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201737-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Institutionalisierung städtischer Bürgerversammlungen/Foren für Bonner Bürgerinnen und Bürger zu den zentralen Themenbereichen "Klima und Moblität in Bonn"

Nummer
201737-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
13.04.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 14.04.2021 Kenntnisnahme
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  1. 201737 Bürgerantrag: Institutionalisierung städtischer Bürgerversammlungen/Foren für Bonner Bürgerinnen und Bürger zu den zentralen Themenbereichen "Klima und Moblität in Bonn"

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
201737-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Dezernat III
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Institutionalisierung städtischer
Bürgerversammlungen/Foren für Bonner
Bürgerinnen und Bürger zu den zentralen
Themenbereichen "Klima und Moblität in Bonn"
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
14.04.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Stadtverwaltung hat grundsätzlich Verständnis für das Anliegen, da die
Verkehrswende – gerade auch im Hinblick auf Klimaschutz – ein zentrales
Handlungsfeld für eine nachhaltige Stadt Bonn ist. Die andauernde Vielzahl
politischer Eingaben, Bürgeranträge, Medienanfragen etc. zu den
Themenbereichen Mobilität und Klima zeigt ein hohes öffentliches Interesse
und das Bedürfnis nach intensivem Dialog, nicht nur zwischen Bürgerschaft
und Stadtverwaltung, sondern auch innerhalb der Bürgerschaft.
Seit Jahren gibt es verschiedene städtische Dialogformate, zuletzt
pandemiebedingt vermehrt digital. Oftmals erfolgt ein breiter Dialog zu
Verkehrsthemen inklusive dazugehöriger Veranstaltungen auf Ebene der
Stadtteile. Auch zu Einzelthemen gibt es immer wieder Veranstaltungen, wie
beispielsweise zu Parkraumkonzepten oder Infrastruktur-Projekten. Dazu
gehört auch das Vorhaben Ausbau der A 565 „Tausendfüßler“, über das
Straßen.NRW bzw. nun die Autobahn GmbH seit Jahren kontinuierlich
informiert haben; die Verwaltung geht davon aus, dass dies weiter erfolgt, auch
betreffend die weiteren Abschnitte. Derzeit wird nach Kenntnisstand der
Verwaltung der Erörterungstermin zum „Tausendfüßler“ im Rahmen des
Planfeststellungsverfahrens vorbereitet. Es gab und gibt zum Mobilitätsbereich
weitere Dialogformate wie bspw. auch eine Veranstaltungsreihe der
Volkshochschule, in denen themenbezogener Austausch möglich war. Im
Rahmen des Projekts „jobwärts“ finden Veranstaltungen mit Arbeitgebern in der
Region Bonn/Rhein-Sieg statt. Beteiligung im Verkehrsbereich begegnet einem
dann auch beispielsweise beim Rad-Dialog oder in noch anderen Formaten.
Ebenso organisieren weitere Akteure Veranstaltungen zum Themenbereich
Mobilität mit speziellem Bezug auf Bonn, aber auch darüber hinaus. Es gibt
also eine große Zahl von Beteiligungsformaten mit vielen Veranstaltungen.
Auf der einen Seite ist nachvollziehbar, dass die großen Veränderungen und
die großen Infrastrukturvorhaben, die im Mobilitätssektor anstehen,Seite 1 von 2
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Unsicherheiten und Betroffenheiten auslösen und daher ein besonderes
Interesse geäußert wird, die Einbindung der Bürgerschaft zu intensivieren und
Zusammenhänge bzw. Leitlinien der kommunalen Mobilitätspolitik und
Verkehrsplanung noch herausgehobener zu diskutieren.
Auf der anderen Seite ist aber angesichts der Vielfalt der Themen und
betroffener Akteur*innen zu hinterfragen, ob eine - in welchem Turnus auch
immer stattfindende - stadtweite Veranstaltung zu allen lokalen/regionalen
Verkehrs-Themen für alle Bürger*innen geeignet sein könnte, die Wünsche
nach Beteiligung und Dialog umfassend zu befriedigen. Ein solches Format
wäre wohl schlicht viel zu überfrachtet.
Die Stadtverwaltung schlägt daher vor, dass sie im Rahmen der allgemeinen
Prüfung zur Öffentlichkeitsarbeit und Bürger*innen-Beteiligung im Mobilitäts-
/Klima-Bereich Vorschläge erarbeitet, wie dem Grundgedanken des
Bürgerantrags nachgekommen werden könnte. Dies muss dann auch
eingebettet sein in die Planung der Stadtverwaltung betreffend Ressourcen und
Organisation.
Beschlussvorschlag für Bürgerausschuss:
Der Bürgerausschuss schließt sich inhaltlich den Ausführungen in der
Stellungnahme der Verwaltung an und erklärt den Bürgerantrag mit der
Stellungnahme der Verwaltung für erledigt.
Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
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