201736-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Bundesstadt Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 201736-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 03.12.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW Entscheidung federführend
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 201736-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 37 Feuerwehr und Rettungsdienst Dezernat: Dez. I 2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Bundesstadt Bonn Beratungsfolge Inhalt der Stellungnahme: Bei der Festsetzung von Benutzungsgebühren sind die Krankenkassen gemäß § 14 RettG NRW zu beteiligen. Ein Einvernehmen ist hiernach anzustreben. Eine Ausfertigung der Gebührenbedarfsberechnung hat die Verwaltung den Kostenträgern frühzeitig übersandt. Die pandemische Lage hat den Abschluss des üblicherweise nachfolgenden umfangreichen Austauschs in diesem Jahr verzögert. Nach Klärung offener Fragestellungen haben die Krankenkassen am 24.11.2020 mitgeteilt, dass auf Grund zweier nachfolgend benannter Punkte kein Einvernehmen erteilt werden kann: I. Berücksichtigung eines kalkulatorischen Zinssatzes in Höhe von 5,92 % II. Höhe der zu erwartenden Sozialversicherungsbeiträge für Beschäftige im Teilbereich Notfallrettung Zu I: Kalkulatorischer Zinssatz Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zur Gebührensatzung im Vorjahr haben die Vertreter der Krankenkassen den verwendeten kalkulatorischen Zinssatz mit Bezug auf eine Veröffentlichung der GPA thematisiert. Nach einer Stellungnahme des Dezernats II wurde nachfolgend Einvernehmen zur Satzung erklärt. In diesem Jahr wurde der kalkulatorische Zinssatz (Berücksichtigung in Höhe von 5,92 % in der Kalkulation), erneut in den Gesprächen problematisiert. Schriftlich wurde hierzu nachfolgend mit E-Mail vom 24.11.2020 folgendes ausgeführt: Das VG Düsseldorf hat mit Urteil vom 12.12.2018 (Az. 5 K 12028/17 – abrufbar unter www.justiz.nrw.de) entschieden, dass die Zubilligung eines Sicherheits-Zuschlages in Höhe von 0,5 % bei der kalkulatorischen Verzinsung auf der Grundlage des Anschaffungs- /Herstellungswertes in Anbetracht der Kreditzinsentwicklung der letzten Jahre nicht mehr als sachgerecht angesehen wird.Seite 1 von 30 Seite 2 Gleichwohl weist das VG Düsseldorf darauf hin, dass für die Höhe des Zinssatzes die langfristigen Durchschnittsverhältnisse am Kapitalmarkt maßgebend sind, denn insbesondere Abwasserkanäle werden auf einen Mindestzeitraum von 50 Jahren kalkulatorisch abgeschrieben und refinanziert. Dieder Finanzierungszeitraum entspricht jedoch nicht die des Rettungsdienstes. Gleichwohl folgt das VG Düsseldorf nicht mehr der Rechtsprechung des OVG NRW (Urteil vom 13.04.2005 – Az. 9 A 3120/03 - ) wonach der ermittelte, langjährige Durchschnittszinssatz um bis zu 0,5 % erhöht werden darf, weil dieses in Anbetracht der Kreditzinsentwicklung nicht mehr als sachgerecht angesehen wird. Die Verwaltung weist daraufhin, dass entgegen der Ansicht der Kostenträger keine Entscheidung zum „Sicherheitszuschlag“ durch das VG Düsseldorf getroffen wurde. Sie bleibt bei der Auffassung, dass die Anwendung des Sicherheitszuschlages rechtskonform ist. Diese Auffassungen wurde bereits im letzten Jahr in den Stellungnahmen zu den Beschlussvorlagen zur Gebührenfestsetzung für 2020 in den Bereichen Abwasserbeseitigung, Abfallentsorgung und Straßenreinigung dargestellt (s. DS-Nr. 190474-1ST, 190455-1ST und 190469-1ST). Im zurückliegenden Jahr sind keine weiteren Urteile oder Veröffentlichungen bekannt geworden, die sich mit den durch das VG Düsseldorf geäußerten Bedenken auseinandersetzen. Insofern liegen keine neuen Aspekte vor, die die bisherige Auffassung in Frage stellen können. Auch in der in diesem Jahr abgeschlossenen Jahresabschlussprüfung der GPA für die Jahre 2018/2019 erfolgte keine Hinweise auf die vorgenannte Problematik (s. DS-Nr. 200614). An sich sind die Kommunen in der Festlegung der kalkulatorischen Zinssätze frei, was im Rahmen der Selbstverwaltung gedeckt liegt, da es keine rechtliche Vorgabe durch ein Landesgesetz gibt. Erst durch die Rechtsprechung des OVG Münster ergibt sich ein jährlich ermittelbarer höchstens anzuwendender Zinssatz im Hinblick auf das Kostenüberschreitungsgebot aus § 6 KAG NRW. In ihrem Bericht über die überörtliche Prüfung stellt die GPA fest, dass die Stadt Bonn ihre Handlungsmöglichkeiten im Gebührenbereich gut nutzt und insbesondere angemessene kalkulatorische Zinsen berücksichtigt. Damit schöpft die Stadt ihre rechtlichen Möglichkeiten aus, was nach den Grundsätzen der Finanzmittelbeschaffung gem. §§ 77 GO NRW und 6 KAG NRW geboten ist. Weder die Höhe des kalkulatorischen Zinssatzes noch die Anwendung der Erhöhung um 0,5 %-Punkte wurde durch die GPA kritisiert. Während die GPA im letzten Jahr in ihrer öffentlichen Empfehlung den sog „Sicherheitszuschlag“ nicht berücksichtigt hatte, hat sie in ihrerSeite 2 von 30 Seite 3 diesjährigen Veröffentlichung den Zuschlag für den Fremdkapitalanteil wieder aufgenommen (https://gpanrw.de/de/aktuelles/aktuelle- meldungen/hinweise-zum-kalkulatorischen-zinssatz-2020/6_175.html). Durch das in diesem Punkt nicht erreichbare Einvernehmen wird der Rat als Satzungsgeber nicht eingeschränkt. Insofern ist der Erlass der Gebührensatzung nicht abhängig von einem erzielten Einvernehmen mit den Krankenkassen. Bei durch kommunale Satzung festgelegten Gebühren übernehmen die Kostenträger für ihre Mitglieder die Gebühren, wobei sie in einem begrenzten Rahmen ihre Leistungspflicht auf die Übernahme von Festbeträgen beschränken können. Voraussetzung für eine solche Regelung, die von den Kostenträgern im aktuellen Beteiligungsverfahren nicht als mögliche Konsequenz vorgebracht worden ist, wäre eine unwirtschaftliche Leistungserbringung. Dies wäre von den Kostenträgern auch zu begründen und nachzuweisen. Mit Hinweis auf die vorstehende Bewertung ist dies bei der strittigen Thematik nicht zu erkennen. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Einwänden der Kostenträger im Punkt I nicht zu folgen. zu II: Höhe der zu erwartenden Sozialversicherungsbeiträge für Beschäftige im Teilbereich Notfallrettung Die an die Kostenträger übersandte Fassung der Gebührenbedarfsberechnung ist mit dieser Ratsvorlage DS-Nr. 201736 identisch. Änderungen, die sich aus dem Austausch mit den Kostenträgern im Verfahren ergeben, konnten hier aus den dargestellten zeitlichen Besonderheiten der Pandemielage in der Ratsvorlage noch nicht berücksichtigt werden. Nach dem die Kostenträger in der Anlage B, Blatt 1 der Gebührenbedarfsberechnung die Werte der Kostenarten „502200 Beiträge Versorgungskasse tarifl. Beschäftigte“ und „503200 Beiträge Sozialversicherung tarif. Beschäftigte“ nicht abschließend nachvollziehen konnten, wurde die Kalkulation von der Verwaltung noch einmal überprüft. Hierbei ergab sich, das bei zu berücksichtigenden Tarifsteigerungen für die Vergütung der Notfallsanitäterauszubildenden eine Veränderung im Bereich der Sozialversicherungsbeiträge nicht hiermit übereinstimmend dargestellt wurde. Die Werte wurden entsprechend geändert und in beigefügter Anlage aufgenommen. Dadurch ergibt sich eine geringe Veränderung des Gebührensatzes im Bereich der Notfallrettung gegenüber der ursprünglichen Ratsvorlage. Die Verwaltung schlägt daher den Beschluss der Gebührensatzung Rettungsdienst 2021 in der mit dieser Stellungnahme als Anlage übersandten veränderten Fassung vor. Anlage/nSeite 3 von 30 Seite 4 1 Beschlussvorlage Gebührensatzung Rettungsdienst Anlage_Änderungsversion (öffentlich)Seite 4 von 30 Anlage A 2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Bundesstadt Bonn Vom Der Rat der Bundesstadt