201751-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Verkehrssichernde Maßnahmen im Bereich des Gehweges Meckenheimer Straße 59 - 61
Kerndaten
- Nummer
- 201751-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 10.12.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 201751-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Verkehrssichernde Maßnahmen im Bereich des Gehweges Meckenheimer Straße 59 - 61 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 16.12.2020 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung stimmt dem Antragsteller zu, dass der Gehweg zu schmal ist. Daher wurde in diesem Bereich in der Vergangenheit bereits eine entsprechende Sperrfläche auf der Fahrbahn markiert, um das Parken am Gehwegrand zu unterbinden. Aus diesem Grunde ist es aus Sicht der Verwaltung sinnvoll, den Gehweg nun auch baulich zu verbreitern, um die Barrierefreiheit auszubauen. Allerdings setzen sich auf dieser Seite der Meckenheimer Straße die geringen Gehwegbreiten in unterschiedlich ausgeprägter Form bis zur Hausnummer 51 (Einmündung zur Oberaustraße) fort. Das ergaben auch Prüfungen im Zusammenhang mit dem Beschluss zum Antrag „Gehweg Meckenheimer Straße“ (DS-Nr. 1812880). Daher sollte aus Sicht der Verwaltung eine bauliche Verbreiterung des Gehweges auf dem gesamten Abschnitt zwischen Hausnummer 51 und 61 vorgenommen werden. Ansonsten würde keine schlüssige bzw. durchgängige Lösung zwischen der Straße „An der Nesselburg“ und der Oberaustraße geschaffen. Dementsprechend würde die Verwaltung bei Annahme des Antrages der Bezirksvertretung Bad Godesberg für den Abschnitt eine bauliche Lösung voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2021 vorlegen. In der Vorlage würden dann auch Aussagen zu möglichen Beitragspflichten infolge der Maßnahme getroffen. Es wird überdies berücksichtigt, dass die Lösung für diesen Abschnitt nicht einer Gesamtlösung für die Meckenheimer Straße bis zur Mainzer Straße entgegensteht (siehe oben genannten Prüfauftrag). Zurzeit ist jedoch noch nicht abschätzbar, wann diese Gesamtlösung vorgelegt werden kann. In Ansehung der zzt. vorhandenen Auftragslage der Verkehrsplanung wird dies voraussichtlich nicht vor Ende 2022 der Fall sein. Der genannte Abschnitt bildet aber einen sinnvollen ersten Planungs- bzw. Bauabschnitt.Seite 1 von 2 Seite 2 Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Bad Godesberg : Die Bezirksvertretung Bad Godesberg befürwortet den Antrag und auch die von der Verwaltung vorgeschlagene weitere Vorgehensweise zur Realisierung im Gesamtkontext von weiteren Verbreiterungen auf dem gesamten Abschnitt der Meckenheimer Straße zwischen Hausnummer 51 und 61. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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