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201736 · Beschlussvorlage

2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Bundesstadt Bonn

Nummer
201736
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
18.11.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW 14.12.2020 Entscheidung federführend
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  1. 201736-01 ST 2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Bundesstadt Bonn

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Beschlussvorlage
öffentlich
201736
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
37 Feuerwehr und Rettungsdienst
Dezernat:
Dez. I
2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für
die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der
Bundesstadt Bonn
Beratungsfolge
Rat 10.12.2020 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die 2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Inanspruchnahme
des Rettungsdienstes der Bundesstadt Bonn wird in der als Anlage A
beigefügten Fassung beschlossen. Die Gebührenbedarfsberechnung (Anlagen
B und C) war Gegenstand der Beratung.
Begründung
1. Allgemeine Rechtsgrundlagen
Gemäß § 4 (2) des Kommunalabgabengesetzes (KAG) NRW vom 21.10.1969
in der zurzeit geltenden Fassung sind Benutzungsgebühren Geldleistungen, die
als Gegenleistung für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen und
Anlagen erhoben werden.
Gemäß § 6 (1) KAG NRW ist die Erhebung von Benutzungsgebühren zwingend
vorgeschrieben, wenn eine Einrichtung oder Anlage überwiegend dem Vorteil
einzelner Personen oder Personengruppen dient, sofern nicht ein
privatrechtliches Entgelt gefordert wird. Das veranschlagte
Gebührenaufkommen soll die voraussichtlichen Kosten der Einrichtung oder
Anlage nicht übersteigen und diese in den genannten Fällen in der Regel
decken. Kosten sind die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen
ansatzfähigen Kosten.
2. Städtische Rechtsgrundlagen
Die Gebühren werden zurzeit aufgrund der Gebührensatzung für die
Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Bundesstadt Bonn vom 14.
Dezember 2018 erhoben. Die Tarife der Satzung sind zuletzt zum 01.01.2020
(DS-Nr. 190287) angepasst worden.Seite 1 von 31

Seite 2
3. Bedarfsplanung
Der Rat der Bundesstadt Bonn hat am 30.03.2017 die Fortschreibung des
Rettungsdienstbedarfsplanes beschlossen, welcher zum 01.01.2018 in Kraft
getreten ist und die Grundlage für die Versorgung der Bevölkerung mit
rettungsdienstlichen Leistungen im Versorgungsgebiet der Bundesstadt Bonn
bildet (DS-Nr. 1710614).
Der Rettungsdienstbedarfsplan beschreibt im Wesentlichen die Organisation
des Rettungsdienstes zur bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung unter
Beachtung bestimmter Hilfsfristen. Er legt unter anderem die notwendigen
Vorhaltungen für die notärztliche Versorgung (NEF), den Notfalltransport mit
Rettungswagen (RTW) sowie die Vorhaltungen für den qualifizierten
Krankentransport (KTW) fest.
4. Gebührenentwicklung
Für die Leistungspositionen Notfalltransport (RTW), notärztliche Versorgung
(NEF) und Krankentransport (KTW) ergibt sich folgende Gebührenentwicklung:
Jahr Rettungswagen
(RTW)
Notarzteinsatzfahrzeug
(NEF)
Krankentransport
(KTW)
2017 266,67 Euro 379,42 Euro 90,56 Euro
2018
1.Halbjahr
429,60 Euro 447,55 Euro 205,39 Euro
2018
2. Halbjahr
460,17 Euro 448,33 Euro 235,70 Euro
2019 476,96 Euro 468,12 Euro 244,59 Euro
2020 503,65 Euro 491,02 Euro 256,61 Euro
2021 543,77 Euro 432,48 Euro 269,57 Euro
Dadurch ergeben sich für das Jahr 2021 folgende prozentuale
Gebührensteigerungen: RTW +7,97%, NEF -11,92% und KTW +5,05%.
Auf Auf- und Abrundungen der rechnerisch ermittelten Gebührensätze über
mathematische Rundungen hinaus wird aufgrund eines Urteils des
Oberverwaltungsgerichtes (OVG) NRW Münster vom 04.06.2008 – 9 A 208/05
seit dem Jahr 2009 verzichtet, da dieses in dem verhandelten Fall wegen eines
Verstoßes gegen den Gleichheitsgrundsatz zu einer Nichtigkeit der
Gebührensätze geführt hat.
Die Entwicklung beruht insbesondere auf nachfolgenden Effekten, die sich
gebührenrelevant auswirken:
- Umsetzung Notfallsanitätergesetz
Die auf Grund der Gesamtentwicklung im Rettungsdienst notwendigen
Ausbildungsmaßnahmen bei Feuerwehr und eingebundenen Dritten in diesem
neuen Berufsbild wirken sich entsprechend kostenrelevant aus. Mit jeweils bis
zu 25 Auszubildenden sind drei große Ausbildungsjahrgänge im System
vertreten, die die Basis für die zukünftige Personalbedarfssicherung bilden.Seite 2 von 31

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Durch einen Erlass des Landes NRW können hier seit 2020 höhere Kosten
durch die Notfallsanitäterschulen gebührenrelevant geltend gemacht werden.
- Jährliche Gehaltsanpassung bei städtischen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern
Neben der zukunftsorientierten Personalbedarfssicherung durch die Ausbildung
von Personal führen auch die Tarif- und Gehaltsanpassungen städtischer
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jährlich zu Personalkostensteigerungen. Ab
01.01.2021 wurde daher für die Besoldungserhöhung der Beamtinnen und
Beamten mit einem Prozentsatz von 1,4% und bei tariflich Beschäftigten mit
einer Tarifsteigerung von 1,5% kalkuliert.
- Tarifanpassung bei eingebundenen Leistungserbringern
Ein wesentlicher Bestandteil der kostenbildenden Faktoren ist die Einbindung
von Leistungserbringern nach § 13 RettG NRW. Für das Jahr 2021 war hier die
tarifliche Entwicklung der Leistungserbringer zu berücksichtigen.
- Unterdeckungen aus Vorjahren
Unterdeckungen aus Vorjahren sind zu berücksichtigen, Überdeckungen zur
Dämpfung der Gebührensteigerung stehen nur eingeschränkt zur Verfügung.
Eine Quantifizierung der einzelnen Effekte ist auf Grund der Komplexität und
der Vielschichtigkeit der Datengrundlagen nicht möglich.
Die Gegenüberstellung der alten und neuen Gebührentarife ist als Anlage E
beigefügt. Ein interkommunaler Vergleich mit den Städten Aachen, Bielefeld,
Münster und Köln ist der Anlage F zu entnehmen.
5. Über- und Unterdeckungen
Aufgrund von § 6 II 3 KAG müssen nicht nur Kostenüberdeckungen, sondern
sollen auch Kostenunterdeckungen innerhalb eines Zeitraumes von vier Jahren
beginnend mit dem Ende eines Kalkulationszeitraums ausgeglichen werden. In
den Jahren 2017, 2018 und 2019 sind Über- und Unterdeckungen entstanden,
die bis zum Jahr 2022 wieder in die Kalkulation zurückfließen werden.
Jahr (RTW) (NEF) (KTW)
Betriebsergebnis 2017 221.076,99 Euro -90.481,44 Euro -109.578,72 Euro
Betriebsergebnis 2018 13.064,57 Euro -23.834,31 Euro -361.732,50 Euro
Betriebsergebnis 2019 378,36 Euro 387.330,37 Euro 205.382,73 Euro
Kalkulation 2019 -121.076,99 Euro 245.253,34 Euro 59.578,72 Euro
Kalkulation 2020 -113.064,57 Euro 150.000,00 Euro 200.000,00 Euro
Kalkulation 2021 -378,36 Euro -100.000,00 Euro 61.732,50 Euro
Kalkulation 2022 0,00 Euro -100.000,00 Euro -55.382,73 Euro
Restbetrag 0,00 Euro -73.014,62 Euro 0,00 Euro
Als Grundlage der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2021 dient unter
anderem das bereits vorliegende Betriebsergebnis 2019.Seite 3 von 31

Seite 4
6. Notfallrettung RTW
In die Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2021 ist die Überdeckung aus
dem Betriebsergebnis 2019 in Höhe von 378,36 € eingerechnet worden.
7. Notarztdienst (NEF)
Im Bereich des Notarztdienstes werden bei der Gebührenbedarfsberechnung
2021 Unterdeckungen aus dem Jahre 2017 in Höhe von 90.481,44 € und aus
dem Jahre 2018 in Höhe von 23.834,31 € und Überdeckungen aus dem Jahre
2019 in Höhe von 214.315,75 € eingerechnet.
Zum jetzigen Zeitpunkt werden für die Gebührenbedarfsberechnung 2022
Unterdeckungen aus dem Betriebsergebnis 2019 in Höhe von 100.000,00 €
eingeplant. Der restliche Anteil der Unterdeckungen des Betriebsergebnisses
2019 in Höhe von 73.014,62 € wird bei der Gebührenbedarfsberechnung 2023
eingerechnet.
8. Krankentransport (KTW)
In der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2021 sind die restlichen
Anteile der Unterdeckung aus dem Betriebsergebnis 2018 in Höhe von
211.732,50 € sowie anteilige Überdeckungen aus dem Betriebsergebnis 2019
in Höhe von 150.000,00 € eingerechnet worden.
Der restliche Anteil der Überdeckungen des Betriebsergebnisses 2019 in Höhe
von 55.382,73 € wird für die Gebührenbedarfsberechnung 2022 eingeplant.
9. Berechnung der Gebühren
Bemessungsgrundlage der Gebühren bilden die Art der Versorgung
(Notfallrettung, Notarztdienst, Krankentransport), die Zahl der transportierten
Patientinnen und Patienten und Art und Umfang der erbrachten Leistungen. Sie
ist in der Regel unabhängig von der Dauer der Bereitstellung (mit Ausnahme
von Wartezeiten in den Krankenhäusern). Eine Pauschalierung liegt im
Ermessensspielraum, der dem Satzungsgeber eingeräumt ist. Sie wird von den
Verwaltungsgerichten anerkannt.
10. Beteiligung der Krankenkassen bei der Festsetzung von
Benutzungsgebühren nach § 14 RettG NRW
Die Festsetzung der Gebühren in der Gebührensatzung erfolgt auf der
Grundlage des derzeit geltenden Rettungsdienstbedarfsplanes. Nach § 14
RettG NRW sind die Verbände der Krankenkassen und der Landesverband der
gewerblichen Berufsgenossenschaften bei der Festsetzung der
Benutzungsgebühren zu beteiligen und es ist Einvernehmen anzustreben.
Eine Ausfertigung der Gebührenbedarfsberechnung wurde den Vertretenden
der in § 14 RettG NRW genannten Kostenträger vorgelegt. Die Verwaltung
steht mit den Verhandlungsführenden im Austausch. Aus derzeitiger Sicht geht
die Verwaltung davon aus, dass zur vorliegenden GebührensatzungSeite 4 von 31