Bonn hat in seiner Sitzung am … aufgrund der §§ 7 und 41 Absatz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14 Juli 1994 (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29. September 2020 (GV. NRW. S. 916), der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. S. 712/SGV. NRW. 610), zuletzt geän- dert durch Artikel 19 des Gesetzes vom 23. Januar 2018 (GV. NRW. S. 90) und der §§ 2, 6, 12 und 14 des Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer (Rettungsgesetz NRW – RettG NRW) vom 24. November 1992 (GV. NRW. S. 458 / SGV NRW 215), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17. Dezember 2015 (GV. NRW. S. 886), folgende Gebührensatzung beschlossen: Artikel I Der Gebührentarif zur Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Bundesstadt Bonn erhält folgende Fassung: „Gebührentarif zur Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Bundesstadt Bonn Tarif- Nr. Bemessungsgrundlage Gebühr EURO 1 Notfallrettung; Inanspruchnahme des Rettungswagens 1.1 Versorgung und Transport eines Patienten vom 541,92 Einsatzort bis zum Ziel 1.2 Anschließende Weiterfahrt vom 1. Ziel zu anderen 270,96 Zielen oder Rücktransport je Fahrt ohne neue Anfahrt 1.3 böswillige Alarmierung und missbräuchliches Verhalten 541,92Seite 5 von 30 2 Tarif- Nr. Bemessungsgrundlage Gebühr EURO 1.4 außerhalb des Stadtgebietes zusätzlich zu den Gebühren 9,03 nach Tarif-Nr. 1.1 – 1.3 für die außerhalb des Stadtgebietes zurückgelegte Fahrstrecke je km 1.5 Bei gleichzeitiger Versorgung mehrerer Patienten erhöhen sich die Gebühren gemäß der Tarif-Nr. 1.1, 1.2 und 1.4 um 25 % je Person und werden entsprechend anteilig abgerechnet. 2 Notfallrettung; Inanspruchnahme des Notarztdienstes 2.1 Anfahrt mit Beratung, Untersuchung, Behandlung oder 432,48 Versorgung eines Patienten 2.2 böswillige Alarmierung und missbräuchliches Verhalten 432,48 2.3 außerhalb des Stadtgebietes zusätzlich zu den Gebühren 7,21 nach Tarif-Nr. 2.1 und 2.2 für die außerhalb des Stadtgebietes zurückgelegte Fahrstrecke für das Notarzteinsatzfahrzeug je km 2.4 Bei einer Anfahrt zu mehreren Patienten erhöhen sich die Gebühren gemäß der Tarif-Nr. 2.1 und 2.3 um 25% je Person und werden entsprechend anteilig abgerechnet. 3 Qualifizierter Krankentransport; Inanspruchnahme des Krankentransportdienstes (Krankentransportwagen oder Rettungswagen, wenn dieser zum Krankentransport eingesetzt wird) 3.1 Transport eines Patienten vom Einsatzort bis 269,57 zum Ziel 3.2 Anschließende Weiterfahrt vom 1. Ziel zu anderen 134,78 Zielen oder Rücktransport je Fahrt ohne neue Anfahrt 3.3 böswillige Alarmierung und missbräuchliches Verhalten 269,57Seite 6 von 30 3 Tarif- Nr. Bemessungsgrundlage Gebühr EURO 3.4 Außerhalb des Stadtgebietes zusätzlich zu den Gebühren 4,49 nach Tarif-Nr. 3.1 – 3.3 für die außerhalb des Stadtgebietes zurückgelegte Fahrstrecke je km 3.5 Bei gleichzeitigem Transport mehrerer Patienten erhöhen sich die Gebühren gemäß der Tarif-Nr. 3.1, 3.2 und 3.4 um 25 % je Person und werden entsprechend anteilig abgerechnet. 4 Inanspruchnahme sonstiger Leistungen des Rettungsdienstes 4.1 Abholen bzw. Rücktransport eines Inkubators 270,96 von/zu einem Krankenhaus inkl. Begleitpersonal 4.2 Transport von Blut, Blutprodukten, Medikamenten, 270,96 Transplantaten u.a. 4.3 vorsorgliche Bereitstellung von Einsatzmitteln auf Anforderung 4.3.1 vorsorgliche Bereitstellung eines Rettungswagens 270,96 je ½ Stunde 4.3.2 vorsorgliche Bereitstellung des Notarztdienstes 216,24 je ½ Stunde 4.3.3 vorsorgliche Bereitstellung eines Krankentransportwagens 134,78 je ½ Stunde“ Artikel II Diese Satzung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.Seite 7 von 30 Notfallrettung Anlage B Blatt 1 BA 2019 Kalk. 2020 Kalk. 2021 Kostenarten Personalkosten 501100 Bezüge der Beamten 1.874.171,60 1.957.489,52 1.914.776,04 501200 Verg. Tarif. Beschäftigten 512.615,94 479.691,09 554.565,40 502200 Beitr. Versorgungskasse tarifl. Beschäft. 38.267,66 45.807,63 45.913,81 503200 Beiträge Sozialversicherung tarif. Besch. 102.837,18 121.668,82 122.163,24 504100 Beihilfen 134.318,81 140.035,40 136.664,13 504101 Beihilfen manuelle Buchungen 205,92- 5.979,51 214,79- 504110 Fürsorge Unterstützungsleistung 1.807,45 1.696,76 1.422,30 505100 Zuf. zu Pensionsrückst. f. Beamte 773.769,36 770.022,43 798.296,57 505200 Zuf. zu Rückst. für Altersteilzeit 996,36 - 1.586,98 506100 Zuf. Beihilferückstellung zu Pensionsrückst. 223.815,46 160.780,72 233.245,68 507300 Rückstellung Jubiläumszuwendungen - 758,28 - 509100 Pauschalierte Lohnsteuer 236,50 359,00 305,33 94000000 Verrechnung VILV (zusätzliches BF-Personal) 566.790,75 411.549,20 469.907,04 94000033 Verrechnung Unfallkasse NRW 11.160,14 9.000,00 10.000,00 Summe Personalkosten 4.240.581,29 4.104.838,36 4.288.631,73 Sachkosten 521110 Unterhaltung Grundstücke, Gebäude 1.250,13 344,00 478,00 522100 Unterh. sonst. unbewegliches Vermögen 23.082,80 29.118,00 41.570,00 523400 Erstattung an sonstige öffentliche Bereiche (Uni-Klinik) 24.909,76 25.348,04 25.000,00 523500 Erstattung an bonnorange AöR (Fahrzeugunterhaltung durch Zentralwerkstatt) 20.190,12 16.000,00 18.000,00 523700 Erstattung an private Unternehmen (ab 2020 in 545100 "Mieten" enthalten) 4.884,96 - - 523800 Erstattung an übrige Bereiche (Pauschalen an Leistungserbringer) 6.124.641,51 6.145.231,00 6.244.669,00 525100 Unterhaltung von Fahrzeugen (inkl. Wartung von Fahrtragen) (unter 523500 "Erstattung an bonnorange" gebucht) - 19.000,00 - 525120 Treibstoffe (bei Betankungen ohne Tankkarte) 181,80 200,00 200,00 525500 Unterh. sonstiges bewegl. Vermögen (Sicherheitstechnische Kontrollen, Wartungen) 104.568,11 78.700,00 112.030,00 527130 Wartung und Pflege von Software 27.554,94 34.079,00 41.606,00 528010 Entsorgungskosten 27,43 200,00 200,00 529100 Aufw. für sonst. Dienstleistungen (u. a. Reinigung Bettwäsche, Dienstleistungen IT-Sicherheit) 3.372,58 2.870,00 5.175,00 541120 Aus- und Fortbildung, Umschulung (vorher unter 94000103 "Verrechnung Fortbildungen und Dienstreisen") 186.531,00 - 1.530.221,78 541130 Reisekosten 4.539,17 1.500,00 5.000,00 541160 Dienst- und Schutzkleidung 106.607,56 72.450,00 59.000,00 541170 Personalnebenaufwand 10,80 - - 542900 Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten (u. a. Lizenzkosten, Mobilfunkkosten) 2.459,83 1.722,00 17.857,00 543110 Büromaterial 223,75 150,00 300,00 543120 Zeitungen und Fachliteratur 176,25 241,00 400,00 543130 Telekommunikationsleistungen 4.785,68 6.811,00 4.500,00 543160 Sonstiges Verbrauchsmaterial 194.959,71 221.866,00 251.458,00 543170 Bewirtungskosten 463,11 350,00 350,00 543180 Ausstattung bis zu 800 Euro (u. a. Medikamentenkühlschrank, Sauerstoffflaschen, Rettungsscheren, CO-Warner) 28.760,07 59.495,00 56.792,00 543190 Sonstige Geschäftsaufwendungen (u. a. GEZ, Unitymedia, Nutzungsentgelt Digitalfunk SWB) 1.547,75 2.216,00 4.353,00 543192 Mitgliedsbeiträge 12,00 - 12,00 545100 Mieten (bis 2019 in 523700 "Erstattung an private Unternehmen" enthalten) - 4.900,00 5.750,00 95000160 Umlage der sonstigen ordentlichen Aufwendungen (ab 2019 direkt auf 541120 bis 545100 gebucht) 5.689,75 - - 94000000 Verrechnung VILV (Fuhrparkmanagement, Tragehilfe) 82.803,67 65.000,00 75.000,00 95000000 Umlage VILV (Geo-Informationssystem) - 250,00 250,00 94000001 Verrechnung VKE (z.B. Personalamt, Stadtkasse, Kämmerei, Rechnungsprüfungsamt) 9.026,08 7.000,00 8.000,00 95000001 Umlage VKE (z.B. Personalamt, Stadtkasse, Kämmerei, Rechnungsprüfungsamt) 286.759,08 260.000,00 270.000,00 94000002 Verrechnung VKE nach Kennzahlen 157.248,91 100.000,00 120.000,00 94000003 Verrechnung Sachaufwand (Büropapier) 15.636,31 10.000,00 12.000,00 95000003 Umlage sonstiger Sachaufwand (Büropapier) 