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201751-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Verkehrssichernde Maßnahmen im Bereich des Gehweges Meckenheimer Straße 59 - 61

Nummer
201751-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
10.12.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.03.2021 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 201751 Bürgerantrag: Verkehrssichernde Maßnahmen im Bereich des Gehweges Meckenheimer Straße 59 - 61

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
201751-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Verkehrssichernde Maßnahmen im
Bereich des Gehweges Meckenheimer Straße 59 -
61
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 16.12.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung stimmt dem Antragsteller zu, dass der Gehweg zu schmal ist.
Daher wurde in diesem Bereich in der Vergangenheit bereits eine
entsprechende Sperrfläche auf der Fahrbahn markiert, um das Parken am
Gehwegrand zu unterbinden. Aus diesem Grunde ist es aus Sicht der
Verwaltung sinnvoll, den Gehweg nun auch baulich zu verbreitern, um die
Barrierefreiheit auszubauen.
Allerdings setzen sich auf dieser Seite der Meckenheimer Straße die geringen
Gehwegbreiten in unterschiedlich ausgeprägter Form bis zur Hausnummer 51
(Einmündung zur Oberaustraße) fort. Das ergaben auch Prüfungen im
Zusammenhang mit dem Beschluss zum Antrag „Gehweg Meckenheimer
Straße“ (DS-Nr. 1812880). Daher sollte aus Sicht der Verwaltung eine bauliche
Verbreiterung des Gehweges auf dem gesamten Abschnitt zwischen
Hausnummer 51 und 61 vorgenommen werden. Ansonsten würde keine
schlüssige bzw. durchgängige Lösung zwischen der Straße „An der
Nesselburg“ und der Oberaustraße geschaffen.
Dementsprechend würde die Verwaltung bei Annahme des Antrages der
Bezirksvertretung Bad Godesberg für den Abschnitt eine bauliche Lösung
voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2021 vorlegen. In der Vorlage würden
dann auch Aussagen zu möglichen Beitragspflichten infolge der Maßnahme
getroffen. Es wird überdies berücksichtigt, dass die Lösung für diesen Abschnitt
nicht einer Gesamtlösung für die Meckenheimer Straße bis zur Mainzer Straße
entgegensteht (siehe oben genannten Prüfauftrag).
Zurzeit ist jedoch noch nicht abschätzbar, wann diese Gesamtlösung vorgelegt
werden kann. In Ansehung der zzt. vorhandenen Auftragslage der
Verkehrsplanung wird dies voraussichtlich nicht vor Ende 2022 der Fall sein.
Der genannte Abschnitt bildet aber einen sinnvollen ersten Planungs- bzw.
Bauabschnitt.Seite 1 von 2

Seite 2
Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Bad Godesberg :
Die Bezirksvertretung Bad Godesberg befürwortet den Antrag und auch die von
der Verwaltung vorgeschlagene weitere Vorgehensweise zur Realisierung im
Gesamtkontext von weiteren Verbreiterungen auf dem gesamten Abschnitt der
Meckenheimer Straße zwischen Hausnummer 51 und 61. Mit diesem Votum ist
das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen
vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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