← Vorlagen

201747 · Beschlussvorlage

Wahl der Stellvertreter/innen der Oberbürgermeisterin nach § 67 Abs. 2 GO NRW

Nummer
201747
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
04.11.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Rates (konstituierende Sitzung) 05.11.2020 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 464,3 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 201747-01 Wahl 1. Stellvertretende(r) Bürgermeister(in) der Oberbürgermeisterin nach § 50 Abs. 2 GO NRW

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (2.578 Zeichen)
Beschlussvorlage
öffentlich
201747
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte
Dezernat:
Dez. OB
Wahl der Stellvertreter/innen der
Oberbürgermeisterin nach § 67 Abs. 2 GO NRW
Beratungsfolge
Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag
Folgende Ratsmitglieder werden gemäß § 67 Abs. 2 GO NRW nach dem
d’Hondtschen Höchstzahlverfahren zu Stellvertreter/innen der
Oberbürgermeisterin gewählt:
1. Stellvertretende(r) Bürgermeister(in):
2. Stellvertretende(r) Bürgermeister(in):
3. Stellvertretende(r) Bürgermeister(in):
Begründung
Die Anzahl der zu wählenden Stellvertreter/innen wird nach § 67 Abs. 1 GO
NRW durch den Stadtrat festgelegt und kann daher variieren. Eingereichte
Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen (Listenverbindungen
möglich) werden dieser Vorlage nach Eingang als Anlage beigefügt.
§ 67 Abs. 2 GO NRW legt für die Wahl der Stellvertreter/innen der
Oberbürgermeisterin das d’Hondtschen Höchstzahlverfahren fest. Dabei sind
die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppierungen des
Rates nach der Reihenfolge der Höchstzahlen zu verteilen, die sich durch
Teilung auf die Wahlvorschläge entfallenden Stimmen durch 1, 2, 3 usw.
ergeben.
Erster Stellvertreter des Bürgermeisters ist, wer an erster Stelle des
Wahlvorschlags steht, auf den die erste Höchstzahl entfällt, zweiter
Stellvertreter, wer an vorderster noch nicht in Anspruch genommener Stelle des
Wahlvorschlags steht, auf den die zweite Höchstzahl entfällt, dritter
Stellvertreter, wer an vorderster noch nicht in Anspruch genommener Stelle des
Wahlvorschlags steht, auf den die dritte Höchstzahl entfällt usw.Seite 1 von 3

Seite 2
Zwischen Wahlvorschlägen mit gleichen Höchstzahlen findet eine Stichwahl
statt; bei Stimmengleichheit entscheidet das vom Bürgermeister zu ziehende
Los. Nimmt ein gewählter Bewerber die Wahl nicht an, so ist gewählt, wer an
nächster Stelle desselben Wahlvorschlags steht. Ist ein Wahlvorschlag
erschöpft, tritt an seine Stelle der Wahlvorschlag mit der nächsten Höchstzahl.
Scheidet ein stellvertretender Bürgermeister während der Wahlperiode aus, ist
der Nachfolger für den Rest der Wahlperiode ohne Aussprache in geheimer
Abstimmung nach § 50 Abs. 2 zu wählen.
Anlage/n
1 Wahlvorschläge (öffentlich)Seite 2 von 3

Eingereichte Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen zur Wahl der Stellvertreter/innen der Oberbürgermeisterin nach § 67 GO NRW
Liste 1
gemeinsame Liste von
Grüne, CDU und SPD
1. Frau Melanie Grabowy Bündnis 90 / Die Grünen
2. Frau Dr. Ursula Sautter CDU
3. Frau Gabi Mayer SPDSeite 3 von 3

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 08:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de