423,15 1.500,00 1.000,00 94000005 Verrechnung VILV (Erstattung für Telefonvermittlung) 13.114,93- 14.000,00- 14.000,00- 95000013 Umlage Treibstoffe 115.410,97 140.000,00 120.000,00 94000015 Verrechnung Amt 10 (IT und Orga) 67.372,30 55.000,00 67.000,00 95000015 Umlage Amt 10 (IT und Orga) (jetzt in 94000015 "Verrechnungen Amt 10" enthalten) - 2.500,00 - 94000023 Verrechnung Versicherungsbeiträge Amt 30 (Kommunaler Schadenausgleich) 6.875,05 5.500,00 6.900,00 94000025 Verrechnung Druckerei 3.130,65 4.500,00 3.500,00 95000025 Umlage Druckerei (ab 2019 in 94000025 "Verrechnung Druckerei" enthalten) 236,50 - - 94000063 Verrechnung Büromaterial 1.799,02 1.200,00 1.800,00 95000063 Umlage Büromaterial 229,22 200,00 200,00 94000065 Verrechnung FAIRgabe 6.940,91 6.200,00 7.000,00 94000073 Verrechnung Betriebsmittel (z.B. Toilettenpapier, Seife, Papierhandtücher) 1.836,29 1.400,00 1.800,00 94000083 Verrechnung Porto 7.478,76 7.000,00 7.500,00 94000103 Verrechnung Fortbildungen und Dienstreisen (ab 2019 ink. "Sachkostenanteil der Notfallsanitäterausbildung der Berufsfeuerwehr") 796.205,28 1.529.998,12 546.006,60 95000103 Umlage Fortbildungen und Dienstreisen (ab 2019 in 94000103 "Verrechnung Fortbildungen und Dienstreisen" enthalten) 121,74 - - 95000143 Umlage Sachaufwand Werkstatt 153.139,97 200.000,00 160.000,00 94000173 Verrechnung Gebäudebewirtschaftung SGB 220.491,97 60.000,00 150.000,00 95000173 Umlage Gebäudebewirtschaftung SGB 1.503,04 220.000,00 2.000,00 95000183 Umlage Mieten SGB 19.820,11 21.000,00 21.000,00 Summe Sachkosten 8.812.804,62 9.407.039,16 9.991.878,38 kalkulatorische Zinsen 187.828,62 179.730,16 301.058,81 kalkulatorische Abschreibungen 703.653,42 791.321,21 1.118.679,92 kalkulatorische Mieten 114.246,00 120.648,00 120.648,00 Summe kalkulatorische Kosten 1.005.728,04 1.091.699,37 1.540.386,73 Summe Kosten 14.059.113,95 14.603.576,88 15.820.896,84 Entlastungen 442100 Erträge aus Verkauf 6.711,31- - - 448200 Erstattung von Gemeinden (GV) 17.483,15- - - 448700 Erstattung von privaten Unternehmen 1.852,27- 3.000,00- 3.000,00- 448800 Erstattung von übrigen Bereichen 730,15- - - 95000050 Umlage privatrechtl. Leistungsentgelte (Verkäufe aus RettZentrDpt an HiOrg) - 500,00- 500,00- Summe Entlastungen 26.776,88- 3.500,00- 3.500,00- Unter-/Überdeckung aus Vorjahren 121.076,99- 113.064,57- 378,36- Gesamtkosten 13.911.260,08 14.487.012,31 15.817.018,48Seite 8 von 30 Gebührenbedarfsberechnung 2021 Anlage B Notfallrettung (RTW) Blatt 2 Ermittlung der Gebührensätze Umzulegende Gesamtkosten 15.817.018,478 Summe der Recheneinheiten 29.187,103 Summe Spalte D Kosten pro Recheneinheit 541,918 A B C D E F G Tarife vorraussichtliche Fallzahlen Äquivalenzziffern Recheneinheiten (RE) Gebühr Gebühr gerundet Kontrollrechnung derzeitige Gebühr Veränderung in % B x C C x Kosten pro RE B x F Tarif-Nr. 1.1 "Normeinsätze" 27.000 1,00000 27.000,0000 541,918 541,92 14.631.840,00 503,65 7,60 Tarif-Nr. 1.2 Weiterfahrten 143 0,50000 71,5000 270,959 270,96 38.747,28 251,82 7,60 Tarif-Nr. 1.3 böswillige Alarmierung und missbräuchliches Verhalten 1 1,00000 1,0000 541,918 541,92 541,92 503,65 7,60 Tarif-Nr. 1.4 Kilometer außerhalb 70.882 0,01667 1.181,6029 9,034 9,03 640.064,46 8,40 7,50 Tarif-Nr. 2.1 "Normeinsätze" - - - - Tarif-Nr. 2.2 böswillige Alamierung und missbräuchliches Verhalten - - - - Tarif-Nr. 2.3 Kilometer außerhalb - - - - Tarif-Nr. 3.1 "Normeinsätze" - - - - Tarif-Nr. 3.2 Weiterfahrten - - - - Tarif-Nr. 3.3 böswillige Alamierung und missbräuchliches Verhalten - - - - Tarif-Nr. 3.4 Kilometer außerhalb - - - - Tarif-Nr. 4.1 Abholen und Rücktransport Inkubator 277 0,50000 138,5000 270,959 270,96 75.055,92 251,82 7,60 Tarif-Nr. 4.2 Transport von Blut, Medikamenten u.a. 15 0,50000 7,5000 270,959 270,96 4.064,40 251,82 7,60 Tarif-Nr. 4.3.1 vorsorgliche Bereitstellung eines Rettungswagens je ½ Stunde 74 0,50000 37,0000 270,959 270,96 20.051,04 251,82 7,60 Tarif-Nr. 4.3.2 vorsorgliche Bereitstellung des Notartzeinsatzdienstes je ½ Stunde - - - - Tarif-Nr. 4.3.3 vorsorgliche Bereitstellung eines Krankentransportwagens je ½ Stunde - - - - systembedingte Fehleinsätze 750 1,00000 750,0000 541,918 541,92 406.440,00 503,65 7,60 Summen 29.187,1029 15.816.805,02 Gebührenerlöse gem. Kontrollrechnung: 15.816.805,02 die systembedingten Fehleinsätze in Höhe von 750 406.440,00 verbleiben bei der Stadt voraussichtl. Gebührenerlöse nach zugrundegelegten Fallzahlen: 15.410.365,02 Gebührenaufkommen (Tarifnummern 1.1-1.4 und 4.1-4.3.1) insgesamt 15.410.365,02 Die Differenz zwischen den umzulegenden Gesamtkosten und den Gebührenerlösen gemäß Kontrollrechnung in Höhe von 213,46 €- ist rundungsbedingtSeite 9 von 30 Notarztdienst Anlage B Blatt 3 BA 2019 Kalk. 2020 Kalk. 2021 Kostenarten Personalkosten 501100 Bezüge der Beamten 1.001.094,00 1.006.424,47 1.026.228,77 501200 Verg. Tarif. Beschäftigten 82.575,13 101.748,78 95.167,03 502200 Beitr. Versorgungskasse tarifl. Beschäft. 6.194,46 7.879,68 7.165,61 503200 Beiträge Sozialversicherung tarif. Besch. 16.720,93 20.513,47 19.287,67 504100 Beihilfen 68.795,90 69.040,33 70.283,79 504101 Beihilfen manuelle Buchungen 105,21- 3.098,15 110,90- 504110 Fürsorge Unterstützungsleistung 3.832,05 13.396,43 4.009,80 505100 Zuf. zu Pensionsrückst. f. Beamte 445.724,44 403.501,91 462.118,54 505200 Zuf. zu Rückst. für Altersteilzeit 535,20 - 721,67 506100 Zuf. Beihilferückstellung zu Pensionsrückst. 121.275,85 84.251,22 126.536,14 507300 Rückstellung Jubiläumszuwendungen - 371,81 - 509100 Pauschalierte Lohnsteuer 108,59 165,86 129,26 94000000 Verrechnung VILV (zusätzliches BF-Personal) 38.239,47 37.358,40 38.502,84 94000033 Verrechnung Unfallkasse NRW 2.524,97 3.500,00 3.000,00 Summe Personalkosten 1.787.515,78 1.751.250,51 1.853.040,22 Sachkosten 521110 Unterhaltung Grundstücke, Gebäude 693,27 202,00 281,00 522100 Unterh. sonst. unbewegliches Vermögen 9.261,02 12.389,00 17.366,00 523400 Erstattung an sonstige öffentliche Bereiche (UKB Pauschale für Notarztgestellung, Einsatzzuschläge sowie ÄLRD) 1.134.945,24 1.166.750,00 1.199.594,74 523500 Erstattung an bonnorange AöR (Fahrzeugunterhaltung durch Zentralwerkstatt) 20.190,12 16.000,00 18.000,00 523700 Erstattungen an private Unternehmen (Waldkrankenhaus Notarztgestellung und Einsatzzuschläge ) 360.647,32 381.600,00 387.975,00 523800 Erstattung an übrige Leistungserbringer (Disposition von Interhospitaltransporten) 4.083,77 - - 525100 Aufwendungen für die Unterhaltung von Fahrzeugen (unter 523500 "Erstattung an bonnorange" gebucht) - 2.000,00 - 525500 Unterh. sonstiges bewegl. Vermögen (Sicherheitstechnische Kontrollen, Wartungen) 26.125,68 27.480,00 40.812,00 527130 Wartung und Pflege von Software 11.688,03 14.016,00 17.926,00 528010 Entsorgungskosten 1,05 200,00 200,00 529100 Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen (u.a. Leitende Notärzte (LNA), Reinigung Bettwäsche, Dienstleistungen IT-Sicherheit) 72.979,28 61.305,00 63.125,00 541130 Reisekosten 788,11 1.500,00 1.000,00 541160 Dienst- und Schutzkleidung 55.888,62 51.050,00 54.000,00 541170 Personalnebenaufwand 4,32 - - 542900 Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten (u. a. Lizenzkosten, Mobilfunkkosten) 1.779,04 1.501,58 6.130,00 543110 Büromaterial 45,13 50,00 50,00 543120 Zeitungen und Fachliteratur 240,09 56,00 100,00 543130 Telekommunikationsleistungen 2.310,02 3.428,00 2.500,00 543160 Sonstiges Verbrauchsmaterial 142.009,74 115.944,00 120.736,00 543170 Bewirtungskosten 195,84 150,00 150,00 543180 Ausstattung bis zu 800 Euro (u. a. Medikamentenkühlschrank, Sauerstoffflaschen, Rettungsscheren, CO-Warner) 14.867,03 12.990,00 18.818,00 543190 Sonstige Geschäftsaufwendungen (u. a. GEZ, Unitymedia, Nutzungsentgelt