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201729 · Beschlussvorlage

5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für Leistungen der Feuerwehr der Bundesstadt Bonn

Nummer
201729
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
18.11.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW 14.12.2020 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
201729
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
37 Feuerwehr und Rettungsdienst
Dezernat:
Dez. I
5. Satzung zur Änderung der Satzung über die
Erhebung von Kostenersatz für Leistungen der
Feuerwehr der Bundesstadt Bonn
Beratungsfolge
Rat 10.12.2020 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die 5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz
für Leistungen der Feuerwehr der Bundesstadt Bonn wird in der als Anlage A
beigefügten Fassung beschlossen.
Begründung
I. Allgemeine Rechtsgrundlagen
Nach § 52 Abs. 2 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und
den Katastrophenschutz (BHKG) können die Gemeinden für bestimmte
Pflichtleistungen der Feuerwehr Kostenersatz aufgrund einer Satzung erheben.
II. Städtische Rechtsgrundlagen
Der Kostenersatz wird zurzeit aufgrund der Satzung über die Erhebung von
Kostenersatz für Leistungen der Feuerwehr der Bundesstadt Bonn
vom 01. März 2016 erhoben. Die Tarife zu der Satzung wurden zuletzt zum
01.01.2020 (DS-Nr.190129) angepasst.
III. Kostenanpassung
Die Anpassung der Personalkostentarife erfolgt aufgrund der in 2020 erfolgten
Erhöhungen der Bezüge der Beamtinnen und Beamten. Für die
Besoldungsanpassung in 2021 wurde ein kalkulatorischer Zuschlag von 1,4 %
zugrunde gelegt. Bei einigen Tarifen ist es aufgrund einer anderen
Zusammensetzung des eingesetzten Personals und der damit verbundenen
Alters- und Besoldungsstruktur nur zu einer geringfügigen Steigerung
gekommen, in anderen Bereichen zu einer größeren Steigerung.Seite 1 von 12

Seite 2
Bei den Fahrzeugkosten gibt es in den einzelnen Tarifpositionen sowohl
Veränderungen nach oben als auch nach unten, insbesondere aufgrund der
unterschiedlichen variablen Kosten (z.B. für Reparaturen), die auf die
tatsächliche Nutzung der Fahrzeuge (Jahreskilometer) umgelegt werden.
Unabhängig davon sind die fixen Kosten je Fahrzeug zu sehen, die als sog.
Vorhaltekosten auf die Jahresstunden umgelegt werden.
Um eine Kontinuität zu erreichen und Schwankungen in den
Kostenersatztarifen der Fahrzeuge zu vermeiden, wurden bei der Kalkulation
die Fahrzeugkosten der letzten 3 Jahre als Grundlage herangezogen und
hieraus ein Mittelwert gebildet.
Auf Auf- und Abrundungen der rechnerisch ermittelten Gebührensätze über
mathematische Rundungen hinaus wird seit 2010 aufgrund eines Urteils des
OVG Münster vom 04.06.2008 – 9 A 208/05 verzichtet, da dieses in dem
verhandelten Fall wegen eines Verstoßes gegen den Gleichheitsgrundsatz zu
einer Nichtigkeit der Gebührensätze geführt hat.
Die Berechnung der Tarife ergibt sich aus Anlage B. Eine Gegenüberstellung
von alten und neuen Tarifen ist als Anlage C beigefügt.
Ein interkommunaler Vergleich der Tarife mit denen der Städte Aachen,
Bielefeld und Münster ist als Anlage D beigefügt.
In Relation zum vorzuhaltenden Aufwand für Personal, den hohen Kosten für
die Beschaffung und Unterhaltung der technischen Spezialgeräte und –
fahrzeuge sind die entsprechenden Einnahmen aus dem Kostenersatz gering,
weil die Städte und Gemeinden im Rahmen der von den Feuerwehren
gesetzlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben Ersatz der Kosten nur in gesetzlich
festgelegten Ausnahmefällen verlangen können.
Die mit dieser Beschlussvorlage dargestellten Veränderungen haben keine
Auswirkungen auf die Haushaltsplanung 2021.
Anlage/n
1 Anlage_Kostenersatzsatzung_2021 (öffentlich)Seite 2 von 12

