201744 · Beschlussvorlage
Bildung eines Wahlausschusses für die im Jahr 2025 stattfindenden Kommunalwahlen (Rat, Bezirksvertretungen, Oberbürgermeisterin/ Oberbürgermeister) und für die Wahl des Integrationsrates sowie für mögliche Bürgerentscheide in der laufenden Ratsperiode.
Kerndaten
- Nummer
- 201744
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 04.11.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates (konstituierende Sitzung) Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 201744 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Bildung eines Wahlausschusses für die im Jahr 2025 stattfindenden Kommunalwahlen (Rat, Bezirksvertretungen, Oberbürgermeisterin/ Oberbürgermeister) und für die Wahl des Integrationsrates sowie für mögliche Bürgerentscheide in der laufenden Ratsperiode. Beratungsfolge Rat 05.11.2020 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Die Beschlussfassung in der Sitzung des Rates am 5.11.2020 ist zwingend erforderlich, damit der Kommunalwahlausschuss das Ergebnis des am 27.11.2020 stattfindenden Bürgerentscheids feststellen kann. Eine spätere Beratung ist nicht möglich, da die nächste Sitzung des Rates nach der für den 2.12.2020 vorgesehenen Sitzung des Kommunalwahlausschusses stattfindet. Beschlussvorschlag Die Zahl der Beisitzer/innen für den Kommunalwahlausschuss wird auf sechs festgelegt. Nach Hare/Niemeyer entfallen auf GRÜNE und CDU jeweils 2 Sitze, auf SPD und BBB jeweils 1 Sitz . Es werden als Beisitzer/Beisitzerinnen gewählt: Ordentliche Mitglieder Persönliche Stellvertreter 1. Prof. Dr. Detmar Jobst GRÜNE 1. Helmuth Göbel GRÜNE 2. Monika Heinzel GRÜNE 2. Melanie Grabowy GRÜNE 3. Sabine Kramer CDU 3. Dr. Ursula Sautter CDUSeite 1 von 3 Seite 2 4. Jan Claudius Lechner CDU 4. Georg Goetz CDU 5. Alois Saß SPD 5. Klaus Kosack SPD 6. Marcel Schmitt BBB 6. Johannes Schott BBB Begründung Für den am 27.11.2020 stattfindenden Bürgerentscheid sowie ggf. weitere Bürgerentscheide, für die im Jahr 2025 anstehenden kommunalen Wahlen einschließlich der Wahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters und des Integrationsrates ist vom Rat gemäß § 2 Absatz 3 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) ein Wahlausschuss zu bilden. Der Kommunalwahlausschuss hat gem. § 2 Abs. 1 KWahlO folgende Aufgaben: 1. das Wahlgebiet für die Wahl des Rates in Wahlbezirke einzuteilen (§ 4 Abs. 1 KWahlG), 2. über Verfügungen der Wahlleiterin/des Wahlleiters bei der Prüfung von Wahlvorschlägen zu den Kommunalwahlen zu entscheiden, wenn die Vertrauensperson den Wahlausschuss anruft (§ 18 Abs. 1 KWahlG), 3. über die Zulassung der Wahlvorschläge zu den Kommunalwahlen zu entscheiden (§ 18 Abs. 3 KWahlG), 4. die Wahlergebnisse zu den Kommunalwahlen (§ 34 Abs. 1 KWahlG) sowie das Abstimmungsergebnis für die Wahl des Integrationsrates (§ 11 Abs. 2 Wahlordnung für den Integrationsrat der Stadt Bonn) und das Abstimmungsergebnis bei einem eventuellen Bürgerentscheid festzustellen. Dem Kommunalwahlausschuss müssen gemäß § 2 Abs. 3 KWahlG außer der Wahlleiterin als Vorsitzenden / dem Wahlleiter als Vorsitzendem vier, sechs, acht oder zehn Beisitzer/innen angehören. In Analogie zu der Bildung der Wahlausschüsse bei Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen, bei denen die Zahl der Beisitzer/innen gesetzlich auf sechs festgeschrieben ist, hat der Rat bei der Bildung des letzten Kommunalwahlausschusses 2014 die Zahl der Beisitzer/innen ebenfalls auf sechs festgelegt. Die Beisitzer/innen sind vom Rat zu wählen. Gewählt werden können neben Ratsmitgliedern auch andere zum Rat wählbare (also nicht nach § 13 KWahlG inkompatible) sachkundige Bürger/innen. Dazu gehören auch Unionsbürger/innen. Die Zahl der sachkundigen Bürger/innen darf jedoch die der Ratsmitglieder nicht erreichen. Zu jeder Beisitzerin / zu jedem Beisitzer soll eine persönliche Vertreterin / ein persönlicher Vertreter gewählt werden.Seite 2 von 3 Seite 3 Für die Wahl der Ausschussmitglieder gelten gemäß § 50 Abs. 3 GO.NRW die Grundsätze der Verhältniswahl nach Hare-Niemeyer. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:13 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de