Digitalfunk SWB) 22.678,18 18.811,00 26.938,00 543192 Mitgliedsbeiträge 12,00 - 12,00 95000160 Umlage der sonstigen ordentlichen Aufwendungen (ab 2019 direkt auf die Kostenarten 541120 bis 543190 gebucht) 2.928,88 - - 94000000 Verrechnung VILV (Fuhrparkmanagement) 20.851,60 14.000,00 20.000,00 95000000 Umlage VILV (Geo-Informationssystem) - 20,00 20,00 94000001 Verrechnung VKE (z.B. Personalamt, Stadtkasse, Kämmerei, Rechnungsprüfungsamt) 6.769,56 5.400,00 6.700,00 95000001 Umlage VKE (z.B. Personalamt, Stadtkasse, Kämmerei, Rechnungsprüfungsamt) 147.724,37 132.000,00 148.000,00 94000002 Verrechnung VKE nach Kennzahlen 52.408,90 40.000,00 45.000,00 94000003 Verrechnung sonstiger Sachaufwand (Büropapier) 2.120,42 1.000,00 1.000,00 95000003 Umlage sonstiger Sachaufwand (Büropapier) 154,81 300,00 200,00 94000005 Verrechnung VILV (Erstattung für Telefonvermittlung) 4.769,49- 5.100,00- 5.000,00- 95000013 Umlage Treibstoffe 22.363,94 30.000,00 27.000,00 94000015 Verrechnung Amt 10 (IT und Orga) 34.631,79 29.000,00 35.000,00 95000015 Umlage Amt 10 (IT und Orga) (jetzt in 94000015 "Verrechnungen Amt 10" enthalten) - 1.300,00 - 94000023 Verrechnung Versicherungsbeiträge Amt 30 (Kommunaler Schadenausgleich) 2.733,27 2.100,00 2.800,00 94000025 Verrechnung Druckerei 71,96 50,00 70,00 95000025 Umlage Druckerei (ab 2019 in 94000025 "Verrechnung Druckerei" enthalten) 117,40 - - 94000063 Verrechnung Büromaterial 1.155,55 700,00 1.200,00 95000063 Umlage Büromaterial 118,08 100,00 120,00 94000065 Verrechnung FAIRgabe 3.280,65 4.100,00 3.500,00 94000073 Verrechnung Betriebsmittel (z.B. Toilettenpapier, Seife, Papierhandtücher) 625,05 600,00 600,00 94000083 Verrechnung Porto 2.736,14 2.600,00 2.800,00 94000103 Verrechnung Fortbildungen und Dienstreisen 14.952,75 20.000,00 15.000,00 95000103 Umlage Fortbildungen und Dienstreisen (ab 2019 in 94000103 "Verrechnung Fortbildungen und Dienstreisen" enthalten) 51,25 - - 95000143 Umlage Sachaufwand Werkstatt 49.377,69 32.000,00 40.000,00 94000173 Verrechnung Gebäudebewirtschaftung SGB 91.339,81 8.000,00 90.000,00 95000173 Umlage Gebäudebewirtschaftung SGB 549,90 120.000,00 1.000,00 95000183 Umlage Mieten SGB 7.251,27 7.600,00 7.400,00 Summe Sachkosten 2.340.978,45 2.333.192,58 2.418.123,74 kalkulatorische Zinsen 41.394,36 67.738,64 72.218,26 kalkulatorische Abschreibungen 152.353,65 243.031,43 284.202,98 kalkulatorische Mieten 13.824,00 14.592,00 14.592,00 Summe kalkulatorische Kosten 207.572,01 325.362,07 371.013,24 Summe Kosten 4.336.066,24 4.409.805,16 4.642.177,20 Entlastungen 442100 Erträge aus Verkauf 1.698,99- - - 448200 Erstattungen von Gemeinden (GV) 6.993,26- - - 448700 Erstattung von privaten Unternehmen 951,18- 500,00- 500,00- 448800 Erstattung von übrigen Bereichen 43,62- - - 459100 Andere sonstige ordentliche Erträge 108,12 - - 95000050 Umlage privatrechtl. Leistungsentgelte (Verkäufe aus RettZentrDpt an HiOrg) - 300,00- 300,00- Summe Entlastungen 9.578,93- 800,00- 800,00- Unter-/Überdeckung aus Vorjahren 245.253,34 150.000,00 100.000,00- Gesamtkosten 4.571.740,65 4.559.005,16 4.541.377,20Seite 10 von 30 Gebührenbedarfsberechnung 2021 Anlage B Notarztdienst (NEF) Blatt 4 Ermittlung der Gebührensätze Umzulegende Gesamtkosten 4.541.377,199 Summe der Recheneinheiten 10.500,901 Summe Spalte D Kosten pro Recheneinheit 432,475 A B C D E F G Tarife vorraussichtliche Fallzahlen Äquivalenzziffern Recheneinheiten (RE) Gebühr Gebühr gerundet Kontrollrechnung derzeitige Gebühr Veränderung in % B x C C x Kosten pro RE B x F Tarif-Nr. 1.1 "Normeinsätze" - - - - Tarif-Nr. 1.2 Weiterfahrten - - - - Tarif-Nr. 1.3 böswillige Alarmierung und missbräuchliches Verhalten - - - - Tarif-Nr. 1.4 Kilometer außerhalb - - - - Tarif-Nr. 2.1 "Normeinsätze" 9.500 1,00000 9.500,0000 432,475 432,48 4.108.560,00 491,02 -11,92 Tarif-Nr. 2.2 böswillige Alamierung und missbräuchliches Verhalten 1 1,00000 1,0000 432,475 432,48 432,48 491,02 -11,92 Tarif-Nr. 2.3 Kilometer außerhalb 50.234 0,01667 837,4008 7,209 7,21 362.187,14 8,19 -11,97 Tarif-Nr. 3.1 "Normeinsätze" - - - - Tarif-Nr. 3.2 Weiterfahrten - - - - Tarif-Nr. 3.3 böswillige Alamierung und missbräuchliches Verhalten - - - - Tarif-Nr. 3.4 Kilometer außerhalb - - - - Tarif-Nr. 4.1 Abholen und Rücktransport Inkubator - - - - Tarif-Nr. 4.2 Transport von Blut, Medikamenten u.a. - - - - Tarif-Nr. 4.3.1 vorsorgliche Bereitstellung eines Rettungswagens je ½ Stunde - - - - Tarif-Nr. 4.3.2 vorsorgliche Bereitstellung des Notartzeinsatzdienstes je ½ Stunde 25 0,50000 12,5000 216,238 216,24 5.406,00 245,51 -11,92 Tarif-Nr. 4.3.3 vorsorgliche Bereitstellung eines Krankentransportwagens je ½ Stunde - - - - systembedingte Fehleinsätze 150 1,00000 150,0000 432,475 432,48 64.872,00 491,02 -11,92 Summen 10.500,9008 4.541.457,62 Gebührenerlöse gem. Kontrollrechnung 4.541.457,62 die systembedingten Fehleinsätze in Höhe von 150 64.872,00 verbleiben bei der Stadt voraussichtl. Gebührenerlöse nach zugrundegelegten Fallzahlen: 4.476.585,62 Gebührenaufkommen (Tarifnummern 2.1-2.3 und 4.3.2) insgesamt 4.476.585,62 Die Differenz zwischen den umzulegenden Gesamtkosten und den Gebührenerlösen gemäß Kontrollrechnung in Höhe von 80,42 € ist rundungsbedingtSeite 11 von 30 Krankentransport Anlage B Blatt 5 BA 2019 Kalk. 2020 Kalk. 2021 Kostenarten Personalkosten 501100 Bezüge der Beamten 362.907,89 364.443,69 355.311,02 501200 Verg. Tarif. Beschäftigten 116.593,04 114.710,33 121.103,79 502200 Beitr. Versorgungskasse tarifl. Beschäft. 9.045,12 8.885,25 9.394,93 503200 Beiträge Sozialversicherung tarif. Besch. 23.966,66 23.262,47 24.892,91 504100 Beihilfen 25.910,48 26.712,61 25.083,44 504101 Beihilfen manuelle Buchungen 39,74- 1.108,77 40,68- 504110 Fürsorge Unterstützungsleistung 24,89 935,75 26,01 505100 Zuf. zu Pensionsrückst. f. Beamte 178.301,44 136.689,05 182.590,98 506100 Zuf. Beihilferückstellung zu Pensionsrückst. 48.933,37 28.540,67 50.452,82 507300 Rückstellung Jubiläumszuwendungen - 173,59 - 509100 Pauschalierte Lohnsteuer 107,51 124,18 110,04 94000000 Verrechnung VILV (zusätzliches BF-Personal) 89.999,04 104.256,00 93.173,28 94000033 Verrechnung Unfallkasse NRW 1.597,97 2.000,00 2.000,00 Summe Personalkosten 857.347,67 811.842,36 864.098,54 Sachkosten 521110 Unterhaltung Grundstücke, Gebäude 323,95 161,00 225,00 522100 Unterh. sonst. unbewegliches Vermögen 13.755,25 14.128,00 21.598,00 523400 Erstattung an sonstige öffentliche Bereiche (Gestellung des ÄLRD durch Uni-Klinik) 24.061,71 24.500,00 25.000,00 523800 Erstattung an übrige Bereiche (Pauschalen für Gestellung KTW und Disposition von Krankentransporten) 7.682.178,32 7.835.106,00 7.931.761,00 525500 Unterh. sonstiges bewegl. Vermögen (Unterhaltung Leistellentechnik) 3.815,67 5.220,00 16.218,00 527130 Wartung und Pflege von Software 16.771,87 17.129,00 17.017,00 529100 Aufw. für sonst. Dienstleistungen (Dienstleistungen IT-Sicherheit) 1.049,58 - 1.800,00 541130 Reisekosten 631,79 300,00 450,00 541170 Personalnebenaufwand 6,48 542900 Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten (u. a. Lizenzkosten, Mobilfunkkosten) 1.362,87 744,00 8.077,00 543110 Büromaterial 24,25 - - 543120 Zeitungen und Fachliteratur 19,28 24,00 - 543130 Telekommunikationsleistungen 2.086,95 1.748,00 1.800,00 543160 Sonstiges Verbrauchsmaterial 460,58 3.090,00 3.590,00 543170 Bewirtungskosten 37,08 - - 543180 Ausstattung bis zu 800 Euro (u. a. Whiteboard, Bürodrehstühle, Büromöbel) 4.827,13 1.755,00 2.264,00 543190 Sonstige Geschäftsaufwendungen (u. a. Leitungsgebühren SWB Drahtleitungen SWB) 296,20 425,00 294,00 543192 Mitgliedsbeiträge 12,00 - 12,00 95000160 Umlage der sonstigen ordentlichen Aufwendungen (ab 2019 direkt auf 541120 bis 545100 sowie