Anlage A
5. Satzung zur Änderung der Satzung
über die Erhebung von Kostenersatz für Leistungen der Feuerwehr der
Bundesstadt Bonn
Vom
Der Rat der Bundesstadt Bonn hat in seiner Sitzung am aufgrund des § 52 des
Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) vom
17. Dezember 2015 (GV.NRW. S. 886), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom
17. Mai 2018 (GV.NRW. S. 244) sowie des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-
Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S.
666/SGV.NRW. 2023), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29. September
2020 (GV.NRW. S. 916) und der §§ 4 und 5 des Kommunalabgabengesetzes für das Land
Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV.NRW. S. 712/SGV.NRW. 610), zuletzt ge-
ändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2019 (GV.NRW. S. 1029), folgende Satzung be-
schlossen:
Artikel I
Der Tarif zur Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für Leistungen der Feuerwehr der
Bundesstadt Bonn vom 01. März 2016 (Amtsblatt der Bundesstadt Bonn S. 112), zuletzt ge-
ändert durch Satzung vom 17. Dezember 2019 (Amtsblatt der Bundesstadt Bonn S. 1102),
erhält folgende Fassung:
„Tarif
zur Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für Leistungen der
Feuerwehr der Bundesstadt Bonn
Tarif-
Nr.
Tarifart Euro
1 Einsatz von Personal je angefangene
Viertelstd.
1.1 Feuerwehrtechnisches Personal
1.1.1 Beamter/ Beamtin d. Einsatzdienstes 15,09 €
1.1.2 B-Dienst (Führungsdienst) 18,67 €
1.1.3 A-Dienst (Führungsdienst) 23,36 €
1.1.4 Einsatzkraft der Freiwilligen Feuerwehr 9,24 €
2 Einsatz von Fahrzeugen je angefagene
Viertelstd.
2.1 Lösch- u. Hilfeleistungsfahrzeug 13,62 €
2.2 Tanklöschfahrzeug 9,73 €Seite 3 von 12

2.3 Drehleiter 20,83 €
2.4 Kranwagen und Rüstwagen 33,74 €
2.5 Wechselaufbaufahrzeug inkl. Abrollbehälter 33,79 €
2.6 Gerätewagen, LKW 15,50 €
2.7 Tierrettungswagen 4,04 €
2.8 Einsatzleitfahrzeug 6,12 €
2.9 Kommandowagen 5,21 €
2.10 Mannschaftstransportwagen 4,24 €
2.11 Wasserfahrzeuge
2.11.1 Mehrzweckboot 27,74 €
2.11.2 Feuerlöschboot 40,86 €
3. Verbrauchsmaterial Selbstkosten
zuzgl. 10%
Verwaltungs-
kostenzu-
schlag“
Artikel II
Diese Satzung tritt am 01. Januar 2021 in Kraft.Seite 4 von 12

