201750 · Dringlichkeitsentscheidung OB
Einleitung eines Vergabeverfahrens zum Abschluss eines Wartungssvertrages zur weiteren Nutzung von Sortieranlage und Selbstverbuchereinrichtung bei der Stadtbibliothek im Haus der Bildung
Kerndaten
- Nummer
- 201750
- Art
- Dringlichkeitsentscheidung OB
- Veröffentlicht
- 19.10.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Genehmigung
- Sitzung noch nicht verknüpft Bau- und Vergabeausschuss Entscheidung federführend
Dateien
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Dringlichkeitsentscheidung OB öffentlich 201750 Der Oberbürgermeister Federführung: 10 Personal- und Organisationsamt Dezernat: Dez. I Einleitung eines Vergabeverfahrens zum Abschluss eines Wartungssvertrages zur weiteren Nutzung von Sortieranlage und Selbstverbuchereinrichtung bei der Stadtbibliothek im Haus der Bildung Beratungsfolge Bau- und Vergabeausschuss Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Bis zur Konstituierung des neugewählten Rates gibt es keine Sitzungen des Bau- und Vergabeausschusses. Um den störungsfreien Betrieb der Anlage sicherzustellen, muss ein Wartungsvertrag abgeschlossen werden. Hier kann mit der Einleitung des Vergabeverfahrens nicht bis zur ersten Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses gewartet werden. Beschlussvorschlag Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Stadtdirektors in Vertretung des Oberbürgermeisters wird genehmigt. Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW Der Einleitung eines Vergabeverfahrens zum Abschluss eines Wartungsvertrages zur weiteren Nutzung von Sortieranlage und Selbstverbuchereinrichtung wird zugestimmt. In der Zentralbibliothek im Haus der Bildung wurde die Möglichkeit der Selbstverbuchung von Medien durch die Kunden inclusive Sortierung durch eine fest in das Gebäude integrierte Sortieranlage geschaffen. Der Wartungsvertrag ist ausgelaufen. Um die weitere Nutzung und Betrieb der Anlage sicherzustellen, muss ein neuer Wartungsvertrag abgeschlossen werden. Der Wartungsvertrag kann nur vom Hersteller der Sortier- und Selbstverbuchereinrichtung erbracht werden. Bei einer Vertragslaufzeit von 3 Jahren wird mit Kosten von 104.000 Euro/ netto gerechnet. 12.10.2020 / 19.10.2020 gez. Fuchs gez. Freitag Datum Stadtdirektor AusschussvorsitzenderSeite 1 von 2 Seite 2 Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.01.26 IT-Betrieb 1.01.26 IT-Betrieb Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 41.253,33 (2021) 41.253,33 (2022) 41.253,33 (2023) 110200126/72100 2021 2022 2023 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich 41.253,33 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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