auf 95000183 "Umlage Miete SGB" gebucht) 15,84 - - 94000000 Verrechnung VILV (Tragehilfe) 33.442,67 14.000,00 25.000,00 94000001 Verrechnung VKE (z.B. Personalamt, Stadtkasse, Kämmerei, Rechnungsprüfungsamt) 4.512,96 3.600,00 4.000,00 94000002 Verrechnung VKE nach Kennzahlen 25.092,30 23.500,00 24.000,00 94000003 Verrechnung sonstiger Sachaufwand (Büropapier) 441,60- 750,00 500,00 95000003 Umlage Sachaufwand (Büropapier) 454,12 - - 94000015 Verrechnung VILV ( IT und Organisation) 13.461,22 10.000,00 13.500,00 94000023 Verrechnung Versicherungsbeiträge Amt 30 (Kommunaler Schadenausgleich) 1.714,85 2.000,00 2.000,00 94000025 Verrechnung Druckerei 2.243,99 1.300,00 2.300,00 95000025 Umlage Druckerei 31,83 - - 94000063 Verrechnung Büromaterial 833,78 900,00 900,00 95000063 Umlage Büromaterial - 100,00 100,00 94000065 Verrechnung FAIRgabe - 500,00 500,00 94000073 Verrechnung Betriebsmittel (z.B. Toilettenpapier, Seife, Papierhandtücher) 299,15 300,00 300,00 94000083 Verrechnung Porto 8.025,98 6.800,00 8.100,00 94000103 Verrechnung Fortbildungen und Dienstreisen 3.682,73 4.000,00 9.000,00 95000103 Umlage Fortbildungen und Dienstreisen (ab 2019 in 94000103 "Verrechnung Fortbildungen und Dienstreisen" enthalten) 82,46 - - 94000173 Verrechnung Gebäudebewirtschaftung SGB 16.791,72 12.500,00 14.500,00 95000173 Umlage Gebäudebewirtschaftung SGB 1.613,01 1.900,00 1.600,00 95000183 Umlage Mieten SGB 21.270,33 20.500,00 21.500,00 Summe Sachkosten 7.884.848,30 8.006.980,00 8.157.906,00 kalkulatorische Zinsen 15.934,51 18.696,89 30.463,70 kalkulatorische Abschreibungen 62.220,68 81.188,70 136.239,36 kalkulatorische Mieten 30.348,00 32.034,00 32.034,00 Summe kalkulatorische Kosten 108.503,19 131.919,59 198.737,06 Summe Kosten 8.850.699,16 8.950.741,95 9.220.741,60 Entlastungen 448200 Erstattungen von Gemeinden (GV) 10.489,89- - - 448700 Erstattung von privaten Unternehmen 357,87- 500,00- 500,00- 448800 Erstattungen von übrigen Bereichen 29,08- - - Summe Entlastungen 10.876,84- 500,00- 500,00- Unter-/Überdeckung aus Vorjahren 59.578,72 200.000,00 61.732,50 Gesamtkosten 8.899.401,04 9.150.241,95 9.281.974,10Seite 12 von 30 Gebührenbedarfsberechnung 2021 Anlage B Krankentransport (KTW) Blatt 6 Ermittlung der Gebührensätze Umzulegende Gesamtkosten 9.281.974,101 Summe der Recheneinheiten 34.433,006 Summe Spalte D Kosten pro Recheneinheit 269,566 A B C D E F G Tarife vorraussichtliche Fallzahlen Äquivalenzziffern Recheneinheiten (RE) Gebühr Gebühr gerundet Kontrollrechnung derzeitige Gebühr Veränderung in % B x C C x Kosten pro RE B x F Tarif-Nr. 1.1 "Normeinsätze" - - - - Tarif-Nr. 1.2 Weiterfahrten - - - - Tarif-Nr. 1.3 böswillige Alarmierung und missbräuchliches Verhalten - - - - Tarif-Nr. 1.4 Kilometer außerhalb - - - - Tarif-Nr. 2.1 "Normeinsätze" - - - - Tarif-Nr. 2.2 böswillige Alamierung und missbräuchliches Verhalten - - - - Tarif-Nr. 2.3 Kilometer außerhalb - - - - Tarif-Nr. 3.1 "Normeinsätze" 28.000 1,00000 28.000,0000 269,566 269,57 7.547.960,00 256,61 5,05 Tarif-Nr. 3.2 Weiterfahrten 134 0,50000 67,0000 134,783 134,78 18.060,52 128,31 5,04 Tarif-Nr. 3.3 böswillige Alamierung und missbräuchliches Verhalten 1 1,00000 1,0000 269,566 269,57 269,57 256,61 5,05 Tarif-Nr. 3.4 Kilometer außerhalb 381.794 0,01667 6.364,5060 4,494 4,49 1.714.255,06 4,28 4,91 Tarif-Nr. 4.1 Abholen und Rücktransport Inkubator - - - - Tarif-Nr. 4.2 Transport von Blut, Medikamenten u.a. - - - - Tarif-Nr. 4.3.1 vorsorgliche Bereitstellung eines Rettungswagens je ½ Stunde - - - - Tarif-Nr. 4.3.2 vorsorgliche Bereitstellung des Notartzeinsatzdienstes je ½ Stunde - - - - Tarif-Nr. 4.3.3 vorsorgliche Bereitstellung eines Krankentransportwagens je ½ Stunde 1 0,50000 0,5000 134,780 134,78 134,78 128,31 5,04 Summen 34.433,0060 9.280.679,93 Gebührenaufkommen (Tarifnummern 3.1-3.4 und 4.3.3) insgesamt 9.280.679,93 Die Differenz zwischen den umzulegenden Gesamtkosten und den Gebührenerlösen gemäß Kontrollrechnung in Höhe von 1.294,17 €- ist rundungsbedingtSeite 13 von 30 Anlage C Blatt 1 Kosten Unterscheidung von Verrechnungen und Umlagen Kostenarten 94xxxxxx (Verrechnungen) Kostenarten 95xxxxxx (Umlagen) Personalkosten Kostenarten 501100 bis 509100 sowie 94000000 u. 94000033 Soweit dies programmtechnisch möglich ist, werden zukünftig die Kosten nur noch über die Kostenarten 94xxxxxx (Verrechnung) auf die Kostenstellen der Feuerwehr verrechnet und auf das Umlegen der Kosten über 95xxxxxx (Umlagen) verzichtet. Dieses Vorgehen soll die Zuordnung der Kosten auf die Kostenstellen vereinfachen sowie die Übersichtlichkeit der Kalkulation und Betriebsabrechnung der Kostenrechnenden Einrichtung Rettungsdienst fördern. Aufgrund von verschiedenen automatisierten Buchungsabläufen ist ein ganzheitlicher Verzicht auf die Kostenarten 95xxxxxx (Umbuchung) jedoch nicht möglich, sodass auch weiterhin vereinzelt diese Kostenarten in der Kalkulation sowie der Betriebskostenabrechnung erschienen werden. Erläuterungen zur Anlage B Gebührenbedarfsberechnung Notfallrettung (RTW), Notarztdienst (NEF) und Krankentransport (KTW) Hier werden Kosten, die nicht unmittelbar einem Produkt zugeordnet werden können, zunächst auf eine Teilergebnis übergreifende Kostenstelle (Feuerwehr und Rettungsdienst) gebucht und von dort weiter verrechnet (z.B. auf eine Kostenstelle oder ein Produkt des Rettungsdienstes). Hier werden Kosten, die nicht unmittelbar einem Produkt zugeordnet werden können, zunächst auf eine Kostenstelle des Rettungsdienstes gebucht und von dort auf die betreffenden Produkte umgelegt. Die Personalkosten beziehen sich ausschließlich auf aktive Mitarbeiter: Beamtenbezüge, Vergütung der tariflich Beschäftigten, Beiträge zur Versorgungskasse der tarifl. Beschäftigten, Beiträge zur Sozialversicherung, Beihilfen, Pensionsrückstellungen für Beamte, Rückstellungen für Altersteilzeit, Beihilferückstellung (als Teil der Pensionsrückstellung).Seite 14 von 30 Anlage C Blatt 2 Kostenart 501100 (Bezüge der Beamten) Ab 01.01.2020: 3,20% für alle Besoldungsstufen. Ab 01.01.2021: 1,40% für alle Besoldungsstufen. Kostenarten 501200 bis 503200 (tariflich Beschäftigte) Für die Kalkulation wurden folgende Steigerungen des TVÖD berücksichtigt: Ab 01.01.2020: 1,14% für alle Vergütungsgruppen. Ab 01.01.2021: 1,50% für alle Vergütungsgruppen. RTW NEF KTW Ausbildung zum Notfallsanitäter Im Rahmen der Notfallsanitäterausbildung ist auf Grundlage des Rettungsdienstbedarfsplans vorgesehen, dass jährlich insgesamt 9 Auszubildende bei der Stadt Bonn die Ausbildung im Tarifverhältnis (mit nachfolgender Grundausbildung für den feuerwehrtechnischen Dienst) beginnen. Die Kosten werden auf die Kostenarten 501200 (Verg. Tarif. Beschäft.), 502200 (Beitr. Versorgungskasse tarifl. Beschäft.) und 503200 (Beiträge Sozialversicherung tarif. Beschäft.) verteilt. (Siehe hierzu auch Anlage D) 447.300,73 Euro Für die Kalkulation wurden folgende Besoldungserhöhungen zugrunde gelegt:Seite 15 von 30 Anlage C Blatt 3 RTW NEF KTW Kostenart 94000000 (VILV zusätzliches BF-Personal) Bei entsprechendem Bedarf ist im Rettungsdienst die Inanspruchnahme von feuerwehrtechnischem Personal erforderlich. Der berechnete Stundensatz ergibt sich aus der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für Leistungen der Feuerwehr der Bundesstadt Bonn für einen Feuerwehrbeamten des Einsatzdienstes. Nach Ermittlung des tatsächlichen Aufwandes ergeben sich folgende Beträge: Rettungsdienstzentraldepot: Für die Mitarbeit im Rettungsdienstzentraldepot an 253 Kalendertagen des Jahres 2021 mit einer max. Einsatzdauer von 4,0 Std. tägl. bei einem Stundensatz von 59,88 Euro für einen Beamten im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst entstehen Kosten i. H. v. 