Seite 5
Einvernehmen erreicht wird. In den Vorjahren waren hier landesweit von den
Krankenkassenverbänden hinsichtlich der Regelung des RettG NRW zur
Berücksichtigung von Ausbildungskosten für die Notfallsanitäterinnen und
Notfallsanitäter verfassungsrechtliche Bedenken vorgetragen worden. Hierauf
wird zwischenzeitlich verzichtet. Über das formelle Ergebnis des Austauschs
mit den Krankenkassen kann mündlich berichtet werden.
Anlage/n
1 Beschlussvorlage Gebührensatzung Rettungsdienst Anlage (öffentlich)Seite 5 von 31

Anlage A
2. Satzung
zur Änderung der Gebührensatzung
für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes
der Bundesstadt Bonn
Vom
Der Rat der Bundesstadt Bonn hat in seiner Sitzung am … aufgrund der §§ 7 und 41
Absatz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14 Juli 1994 (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023),
zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29. September 2020 (GV. NRW. S.
916), der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen
(KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. S. 712/SGV. NRW. 610), zuletzt geän-
dert durch Artikel 19 des Gesetzes vom 23. Januar 2018 (GV. NRW. S. 90) und der §§
2, 6, 12 und 14 des Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den
Krankentransport durch Unternehmer (Rettungsgesetz NRW – RettG NRW) vom 24.
November 1992 (GV. NRW. S. 458 / SGV NRW 215), zuletzt geändert durch Artikel 2
des Gesetzes vom 17. Dezember 2015 (GV. NRW. S. 886), folgende Gebührensatzung
beschlossen:
Artikel I
Der Gebührentarif zur Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes
der Bundesstadt Bonn erhält folgende Fassung:
„Gebührentarif zur Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des
Rettungsdienstes der Bundesstadt Bonn
Tarif-
Nr.
Bemessungsgrundlage Gebühr EURO
1 Notfallrettung;
Inanspruchnahme des Rettungswagens
1.1 Versorgung und Transport eines Patienten vom 543,77
Einsatzort bis zum Ziel
1.2 Anschließende Weiterfahrt vom 1. Ziel zu anderen 271,88
Zielen oder Rücktransport je Fahrt ohne neue Anfahrt
1.3 böswillige Alarmierung und missbräuchliches Verhalten 543,77Seite 6 von 31

2
Tarif-
Nr.
Bemessungsgrundlage Gebühr EURO
1.4 außerhalb des Stadtgebietes zusätzlich zu den Gebühren 9,07
nach Tarif-Nr. 1.1 – 1.3 für die außerhalb des
Stadtgebietes zurückgelegte Fahrstrecke je km
1.5 Bei gleichzeitiger Versorgung mehrerer Patienten
erhöhen sich die Gebühren gemäß der Tarif-Nr. 1.1, 1.2
und 1.4 um 25 % je Person und werden entsprechend
anteilig abgerechnet.
2 Notfallrettung;
Inanspruchnahme des Notarztdienstes
2.1 Anfahrt mit Beratung, Untersuchung, Behandlung oder 432,48
Versorgung eines Patienten
2.2 böswillige Alarmierung und missbräuchliches Verhalten 432,48
2.3 außerhalb des Stadtgebietes zusätzlich zu den Gebühren 7,21
nach Tarif-Nr. 2.1 und 2.2 für die außerhalb des
Stadtgebietes zurückgelegte Fahrstrecke für das
Notarzteinsatzfahrzeug je km
2.4 Bei einer Anfahrt zu mehreren Patienten erhöhen sich
die Gebühren gemäß der Tarif-Nr. 2.1 und 2.3 um
25% je Person und werden entsprechend anteilig
abgerechnet.
3 Qualifizierter Krankentransport;
Inanspruchnahme des Krankentransportdienstes
(Krankentransportwagen oder Rettungswagen,
wenn dieser zum Krankentransport eingesetzt wird)
3.1 Transport eines Patienten vom Einsatzort bis 269,57
zum Ziel
3.2 Anschließende Weiterfahrt vom 1. Ziel zu anderen 134,78
Zielen oder Rücktransport je Fahrt ohne neue
Anfahrt
3.3 böswillige Alarmierung und missbräuchliches Verhalten 269,57Seite 7 von 31

3
Tarif-
Nr.
Bemessungsgrundlage Gebühr EURO
3.4 Außerhalb des Stadtgebietes zusätzlich zu den Gebühren 4,49
nach Tarif-Nr. 3.1 – 3.3 für die außerhalb des
Stadtgebietes zurückgelegte Fahrstrecke je km
3.5 Bei gleichzeitigem Transport mehrerer Patienten
erhöhen sich die Gebühren gemäß der Tarif-Nr. 3.1, 3.2
und 3.4 um 25 % je Person und werden entsprechend
anteilig abgerechnet.
4 Inanspruchnahme sonstiger Leistungen des
Rettungsdienstes
4.1 Abholen bzw. Rücktransport eines Inkubators 271,88
von/zu einem Krankenhaus inkl. Begleitpersonal
4.2 Transport von Blut, Blutprodukten, Medikamenten, 271,88
Transplantaten u.a.
4.3 vorsorgliche Bereitstellung von Einsatzmitteln auf
Anforderung
4.3.1 vorsorgliche Bereitstellung eines Rettungswagens 271,88
je ½ Stunde
4.3.2 vorsorgliche Bereitstellung des Notarztdienstes 216,24
je ½ Stunde
4.3.3 vorsorgliche Bereitstellung eines Krankentransportwagens 134,78
je ½ Stunde“
Artikel II
Diese Satzung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.Seite 8 von 31

Notfallrettung Anlage B
Blatt 1
BA 2019 Kalk. 2020 Kalk. 2021
Kostenarten
Personalkosten
501100 Bezüge der Beamten 1.874.171,60 1.957.489,52 1.914.776,04
501200 Verg. Tarif. Beschäftigten 512.615,94 479.691,09 554.565,40
502200 Beitr. Versorgungskasse tarifl. Beschäft. 38.267,66 45.807,63 60.673,81
503200 Beiträge Sozialversicherung tarif. Besch. 102.837,18 121.668,82 161.343,19
504100 Beihilfen 134.318,81 140.035,40 136.664,13
504101 Beihilfen manuelle Buchungen 205,92- 5.979,51 214,79-
504110 Fürsorge Unterstützungsleistung 1.807,45 1.696,76 1.422,30
505100 Zuf. zu Pensionsrückst. f. Beamte 773.769,36 770.022,43 798.296,57
505200 Zuf. zu Rückst. für Altersteilzeit 996,36 - 1.586,98
506100 Zuf. Beihilferückstellung zu Pensionsrückst. 223.815,46 160.780,72 233.245,68
507300 Rückstellung Jubiläumszuwendungen - 758,28 -
509100 Pauschalierte Lohnsteuer 236,50 359,00 305,33
94000000 Verrechnung VILV (zusätzliches BF-Personal) 566.790,75 411.549,20 469.907,04
94000033 Verrechnung Unfallkasse NRW 11.160,14 9.000,00 10.000,00
Summe Personalkosten 4.240.581,29 4.104.838,36 4.342.571,68
Sachkosten
521110 Unterhaltung Grundstücke, Gebäude 1.250,13 344,00 478,00
522100 Unterh. sonst. unbewegliches Vermögen 23.082,80 29.118,00 41.570,00
523400 Erstattung an sonstige öffentliche Bereiche (Uni-Klinik) 24.909,76 25.348,04 25.000,00
523500 Erstattung an bonnorange AöR (Fahrzeugunterhaltung durch Zentralwerkstatt) 20.190,12 16.000,00 18.000,00
523700 Erstattung an private Unternehmen (ab 2020 in 545100 "Mieten" enthalten) 4.884,96 - -
523800 Erstattung an übrige Bereiche (Pauschalen an Leistungserbringer) 6.124.641,51 6.145.231,00 6.244.669,00
525100 Unterhaltung von Fahrzeugen (inkl. Wartung von Fahrtragen)
(unter 523500 "Erstattung an bonnorange" gebucht) - 19.000,00 -
525120 Treibstoffe (bei Betankungen ohne Tankkarte) 181,80 200,00 200,00
525500 Unterh. sonstiges bewegl. Vermögen (Sicherheitstechnische Kontrollen, Wartungen) 104.568,11 78.700,00 112.030,00
527130 Wartung und Pflege von Software 27.554,94 34.079,00 41.606,00
528010 Entsorgungskosten 27,43 200,00 200,00
529100 Aufw. für sonst. Dienstleistungen
(u. a. Reinigung Bettwäsche, Dienstleistungen IT-Sicherheit) 3.372,58 2.870,00 5.175,00
541120 Aus- und Fortbildung, Umschulung
(vorher unter 94000103 "Verrechnung Fortbildungen und Dienstreisen") 186.531,00 - 1.530.221,78
541130 Reisekosten 4.539,17 1.500,00 5.000,00
541160 Dienst- und Schutzkleidung 106.607,56 72.450,00 59.000,00
541170 Personalnebenaufwand 10,80 - -
542900 Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten (u. a. Lizenzkosten, Mobilfunkkosten) 2.459,83 1.722,00 17.857,00
543110 Büromaterial 223,75 150,00 300,00
543120 Zeitungen und Fachliteratur 176,25 241,00 400,00
543130 Telekommunikationsleistungen 4.785,68 6.811,00 4.500,00
543160 Sonstiges Verbrauchsmaterial 194.959,71 221.866,00 251.458,00
543170 Bewirtungskosten 463,11 350,00 350,00
543180 Ausstattung bis zu 800 Euro
(u. a. Medikamentenkühlschrank, Sauerstoffflaschen, Rettungsscheren, CO-Warner) 28.760,07 59.495,00 56.792,00
543190 Sonstige Geschäftsaufwendungen
(u. a. GEZ, Unitymedia, Nutzungsentgelt Digitalfunk SWB) 1.547,75 2.216,00 4.353,00
543192 Mitgliedsbeiträge 12,00 - 12,00
545100 Mieten (bis 2019 in 523700 "Erstattung an private Unternehmen" enthalten) - 4.900,00 5.750,00
95000160 Umlage der sonstigen ordentlichen Aufwendungen
(ab 2019 direkt auf 541120 bis 545100 gebucht) 5.689,75 - -
94000000 Verrechnung VILV (Fuhrparkmanagement, Tragehilfe) 82.803,67 65.000,00 75.000,00
95000000 Umlage VILV (Geo-Informationssystem) - 250,00 250,00
94000001 Verrechnung VKE (z.B. Personalamt, Stadtkasse, Kämmerei, Rechnungsprüfungsamt) 9.026,08 7.000,00 8.000,00
95000001 Umlage VKE (z.B. Personalamt, Stadtkasse, Kämmerei, Rechnungsprüfungsamt) 286.759,08 260.000,00 270.000,00
94000002 Verrechnung VKE nach Kennzahlen 157.248,91 100.000,00 120.000,00
94000003 Verrechnung Sachaufwand (Büropapier) 15.636,31 10.000,00 12.000,00
95000003 Umlage sonstiger Sachaufwand (Büropapier) 423,15 1.500,00 1.000,00
94000005 Verrechnung VILV (Erstattung für Telefonvermittlung) 13.114,93- 14.000,00- 14.000,00-
95000013 Umlage Treibstoffe 115.410,97 140.000,00 120.000,00
94000015 Verrechnung Amt 10 (IT und Orga) 67.372,30 55.000,00 67.000,00
95000015 Umlage Amt 10 (IT und Orga) (jetzt in 94000015 "Verrechnungen Amt 10" enthalten) - 2.500,00 -
94000023 Verrechnung Versicherungsbeiträge Amt 30 (Kommunaler Schadenausgleich) 6.875,05 5.500,00 6.900,00
94000025 Verrechnung Druckerei 3.130,65 4.500,00 3.500,00
95000025 Umlage Druckerei (ab 2019 in 94000025 "Verrechnung Druckerei" enthalten) 236,50 - -
94000063 Verrechnung Büromaterial 1.799,02 1.200,00 1.800,00
95000063 Umlage Büromaterial 229,22 200,00 200,00
94000065 Verrechnung FAIRgabe 6.940,91 6.200,00 7.000,00
94000073 Verrechnung Betriebsmittel (z.B. Toilettenpapier, Seife, Papierhandtücher) 1.836,29 1.400,00 1.800,00
94000083 Verrechnung Porto 7.478,76 7.000,00 7.500,00
94000103 Verrechnung Fortbildungen und Dienstreisen
(ab 2019 ink. "Sachkostenanteil der Notfallsanitäterausbildung der Berufsfeuerwehr") 796.205,28 1.529.998,12 546.006,60
95000103 Umlage Fortbildungen und Dienstreisen
(ab 2019 in 94000103 "Verrechnung Fortbildungen und Dienstreisen" enthalten) 121,74 - -
95000143 Umlage Sachaufwand Werkstatt 153.139,97 200.000,00 160.000,00
94000173 Verrechnung Gebäudebewirtschaftung SGB 220.491,97 60.000,00 150.000,00
95000173 Umlage Gebäudebewirtschaftung SGB 1.503,04 220.000,00 2.000,00
95000183 Umlage Mieten SGB 19.820,11 21.000,00 21.000,00
Summe Sachkosten 8.812.804,62 9.407.039,16 9.991.878,38
kalkulatorische Zinsen 187.828,62 179.730,16 301.058,81
kalkulatorische Abschreibungen 703.653,42 791.321,21 1.118.679,92
kalkulatorische Mieten 114.246,00 120.648,00 120.648,00
Summe kalkulatorische Kosten 1.005.728,04 1.091.699,37 1.540.386,73
Summe Kosten 14.059.113,95 14.603.576,88 15.874.836,79
Entlastungen
442100 Erträge aus Verkauf 6.711,31- - -
448200 Erstattung von Gemeinden (GV) 17.483,15- - -
448700 Erstattung von privaten Unternehmen 1.852,27- 3.000,00- 3.000,00-
448800 Erstattung von übrigen Bereichen 730,15- - -
95000050 Umlage privatrechtl. Leistungsentgelte (Verkäufe aus RettZentrDpt an HiOrg) - 500,00- 500,00-
Summe Entlastungen 26.776,88- 3.500,00- 3.500,00-
Unter-/Überdeckung aus Vorjahren 121.076,99- 113.064,57- 378,36-
Gesamtkosten 13.911.260,08 14.487.012,31 15.870.958,43Seite 9 von 31

