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201733 · Bürgerbrief

Bürgerbrief: Kanalerneuerung Bornheimer Straße

Nummer
201733
Art
Bürgerbrief
Veröffentlicht
29.09.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
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An die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, Erbbauberechtigten, Anwohnerinnen
und Anwohner der Bornheimer Straße im Abschnitt zwischen Am Propsthof und
Haus-Nr. 200
Kanalerneuerung Bornheimer Straße
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Tiefbauamt der Bundesstadt Bonn investiert 2020 rund 20 Millionen Euro in die Sanierung und
den Ausbau des Bonner Kanalnetzes. Davon profitiert auch der Abwasserkanal in der Bornheimer
Straße. Das Tiefbauamt der Bundesstadt Bonn wird den Kanal im Bereich zwischen Am Propsthof
und Haus-Nr. 200 erneuern.
Der Baubeginn ist für den 19.10.2020 vorgesehen.
Das Bauvorhaben ist Bestandteil des Abwasserbeseitigungskonzeptes.
Die Bauarbeiten werden in Höhe Am Propsthof beginnen und sich dann in Richtung Heinrich-Böll-
Ring weiter fortsetzen. Die benachbarte Baumaßnahme der SWB im Kreuzungsbereich
Bornheimer Straße/Lievelingsweg wird zum Baubeginn beendet sein.
Wegen des Umfangs der Bauarbeiten ist es unvermeidlich, dass es in der Straße zu
Verkehrsbehinderungen kommt. Der Verkehr kann die Baustelle jedoch weiterhin jeweils einspurig
in jeder Fahrtrichtung passieren. Im Kreuzungsbereich Bornheimer Straße/Heinrich-Böll-Ring wird
zeitweise eine Baustellensignalanlage aufgebaut, die Rechtsabbiegespur aus dem Heinrich-Böll-
Ring in Fahrtrichtung Feuerwache muss zeitweise gesperrt werden, hierzu wird eine Umleitung
eingerichtet.
Straßenausbaubeiträge:
Die Stadt Bonn erhebt für die Baumaßnahme in der Bornheimer Straße vom Heinrich-Böll-Ring bis
zur Straße Am Propsthof Beiträge von den Eigentümern und Erbbauberechtigten der
erschlossenen Grundstücke. Grundlage für die Beitragserhebung ist §8 des
Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen. Die Eigentümer und Erbbauberechtigten der
betroffenen Grundstücke werden diesbezüglich zu gegebener Zeit im Rahmen der
Beitragsfestsetzung nähere Informationen erhalten.
Eine abschließende Aussage zur Höhe der zu erwartenden Beiträge kann erst nach Abschluss
aller straßenbaulichen Maßnahmen und der damit einhergehenden Auswertung aller
Unternehmerrechnungen vorgenommen werden. Um Ihnen bereits jetzt einen unverbindlichen
Überblick hinsichtlich der zu erwartenden Beiträge zu geben, ist auf der Grundlage der letzten drei
Jahre die durchschnittliche Beitragsbelastung für die Erneuerung der Oberflächenentwässerung
ermittelt worden.Seite 1 von 2

Diese beträgt:
3,00 € bis 6,00 € je m² Grundstücksfläche bei eingeschossiger Bebauung
(bei überwiegend gewerblicher Nutzung 4,50 € bis 9,00 €)
4,00 € bis 8,00 € je m² Grundstücksfläche bei zweigeschossiger Bebauung
(bei überwiegend gewerblicher Nutzung 5,50 € bis 11,00 €)
5,00 € bis 9,00 € je m² Grundstücksfläche bei drei- und viergeschossiger Bebauung
(bei überwiegend gewerblicher Nutzung 6,00 € bis 12,50 €)
5,50 € bis 10,00 € je m² Grundstücksfläche bei fünf- und mehrgeschossiger Bebauung
(bei überwiegend gewerblicher Nutzung 7,00 € bis 13,50 €).
Ob ggf. eine Bezuschussung der Straßenausbeiträge durch das Land in Anspruch genommen
werden kann, wird noch geprüft.
Bauzeit:
Die Baumaßnahme wird voraussichtlich bis September 2021 fertig gestellt sein. Es ist jedoch nicht
auszuschließen, dass es z.B. durch unvorhersehbare Bedingungen im Untergrund oder durch
schlechtes Wetter zu Verzögerungen im Bauablauf bzw. in der Baufertigstellung kommen kann.
Ansprechpartner:
Alle Fragen zum Kanalbau: Tiefbauamt der Stadt Bonn
Stadthaus, Etage 2E, Aufzugsgruppe 3
Uwe Burdack, Telefon 0228 - 77 35 16
uwe.burdack@bonn.de
Alle Fragen zu den Straßen- Bundesstadt Bonn, Bauordnungsamt (63-11)
ausbaubeiträgen: Stadthaus, Etage 5C, Aufzugsgruppe 2
Julia Wieler, Telefon 0228 - 77 24 88
julia.wieler@bonn.de
Wenn Sie nicht Eigentümerin/Eigentümer des Grundstücks sind, bitten wir Sie, diesen Bürgerbrief
an die Eigentümerin oder den Eigentümer weiterzuleiten.
Aufgrund der aktuellen Situation (Corona Virus) wird darum gebeten, Nachfragen bei der
Stadt nur schriftlich, per E-Mail oder telefonisch zu stellen.
Wir bemühen uns, die Arbeiten möglichst reibungslos und in der vorgegebenen Zeit zu
erledigen. Für unvermeidbare Beeinträchtigungen bitten wir Sie um Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Stadt Bonn
Bonn, im September 2020
Herausgeber: Bundesstadt Bonn - Der Oberbürgermeister, Tiefbauamt, Dezernat des Oberbürgermeisters. Gedruckt auf „Blauer Engel“
zertifiziertem Recyclingpapier.Seite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 17:13 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de