60.598,56 Euro. Hiervon entfallen je 50% auf die Produkte Notfallrettung und Notarztdienst: 30.299,28 Euro 30.299,28 Euro An den restlichen 112 Kalendertagen Jahr 2021 (Wochenende/Feiertage) ist im Schnitt täglich mit 45 Minuten bei einem Stundensatz von 59,88 Euro zu rechnen (5.029,92 Euro). Hiervon entfallen je 50% auf die Produkte Notfallrettung und Notarztdienst: 2.514,96 Euro 2.514,96 Euro Zusatzvorhaltung: Darüber hinaus ergeben sich weitere Personalkosten für die Fälle, in denen neben den Regelvorhaltungen zusätzliche Fahrzeuge besetzt werden müssen. Dies ist schätzungsweise bei 2.600 RTW-Einsätzen im Jahr 2021 der Fall 311.376,00 EuroSeite 16 von 30 Anlage C Blatt 4 RTW NEF KTW Kostenart 94000000 (VILV zusätzliches BF-Personal) Fortsetzung Pflichtfortbildung für die Zusatzvorhaltung RTW: Für die Besetzung der Fahrzeuge des Spitzen- und Sonderbedarfs müssen die Beamten die Pflichtfortbildungen gemäß RettG NRW besuchen. Bei einer Fortbildungsdauer von 30 Stunden, 3 Zusatz-RTW und 10 Beamten je eingesetztem RTW (2 Beamte je RTW x Ausfallfaktor 5,0) und einem Stundensatz von 59,88 € ergibt sich ein Betrag von 53.892,00 Euro Zusatz-NEF bei Großveranstaltungen zur Deckung des rettungsdienstlichen Bedarfs: Ebenso fallen ca. 95 Einsatzstunden im Jahr 2021 für Zusatz-NEF (im Rahmen von Großveranstaltungen) an. 5.688,60 Euro Desinfektionen: Um ein Einsatzfahrzeug zu desinfizieren, benötigen 2 Mitarbeiter ca. 30 Minuten. Die Kosten eines Mitarbeiters ergeben sich aus der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für Leistungen der Feuerwehr der Bundesstadt Bonn. Bei 860 Desinfektionen in der Notfallrettung ergibt sich ein Betrag von 51.496,80 Euro Bei 1.556 Desinfektionen im Krankentransport ergibt sich ein Betrag von 93.173,28 Euro Ausbildung zum Praxisanleiter: 20.328,00 Euro In der Summe ergibt dies einen Personalkostenanteil von 469.907,04 Euro 38.502,84 Euro 93.173,28 Euro Im Rahmen der Notfallsanitäterausbildung werden 2 Beamte in 2021 zu Praxisanleitern ausgebildet. Dauer des Lehrgangs 200 Stunden.Seite 17 von 30 Anlage C Blatt 5 RTW NEF KTW Sachkosten Kostenart 522100 (Unterhaltung des sonst. unbewegl. Vermögens) Hierunter fallen z.B. Wartungsarbeiten für die unterbrechungsfreie Stromversorgung, digitale Alarmierung, Leitstellenplätze, HICOM-Telefonanlage, Wachalarm, Hardwarewartung des Einsatzleitrechners, Wartung des Kommunikationssystems der Leitstelle sowie Serviceleistungen Funk. 41.570,00 Euro 17.366,00 Euro 21.598,00 Euro Kostenart 523400 (Erstattungen an sonstige öffentliche Bereiche - hier UKB) Für die Gestellung von Notärzten und Verlegeärzten erhält das UKB eine Pauschale von 1.046.516,24 Euro Für jeden Einsatz als Notarzt erhalten die Ärzte der UKB einen Einsatzzuschlag von 21,17 Euro. Bei 6.050 Einsätzen ergibt das einen Betrag von 128.078,50 Euro Für die Gestellung des Ärztlichen Leiters Rettungsdienst (ÄLRD) erhält das UKB 25.000,00 Euro 25.000,00 Euro 25.000,00 Euro Gesamt 25.000,00 Euro 1.199.594,74 Euro 25.000,00 Euro Kostenart 523700 (Erstattungen Erstattungen an private Unternehmen - hier Waldkrankenhaus) Für die Gestellung eines Notarztes erhält das Johanniter Waldkrankenhaus im 2021 eine Pauschale von 300.000,00 Euro Für jeden Einsatz als Notarzt erhalten die Ärzte des Waldkrankenhauses einen Einsatzzuschlag von 25,50 Euro. Bei 3.450 Einsätzen ergibt das einen Betrag von rund 87.975,00 Euro Gesamt 387.975,00 EuroSeite 18 von 30 Anlage C Blatt 6 RTW NEF KTW Kostenart 523800 (Pauschalen an Leistungserbringer) Ergebnis der Ausschreibung für die Personalgestellung in der Notfallrettung plus unterstellter Tarifsteigerungen. 6.244.669,00 Euro Die Leistungserbringer erhalten Pauschalen für die Gestellung von Personal zur Disposition von Krankentransporten. Ebenso erhalten sie Pauschalen für die Gestellung von Personal und Fahrzeugen zur Durchführung des Krankentransports. Unterstellte Tarifsteigerungen wurden hier bereits eingerechnet. 7.931.761,00 Euro In den Pauschalen sind die rettungsdienstlichen Einsätze bei Großveranstaltungen sowie die Gestellung von Zusatz-RTW und Zusatz-KTW bereits enthalten. Gesamt 6.244.669,00 Euro 0,00 Euro 7.931.761,00 Euro Kostenart 541120 (Aus- und Fortbildung, Umschulung) Im Rahmen der Notfallsanitäterausbildung im Jahre 2021 fallen Sachkosten für die Vollausbildungen, die Ergänzungs- und Vollprüfungen sowie für die Praxisanleiterausbildung an. Die Leistungserbringer erhalten für die Ausbildung von Notfallsanitätern einschließlich Praxisanleitung unter Beachtung der Vorgaben des Finanzierungserlasses des Landes NRW eine entsprechende Kostenerstattung. (Anlage D enthält eine ausführliche Aufstellung der Kosten für die Notfallsanitäterausbildung) Die Sachkosten für die Beamten der Stadt Bonn werden unter der Kostenart 94000103 geführt. 1.530.221,78 Euro Kostenart 542900 (Inanspruchnahme von Rechten) Alle Mobilfunkdienste, die nicht unter die reine Telekommunikation fallen (z.B. SMS- Alarmierung) sowie Kosten für DSL-Anschlüsse im Festnetzbereich. 17.857,00 Euro 6.130,00 Euro 8.077,00 EuroSeite 19 von 30 Anlage C Blatt 7 Kostenart 543130 (Telekommunikation) Telekommunikationsleistungen Festnetz 4.500,00 Euro 2.500,00 Euro 1.800,00 Euro Der Anteil der Mobilfunkkosten ist den Kostenarten 94000015 und 95000015 enthalten Kostenart 543180 (Ausstattung bis 800 Euro) Ausstattung bis zu einem Nettowert (ohne MwSt.) von 800,00 Euro 56.792,00 Euro 18.818,00 Euro 2.264,00 Euro In dieser Kostenart sind Arbeitsmittel und Ausstattungen enthalten, welche nicht jährlich gleichbleibend beschafft werden: Arbeitsmittel/-hilfen: Sauerstoffflaschen, Rettungsscheren, Rettungsrucksäcke, Schutztaschen für Zoll X Series, CO-Warner, LED-Handlampen, Digitalkamera für NEF, Ohrthermometer, Blutdruckmessgeräte, Pulsoximeter, EZ-IO Akku Bohrer Ausstattung/Material: Mobiliar rettungsdienstlich genutzter Bereiche wie Stühle, Sofa, Tisch, Regal, Kleiderständer, Sessel; Arbeitsleuchte, Magazinschrank, Bürodrehstuhl, Matratzen, Aktenvernichter, Whiteboard, Hebel-Schneidemaschine für Papier, Regalböden, Schlüsselschrank für Haken und Zubehör, Schlüsselkarabiner, Klapptritt, Klapptisch, Wäschesäcke, Vorhängeschlösser, Umsetzung von Anforderungen des Amtsapothekers und des Qualitätsmanagements wie z. B. Medikamentenkühlschrank Kostenart 543190 (sonstige Geschäftsaufwendungen) Transportkosten der Verlegeärzte von der Uni-Klinik zum betreffenden Krankenhaus einschließlich Rücktransport der Verlegeärzte zur Uni-Klinik bzw. Feuerwache 1. Außerdem fallen unter die sonstigen Geschäftsaufwendungen auch GEZ-Gebühren und Beiträge für Unitymedia. 