Gebührenbedarfsberechnung 2021 Anlage B
Notfallrettung (RTW) Blatt 2
Ermittlung der Gebührensätze
Umzulegende Gesamtkosten 15.870.958,428
Summe der Recheneinheiten 29.187,103 Summe Spalte D
Kosten pro Recheneinheit 543,766
A B C D E F G
Tarife vorraussichtliche
Fallzahlen Äquivalenzziffern Recheneinheiten
(RE) Gebühr Gebühr
gerundet Kontrollrechnung derzeitige
Gebühr
Veränderung
in %
B x C
C x Kosten pro
RE B x F
Tarif-Nr. 1.1 "Normeinsätze" 27.000 1,00000 27.000,0000 543,766 543,77 14.681.790,00 503,65 7,97
Tarif-Nr. 1.2 Weiterfahrten 143 0,50000 71,5000 271,883 271,88 38.878,84 251,82 7,97
Tarif-Nr. 1.3 böswillige Alarmierung und missbräuchliches Verhalten 1 1,00000 1,0000 543,766 543,77 543,77 503,65 7,97
Tarif-Nr. 1.4 Kilometer außerhalb 70.882 0,01667 1.181,6029 9,065 9,07 642.899,74 8,40 7,98
Tarif-Nr. 2.1 "Normeinsätze" - - - -
Tarif-Nr. 2.2 böswillige Alamierung und missbräuchliches Verhalten - - - -
Tarif-Nr. 2.3 Kilometer außerhalb - - - -
Tarif-Nr. 3.1 "Normeinsätze" - - - -
Tarif-Nr. 3.2 Weiterfahrten - - - -
Tarif-Nr. 3.3 böswillige Alamierung und missbräuchliches Verhalten - - - -
Tarif-Nr. 3.4 Kilometer außerhalb - - - -
Tarif-Nr. 4.1 Abholen und Rücktransport Inkubator 277 0,50000 138,5000 271,883 271,88 75.310,76 251,82 7,97
Tarif-Nr. 4.2 Transport von Blut, Medikamenten u.a. 15 0,50000 7,5000 271,883 271,88 4.078,20 251,82 7,97
Tarif-Nr. 4.3.1 vorsorgliche Bereitstellung eines Rettungswagens je ½ Stunde 74 0,50000 37,0000 271,883 271,88 20.119,12 251,82 7,97
Tarif-Nr. 4.3.2 vorsorgliche Bereitstellung des Notartzeinsatzdienstes je ½ Stunde - - - -
Tarif-Nr. 4.3.3 vorsorgliche Bereitstellung eines Krankentransportwagens je ½ Stunde - - - -
systembedingte Fehleinsätze 750 1,00000 750,0000 543,766 543,77 407.827,50 503,65 7,97
Summen 29.187,1029 15.871.447,93
Gebührenerlöse gem. Kontrollrechnung: 15.871.447,93
die systembedingten Fehleinsätze in Höhe von 750 407.827,50 verbleiben bei der Stadt
voraussichtl. Gebührenerlöse nach zugrundegelegten Fallzahlen: 15.463.620,43
Gebührenaufkommen (Tarifnummern 1.1-1.4 und 4.1-4.3.1) insgesamt 15.463.620,43
Die Differenz zwischen den umzulegenden Gesamtkosten und den Gebührenerlösen gemäß Kontrollrechnung in Höhe von 489,50 € ist rundungsbedingtSeite 10 von 31

