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201747-01 · Beschlussvorlage

Wahl 1. Stellvertretende(r) Bürgermeister(in) der Oberbürgermeisterin nach § 50 Abs. 2 GO NRW

Nummer
201747-01
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
14.09.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 19.09.2023 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 56,1 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 201747 Wahl der Stellvertreter/innen der Oberbürgermeisterin nach § 67 Abs. 2 GO NRW

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Beschlussvorlage
öffentlich
201747-01
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und Verwaltungssteue-
rung
Dezernat:
Dez. OB
Wahl 1. Stellvertretende(r) Bürgermeister(in) der
Oberbürgermeisterin nach § 50 Abs. 2 GO NRW
Beratungsfolge
Rat 19.09.2023 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Aufgrund eines technischen Fehlers gelangte die Vorlage nicht in die
fristgerechte Einladung des Rates.
Der Rat soll nach § 67 Abs. 2 baldmöglichst eine Nachfolgerin oder einen
Nachfolger wählen, sodass die Vorlage nachgereicht wird.
Beschlussvorschlag
Folgendes Ratsmitglied wird nach § 50 Abs. 2 zur/m 1. Stellvertreter/in der
Oberbürgermeisterin gewählt:
1. Stellvertretende(r) Bürgermeister(in):
Begründung
Scheidet ein stellvertretender Bürgermeister während der Wahlperiode aus, ist
der Nachfolger für den Rest der Wahlperiode ohne Aussprache in geheimer
Abstimmung nach § 50 Abs. 2 zu wählen. (§ 67 Absatz 2 GO NRW)
Nach dem Mandatsverzicht der 1. stellvertretenden Bürgermeisterin Frau
Melanie Grabowy ist eine neue stellvertretende Bürgermeisterin bzw. ein neuer
stellvertretender Bürgermeister durch den Rat zu wählen.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 02:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de