201752-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Rilkestraße
Kerndaten
- Nummer
- 201752-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 25.11.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 201752-1 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Rilkestraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 09.12.2020 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Bei der Rilkestraße handelt es sich zwischen Johannesstraße und Ringstraße um eine 3,50 m breite Einbahnstraße, die in beiden Richtungen für den Radverkehr freigegeben ist. Beim Einbau eines Kissens in der erforderlichen Mindestbreite wäre für den Radverkehr bedingt durch den Querschnitt der Rilkestraße die komfortable Vorbeifahrt mit einer nutzbaren Breite von 1,00 m nicht realisierbar. Da gemäß RASt, Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen, beidseitig eine Breite von 0,80-1,00 m freizuhalten ist, muss von dem Einbau eines Kissens abgesehen werden. Im Abschnitt der Rilkestraße zwischen Ringstraße und Rudolf-Hahn-Straße besteht ein Verbot zur Durchfahrt für den motorisierten Verkehr mit Zusatz "Anlieger frei". Die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist in diesem Bereich auf 30 km/h reduziert. Nach RASt wäre der Einbau eines Kissens zwar möglich, da hier aber bereits eine Geschwindigkeitsreduzierung bzw. geschwindigkeitsdämpfende Maßnahmen vorhanden sind, sind aus Sicht des Straßenbaulastträgers keine zusätzlichen Maßnahmen erforderlich. Am 10.11.2020 wurde in der Rilkestraße (Höhe Haus-Nr. 64) von 11:49-14:49 Uhr eine mobile Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt. In Fahrtrichtung Rudolf-Hahn-Straße passierten 54 Verkehrsteilnehmer*innen (die Hälfte davon waren Radfahrer*innen) die Messstelle, wobei kein Fahrzeug den Wert von 39 km/h überschritten hat. In Fahrtrichtung Ringstraße wurden 43 Verkehrsteilnehmer*innen kontrolliert (hier bestand ebenfalls die Hälfte aus Radfahrer*innen). Es fand auch keine Überschreitung des o.g. Wertes statt. Das schnellste gemessene Fahrzeug fuhr 31 km/h. Eine Messbefugnis ist durch die Nähe der schutzwürdigen Einrichtung (KITA Rilkestr. 35) gegeben. Geschwindigkeitsmessungen werden dort weiterhin durchgeführt. Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Beuel: Der Bürgerantrag wird abgelehnt, die Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung informiert, warum baulicheSeite 1 von 2 Seite 2 verkehrsberuhigende Maßnahmen abgelehnt werden. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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