Anlage B
Berechnung der Gebührensätze
1 Einsatz von Personal
1.1 Feuerwehrtechnisches Personal
1.1.1 Beamte / Beamtinnen des Einsatzdienstes
Für die Berechnung der Stundensätze wird von folgenden Grundlagen ausgegangen:
Berücksichtigt werden die tatsächlich im Einsatzdienst (Alarmdienst) des Brandschutzes und
der Hilfeleistung eingesetzten Mitarbeiter nach Anzahl und Besoldungsgruppe. Es wird ein
Durchschnitts-Stundensatz (Mittelwert) gebildet.
1. Die Höhe der Kosten pro Stunde richtet sich nach den vom Personalamt festgestellten
Arbeitsplatzkosten für einen Nicht-Büroarbeitsplatz auf der Basis der tatsächlich ent-
standenen Jahresdurchschnittskosten des Jahres 2020 zuzüglich eines kalkulatori-
schen Zuschlags von 1,4 % für eine Besoldungsanpassung für das Jahr 2021. In den
Arbeitsplatzkosten enthalten ist auch ein Sachkostenzuschlag von 10%. Dieser bein-
haltet Anteile für Gebäude, Räume und Einrichtung, Dienst- und Schutzkleidung sowie
kommunikationstechnische Einrichtung (Funk- und Fernmeldetechnik, Einsatzleitrech-
ner). Die in den Kosten ebenfalls enthaltene Verwaltungsgemeinkostenpauschale von
15 % berücksichtigt Kosten für Leitungs-, Verwaltungs- und Serviceaufgaben (u.a.
Leitstelle der Feuerwehr) des eigenen Amtes und anteilige Verwaltungskosten anderer
Ämter und Einrichtungen mit zentralen Aufgaben.
2. Als Jahresarbeitszeit werden 1.839 Stunden (48 Stunden-Woche) zugrunde gelegt.
Berechnung:
14.175,70 € (Gesamtstundensatz: 276 (Gesamtzahl = 51,36 €
der Mitarbeiter) Beamte Einsatzdienst)
zuzüglich Kosten für Bescheiderstellung:
15 % A 9 = 9,00 €
insgesamt: 60,36 €
je Viertelstunde 60,36 € : 4 = 15,09 €
1.1.2 B-Dienst (Führungsdienst)
Für die Berechnung der Stundensätze wird von folgenden Grundlagen ausgegangen:
Berücksichtigt werden die tatsächlich im B-Dienst der Feuerwehr eingesetzten Mitarbeiter
nach Anzahl und Besoldungsgruppe. Es wird ein Durchschnittssatz (Mittelwert) gebildet.Seite 5 von 12

1. Die Höhe der Kosten pro Stunde richtet sich nach den vom Personalamt festgestellten
Arbeitsplatzkosten für einen Büroarbeitsplatz (Feuerwehr) auf der Basis der tatsäch-
lich entstandenen Jahresdurchschnittskosten des Jahres 2020 zuzüglich eines kalku-
latorischen Zuschlags von 1,4 % für eine Besoldungsanpassung für das Jahr 2021. In
den Arbeitsplatzkosten enthalten ist ein Sachkostenzuschlag von 9.700,00 €. Dieser
beinhaltet Anteile für Gebäude, Räume und Einrichtung, Dienst- und Schutzkleidung
sowie kommunikationstechnische Einrichtung (Funk- und Fernmeldetechnik, Einsatz-
leitrechner). Die in den Kosten ebenfalls enthaltene Verwaltungsgemeinkostenpau-
schale von 20 % berücksichtigt Kosten für Leitungs-, Verwaltungs- und Serviceaufga-
ben (u.a. Leitstelle der Feuerwehr) des eigenen Amtes und anteilige Verwaltungskos-
ten anderer Ämter und Einrichtungen mit zentralen Aufgaben.
Für die Berechnung der Stundensätze gelten die Grundlagen gemäß Ziffer 1.1.1. Als Jahres-
arbeitszeit werden hier jedoch 1.671 Stunden (41 Stunden-Woche) zugrunde gelegt, da die
B-Dienst-Beamten außerhalb des Alarmdienstes im Tagesdienst tätig sind.
Berechnung:
1.120,13 € (Gesamtstundensatz der Mitarbeiter) : 15 (Anzahl Beamte B-Dienst) = 74,68 €
je Viertelstunde 74,68 € : 4 = 18,67 €
Die Kosten für die Rechnungserstellung werden nur in den Stundensatz für die Beamten
des Einsatzdienstes eingerechnet, weil die B-Dienst-Beamten oder A-Dienst-Beamten nie
separat abgerechnet werden, sondern immer in Kombination mit Beamten des Einsatz-
dienstes.
1.1.3 A-Dienst (Führungsdienst)
Für die Berechnung der Stundensätze gelten die Grundlagen gemäß Ziffer 1.1.2. Als Jahres-
arbeitszeit werden hier ebenfalls 1.671 Stunden (41 Stunden-Woche) zugrunde gelegt, da
die A-Dienst-Beamten außerhalb des Alarmdienstes im Tagesdienst tätig sind.
Berücksichtigt werden die tatsächlich im A-Dienst der Feuerwehr eingesetzten Mitarbeiter
nach Anzahl und Besoldungsgruppe. Es wird ein Durchschnittssatz (Mittelwert) gebildet.
Berechnung:
1.308,146 € (Gesamtstundensatz der Mitarbeiter) : 14 (Anzahl Beamte A-Dienst) = 93,44 €
je Viertelstunde 93,44 € : 4 = 23,36 €
1.1.4 Einsatzkraft der Freiwilligen Feuerwehr
Zur Berechnung des Stundensatzes für die Freiwillige Feuerwehr sind die Gesamtkosten der
Freiwilligen Feuerwehr, die einsatzbedingt entstehen, ermittelt worden. Darin enthalten sind
Kosten für die Ausbildung, die persönliche Ausrüstung und Schutzbekleidung, die Versiche-
rung, erforderliche Tauglichkeitsuntersuchungen, Lohnersatzzahlungen an den jeweiligen Ar-
beitgeber, Einsatzentgelte und anteilige Kosten der Feuerwehrgerätehäuser. Diese Kosten
sind in Verhältnis zu den Jahrespflichtstunden der aktiven Kräfte der Freiwilligen Feuerwehr
gesetzt worden.Seite 6 von 12