Notarztdienst Anlage B
Blatt 3
BA 2019 Kalk. 2020 Kalk. 2021
Kostenarten
Personalkosten
501100 Bezüge der Beamten 1.001.094,00 1.006.424,47 1.026.228,77
501200 Verg. Tarif. Beschäftigten 82.575,13 101.748,78 95.167,03
502200 Beitr. Versorgungskasse tarifl. Beschäft. 6.194,46 7.879,68 7.165,61
503200 Beiträge Sozialversicherung tarif. Besch. 16.720,93 20.513,47 19.287,67
504100 Beihilfen 68.795,90 69.040,33 70.283,79
504101 Beihilfen manuelle Buchungen 105,21- 3.098,15 110,90-
504110 Fürsorge Unterstützungsleistung 3.832,05 13.396,43 4.009,80
505100 Zuf. zu Pensionsrückst. f. Beamte 445.724,44 403.501,91 462.118,54
505200 Zuf. zu Rückst. für Altersteilzeit 535,20 - 721,67
506100 Zuf. Beihilferückstellung zu Pensionsrückst. 121.275,85 84.251,22 126.536,14
507300 Rückstellung Jubiläumszuwendungen - 371,81 -
509100 Pauschalierte Lohnsteuer 108,59 165,86 129,26
94000000 Verrechnung VILV (zusätzliches BF-Personal) 38.239,47 37.358,40 38.502,84
94000033 Verrechnung Unfallkasse NRW 2.524,97 3.500,00 3.000,00
Summe Personalkosten 1.787.515,78 1.751.250,51 1.853.040,22
Sachkosten
521110 Unterhaltung Grundstücke, Gebäude 693,27 202,00 281,00
522100 Unterh. sonst. unbewegliches Vermögen 9.261,02 12.389,00 17.366,00
523400 Erstattung an sonstige öffentliche Bereiche
(UKB Pauschale für Notarztgestellung, Einsatzzuschläge sowie ÄLRD) 1.134.945,24 1.166.750,00 1.199.594,74
523500 Erstattung an bonnorange AöR (Fahrzeugunterhaltung durch Zentralwerkstatt) 20.190,12 16.000,00 18.000,00
523700 Erstattungen an private Unternehmen
(Waldkrankenhaus Notarztgestellung und Einsatzzuschläge ) 360.647,32 381.600,00 387.975,00
523800 Erstattung an übrige Leistungserbringer (Disposition von Interhospitaltransporten) 4.083,77 - -
525100 Aufwendungen für die Unterhaltung von Fahrzeugen
(unter 523500 "Erstattung an bonnorange" gebucht) - 2.000,00 -
525500 Unterh. sonstiges bewegl. Vermögen (Sicherheitstechnische Kontrollen, Wartungen) 26.125,68 27.480,00 40.812,00
527130 Wartung und Pflege von Software 11.688,03 14.016,00 17.926,00
528010 Entsorgungskosten 1,05 200,00 200,00
529100 Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen
(u.a. Leitende Notärzte (LNA), Reinigung Bettwäsche, Dienstleistungen IT-Sicherheit) 72.979,28 61.305,00 63.125,00
541130 Reisekosten 788,11 1.500,00 1.000,00
541160 Dienst- und Schutzkleidung 55.888,62 51.050,00 54.000,00
541170 Personalnebenaufwand 4,32 - -
542900 Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten (u. a. Lizenzkosten, Mobilfunkkosten) 1.779,04 1.501,58 6.130,00
543110 Büromaterial 45,13 50,00 50,00
543120 Zeitungen und Fachliteratur 240,09 56,00 100,00
543130 Telekommunikationsleistungen 2.310,02 3.428,00 2.500,00
543160 Sonstiges Verbrauchsmaterial 142.009,74 115.944,00 120.736,00
543170 Bewirtungskosten 195,84 150,00 150,00
543180 Ausstattung bis zu 800 Euro
(u. a. Medikamentenkühlschrank, Sauerstoffflaschen, Rettungsscheren, CO-Warner) 14.867,03 12.990,00 18.818,00
543190 Sonstige Geschäftsaufwendungen
(u. a. GEZ, Unitymedia, Nutzungsentgelt Digitalfunk SWB) 22.678,18 18.811,00 26.938,00
543192 Mitgliedsbeiträge 12,00 - 12,00
95000160 Umlage der sonstigen ordentlichen Aufwendungen
(ab 2019 direkt auf die Kostenarten 541120 bis 543190 gebucht) 2.928,88 - -
94000000 Verrechnung VILV (Fuhrparkmanagement) 20.851,60 14.000,00 20.000,00
95000000 Umlage VILV (Geo-Informationssystem) - 20,00 20,00
94000001 Verrechnung VKE (z.B. Personalamt, Stadtkasse, Kämmerei, Rechnungsprüfungsamt) 6.769,56 5.400,00 6.700,00
95000001 Umlage VKE (z.B. Personalamt, Stadtkasse, Kämmerei, Rechnungsprüfungsamt) 147.724,37 132.000,00 148.000,00
94000002 Verrechnung VKE nach Kennzahlen 52.408,90 40.000,00 45.000,00
94000003 Verrechnung sonstiger Sachaufwand (Büropapier) 2.120,42 1.000,00 1.000,00
95000003 Umlage sonstiger Sachaufwand (Büropapier) 154,81 300,00 200,00
94000005 Verrechnung VILV (Erstattung für Telefonvermittlung) 4.769,49- 5.100,00- 5.000,00-
95000013 Umlage Treibstoffe 22.363,94 30.000,00 27.000,00
94000015 Verrechnung Amt 10 (IT und Orga) 34.631,79 29.000,00 35.000,00
95000015 Umlage Amt 10 (IT und Orga) (jetzt in 94000015 "Verrechnungen Amt 10" enthalten) - 1.300,00 -
94000023 Verrechnung Versicherungsbeiträge Amt 30 (Kommunaler Schadenausgleich) 2.733,27 2.100,00 2.800,00
94000025 Verrechnung Druckerei 71,96 50,00 70,00
95000025 Umlage Druckerei (ab 2019 in 94000025 "Verrechnung Druckerei" enthalten) 117,40 - -
94000063 Verrechnung Büromaterial 1.155,55 700,00 1.200,00
95000063 Umlage Büromaterial 118,08 100,00 120,00
94000065 Verrechnung FAIRgabe 3.280,65 4.100,00 3.500,00
94000073 Verrechnung Betriebsmittel (z.B. Toilettenpapier, Seife, Papierhandtücher) 625,05 600,00 600,00
94000083 Verrechnung Porto 2.736,14 2.600,00 2.800,00
94000103 Verrechnung Fortbildungen und Dienstreisen 14.952,75 20.000,00 15.000,00
95000103 Umlage Fortbildungen und Dienstreisen
(ab 2019 in 94000103 "Verrechnung Fortbildungen und Dienstreisen" enthalten) 51,25 - -
95000143 Umlage Sachaufwand Werkstatt 49.377,69 32.000,00 40.000,00
94000173 Verrechnung Gebäudebewirtschaftung SGB 91.339,81 8.000,00 90.000,00
95000173 Umlage Gebäudebewirtschaftung SGB 549,90 120.000,00 1.000,00
95000183 Umlage Mieten SGB 7.251,27 7.600,00 7.400,00
Summe Sachkosten 2.340.978,45 2.333.192,58 2.418.123,74
kalkulatorische Zinsen 41.394,36 67.738,64 72.218,26
kalkulatorische Abschreibungen 152.353,65 243.031,43 284.202,98
kalkulatorische Mieten 13.824,00 14.592,00 14.592,00
Summe kalkulatorische Kosten 207.572,01 325.362,07 371.013,24
Summe Kosten 4.336.066,24 4.409.805,16 4.642.177,20
Entlastungen
442100 Erträge aus Verkauf 1.698,99- - -
448200 Erstattungen von Gemeinden (GV) 6.993,26- - -
448700 Erstattung von privaten Unternehmen 951,18- 500,00- 500,00-
448800 Erstattung von übrigen Bereichen 43,62- - -
459100 Andere sonstige ordentliche Erträge 108,12 - -
95000050 Umlage privatrechtl. Leistungsentgelte (Verkäufe aus RettZentrDpt an HiOrg) - 300,00- 300,00-
Summe Entlastungen 9.578,93- 800,00- 800,00-
Unter-/Überdeckung aus Vorjahren 245.253,34 150.000,00 100.000,00-
Gesamtkosten 4.571.740,65 4.559.005,16 4.541.377,20Seite 11 von 31

Gebührenbedarfsberechnung 2021 Anlage B
Notarztdienst (NEF) Blatt 4
Ermittlung der Gebührensätze
Umzulegende Gesamtkosten 4.541.377,199
Summe der Recheneinheiten 10.500,901 Summe Spalte D
Kosten pro Recheneinheit 432,475
A B C D E F G
Tarife vorraussichtliche
Fallzahlen Äquivalenzziffern Recheneinheiten
(RE) Gebühr Gebühr
gerundet Kontrollrechnung derzeitige
Gebühr
Veränderung
in %
B x C
C x Kosten pro
RE B x F
Tarif-Nr. 1.1 "Normeinsätze" - - - -
Tarif-Nr. 1.2 Weiterfahrten - - - -
Tarif-Nr. 1.3 böswillige Alarmierung und missbräuchliches Verhalten - - - -
Tarif-Nr. 1.4 Kilometer außerhalb - - - -
Tarif-Nr. 2.1 "Normeinsätze" 9.500 1,00000 9.500,0000 432,475 432,48 4.108.560,00 491,02 -11,92
Tarif-Nr. 2.2 böswillige Alamierung und missbräuchliches Verhalten 1 1,00000 1,0000 432,475 432,48 432,48 491,02 -11,92
Tarif-Nr. 2.3 Kilometer außerhalb 50.234 0,01667 837,4008 7,209 7,21 362.187,14 8,19 -11,97
Tarif-Nr. 3.1 "Normeinsätze" - - - -
Tarif-Nr. 3.2 Weiterfahrten - - - -
Tarif-Nr. 3.3 böswillige Alamierung und missbräuchliches Verhalten - - - -
Tarif-Nr. 3.4 Kilometer außerhalb - - - -
Tarif-Nr. 4.1 Abholen und Rücktransport Inkubator - - - -
Tarif-Nr. 4.2 Transport von Blut, Medikamenten u.a. - - - -
Tarif-Nr. 4.3.1 vorsorgliche Bereitstellung eines Rettungswagens je ½ Stunde - - - -
Tarif-Nr. 4.3.2 vorsorgliche Bereitstellung des Notartzeinsatzdienstes je ½ Stunde 25 0,50000 12,5000 216,238 216,24 5.406,00 245,51 -11,92
Tarif-Nr. 4.3.3 vorsorgliche Bereitstellung eines Krankentransportwagens je ½ Stunde - - - -
systembedingte Fehleinsätze 150 1,00000 150,0000 432,475 432,48 64.872,00 491,02 -11,92
Summen 10.500,9008 4.541.457,62
Gebührenerlöse gem. Kontrollrechnung 4.541.457,62
die systembedingten Fehleinsätze in Höhe von 150 64.872,00 verbleiben bei der Stadt
voraussichtl. Gebührenerlöse nach zugrundegelegten Fallzahlen: 4.476.585,62
Gebührenaufkommen (Tarifnummern 2.1-2.3 und 4.3.2) insgesamt 4.476.585,62
Die Differenz zwischen den umzulegenden Gesamtkosten und den Gebührenerlösen gemäß Kontrollrechnung in Höhe von 80,42 € ist rundungsbedingtSeite 12 von 31