4.353,00 Euro 26.938,00 Euro 294,00 EuroSeite 20 von 30 Anlage C Blatt 8 RTW NEF KTW Kostenart 545100 (Mieten) Für die Anmietung eines Bereitschafts- und Ruheraumes und eines RTW-Stellplatzes am Johanniterkrankenhaus sowie für die Stationierung eines RTW am Universitätsklinikum Bonn entstehen Mietkosten in Höhe von 5.750,00 Euro Kostenart 94000000 (VILV Tragehilfen, Fuhrparkmanagement) Tragehilfen durch zusätzliches Feuerwehrpersonal (z.B. beim Transport schwergewichtiger Patienten RTW / KTW), Fuhrparkmanagement 75.000,00 Euro 20.000,00 Euro 25.000,00 Euro Kostenart 95000000 (Umlage Geo-Informationssystem) Ein elektronischer Stadtplan mit erweiterten Suchfunktionen, der u.a. auch von der Leitstelle wie auch im Rahmen der rettungsdienstlichen Bedarfsplanung/Qualitätsmanagement genutzt wird. Der Anteil des Rettungsdienstes beträgt 250,00 Euro 20,00 Euro Kostenart 94000001 (Verrechnung VKE) Kostenart 95000001 (Umlage VKE) Kosten der Dienstleistungen der Querschnittsämter (z.B. Personalamt, Stadtkasse, Kämmerei, Rechnungsprüfungsamt) nach prozentualer Verteilung Kostenart 94000001 8.000,00 Euro 6.700,00 Euro 4.000,00 Euro Kostenart 95000001 270.000,00 Euro 148.000,00 Euro Kostenart 94000002 (Verrechnung VKE nach Kennzahlen) Kosten der Dienstleistungen der Querschnittsämter (z.B. Personalamt, Stadtkasse, Kämmerei, Rechnungsprüfungsamt) nach Kennzahlen, z.B. Anzahl der Mitarbeiter 120.000,00 Euro 45.000,00 Euro 24.000,00 EuroSeite 21 von 30 Anlage C Blatt 9 RTW NEF KTW Kostenart 94000003 (Verrechnung sonst. Sachaufwand) Kostenart 95000003 (Umlage sonst. Sachaufwand) Hierin sind Sachkosten enthalten, die nicht direkt einem Produkt zugeordnet werden konnten (z.B. Kopierpapier). Ebenso sind Sachkosten für den Unterhalt von beweglichem Vermögen enthalten, die nachträglich umgebucht werden. Kostenart 94000003 12.000,00 Euro 1.000,00 Euro 500,00 Euro Kostenart 95000003 1.000,00 Euro 200,00 Euro Kostenart 94000005 (VILV Erstattung für Telefonvermittlung) Außerhalb der Geschäftszeiten des Stadthauses übernimmt die Leitstelle deren Telefonvermittlung. -14.000,00 Euro -5.000,00 Euro Kostenart 94000015 (Verrechnung Amt 10 IT- und Organisation) Kostenart 95000015 (Umlage Amt 10 IT- und Organisation) Hierunter fällt die zentrale Bereitstellung und Unterstützung der ADV (z.B. Servernutzung, IT-Sicherheit, Software, Administration, Hardware) Kostenart 94000015 67.000,00 Euro 35.000,00 Euro 13.500,00 Euro Kostenart 95000015 - - Kostenart 94000023 (Verrechnung Versicherungsbeiträge Amt 30 - KSA) Die Stadt Bonn ist dem System des Kommunalen Schadenausgleichs (KSA) angeschlossen. Anstatt Beiträge für eine Haftpflichtversicherung zu zahlen, teilen sich die beteiligten Kommunen entstandene Schäden in einem Umlageverfahren untereinander auf: Kostenart 94000023 6.900,00 Euro 2.800,00 Euro 2.000,00 EuroSeite 22 von 30 Anlage C Blatt 10 RTW NEF KTW Kostenart 94000065 (Verrechnung FAIRgabe) Kosten für die zentralen Vergabedienstleistungen 7.000,00 Euro 3.500,00 Euro 500,00 Euro Kostenart 94000103 (Verrechnung Fortbildungen und Dienstreisen) Bei den angesetzten Kosten handelt es sich zum einen um externe Aufwendungen für die durchgeführten Fortbildungen des Rettungsdienstpersonals und die jährlich nach dem Rettungsgesetz NRW (RettG NRW) vorgeschriebene Fortbildung. 25.400,00 Euro 15.000,00 Euro 9.000,00 Euro Zum anderen fallen im Rahmen der Notfallsanitäterausbildung im Jahre 2021 Sachkosten für die Ergänzungsausbildungen, Vollprüfungen und Ausbildung der Praxisanleiter für Beamte der Bundesstadt Bonn an. Hier sind auch die Kosten der Praxisanleitung gemäß Finanzierungserlass NRW berücksichtigt. (Anlage D enthält eine ausführliche Aufstellung der Kosten für die Notfallsanitäterausbildung) Die Sachkosten für die Leistungserbringer werden unter der Kostenart 541120 geführt. 520.606,60 Euro Kostenart 94000103 546.006,60 Euro 15.000,00 Euro 9.000,00 EuroSeite 23 von 30 Anlage C Blatt 11 RTW NEF KTW Kostenart 95000143 (Umlage Sachaufwand Werkstatt) Reparaturen und Wartungen von Fahrzeugen des Rettungsdienstes bei der Zentralwerkstatt von "BonnOrange" (AÖR). Neben den Sachkosten sind auch die anteiligen Personalkosten der Zentralwerkstatt enthalten. 160.000,00 Euro 40.000,00 Euro Kostenart 95000173 (Verrechnung Gebäudebewirtschaftung SGB) Die Gebäudeunterhaltung (Instandhaltung, Reinigung, Heizung, Wasser, Strom) für die Rettungswache 4 sowie für die Leitstelle wird zentral vom städtischen Gebäudemanagement (SGB) übernommen. Im Wege der verwaltungsinternen Leistungsverrechnung (VILV) werden die erbrachten Aufwendungen an den Rettungsdienst weitergegeben. 150.000,00 Euro 90.000,00 Euro 14.500,00 Euro Kostenart 95000173 (Umlage Gebäudebewirtschaftung SGB) Die Gebäudeunterhaltung (Instandhaltung, Reinigung, Heizung, Wasser, Strom) für alle weiteren Gebäude außer der Rettungswache 4 und der Leitstelle, die vom Rettungsdienst genutzt werden, wird zentral vom städtischen Gebäudemanagement (SGB) übernommen. Im Wege der verwaltungsinternen Leistungsverrechnung (VILV) werden die erbrachten Aufwendungen an den Rettungsdienst weitergegeben. 2.000,00 Euro 1.000,00 Euro 1.600,00 Euro Kostenart 95000183 (Umlage Miete SGB) Warmmiete Rettungsdienstabrechnung (Hochstadenring 50) 21.000,00 Euro 7.400,00 Euro 21.500,00 EuroSeite 24 von 30 Anlage C Blatt 12 RTW NEF KTW Kalkulatorische Kosten Unter Berücksichtigung der geplanten Anschaffungen in 2020 wurden die kalkulatorischen Zinsen und Abschreibungen auf Grundlage des derzeitigen Anlagenbestandes hochgerechnet. kalkulatorische Zinsen: 301.058,81 Euro 72.218,26 Euro 30.463,70 Euro kalkulatorische Abschreibungen: 1.118.679,92 Euro 284.202,98 Euro 136.239,36 Euro Für die Rettungswache 4, den RTW-Standort Bad Godesberg, Koblenzer Str. sowie für die integrierte Leitstelle werden kalkulatorische Mieten angesetzt. kalkulatorische Miete: 120.648,00 Euro 14.592,00 Euro 32.034,00 Euro Gesamt 1.540.386,73 Euro 371.013,24 Euro 198.737,06 Euro Entlastungen (bei den Kosten abgesetzt) Kostenart 95000050 (privatrechtliche Leistungsentgelte) Erstattung der Leistungserbringer für Materialverkäufe aus dem Rettungsdienstzentraldepot -500,00 Euro -300,00 Euro Ergebnisse aus Vorjahren (Über-/Unterdeckungen) Aufgrund von § 6 (2) Kommunalabgabengesetz (KAG) müssen nicht nur Kostenüberdeckungen, sondern sollen auch Kostenunterdeckungen innerhalb eines Vierjahreszeitraumes ausgeglichen werden. Die Unterdeckungen aus dem Jahr 2017 werden anteilig berücksichtigt. 90.481,44 Euro Die Unterdeckungen aus dem Jahr 2018 werden anteilig berücksichtigt. 23.834,31 Euro 211.732,50 Euro Die Überdeckungen aus dem Jahr 2019 werden anteilig berücksichtigt. -378,36 Euro -214.315,75 Euro -150.000,00 Euro Gesamt -378,36 Euro -100.000,00 Euro 61.732,50 EuroSeite 25 von 30 Anlage C Blatt 13 RTW NEF KTW Systembedingte Fehleinsätze Sie entstehen in der Regel aus einsatztaktischen Gründen. Rückt beispielsweise ein Einsatzfahrzeug von einer Rettungswache aus, ist zu diesem Zeitpunkt bereits automatisch eine Einsatznummer vom System vergeben worden. Wird nun ein anderes Einsatzfahrzeug frei, das sich näher am Einsatzort befindet, so wird dieses Fahrzeug von der Leitstelle zum Einsatzort entsandt. Das ursprünglich für diesen Einsatz vorgesehene Fahrzeug kehrt zurück zur Wache. Eine Abrechnung dieses Einsatzes findet nicht statt. 750 systembedingte Fehleinsätze in der Notfallrettung werden in Höhe der Gebühr für die Tarifposition „Normeinsätze mit Transport“ von den Kosten abgesetzt. 406.440,00 Euro 150 systembedingte Fehleinsätze im Notarztdienst werden in Höhe der Gebühr für die Tarifposition „Normeinsätze“ von den Kosten abgesetzt. 