Berechnung:
879.220,64 € (Gesamteinsatzkosten FF p.a.) : 23.800 (Jahrespflichtstunden (595 Aktive x
40 Std.) = 36,94 €
je Viertelstunde 36,94 € : 4 = 9,24 €
2 Einsatz von Fahrzeugen
Bei den Fahrzeugkosten sind kalkulatorische Kosten für Abschreibung nach Wiederbeschaf-
fungswert, Verzinsung und Unterbringung (Fixkosten) sowie Wartungs-, Instandhaltungs-,
Reparatur- und Materialkosten (variable Kosten) berücksichtigt.
Die kalkulatorischen Kosten für die Verzinsung sind nur für den städtischen Eigenanteil, d.h.
nach Abzug der Landeszuwendungen, berechnet worden. Die Unterbringung der Fahrzeuge
in Kfz-Hallen, Garagen und Feuerwehrhäusern wird mit einem kalkulatorischen Mietzins plus
Bewirtschaftungskosten berechnet.
Für die Unterhaltung und den Betrieb der Fahrzeuge werden die entstandenen Betriebskos-
ten bei bonnOrange sowie die Werkstattkosten bei Amt 37 angesetzt.
Nach einem Urteil des OVG Münster (Az. 9 A 780/93) ist bei der Kalkulation von Kostentarifen
für Feuerwehreinsätze zwischen Kosten, die unabhängig von den Einsätzen anfallen (Vor-
haltekosten) und den Kosten, die Folge konkreter Einsätze sind, zu unterscheiden. Danach
dürfen Vorhaltekosten (Fixkosten) nicht allein auf die Einsatzstunden umgelegt, sondern müs-
sen auf die Jahres-Vorhaltestunden (= 8.760) verteilt werden. Aus diesem Grunde ist bei der
Berechnung des Kostenersatztarifs zwischen Fixkosten und variablen Kosten unterschieden
worden.
Einige Fahrzeugkosten fallen nicht jährlich an wie z.B. TÜV-Untersuchungen, UVV-Untersu-
chungen etc. Für die Kontinuität und zur Vermeidung von Schwankungen im Kostenersatzta-
rif der Fahrzeuge wurden daher die Fahrzeugkosten der letzten 3 Jahre als Grundlage her-
angezogen und hieraus ein Mittelwert gebildet.Seite 7 von 12