Krankentransport
Anlage B
Blatt 5
BA 2019 Kalk. 2020 Kalk. 2021
Kostenarten
Personalkosten
501100 Bezüge der Beamten 362.907,89 364.443,69 355.311,02
501200 Verg. Tarif. Beschäftigten 116.593,04 114.710,33 121.103,79
502200 Beitr. Versorgungskasse tarifl. Beschäft. 9.045,12 8.885,25 9.394,93
503200 Beiträge Sozialversicherung tarif. Besch. 23.966,66 23.262,47 24.892,91
504100 Beihilfen 25.910,48 26.712,61 25.083,44
504101 Beihilfen manuelle Buchungen 39,74- 1.108,77 40,68-
504110 Fürsorge Unterstützungsleistung 24,89 935,75 26,01
505100 Zuf. zu Pensionsrückst. f. Beamte 178.301,44 136.689,05 182.590,98
506100 Zuf. Beihilferückstellung zu Pensionsrückst. 48.933,37 28.540,67 50.452,82
507300 Rückstellung Jubiläumszuwendungen - 173,59 -
509100 Pauschalierte Lohnsteuer 107,51 124,18 110,04
94000000 Verrechnung VILV (zusätzliches BF-Personal) 89.999,04 104.256,00 93.173,28
94000033 Verrechnung Unfallkasse NRW 1.597,97 2.000,00 2.000,00
Summe Personalkosten 857.347,67 811.842,36 864.098,54
Sachkosten
521110 Unterhaltung Grundstücke, Gebäude 323,95 161,00 225,00
522100 Unterh. sonst. unbewegliches Vermögen 13.755,25 14.128,00 21.598,00
523400 Erstattung an sonstige öffentliche Bereiche (Gestellung des ÄLRD durch Uni-Klinik) 24.061,71 24.500,00 25.000,00
523800 Erstattung an übrige Bereiche
(Pauschalen für Gestellung KTW und Disposition von Krankentransporten) 7.682.178,32 7.835.106,00 7.931.761,00
525500 Unterh. sonstiges bewegl. Vermögen (Unterhaltung Leistellentechnik) 3.815,67 5.220,00 16.218,00
527130 Wartung und Pflege von Software 16.771,87 17.129,00 17.017,00
529100 Aufw. für sonst. Dienstleistungen (Dienstleistungen IT-Sicherheit) 1.049,58 - 1.800,00
541130 Reisekosten 631,79 300,00 450,00
541170 Personalnebenaufwand 6,48
542900 Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten (u. a. Lizenzkosten, Mobilfunkkosten) 1.362,87 744,00 8.077,00
543110 Büromaterial 24,25 - -
543120 Zeitungen und Fachliteratur 19,28 24,00 -
543130 Telekommunikationsleistungen 2.086,95 1.748,00 1.800,00
543160 Sonstiges Verbrauchsmaterial 460,58 3.090,00 3.590,00
543170 Bewirtungskosten 37,08 - -
543180 Ausstattung bis zu 800 Euro
(u. a. Whiteboard, Bürodrehstühle, Büromöbel) 4.827,13 1.755,00 2.264,00
543190 Sonstige Geschäftsaufwendungen
(u. a. Leitungsgebühren SWB Drahtleitungen SWB) 296,20 425,00 294,00
543192 Mitgliedsbeiträge 12,00 - 12,00
95000160 Umlage der sonstigen ordentlichen Aufwendungen
(ab 2019 direkt auf 541120 bis 545100 sowie auf 95000183 "Umlage Miete SGB" gebucht) 15,84 - -
94000000 Verrechnung VILV (Tragehilfe) 33.442,67 14.000,00 25.000,00
94000001 Verrechnung VKE (z.B. Personalamt, Stadtkasse, Kämmerei, Rechnungsprüfungsamt) 4.512,96 3.600,00 4.000,00
94000002 Verrechnung VKE nach Kennzahlen 25.092,30 23.500,00 24.000,00
94000003 Verrechnung sonstiger Sachaufwand (Büropapier) 441,60- 750,00 500,00
95000003 Umlage Sachaufwand (Büropapier) 454,12 - -
94000015 Verrechnung VILV ( IT und Organisation) 13.461,22 10.000,00 13.500,00
94000023 Verrechnung Versicherungsbeiträge Amt 30 (Kommunaler Schadenausgleich) 1.714,85 2.000,00 2.000,00
94000025 Verrechnung Druckerei 2.243,99 1.300,00 2.300,00
95000025 Umlage Druckerei 31,83 - -
94000063 Verrechnung Büromaterial 833,78 900,00 900,00
95000063 Umlage Büromaterial - 100,00 100,00
94000065 Verrechnung FAIRgabe - 500,00 500,00
94000073 Verrechnung Betriebsmittel (z.B. Toilettenpapier, Seife, Papierhandtücher) 299,15 300,00 300,00
94000083 Verrechnung Porto 8.025,98 6.800,00 8.100,00
94000103 Verrechnung Fortbildungen und Dienstreisen 3.682,73 4.000,00 9.000,00
95000103 Umlage Fortbildungen und Dienstreisen
(ab 2019 in 94000103 "Verrechnung Fortbildungen und Dienstreisen" enthalten) 82,46 - -
94000173 Verrechnung Gebäudebewirtschaftung SGB 16.791,72 12.500,00 14.500,00
95000173 Umlage Gebäudebewirtschaftung SGB 1.613,01 1.900,00 1.600,00
95000183 Umlage Mieten SGB 21.270,33 20.500,00 21.500,00
Summe Sachkosten 7.884.848,30 8.006.980,00 8.157.906,00
kalkulatorische Zinsen 15.934,51 18.696,89 30.463,70
kalkulatorische Abschreibungen 62.220,68 81.188,70 136.239,36
kalkulatorische Mieten 30.348,00 32.034,00 32.034,00
Summe kalkulatorische Kosten 108.503,19 131.919,59 198.737,06
Summe Kosten 8.850.699,16 8.950.741,95 9.220.741,60
Entlastungen
448200 Erstattungen von Gemeinden (GV) 10.489,89- - -
448700 Erstattung von privaten Unternehmen 357,87- 500,00- 500,00-
448800 Erstattungen von übrigen Bereichen 29,08- - -
Summe Entlastungen 10.876,84- 500,00- 500,00-
Unter-/Überdeckung aus Vorjahren 59.578,72 200.000,00 61.732,50
Gesamtkosten 8.899.401,04 9.150.241,95 9.281.974,10Seite 13 von 31

Gebührenbedarfsberechnung 2021 Anlage B
Krankentransport (KTW) Blatt 6
Ermittlung der Gebührensätze
Umzulegende Gesamtkosten 9.281.974,101
Summe der Recheneinheiten 34.433,006 Summe Spalte D
Kosten pro Recheneinheit 269,566
A B C D E F G
Tarife vorraussichtliche
Fallzahlen Äquivalenzziffern Recheneinheiten
(RE) Gebühr Gebühr
gerundet Kontrollrechnung derzeitige
Gebühr
Veränderung
in %
B x C
C x Kosten pro
RE B x F
Tarif-Nr. 1.1 "Normeinsätze" - - - -
Tarif-Nr. 1.2 Weiterfahrten - - - -
Tarif-Nr. 1.3 böswillige Alarmierung und missbräuchliches Verhalten - - - -
Tarif-Nr. 1.4 Kilometer außerhalb - - - -
Tarif-Nr. 2.1 "Normeinsätze" - - - -
Tarif-Nr. 2.2 böswillige Alamierung und missbräuchliches Verhalten - - - -
Tarif-Nr. 2.3 Kilometer außerhalb - - - -
Tarif-Nr. 3.1 "Normeinsätze" 28.000 1,00000 28.000,0000 269,566 269,57 7.547.960,00 256,61 5,05
Tarif-Nr. 3.2 Weiterfahrten 134 0,50000 67,0000 134,783 134,78 18.060,52 128,31 5,04
Tarif-Nr. 3.3 böswillige Alamierung und missbräuchliches Verhalten 1 1,00000 1,0000 269,566 269,57 269,57 256,61 5,05
Tarif-Nr. 3.4 Kilometer außerhalb 381.794 0,01667 6.364,5060 4,494 4,49 1.714.255,06 4,28 4,91
Tarif-Nr. 4.1 Abholen und Rücktransport Inkubator - - - -
Tarif-Nr. 4.2 Transport von Blut, Medikamenten u.a. - - - -
Tarif-Nr. 4.3.1 vorsorgliche Bereitstellung eines Rettungswagens je ½ Stunde - - - -
Tarif-Nr. 4.3.2 vorsorgliche Bereitstellung des Notartzeinsatzdienstes je ½ Stunde - - - -
Tarif-Nr. 4.3.3 vorsorgliche Bereitstellung eines Krankentransportwagens je ½ Stunde 1 0,50000 0,5000 134,780 134,78 134,78 128,31 5,04
Summen 34.433,0060 9.280.679,93
Gebührenaufkommen (Tarifnummern 3.1-3.4 und 4.3.3) insgesamt 9.280.679,93
Die Differenz zwischen den umzulegenden Gesamtkosten und den Gebührenerlösen gemäß Kontrollrechnung in Höhe von 1.294,17 €- ist rundungsbedingtSeite 14 von 31

Anlage C
Blatt 1
Kosten
Unterscheidung von Verrechnungen und Umlagen
Kostenarten 94xxxxxx (Verrechnungen)
Kostenarten 95xxxxxx (Umlagen)
Personalkosten
Kostenarten 501100 bis 509100 sowie 94000000 u. 94000033
Soweit dies programmtechnisch möglich ist, werden zukünftig die Kosten nur noch über die Kostenarten 94xxxxxx (Verrechnung) auf die Kostenstellen
der Feuerwehr verrechnet und auf das Umlegen der Kosten über 95xxxxxx (Umlagen) verzichtet. Dieses Vorgehen soll die Zuordnung der Kosten auf
die Kostenstellen vereinfachen sowie die Übersichtlichkeit der Kalkulation und Betriebsabrechnung der Kostenrechnenden Einrichtung Rettungsdienst
fördern. Aufgrund von verschiedenen automatisierten Buchungsabläufen ist ein ganzheitlicher Verzicht auf die Kostenarten 95xxxxxx (Umbuchung)
jedoch nicht möglich, sodass auch weiterhin vereinzelt diese Kostenarten in der Kalkulation sowie der Betriebskostenabrechnung erschienen werden.
Erläuterungen zur Anlage B
Gebührenbedarfsberechnung Notfallrettung (RTW), Notarztdienst (NEF) und Krankentransport (KTW)
Hier werden Kosten, die nicht unmittelbar einem Produkt zugeordnet werden können, zunächst auf eine Teilergebnis übergreifende Kostenstelle
(Feuerwehr und Rettungsdienst) gebucht und von dort weiter verrechnet (z.B. auf eine Kostenstelle oder ein Produkt des Rettungsdienstes).
Hier werden Kosten, die nicht unmittelbar einem Produkt zugeordnet werden können, zunächst auf eine Kostenstelle des Rettungsdienstes gebucht und
von dort auf die betreffenden Produkte umgelegt.
Die Personalkosten beziehen sich ausschließlich auf aktive Mitarbeiter: Beamtenbezüge, Vergütung der tariflich Beschäftigten, Beiträge zur
Versorgungskasse der tarifl. Beschäftigten, Beiträge zur Sozialversicherung, Beihilfen, Pensionsrückstellungen für Beamte, Rückstellungen für
Altersteilzeit, Beihilferückstellung (als Teil der Pensionsrückstellung).Seite 15 von 31

Anlage C
Blatt 2
Kostenart 501100 (Bezüge der Beamten)
Ab 01.01.2020: 3,20% für alle Besoldungsstufen.
Ab 01.01.2021: 1,40% für alle Besoldungsstufen.
Kostenarten 501200 bis 503200 (tariflich Beschäftigte)
Für die Kalkulation wurden folgende Steigerungen des TVÖD berücksichtigt:
Ab 01.01.2020: 1,14% für alle Vergütungsgruppen.
Ab 01.01.2021: 1,50% für alle Vergütungsgruppen.
RTW NEF KTW
Ausbildung zum Notfallsanitäter
Im Rahmen der Notfallsanitäterausbildung ist auf Grundlage des
Rettungsdienstbedarfsplans vorgesehen, dass jährlich insgesamt 9 Auszubildende bei der
Stadt Bonn die Ausbildung im Tarifverhältnis (mit nachfolgender Grundausbildung für den
feuerwehrtechnischen Dienst) beginnen. Die Kosten werden auf die Kostenarten 501200
(Verg. Tarif. Beschäft.), 502200 (Beitr. Versorgungskasse tarifl. Beschäft.) und 503200
(Beiträge Sozialversicherung tarif. Beschäft.) verteilt.
(Siehe hierzu auch Anlage D)
501.240,68 Euro
Für die Kalkulation wurden folgende Besoldungserhöhungen zugrunde gelegt:Seite 16 von 31

