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201750 · Dringlichkeitsentscheidung OB

Einleitung eines Vergabeverfahrens zum Abschluss eines Wartungssvertrages zur weiteren Nutzung von Sortieranlage und Selbstverbuchereinrichtung bei der Stadtbibliothek im Haus der Bildung

Nummer
201750
Art
Dringlichkeitsentscheidung OB
Veröffentlicht
19.10.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 10.03.2021 Genehmigung
  2. Sitzung noch nicht verknüpft Bau- und Vergabeausschuss Entscheidung federführend
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Dringlichkeitsentscheidung OB
öffentlich
201750
Der Oberbürgermeister
Federführung:
10 Personal- und Organisationsamt
Dezernat:
Dez. I
Einleitung eines Vergabeverfahrens zum Abschluss
eines Wartungssvertrages zur weiteren Nutzung
von Sortieranlage und Selbstverbuchereinrichtung
bei der Stadtbibliothek im Haus der Bildung
Beratungsfolge
Bau- und Vergabeausschuss Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Bis zur Konstituierung des neugewählten Rates gibt es keine Sitzungen des
Bau- und Vergabeausschusses. Um den störungsfreien Betrieb der Anlage
sicherzustellen, muss ein Wartungsvertrag abgeschlossen werden. Hier kann
mit der Einleitung des Vergabeverfahrens nicht bis zur ersten Sitzung des Bau-
und Vergabeausschusses gewartet werden.
Beschlussvorschlag
Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Stadtdirektors in Vertretung
des Oberbürgermeisters wird genehmigt.
Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW
Der Einleitung eines Vergabeverfahrens zum Abschluss eines
Wartungsvertrages zur weiteren Nutzung von Sortieranlage und
Selbstverbuchereinrichtung wird zugestimmt.
In der Zentralbibliothek im Haus der Bildung wurde die Möglichkeit der
Selbstverbuchung von Medien durch die Kunden inclusive Sortierung durch
eine fest in das Gebäude integrierte Sortieranlage geschaffen. Der
Wartungsvertrag ist ausgelaufen. Um die weitere Nutzung und Betrieb der
Anlage sicherzustellen, muss ein neuer Wartungsvertrag abgeschlossen
werden. Der Wartungsvertrag kann nur vom Hersteller der Sortier- und
Selbstverbuchereinrichtung erbracht werden. Bei einer Vertragslaufzeit von 3
Jahren wird mit Kosten von 104.000 Euro/ netto gerechnet.
12.10.2020 / 19.10.2020 gez. Fuchs gez. Freitag
Datum Stadtdirektor AusschussvorsitzenderSeite 1 von 2

Seite 2
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.01.26 IT-Betrieb 1.01.26 IT-Betrieb
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
41.253,33
(2021)
41.253,33
(2022)
41.253,33
(2023)
110200126/72100 2021
2022
2023
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
41.253,33
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 20:00 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de