Fahrzeugtyp Lösch- u. Hilfe-
leistungsfahr-
zeug
Tanklöschfahr-
zeug
Drehleiter Rüst- u. Kranwa-
gen
Wechselauf-
baufahrzeug
(mit Abrollbe-
hälter)
Gerätewagen,
Lkw
1. Abschreibung 17.078,05 € 17.812,42 € 34.538,80 € 5.554,00 € 9.516,50 € 6.438,40 €
(20 Jahre) (20 Jahre) (20 Jahre) (20 Jahre) (WLF 20 Jahre,
AB 25 Jahre)
(15 Jahre)
2. Verzinsung 13.033,02 € 9.522,25 € 12.766,60 € 134,50 € 4.210,10 € 1.220,47 €
vom Nettoaufwand
3. Fixkosten BonnOrange 639,72 € 515,12 € 3.671,21 € 515,12 € 1.462,50 € 639,72 €
4. kalk. Mietzins 4.176,00 € 4.320,00 € 5.400,00 € 5.400,00 € 10.260,00 € 3.916,80 €
Flächenbedarf nach DIN
14092-1 Feuerwehrhäuser
45 qm 45 qm 56,25 qm 56,25 qm WLF: 56,25 qm
AB: 56,25 qm
45 qm
5. Unterhaltung u. Betrieb
- eigene Werkstätten 13.401,84 € 13.838,76 € 16.799,31 € 13.226,04 € 13.360,42 € 4.300,94 €
- BonnOrange 8.701,12 € 13.879,82 € 12.993,23 € 7.007,12 € 4.578,27 € 1.194,79 €
Einsatzstunden p.a. 437,82 786,28 387,55 151,41 135,66 90,69
Summe Fixkosten (Nr. 1 – 4) 34.926,79 € 32.169,79 € 56.376,61 € 11.603,62 € 25.449,10 € 12.215,39 €
Fixkosten pro Jahresstunde
(1/8760)
3,99 € 3,67 € 6,436 € 1,325 € 2,91 € 1,39 €
variable Kosten (Nr. 5) 22.102,95 € 27.718,58 € 29.792,54 € 20.233,16 € 17.938,68 € 5.495,73 €
variable Kosten pro Einsatz-
stunde
50,48 € 35,25 € 76,873 € 133,635 € 132,24 € 60,60 €
Kosten pro Einsatzstunde 54,47 € 38,93 € 83,309 € 134,960 € 135,14 € 62,00 €
je Viertelstunde 13,618 € 9,733 € 20,827 € 33,740 € 33,785 € 15,500 €
gerundet 13,62 € 9,73 € 20,83 € 33,74 € 33,79 € 15,50 €Seite 8 von 12

Fahrzeugtyp Tierrettungs-wa-
gen
Einsatzleitwa-
gen
Funkkomman-
dowagen
Mannschafts-
transportwagen
Mehrzweck-
boot
Feuerlösch-
boot
1. Abschreibung 5.960,33 € 2.484,33 € 4.394,33 € 2.714,92 € 3.874,67 € 1.599,00 €
(15 Jahre) (10 Jahre) (8 Jahre) (12 Jahre) (20 Jahre) Steigeranlage
2. Verzinsung 1.452,67 € 1.238,67 € 1.060,28 € 431,72 € 2.629,50 € 1.128,00 €
vom Nettoaufwand Steigeranlage
3. Fixkosten BonnOrange 515,12 € 515,12 € 639,72 € 515,12 € 84,90 € 7.970,50 €
4. kalk. Mietzins 4.320,00 € 4.032,00 € 3.916,80 € 4.032,00 € 1.958,40 €
Flächenbedarf nach DIN
14092-1 Feuerwehrhäuser
45 qm 45 qm 45 qm 45 qm 45 qm
(für 1 MZB mit
Anhänger, 2.
MZB 0 qm)
5. Unterhaltung u. Betrieb
- eigene Werkstätten 4.889,19 € 4.428,52 € 4.183,95 € 4.378,54 € 2.022,73 € 20.814,82 €
- BonnOrange 10.224,35 € 3.951,76 € 3.132,07 € 2.526,44 € 546,33 € 0,00 €
- Strom gem. Zähler 5.655,72 €
Einsatzstunden p.a. 1.023,48 356,27 371,59 430,01 23,36 163,19
Summe Fixkosten (Nr. 1 – 4) 12.248,12 € 8.270,12 € 10.011,13 € 7.693,76 € 8.547,47 € 10.697,50 €
Fixkosten pro Jahresstunde
(1/8760)
1,40 € 0,94 € 1,14 € 0,88 € 0,98 € 1,221 €
variable Kosten (Nr. 5) 15.113,54 € 8.380,2880 € 7.316,02 € 6.904,9789 € 2.569,06 € 26.470,54 €
variable Kosten pro Einsatz-
stunde
14,77 € 23,52 € 19,69 € 16,06 € 109,99 € 162,210 €
Kosten pro Einsatzstunde 16,17 € 24,47 € 20,83 € 16,936 € 110,96 € 163,431 €
je Viertelstunde 4,043 € 6,118 € 5,2088 € 4,235 € 27,741 € 40,858 €
gerundet 4,04 € 6,12 € 5,21 € 4,24 € 27,74 € 40,86 €Seite 9 von 12

