201747-01 · Beschlussvorlage
Wahl 1. Stellvertretende(r) Bürgermeister(in) der Oberbürgermeisterin nach § 50 Abs. 2 GO NRW
Kerndaten
- Nummer
- 201747-01
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 14.09.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (1.178 Zeichen)
Beschlussvorlage öffentlich 201747-01 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und Verwaltungssteue- rung Dezernat: Dez. OB Wahl 1. Stellvertretende(r) Bürgermeister(in) der Oberbürgermeisterin nach § 50 Abs. 2 GO NRW Beratungsfolge Rat 19.09.2023 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Aufgrund eines technischen Fehlers gelangte die Vorlage nicht in die fristgerechte Einladung des Rates. Der Rat soll nach § 67 Abs. 2 baldmöglichst eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger wählen, sodass die Vorlage nachgereicht wird. Beschlussvorschlag Folgendes Ratsmitglied wird nach § 50 Abs. 2 zur/m 1. Stellvertreter/in der Oberbürgermeisterin gewählt: 1. Stellvertretende(r) Bürgermeister(in): Begründung Scheidet ein stellvertretender Bürgermeister während der Wahlperiode aus, ist der Nachfolger für den Rest der Wahlperiode ohne Aussprache in geheimer Abstimmung nach § 50 Abs. 2 zu wählen. (§ 67 Absatz 2 GO NRW) Nach dem Mandatsverzicht der 1. stellvertretenden Bürgermeisterin Frau Melanie Grabowy ist eine neue stellvertretende Bürgermeisterin bzw. ein neuer stellvertretender Bürgermeister durch den Rat zu wählen. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 02:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de