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201745 · Beschlussvorlage

Festlegung der Zahl der Stellvertreter/innen der Oberbürgermeisterin nach § 67 Abs. 1 GO NRW

Nummer
201745
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
04.11.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Rates (konstituierende Sitzung) 05.11.2020 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
201745
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte
Dezernat:
Dez. OB
Festlegung der Zahl der Stellvertreter/innen der
Oberbürgermeisterin nach § 67 Abs. 1 GO NRW
Beratungsfolge
Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat legt die Anzahl der zu wählenden Stellvertreter/innen der
Oberbürgermeisterin nach § 67 Abs. 1 GO NRW auf 3 fest.
Begründung
Nach § 67 Abs. 1 GO NRW wählt der Rat für die Dauer seiner Wahlzeit aus
seiner Mitte ohne Aussprache ehrenamtliche Stellvertreter/innen der
Oberbürgermeisterin. Sie vertreten die Oberbürgermeisterin bei der Leitung der
Ratssitzung und bei der Repräsentation. Die Wahl erfolgt nach den
Grundsätzen der Verhältniswahl; zuvor ist jedoch durch Ratsbeschluss die Zahl
der Stellvertreter/innen festzulegen. Einzelheiten zum Wahlverfahren können
der entsprechenden Vorlage mit der DS-Nr.: 201747 entnommen werden.
Anlage/n
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