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201752-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Rilkestraße

Nummer
201752-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
25.11.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 09.12.2020 Kenntnisnahme
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  1. 201752 Bürgerantrag: Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Rilkestraße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
201752-1 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Verkehrsberuhigende Maßnahmen
in der Rilkestraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 09.12.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Bei der Rilkestraße handelt es sich zwischen Johannesstraße und Ringstraße
um eine 3,50 m breite Einbahnstraße, die in beiden Richtungen für den
Radverkehr freigegeben ist.
Beim Einbau eines Kissens in der erforderlichen Mindestbreite wäre für den
Radverkehr bedingt durch den Querschnitt der Rilkestraße die komfortable
Vorbeifahrt mit einer nutzbaren Breite von 1,00 m nicht realisierbar. Da gemäß
RASt, Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen, beidseitig eine Breite von
0,80-1,00 m freizuhalten ist, muss von dem Einbau eines Kissens abgesehen
werden.
Im Abschnitt der Rilkestraße zwischen Ringstraße und Rudolf-Hahn-Straße
besteht ein Verbot zur Durchfahrt für den motorisierten Verkehr mit Zusatz
"Anlieger frei". Die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist in diesem Bereich auf
30 km/h reduziert. Nach RASt wäre der Einbau eines Kissens zwar möglich, da
hier aber bereits eine Geschwindigkeitsreduzierung bzw.
geschwindigkeitsdämpfende Maßnahmen vorhanden sind, sind aus Sicht des
Straßenbaulastträgers keine zusätzlichen Maßnahmen erforderlich.
Am 10.11.2020 wurde in der Rilkestraße (Höhe Haus-Nr. 64) von 11:49-14:49
Uhr eine mobile Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt.
In Fahrtrichtung Rudolf-Hahn-Straße passierten 54 Verkehrsteilnehmer*innen
(die Hälfte davon waren Radfahrer*innen) die Messstelle, wobei kein Fahrzeug
den Wert von 39 km/h überschritten hat.
In Fahrtrichtung Ringstraße wurden 43 Verkehrsteilnehmer*innen kontrolliert
(hier bestand ebenfalls die Hälfte aus Radfahrer*innen). Es fand auch keine
Überschreitung des o.g. Wertes statt.
Das schnellste gemessene Fahrzeug fuhr 31 km/h.
Eine Messbefugnis ist durch die Nähe der schutzwürdigen Einrichtung (KITA
Rilkestr. 35) gegeben. Geschwindigkeitsmessungen werden dort weiterhin
durchgeführt.
Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Beuel:
Der Bürgerantrag wird abgelehnt, die Antragstellende wird entsprechend den
Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung informiert, warum baulicheSeite 1 von 2

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verkehrsberuhigende Maßnahmen abgelehnt werden. Mit diesem Votum ist das
in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene
Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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