanung am 5.6.2018 beschlossen. • Hat die Stadtverwaltung für den Straßenausbau der Burghofstraße entsprechend der Vorgaben Fördermittel beim Land NRW beantragt? • Wenn ja, wie hoch sind die Fördermittel und sind diese in die Berechnung der Ausbaubeiträge eingeflossen? • Wenn nicht, warum hat die Stadt Bonn die Mittel nicht beantragt? • Wird die Stadt Bonn noch Mittel für den Straßenausbau der Burghofstraße beim Land gemäß § 8a KAG beantragen? • Wenn keine Mittelbeantragung vorgesehen ist, warum nicht?Seite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de