Anlage C
Blatt 3
RTW NEF KTW
Kostenart 94000000 (VILV zusätzliches BF-Personal)
Bei entsprechendem Bedarf ist im Rettungsdienst die Inanspruchnahme von
feuerwehrtechnischem Personal erforderlich. Der berechnete Stundensatz ergibt sich aus
der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für Leistungen der Feuerwehr der
Bundesstadt Bonn für einen Feuerwehrbeamten des Einsatzdienstes.
Nach Ermittlung des tatsächlichen Aufwandes ergeben sich folgende Beträge:
Rettungsdienstzentraldepot:
Für die Mitarbeit im Rettungsdienstzentraldepot an 253 Kalendertagen des Jahres 2021
mit einer max. Einsatzdauer von 4,0 Std. tägl. bei einem Stundensatz von 59,88 Euro für
einen Beamten im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst entstehen Kosten i. H. v.
60.598,56 Euro.
Hiervon entfallen je 50% auf die Produkte Notfallrettung und Notarztdienst: 30.299,28 Euro 30.299,28 Euro
An den restlichen 112 Kalendertagen Jahr 2021 (Wochenende/Feiertage) ist im Schnitt
täglich mit 45 Minuten bei einem Stundensatz von 59,88 Euro zu rechnen (5.029,92 Euro).
Hiervon entfallen je 50% auf die Produkte Notfallrettung und Notarztdienst: 2.514,96 Euro 2.514,96 Euro
Zusatzvorhaltung:
Darüber hinaus ergeben sich weitere Personalkosten für die Fälle, in denen neben den
Regelvorhaltungen zusätzliche Fahrzeuge besetzt werden müssen.
Dies ist schätzungsweise bei 2.600 RTW-Einsätzen im Jahr 2021 der Fall 311.376,00 EuroSeite 17 von 31

Anlage C
Blatt 4
RTW NEF KTW
Kostenart 94000000 (VILV zusätzliches BF-Personal) Fortsetzung
Pflichtfortbildung für die Zusatzvorhaltung RTW:
Für die Besetzung der Fahrzeuge des Spitzen- und Sonderbedarfs müssen die Beamten
die Pflichtfortbildungen gemäß RettG NRW besuchen.
Bei einer Fortbildungsdauer von 30 Stunden, 3 Zusatz-RTW und 10 Beamten je
eingesetztem RTW (2 Beamte je RTW x Ausfallfaktor 5,0) und einem Stundensatz von
59,88 € ergibt sich ein Betrag von 53.892,00 Euro
Zusatz-NEF bei Großveranstaltungen zur Deckung des rettungsdienstlichen Bedarfs:
Ebenso fallen ca. 95 Einsatzstunden im Jahr 2021 für Zusatz-NEF (im Rahmen von
Großveranstaltungen) an. 5.688,60 Euro
Desinfektionen:
Um ein Einsatzfahrzeug zu desinfizieren, benötigen 2 Mitarbeiter ca. 30 Minuten.
Die Kosten eines Mitarbeiters ergeben sich aus der Satzung über die Erhebung von
Kostenersatz für Leistungen der Feuerwehr der Bundesstadt Bonn.
Bei 860 Desinfektionen in der Notfallrettung ergibt sich ein Betrag von 51.496,80 Euro
Bei 1.556 Desinfektionen im Krankentransport ergibt sich ein Betrag von 93.173,28 Euro
Ausbildung zum Praxisanleiter:
20.328,00 Euro
In der Summe ergibt dies einen Personalkostenanteil von 469.907,04 Euro 38.502,84 Euro 93.173,28 Euro
Im Rahmen der Notfallsanitäterausbildung werden 2 Beamte in 2021 zu Praxisanleitern
ausgebildet. Dauer des Lehrgangs 200 Stunden.Seite 18 von 31

Anlage C
Blatt 5
RTW NEF KTW
Sachkosten
Kostenart 522100 (Unterhaltung des sonst. unbewegl. Vermögens)
Hierunter fallen z.B. Wartungsarbeiten für die unterbrechungsfreie Stromversorgung,
digitale Alarmierung, Leitstellenplätze, HICOM-Telefonanlage, Wachalarm,
Hardwarewartung des Einsatzleitrechners, Wartung des Kommunikationssystems der
Leitstelle sowie Serviceleistungen Funk. 41.570,00 Euro 17.366,00 Euro 21.598,00 Euro
Kostenart 523400 (Erstattungen an sonstige öffentliche Bereiche - hier UKB)
Für die Gestellung von Notärzten und Verlegeärzten erhält das UKB eine Pauschale von 1.046.516,24 Euro
Für jeden Einsatz als Notarzt erhalten die Ärzte der UKB einen Einsatzzuschlag von 21,17
Euro. Bei 6.050 Einsätzen ergibt das einen Betrag von 128.078,50 Euro
Für die Gestellung des Ärztlichen Leiters Rettungsdienst (ÄLRD) erhält das UKB 25.000,00 Euro 25.000,00 Euro 25.000,00 Euro
Gesamt 25.000,00 Euro 1.199.594,74 Euro 25.000,00 Euro
Kostenart 523700 (Erstattungen Erstattungen an private Unternehmen - hier
Waldkrankenhaus)
Für die Gestellung eines Notarztes erhält das Johanniter Waldkrankenhaus im 2021 eine
Pauschale von 300.000,00 Euro
Für jeden Einsatz als Notarzt erhalten die Ärzte des Waldkrankenhauses einen
Einsatzzuschlag von 25,50 Euro. Bei 3.450 Einsätzen ergibt das einen Betrag von rund 87.975,00 Euro
Gesamt 387.975,00 EuroSeite 19 von 31

Anlage C
Blatt 6
RTW NEF KTW
Kostenart 523800 (Pauschalen an Leistungserbringer)
Ergebnis der Ausschreibung für die Personalgestellung in der Notfallrettung plus
unterstellter Tarifsteigerungen. 6.244.669,00 Euro
Die Leistungserbringer erhalten Pauschalen für die Gestellung von Personal zur
Disposition von Krankentransporten. Ebenso erhalten sie Pauschalen für die Gestellung
von Personal und Fahrzeugen zur Durchführung des Krankentransports. Unterstellte
Tarifsteigerungen wurden hier bereits eingerechnet. 7.931.761,00 Euro
In den Pauschalen sind die rettungsdienstlichen Einsätze bei Großveranstaltungen sowie
die Gestellung von Zusatz-RTW und Zusatz-KTW bereits enthalten.
Gesamt 6.244.669,00 Euro 0,00 Euro 7.931.761,00 Euro
Kostenart 541120 (Aus- und Fortbildung, Umschulung)
Im Rahmen der Notfallsanitäterausbildung im Jahre 2021 fallen Sachkosten für die
Vollausbildungen, die Ergänzungs- und Vollprüfungen sowie für die
Praxisanleiterausbildung an. Die Leistungserbringer erhalten für die Ausbildung von
Notfallsanitätern einschließlich Praxisanleitung unter Beachtung der Vorgaben des
Finanzierungserlasses des Landes NRW eine entsprechende Kostenerstattung.
(Anlage D enthält eine ausführliche Aufstellung der Kosten für die
Notfallsanitäterausbildung)
Die Sachkosten für die Beamten der Stadt Bonn werden unter der Kostenart 94000103
geführt.
1.530.221,78 Euro
Kostenart 542900 (Inanspruchnahme von Rechten)
Alle Mobilfunkdienste, die nicht unter die reine Telekommunikation fallen (z.B. SMS-
Alarmierung) sowie Kosten für DSL-Anschlüsse im Festnetzbereich. 17.857,00 Euro 6.130,00 Euro 8.077,00 EuroSeite 20 von 31

Anlage C
Blatt 7
Kostenart 543130 (Telekommunikation)
Telekommunikationsleistungen Festnetz 4.500,00 Euro 2.500,00 Euro 1.800,00 Euro
Der Anteil der Mobilfunkkosten ist den Kostenarten 94000015 und 95000015 enthalten
Kostenart 543180 (Ausstattung bis 800 Euro)
Ausstattung bis zu einem Nettowert (ohne MwSt.) von 800,00 Euro 56.792,00 Euro 18.818,00 Euro 2.264,00 Euro
In dieser Kostenart sind Arbeitsmittel und Ausstattungen enthalten, welche nicht jährlich
gleichbleibend beschafft werden:
Arbeitsmittel/-hilfen: Sauerstoffflaschen, Rettungsscheren, Rettungsrucksäcke,
Schutztaschen für Zoll X Series, CO-Warner, LED-Handlampen, Digitalkamera für NEF,
Ohrthermometer, Blutdruckmessgeräte, Pulsoximeter, EZ-IO Akku Bohrer
Ausstattung/Material: Mobiliar rettungsdienstlich genutzter Bereiche wie Stühle, Sofa,
Tisch, Regal, Kleiderständer, Sessel; Arbeitsleuchte, Magazinschrank, Bürodrehstuhl,
Matratzen, Aktenvernichter, Whiteboard, Hebel-Schneidemaschine für Papier,
Regalböden, Schlüsselschrank für Haken und Zubehör, Schlüsselkarabiner, Klapptritt,
Klapptisch, Wäschesäcke, Vorhängeschlösser, Umsetzung von Anforderungen des
Amtsapothekers und des Qualitätsmanagements wie z. B. Medikamentenkühlschrank
Kostenart 543190 (sonstige Geschäftsaufwendungen)
Transportkosten der Verlegeärzte von der Uni-Klinik zum betreffenden Krankenhaus
einschließlich Rücktransport der Verlegeärzte zur Uni-Klinik bzw. Feuerwache 1.
Außerdem fallen unter die sonstigen Geschäftsaufwendungen auch GEZ-Gebühren und
Beiträge für Unitymedia. 4.353,00 Euro 26.938,00 Euro 294,00 EuroSeite 21 von 31