64.872,00 Euro Sonstige Fehleinsätze (Blindfahrten, Fehlfahrten) Hier werden ebenfalls keine abrechenbaren Leistungen erbracht. Die Gründe dafür liegen jedoch nicht beim Einsatzleitsystem. Eine Blindfahrt liegt beispielsweise dann vor, wenn sich bei Eintreffen des Rettungsdienstes keine hilfebedürftige Person mehr am Einsatzort befindet. Bei einer Fehlfahrt liegt zwar ein Patientenkontakt vor, ein Tätigwerden der Rettungskräfte ist jedoch nicht (mehr) erforderlich. Im Gegensatz zu den systembedingten Fehleinsätzen können die sonstigen Fehleinsätze als Kostenfaktor in die Kalkulation eingestellt werden. Die Kosten der systembedingten Fehleinsätze werden in Höhe eines Normeinsatzes von den ansatzfähigen Gesamtkosten abgesetzt.Seite 26 von 30 Anlage D Notfallsanitäter Kosten im Kalkulationszeitraum 2021 Personalkosten Vollausbildung 3 Ausbildungsjahrgänge Personalkosten 447.300,73 € Praxisanleiterausbildung 2 Teilnehmer Personalkosten 20.328,00 € Summe Personalkosten 467.628,73 € Sachkosten Vollausbildung 3 Ausbildungsjahrgänge 3 Ausbildungsjahrgänge Sachkosten (Schulkosten, klinische Ausbildung, Mehraufwand Praxisanleitung und bei Leistungserbringern zusätzlich die Ausbildungsvergütung) 1.486.995,41 € 515.686,60 € Praxisanleiterausbildung 5 Teilnehmer 2 Teilnehmer Sachkosten (Lehrgangsgebühren und bei Leistungserbringern zusätzlich die entstandenen Personalkosten) 36.636,37 € 4.500,00 € Ergänzungsprüfung 1 5 Teilnehmer 1 Teilnehmer Sachkosten 2.100,00 € 420,00 € Staatliche Vollprüfung 2 Teilnehmer 0 Teilnehmer Sachkosten 4.490,00 € 0,00 € Summe Sachkosten 1.530.221,78 € 520.606,60 € Gesamt Sachkosten Die gesamten Sachkosten der Berufsfeuerwehr finden sich in der Notfallrettung (Anlage B Blatt 1) unter der Kostenart 94000103 (Verrechnung Fortbildungen und Dienstreisen), die der Leistungserbringer in der Notfallrettung (Anlage B Blatt 1) unter der Kostenart 541120 (Aus- und Fortbildung, Umschulung) wieder. Die Personalkosten für die Vollausbildung der Berufsfeuerwehr verteilen sich in der Notfallrettung (Anlage B, Blatt 1) auf folgende Kostenarten: 501200 (Verg. Tarif. Beschäft.), 502200 (Beitr. Versorgungskasse tarifl. Beschäft.) und 503200 (Beiträge Sozialversicherung tarif. Beschäft.) Die Personalkosten für die Praxisanleiterausbildung der Berufsfeuerwehr findet sich in der Notfallrettung (Anlage B, Blatt 1) unter Kostenart 94000000 (Verrechnung VILV zusätzliches BF-Personal) wieder. Die angesetzten Kosten orientieren sich an dem zum Zeitpunkt der Kalkulationserstellung gültigen Finanzierungserlass des Landes NRW vom 22.11.2019. Im Finanzierungserlass von 2019 ist geregelt, dass sobald die Auszubildenden eine Funktion auf einem Rettungsmittel übernehmen können, die daraus stammenden Einnahmen mit den Kosten für die Ausbildungsvergütung zu verrechnen sind. Da diese Einnahmen die Höhe der im betreffenden Zeitraum anfallenden Ausbildungsvergütungen übersteigen, sind die entsprechenden Ausbildungsvergütungen in der Kalkulation nicht angesetzt worden. Sollte der Erlassgeber zwischenzeitlich hiervon abweichende Regelungen für den Kalkulationszeitraum benennen, so würden mögliche Auswirkungen im Rahmen der Betriebsabrechnung Berücksichtigung finden. Auf Grundlage des Rettungsgesetzes NRW und den weiteren verordnungsrechtlichen Vorgaben wird die Ausbildung für das Berufsbild des Notfallsanitäters/Notfallsanitäterin im Rettungsdienst der Stadt Bonn umgesetzt. In diesem Zusammenhang ist zwischenzeitlicher Schwerpunkt neben der Fortbildung von Rettungsassistenten zu Notfallsanitätern die Durchführung der dreijährigen Vollausbildung. Diese wird sowohl durch die eingebundenen Leistungserbringer als auch durch die Berufsfeuerwehr angeboten. Daneben besteht noch bis Ende 2020 die Möglichkeit für Rettungsassistenten in Form von Ergänzungsprüfungen bzw. der staatlichen Vollprüfung, den Berufsabschluss eines Notfallsanitäters in einem verkürzten Verfahren zu erwerben. Die Festlegung einer bedarfsgerechten Anzahl von Auszubildenden erfolgt auf Grundlage des aktuellen Rettungsdienstbedarfsplan 2018-2022. Leistungserbringer Berufsfeuerwehr 2.050.828,38 €Seite 27 von 30 Anlage E Gegenüberstellung der bisherigen und der neuen Gebührentarife zur Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Bundesstadt Bonn Tarif- Nr. Tarifart Bisherige Gebühr Neue Gebühr 1 Notfallrettung; Inanspruchnahme des Rettungswagens 1.1 Versorgung und Transport eines Patienten vom Einsatzort bis zum Ziel 503,65 € 541,92 € 1.2 Anschließende Weiterfahrt vom 1. Ziel zu anderen Zielen oder Rücktransport je Fahrt ohne neue Anfahrt 251,82 € 270,96 € 1.3 Böswillige Alarmierung und missbräuchliches Verhalten 503,65 € 541,92 € 1.4 außerhalb des Stadtgebietes zusätzlich zu den Gebühren nach Tarif-Nr. 1.1 – 1.3 für die außerhalb des Stadtgebietes zurückgelegte Fahrstrecke je km 8,40 € 9,03 € 1.5 Bei gleichzeitiger Versorgung mehrerer Patienten erhöhen sich die Gebühren gemäß der Tarif-Nr. 1.1, 1.2 und 1.4 um 25 % je Person und werden entsprechend anteilig abgerechnet. 2 Notfallrettung; Inanspruchnahme des Notarztdienstes 2.1 Anfahrt mit Beratung, Untersuchung, Behandlung oder Versorgung eines Patienten 491,02 € 432,48 € 2.2 Böswillige Alarmierung und missbräuchliches Verhalten 491,02 € 432,48 € 2.3 Außerhalb des Stadtgebietes zusätzlich zu den Gebühren nach Tarif-Nr. 2.1 - 2.2 für die außerhalb des Stadtgebietes zurückgelegte Fahrstrecke für das Notarzteinsatzfahrzeug je Kilometer 8,19 € 7,21 € 2.4 Bei einer Anfahrt zu mehreren Patienten erhöhen sich die Gebühren gemäß der Tarif-Nr. 2.1 und 2.3 um 25 % je Person und werden entsprechend anteilig abgerechnet.Seite 28 von 30 Anlage E Tarif- Nr. Tarifart Bisherige Gebühr Neue Gebühr 3 Qualifizierter Krankentransport; Inanspruchnahme des Krankentransportdienstes (Krankentransportwagen oder Rettungswagen, wenn dieser zum Krankentransport eingesetzt wird) 3.1 Transport eines Patienten vom Einsatzort bis zum Ziel 256,61 € 269,57 € 3.2 Anschließende Weiterfahrt vom 1. Ziel zu anderen Zielen oder Rücktransport je Fahrt ohne neue Anfahrt 128,31 € 134,78 € 3.3 böswillige Alarmierung und missbräuchliches Verhalten 256,61 € 269,57 € 3.4 Außerhalb des Stadtgebietes zusätzlich zu den Gebühren nach Tarif-Nr. 3.1 – 3.3 für die außerhalb des Stadtgebietes zurückgelegte Fahrstrecke je km 4,28 € 4,49 € 3.5 Bei gleichzeitigem Transport mehrerer Patienten erhöhen sich die Gebühren gemäß der Tarif-Nr. 3.1, 3.2 und 3.4 um 25 % je Person und werden entsprechend anteilig abgerechnet. 4 Inanspruchnahme sonstiger Leistungen des Rettungsdienstes 4.1 Abholen bzw. Rücktransport eines Inkubators von/zu einem Krankenhaus inkl. Begleitpersonal 251,82 € 270,96 € 4.2 Transport von Blut, Blut-produkten, Medikamenten, Transplantaten u.a. 251,82 € 270,96 € 4.3 Vorsorgliche Bereitstellung von Einsatzmitteln auf Anforderung 4.3.1 vorsorgliche Bereitstellung eines Rettungswagens je ½ Stunde 251,82 € 270,96 € 4.3.2 vorsorgliche Bereitstellung des Notarztdienstes je ½ Stunde 245,51 € 216,24 € 4.3.3 vorsorgliche Bereitstellung eines Krankentransportwagens je ½ Stunde 128,31 € 134,78 €Seite 29 von 30 Anlage F Gebührenerhebung in Bonn vorletzte letzte geplante 01.01.2019 01.01.2020 01.01.2021 Interkommunaler Vergleich Stadt gültig ab RTW NEF KTW Bemerkung Bonn (derzeit) 01.01.2020 503,65 € 491,02 € 256,61 € Bonn (geplant) 01.01.2021 541,92 € 432,48 € 269,57 € Vergleichsstädte: Aachen 01.01.2020 490,94 € 455,91 € 364,33 € zzgl. einer gesonderten Leitstellengebühr Bielefeld 10.09.2020 813,00 € 685,00 € 282,00 € Münster 01.11.2019 497,00 € 674,00 € 240,00 € Köln 24.05.2019 486,00 € 532,00 € 364,50 € zum Gebührenänderungen Tarife Unabhängig von den Betriebskosten, die für einen Kalkulationszeitraum angesetzt werden, wirken sich auch die nach § 6 II KAG zu berücksichtigenden Kostenüber- bzw. -unterdeckungen aus Vorjahren, reduzierend bzw. erhöhend auf die ansatzfähigen Kosten aus. So kann es vorkommen, dass, trotz steigender Betriebskosten, die Gebühren gesenkt werden können, weil die Einberechnung einer Überdeckung aus Vorjahren die Steigerung der Betriebskosten überwiegt. Solche Einmaleffekte lassen daher keine Rückschlüsse vom Gebührentarif auf die Betriebskosten zu. Im Übrigen können aussagefähige Ergebnisse zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit des Rettungsdienstes nur dann erzielt werden, wenn die Rahmenbedingungen sowie die Parameter und das zur Verfügung stehende Datenmaterial vergleichbar sind. Kommunalspezifisch unterschiedliche Rahmenbedingungen beeinflussen Organisation, Leistung, Kosten, Finanzierung und Tarifbildung in unterschiedlichem Umfang. Auch fehlt eine einheitliche Systematik zur Erfassung und Darstellung der Ausstattung, Leistungen und Kosten, um abschließend Betriebsvergleiche durchführen zu können.Seite 30 von 30
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