201745 · Beschlussvorlage
Festlegung der Zahl der Stellvertreter/innen der Oberbürgermeisterin nach § 67 Abs. 1 GO NRW
Kerndaten
- Nummer
- 201745
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 04.11.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates (konstituierende Sitzung) Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (965 Zeichen)
Beschlussvorlage öffentlich 201745 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte Dezernat: Dez. OB Festlegung der Zahl der Stellvertreter/innen der Oberbürgermeisterin nach § 67 Abs. 1 GO NRW Beratungsfolge Rat Entscheidung Beschlussvorschlag Der Stadtrat legt die Anzahl der zu wählenden Stellvertreter/innen der Oberbürgermeisterin nach § 67 Abs. 1 GO NRW auf 3 fest. Begründung Nach § 67 Abs. 1 GO NRW wählt der Rat für die Dauer seiner Wahlzeit aus seiner Mitte ohne Aussprache ehrenamtliche Stellvertreter/innen der Oberbürgermeisterin. Sie vertreten die Oberbürgermeisterin bei der Leitung der Ratssitzung und bei der Repräsentation. Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl; zuvor ist jedoch durch Ratsbeschluss die Zahl der Stellvertreter/innen festzulegen. Einzelheiten zum Wahlverfahren können der entsprechenden Vorlage mit der DS-Nr.: 201747 entnommen werden. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:13 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de