Anlage C
Blatt 8
RTW NEF KTW
Kostenart 545100 (Mieten)
Für die Anmietung eines Bereitschafts- und Ruheraumes und eines RTW-Stellplatzes am
Johanniterkrankenhaus sowie für die Stationierung eines RTW am Universitätsklinikum
Bonn entstehen Mietkosten in Höhe von 5.750,00 Euro
Kostenart 94000000 (VILV Tragehilfen, Fuhrparkmanagement)
Tragehilfen durch zusätzliches Feuerwehrpersonal (z.B. beim Transport
schwergewichtiger Patienten RTW / KTW), Fuhrparkmanagement 75.000,00 Euro 20.000,00 Euro 25.000,00 Euro
Kostenart 95000000 (Umlage Geo-Informationssystem)
Ein elektronischer Stadtplan mit erweiterten Suchfunktionen, der u.a. auch von der
Leitstelle wie auch im Rahmen der rettungsdienstlichen
Bedarfsplanung/Qualitätsmanagement genutzt wird. Der Anteil des Rettungsdienstes
beträgt 250,00 Euro 20,00 Euro
Kostenart 94000001 (Verrechnung VKE)
Kostenart 95000001 (Umlage VKE)
Kosten der Dienstleistungen der Querschnittsämter (z.B. Personalamt, Stadtkasse,
Kämmerei, Rechnungsprüfungsamt) nach prozentualer Verteilung
Kostenart 94000001 8.000,00 Euro 6.700,00 Euro 4.000,00 Euro
Kostenart 95000001 270.000,00 Euro 148.000,00 Euro
Kostenart 94000002 (Verrechnung VKE nach Kennzahlen)
Kosten der Dienstleistungen der Querschnittsämter (z.B. Personalamt, Stadtkasse,
Kämmerei, Rechnungsprüfungsamt) nach Kennzahlen, z.B. Anzahl der Mitarbeiter 120.000,00 Euro 45.000,00 Euro 24.000,00 EuroSeite 22 von 31

Anlage C
Blatt 9
RTW NEF KTW
Kostenart 94000003 (Verrechnung sonst. Sachaufwand)
Kostenart 95000003 (Umlage sonst. Sachaufwand)
Hierin sind Sachkosten enthalten, die nicht direkt einem Produkt zugeordnet werden
konnten (z.B. Kopierpapier). Ebenso sind Sachkosten für den Unterhalt von beweglichem
Vermögen enthalten, die nachträglich umgebucht werden.
Kostenart 94000003 12.000,00 Euro 1.000,00 Euro 500,00 Euro
Kostenart 95000003 1.000,00 Euro 200,00 Euro
Kostenart 94000005 (VILV Erstattung für Telefonvermittlung)
Außerhalb der Geschäftszeiten des Stadthauses übernimmt die Leitstelle deren
Telefonvermittlung. -14.000,00 Euro -5.000,00 Euro
Kostenart 94000015 (Verrechnung Amt 10 IT- und Organisation)
Kostenart 95000015 (Umlage Amt 10 IT- und Organisation)
Hierunter fällt die zentrale Bereitstellung und Unterstützung der ADV (z.B. Servernutzung,
IT-Sicherheit, Software, Administration, Hardware)
Kostenart 94000015 67.000,00 Euro 35.000,00 Euro 13.500,00 Euro
Kostenart 95000015 - -
Kostenart 94000023 (Verrechnung Versicherungsbeiträge Amt 30 - KSA)
Die Stadt Bonn ist dem System des Kommunalen Schadenausgleichs (KSA)
angeschlossen. Anstatt Beiträge für eine Haftpflichtversicherung zu zahlen, teilen sich die
beteiligten Kommunen entstandene Schäden in einem Umlageverfahren untereinander
auf:
Kostenart 94000023 6.900,00 Euro 2.800,00 Euro 2.000,00 EuroSeite 23 von 31

Anlage C
Blatt 10
RTW NEF KTW
Kostenart 94000065 (Verrechnung FAIRgabe)
Kosten für die zentralen Vergabedienstleistungen 7.000,00 Euro 3.500,00 Euro 500,00 Euro
Kostenart 94000103 (Verrechnung Fortbildungen und Dienstreisen)
Bei den angesetzten Kosten handelt es sich zum einen um externe Aufwendungen für die
durchgeführten Fortbildungen des Rettungsdienstpersonals und die jährlich nach dem
Rettungsgesetz NRW (RettG NRW) vorgeschriebene Fortbildung. 25.400,00 Euro 15.000,00 Euro 9.000,00 Euro
Zum anderen fallen im Rahmen der Notfallsanitäterausbildung im Jahre 2021 Sachkosten
für die Ergänzungsausbildungen, Vollprüfungen und Ausbildung der Praxisanleiter für
Beamte der Bundesstadt Bonn an. Hier sind auch die Kosten der Praxisanleitung gemäß
Finanzierungserlass NRW berücksichtigt.
(Anlage D enthält eine ausführliche Aufstellung der Kosten für die
Notfallsanitäterausbildung)
Die Sachkosten für die Leistungserbringer werden unter der Kostenart 541120 geführt.
520.606,60 Euro
Kostenart 94000103 546.006,60 Euro 15.000,00 Euro 9.000,00 EuroSeite 24 von 31

Anlage C
Blatt 11
RTW NEF KTW
Kostenart 95000143 (Umlage Sachaufwand Werkstatt)
Reparaturen und Wartungen von Fahrzeugen des Rettungsdienstes bei der
Zentralwerkstatt von "BonnOrange" (AÖR). Neben den Sachkosten sind auch die
anteiligen Personalkosten der Zentralwerkstatt enthalten. 160.000,00 Euro 40.000,00 Euro
Kostenart 95000173 (Verrechnung Gebäudebewirtschaftung SGB)
Die Gebäudeunterhaltung (Instandhaltung, Reinigung, Heizung, Wasser, Strom) für die
Rettungswache 4 sowie für die Leitstelle wird zentral vom städtischen
Gebäudemanagement (SGB) übernommen. Im Wege der verwaltungsinternen
Leistungsverrechnung (VILV) werden die erbrachten Aufwendungen an den
Rettungsdienst weitergegeben. 150.000,00 Euro 90.000,00 Euro 14.500,00 Euro
Kostenart 95000173 (Umlage Gebäudebewirtschaftung SGB)
Die Gebäudeunterhaltung (Instandhaltung, Reinigung, Heizung, Wasser, Strom) für alle
weiteren Gebäude außer der Rettungswache 4 und der Leitstelle, die vom Rettungsdienst
genutzt werden, wird zentral vom städtischen Gebäudemanagement (SGB) übernommen.
Im Wege der verwaltungsinternen Leistungsverrechnung (VILV) werden die erbrachten
Aufwendungen an den Rettungsdienst weitergegeben. 2.000,00 Euro 1.000,00 Euro 1.600,00 Euro
Kostenart 95000183 (Umlage Miete SGB)
Warmmiete Rettungsdienstabrechnung (Hochstadenring 50) 21.000,00 Euro 7.400,00 Euro 21.500,00 EuroSeite 25 von 31

Anlage C
Blatt 12
RTW NEF KTW
Kalkulatorische Kosten
Unter Berücksichtigung der geplanten Anschaffungen in 2020 wurden die kalkulatorischen
Zinsen und Abschreibungen auf Grundlage des derzeitigen Anlagenbestandes
hochgerechnet.
kalkulatorische Zinsen: 301.058,81 Euro 72.218,26 Euro 30.463,70 Euro
kalkulatorische Abschreibungen: 1.118.679,92 Euro 284.202,98 Euro 136.239,36 Euro
Für die Rettungswache 4, den RTW-Standort Bad Godesberg, Koblenzer Str. sowie für
die integrierte Leitstelle werden kalkulatorische Mieten angesetzt.
kalkulatorische Miete: 120.648,00 Euro 14.592,00 Euro 32.034,00 Euro
Gesamt 1.540.386,73 Euro 371.013,24 Euro 198.737,06 Euro
Entlastungen (bei den Kosten abgesetzt)
Kostenart 95000050 (privatrechtliche Leistungsentgelte)
Erstattung der Leistungserbringer für Materialverkäufe aus dem
Rettungsdienstzentraldepot -500,00 Euro -300,00 Euro
Ergebnisse aus Vorjahren (Über-/Unterdeckungen)
Aufgrund von § 6 (2) Kommunalabgabengesetz (KAG) müssen nicht nur
Kostenüberdeckungen, sondern sollen auch Kostenunterdeckungen innerhalb eines
Vierjahreszeitraumes ausgeglichen werden.
Die Unterdeckungen aus dem Jahr 2017 werden anteilig berücksichtigt. 90.481,44 Euro
Die Unterdeckungen aus dem Jahr 2018 werden anteilig berücksichtigt. 23.834,31 Euro 211.732,50 Euro
Die Überdeckungen aus dem Jahr 2019 werden anteilig berücksichtigt. -378,36 Euro -214.315,75 Euro -150.000,00 Euro
Gesamt -378,36 Euro -100.000,00 Euro 61.732,50 EuroSeite 26 von 31

Anlage C
Blatt 13
RTW NEF KTW
Systembedingte Fehleinsätze
Sie entstehen in der Regel aus einsatztaktischen Gründen. Rückt beispielsweise ein
Einsatzfahrzeug von einer Rettungswache aus, ist zu diesem Zeitpunkt bereits
automatisch eine Einsatznummer vom System vergeben worden. Wird nun ein anderes
Einsatzfahrzeug frei, das sich näher am Einsatzort befindet, so wird dieses Fahrzeug von
der Leitstelle zum Einsatzort entsandt. Das ursprünglich für diesen Einsatz vorgesehene
Fahrzeug kehrt zurück zur Wache. Eine Abrechnung dieses Einsatzes findet nicht statt.
750 systembedingte Fehleinsätze in der Notfallrettung werden in Höhe der Gebühr für die
Tarifposition „Normeinsätze mit Transport“ von den Kosten abgesetzt. 407.827,50 Euro
150 systembedingte Fehleinsätze im Notarztdienst werden in Höhe der Gebühr für die
Tarifposition „Normeinsätze“ von den Kosten abgesetzt. 64.872,00 Euro
Sonstige Fehleinsätze (Blindfahrten, Fehlfahrten)
Hier werden ebenfalls keine abrechenbaren Leistungen erbracht. Die Gründe dafür liegen jedoch nicht beim Einsatzleitsystem. Eine Blindfahrt liegt
beispielsweise dann vor, wenn sich bei Eintreffen des Rettungsdienstes keine hilfebedürftige Person mehr am Einsatzort befindet. Bei einer Fehlfahrt
liegt zwar ein Patientenkontakt vor, ein Tätigwerden der Rettungskräfte ist jedoch nicht (mehr) erforderlich.
Im Gegensatz zu den systembedingten Fehleinsätzen können die sonstigen Fehleinsätze als Kostenfaktor in die Kalkulation eingestellt werden. Die
Kosten der systembedingten Fehleinsätze werden in Höhe eines Normeinsatzes von den ansatzfähigen Gesamtkosten abgesetzt.Seite 27 von 31

