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201739 · Beschlussvorlage

Bildung des Regionalrates des Regierungsbezirks Köln

Nummer
201739
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
10.12.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Rates 10.12.2020 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 201739-01 Ersatzwahl eines Mitgliedes: Regionalrat des Regierungsbezirks Köln

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Beschlussvorlage
öffentlich
201739
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte
Dezernat:
Dez. OB
Bildung des Regionalrates des Regierungsbezirks
Köln
Beratungsfolge
Rat 10.12.2020 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. In den Regionalrat des Regierungsbezirks Köln werden gewählt:
a. Gabi Mayer -SPD-
b. Bert Moll -CDU-
2. Der Rat nimmt davon Kenntnis, dass der Oberbürgermeister / die
Oberbürgermeisterin als beratendes Mitglied der kreisfreien Stadt Bonn
gem. § 8 Abs. 3 Landesplanungsgesetz NRW (LPlG) in Verbindung mit
§ 8 der Verordnung zur Durchführung des Landesplanungsgesetzes
(LPlG DVO)
Herrn Stadtbaurat Helmut Wiesner
benennt.
Begründung
 Nach der Kommunalwahl vom 13.09.2020 ist der Regionalrat neu zu
konstituieren. Gemäß § 7 Abs. 2 des Landesplanungsgesetzes NRW
(LPlG NRW) in Verbindung mit § 2 Abs. 1 der Verordnung zur
Durchführung des Landesplanungsgesetzes (LPlG DVO) sind die
Mitglieder des Regionalrates innerhalb von 10 Wochen nach Beginn der
Wahlzeit, mithin bis spätestens 11. Januar 2021, von den Vertretungen
der kreisfreien Städte und Kreise zu wählen.Seite 1 von 3

Seite 2
 Für die Ermittlung der Zahl der zu wählenden Mitglieder des
Regionalrates ist gemäß § 1 LPlG DVO in Verbindung mit der
Verordnung zur Bestimmung der maßgebenden Einwohnerzahl nach §
96 Absatz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) und § 4 Abs.
7 GO NRW, die fortgeschriebene Einwohnerzahl maßgebend. Es
wählen demnach gemäß § 7 Abs. 2 Satz 1 LPlG NRW die kreisfreien
Städte je angefangene 200.000 Einwohner ein Mitglied des
Regionalrates.
 Daraus ergibt sich für die kreisfreie Stadt Bonn aufgrund der
Bevölkerungszahl von 327.689 (Stand: 30. Juni 2019) die Zahl von 2 zu
wählenden Vertretern.
 Für die Wahl der Regionalratsmitglieder durch die Vertretungen der
kreisfreien Städte und Kreise gelten gemäß § 7 Abs. 2 Satz 4 LPlG
NRW die Grundsätze der Verhältniswahl.
Mit Schreiben vom 15.09.2020 hat die Bezirksregierung Köln
ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alle anerkannten Verfahren der
Verhältniswahl zulässig seien. Bei zwei Mandaten gibt es zwischen den
Berechnungsmodellen nach Hare-Niemeyer und D´Hondt keine
Unterschiede.
 Die gewählten Regionalratsmitglieder müssen gemäß § 7 Abs. 4 LPlG
NRW in der kreisfreien Stadt oder in dem Kreis, von dem sie gewählt
werden, ansässig sein. Es gelten die Vorschriften für die Wählbarkeit
des Kommunalwahlgesetzes entsprechend. Jedes zu wählende Mitglied
des Regionalrates ist derjenigen Partei oder zugelassenen
Wählergruppe anzurechnen, die es zur Wahl vorgeschlagen hat.
Verbundene Wahlvorschläge sind nicht zulässig.
 Nach § 8 Abs. 3 LPlG NRW in Verbindung mit § 8 LPlG DVO nimmt je
eine Vertreterin oder ein Vertreter der Landschaftsverbände, der
kreisfreien Städte und Kreise des Regierungsbezirks mit beratender
Befugnis an den Sitzungen des Regionalrates teil. Dies erfolgt entweder
durch den Hauptverwaltungsbeamten oder eine von ihm beauftragte
Person.
Die Verwaltung benennt hierfür weiterhin Herrn Stadtbaurat Helmut
Wiesner.
 Die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Regionalrates ergibt sich aus
§ 7 Abs. 1 und Abs. 2 LPlG. Zu den 28 direkt gewählten Vertretern wird
gemäß § 7 Abs. 3 LPlG die Hälfte dieser Zahl – aufgerundet auf ganze
Zahlen, hier 14 Sitze – dazugerechnet, sodass insgesamt 42
stimmberechtigte Mitglieder dem Regionalrat Köln angehören.
Die 14 Sitze werden von der Bezirksregierung auf die Parteien und
Wählergruppen, die in den Gemeindevertretungen des
Regierungsbezirks vertreten sind, aus Reservelisten auf der Grundlage
des Ergebnisses der Kommunalwahl vom 13.09.2020 zugeteilt. Die
Bezirksregierung hat mit Schreiben vom 15.09.2020 hierzu folgende
Sitzverteilung ermittelt:Seite 2 von 3

Seite 3
CDU 15
SPD 10
Grüne 10
FDP 3
DIE LINKE 1
FW 1
AfD 1
Volt 1
______________
gesamt 42
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 19:05 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de