Anlage D
Notfallsanitäter
Kosten im Kalkulationszeitraum 2021
Personalkosten
Vollausbildung 3 Ausbildungsjahrgänge
Personalkosten 501.240,68 €
Praxisanleiterausbildung 2 Teilnehmer
Personalkosten 20.328,00 €
Summe Personalkosten 521.568,68 €
Sachkosten
Vollausbildung 3 Ausbildungsjahrgänge 3 Ausbildungsjahrgänge
Sachkosten (Schulkosten, klinische Ausbildung, Mehraufwand
Praxisanleitung und bei Leistungserbringern zusätzlich die
Ausbildungsvergütung) 1.486.995,41 € 515.686,60 €
Praxisanleiterausbildung 5 Teilnehmer 2 Teilnehmer
Sachkosten (Lehrgangsgebühren und bei Leistungserbringern
zusätzlich die entstandenen Personalkosten) 36.636,37 € 4.500,00 €
Ergänzungsprüfung 1 5 Teilnehmer 1 Teilnehmer
Sachkosten 2.100,00 € 420,00 €
Staatliche Vollprüfung 2 Teilnehmer 0 Teilnehmer
Sachkosten 4.490,00 € 0,00 €
Summe Sachkosten 1.530.221,78 € 520.606,60 €
Gesamt Sachkosten
Auf Grundlage des Rettungsgesetzes NRW und den weiteren verordnungsrechtlichen Vorgaben wird die Ausbildung für das
Berufsbild des Notfallsanitäters/Notfallsanitäterin im Rettungsdienst der Stadt Bonn umgesetzt. In diesem Zusammenhang ist
zwischenzeitlicher Schwerpunkt neben der Fortbildung von Rettungsassistenten zu Notfallsanitätern die Durchführung der
dreijährigen Vollausbildung. Diese wird sowohl durch die eingebundenen Leistungserbringer als auch durch die Berufsfeuerwehr
angeboten. Daneben besteht noch bis Ende 2020 die Möglichkeit für Rettungsassistenten in Form von Ergänzungsprüfungen
bzw. der staatlichen Vollprüfung, den Berufsabschluss eines Notfallsanitäters in einem verkürzten Verfahren zu erwerben. Die
Festlegung einer bedarfsgerechten Anzahl von Auszubildenden erfolgt auf Grundlage des aktuellen Rettungsdienstbedarfsplan
2018-2022.
Leistungserbringer Berufsfeuerwehr
2.050.828,38 €
Die gesamten Sachkosten der Berufsfeuerwehr finden sich in der Notfallrettung (Anlage B Blatt 1) unter der Kostenart 94000103
(Verrechnung Fortbildungen und Dienstreisen), die der Leistungserbringer in der Notfallrettung (Anlage B Blatt 1) unter der
Kostenart 541120 (Aus- und Fortbildung, Umschulung) wieder.
Die Personalkosten für die Vollausbildung der Berufsfeuerwehr verteilen sich in der Notfallrettung (Anlage B, Blatt 1) auf
folgende Kostenarten:
501200 (Verg. Tarif. Beschäft.),
502200 (Beitr. Versorgungskasse tarifl. Beschäft.) und
503200 (Beiträge Sozialversicherung tarif. Beschäft.)
Die Personalkosten für die Praxisanleiterausbildung der Berufsfeuerwehr findet sich in der Notfallrettung (Anlage B, Blatt 1)
unter Kostenart 94000000 (Verrechnung VILV zusätzliches BF-Personal) wieder.
Die angesetzten Kosten orientieren sich an dem zum Zeitpunkt der Kalkulationserstellung gültigen Finanzierungserlass des
Landes NRW vom 22.11.2019. Im Finanzierungserlass von 2019 ist geregelt, dass sobald die Auszubildenden eine Funktion auf
einem Rettungsmittel übernehmen können, die daraus stammenden Einnahmen mit den Kosten für die Ausbildungsvergütung
zu verrechnen sind. Da diese Einnahmen die Höhe der im betreffenden Zeitraum anfallenden Ausbildungsvergütungen
übersteigen, sind die entsprechenden Ausbildungsvergütungen in der Kalkulation nicht angesetzt worden. Sollte der Erlassgeber
zwischenzeitlich hiervon abweichende Regelungen für den Kalkulationszeitraum benennen, so würden mögliche Auswirkungen
im Rahmen der Betriebsabrechnung Berücksichtigung finden.Seite 28 von 31

Anlage E
Gegenüberstellung der bisherigen und der neuen Gebührentarife zur
Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des
Rettungsdienstes der Bundesstadt Bonn
Tarif-
Nr.
Tarifart Bisherige
Gebühr
Neue
Gebühr
1 Notfallrettung;
Inanspruchnahme des
Rettungswagens
1.1 Versorgung und Transport eines
Patienten vom Einsatzort bis zum Ziel
503,65 € 543,77 €
1.2 Anschließende Weiterfahrt vom 1. Ziel
zu anderen Zielen oder Rücktransport
je Fahrt ohne neue Anfahrt
251,82 € 271,88 €
1.3 Böswillige Alarmierung und
missbräuchliches Verhalten
503,65 € 543,77 €
1.4 außerhalb des Stadtgebietes zusätzlich
zu den Gebühren nach Tarif-Nr. 1.1 –
1.3 für die außerhalb des Stadtgebietes
zurückgelegte Fahrstrecke je km
8,40 € 9,07 €
1.5 Bei gleichzeitiger Versorgung mehrerer
Patienten erhöhen sich die Gebühren
gemäß der Tarif-Nr. 1.1, 1.2 und 1.4 um
25 % je Person und werden
entsprechend anteilig abgerechnet.
2 Notfallrettung;
Inanspruchnahme des
Notarztdienstes
2.1 Anfahrt mit Beratung, Untersuchung,
Behandlung oder Versorgung eines
Patienten
491,02 € 432,48 €
2.2 Böswillige Alarmierung und
missbräuchliches Verhalten
491,02 € 432,48 €
2.3 Außerhalb des Stadtgebietes zusätzlich
zu den Gebühren nach Tarif-Nr. 2.1 -
2.2 für die außerhalb des Stadtgebietes
zurückgelegte Fahrstrecke für das
Notarzteinsatzfahrzeug je Kilometer
8,19 € 7,21 €
2.4 Bei einer Anfahrt zu mehreren
Patienten erhöhen sich die Gebühren
gemäß der Tarif-Nr. 2.1 und 2.3 um 25
% je Person und werden entsprechend
anteilig abgerechnet.Seite 29 von 31

Anlage E
Tarif-
Nr.
Tarifart Bisherige
Gebühr
Neue
Gebühr
3 Qualifizierter Krankentransport;
Inanspruchnahme des
Krankentransportdienstes
(Krankentransportwagen oder
Rettungswagen, wenn dieser zum
Krankentransport eingesetzt wird)
3.1 Transport eines Patienten vom
Einsatzort bis zum Ziel
256,61 € 269,57 €
3.2 Anschließende Weiterfahrt vom 1. Ziel
zu anderen Zielen oder Rücktransport
je Fahrt ohne neue Anfahrt
128,31 € 134,78 €
3.3 böswillige Alarmierung und
missbräuchliches Verhalten
256,61 € 269,57 €
3.4 Außerhalb des Stadtgebietes
zusätzlich zu den Gebühren nach
Tarif-Nr. 3.1 – 3.3 für die außerhalb
des Stadtgebietes zurückgelegte
Fahrstrecke je km
4,28 € 4,49 €
3.5 Bei gleichzeitigem Transport mehrerer
Patienten erhöhen sich die Gebühren
gemäß der Tarif-Nr. 3.1, 3.2 und 3.4
um 25 % je Person und werden
entsprechend anteilig abgerechnet.
4 Inanspruchnahme sonstiger
Leistungen des Rettungsdienstes
4.1 Abholen bzw. Rücktransport eines
Inkubators von/zu einem
Krankenhaus inkl. Begleitpersonal
251,82 € 271,88 €
4.2 Transport von Blut, Blut-produkten,
Medikamenten, Transplantaten u.a.
251,82 € 271,88 €
4.3 Vorsorgliche Bereitstellung von
Einsatzmitteln auf Anforderung
4.3.1 vorsorgliche Bereitstellung eines
Rettungswagens je ½ Stunde
251,82 € 271,88 €
4.3.2 vorsorgliche Bereitstellung des
Notarztdienstes je ½ Stunde
245,51 € 216,24 €
4.3.3 vorsorgliche Bereitstellung eines
Krankentransportwagens je ½ Stunde
128,31 € 134,78 €Seite 30 von 31

Anlage F
Gebührenerhebung in Bonn
vorletzte letzte geplante
01.01.2019 01.01.2020 01.01.2021
Interkommunaler Vergleich
Stadt gültig ab RTW NEF KTW Bemerkung
Bonn (derzeit) 01.01.2020 503,65 € 491,02 € 256,61 €
Bonn (geplant) 01.01.2021 543,77 € 432,48 € 269,57 €
Vergleichsstädte:
Aachen 01.01.2020 490,94 € 455,91 € 364,33 €
zzgl. einer gesonderten
Leitstellengebühr
Bielefeld 10.09.2020 813,00 € 685,00 € 282,00 €
Münster 01.11.2019 497,00 € 674,00 € 240,00 €
Köln 24.05.2019 486,00 € 532,00 € 364,50 €
zum
Gebührenänderungen
Tarife
Unabhängig von den Betriebskosten, die für einen Kalkulationszeitraum angesetzt werden, wirken sich
auch die nach § 6 II KAG zu berücksichtigenden Kostenüber- bzw. -unterdeckungen aus Vorjahren,
reduzierend bzw. erhöhend auf die ansatzfähigen Kosten aus. So kann es vorkommen, dass, trotz
steigender Betriebskosten, die Gebühren gesenkt werden können, weil die Einberechnung einer
Überdeckung aus Vorjahren die Steigerung der Betriebskosten überwiegt. Solche Einmaleffekte lassen
daher keine Rückschlüsse vom Gebührentarif auf die Betriebskosten zu.
Im Übrigen können aussagefähige Ergebnisse zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit des
Rettungsdienstes nur dann erzielt werden, wenn die Rahmenbedingungen sowie die Parameter und das
zur Verfügung stehende Datenmaterial vergleichbar sind. Kommunalspezifisch unterschiedliche
Rahmenbedingungen beeinflussen Organisation, Leistung, Kosten, Finanzierung und Tarifbildung in
unterschiedlichem Umfang. Auch fehlt eine einheitliche Systematik zur Erfassung und Darstellung der
Ausstattung, Leistungen und Kosten, um abschließend Betriebsvergleiche durchführen zu können.Seite 31 von 31

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Datenstand: 02.11.2026, 17:14 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de