Anlage C
Gegenüberstellung der bisherigen und neuen Tarife
für die Erhebung von Kostenersatz für Leistungen
der Feuerwehr der Bundesstadt Bonn
neu alt
Tarif-Nr. Tarifart Euro Euro
1 Einsatz von Personal je angefangene
Viertelstunde.
je angefangene
Viertelstunde
1.1 Feuerwehrtechnisches Personal
1.1.1 Beamte/ Beamtinnen d.
Einsatzdienstes
15,09 14,48
1.1.2 B-Dienst (Führungsdienst) 18,67 17,68
1.1.3 A-Dienst (Führungsdienst) 23,36 21,50
1.1.4 Einsatzkraft der Freiwilligen
Feuerwehr
9,24 8,17
2 Einsatz von Fahrzeugen je angefangene
Viertelstunde.
je angefangene
Viertelstunde
2.1 Lösch- u. Hilfeleistungsfahrzeug 13,62 12,90
2.2 Tanklöschfahrzeug 9,73 9,93
2.3 Drehleiter 20,83 17,96
2.4 Kranwagen und Rüstwagen 33,74 35,93
2.5 Wechselaufbaufahrzeug inkl.
Abrollbehälter 33,79 60,95
2.6 Gerätewagen, LKW 15,50 16,50
2.7 Tierrettungswagen 4,04 3,66
2.8 Einsatzleitfahrzeug 6,12 5,03
2.9 Kommandowagen 5,21 5,88
2.10 Mannschaftstransportwagen 4,24 4,06
2.11 Wasserfahrzeuge
2.11.1 Mehrzweckboot 27,74 20,21
2.11.2 Feuerlöschboot 40,86 41,57
3. Verbrauchsmaterial Selbstkosten zuzgl.
10% Verwaltungs-
kostenzuschlag
Selbstkosten zuzgl.
10% Verwaltungs-
kostenzuschlagSeite 10 von 12

Anlage D
Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für die Leistungen der Feuerwehr der Bundesstadt Bonn
Kostenersatz in Bonn
Tarifänderung vorletzte letzte geplante
am/zum 01.01.2019 01.01.2020 01.01.2021
Interkommunaler Vergleich
Stadt Letzte
Änderung
bzw.
Satzung
gültig ab
1.1.1 Beamter/
Beamtin des
Einsatzdienstes
je 15 Minuten
1.1.2 B-Dienst
(Führungs-
dienst) je 15
Minuten
1.1.3 A-Dienst
(Führungs-
dienst) je 15
Minuten
1.1.4
Einsatzkraft
der
Freiwilligen
Feuerwehr
je 15
Minuten
2.1 Lösch- und
Hilfeleistungs-
fahrzeug je 15
Minuten
2.2 Tanklösch-
fahrzeug je 15
Minuten
2.3 Dreh-
leiter je
15
Minuten
2.4 Kran-
wagen
und Rüst-
wagen je
15
Minuten
2.5 Wechsel-
aufbau-
fahrzeug inkl.
Abrollbehälter
je 15 Minuten
Bonn
(derzeit)
01.01.
2020
14,48 € 17,68 € 21,50 € 8,17 € 12,90 € 9,93 € 17,96 € 35,93 € 60,95 €
Bonn
(geplant)
01.01.
2021
15,09 € 18,67 € 23,36 € 9,24 € 13,62 € 9,73 € 20,83 € 33,74 € 33,79 €
Vergleichsstädte
Aachen 01.01.
2017
10,00 € (mD) 16,00 € (gD) 21,00 € (hD),
16,00 € (gD)
8,00 € 11,75 €
(Löschfahr-
zeug)
11,75 €
(Löschfahr-
zeug)
11,00 € 15,75 €
(Kran)
2,00 €
(Rüst-
wagen)
3,50 € (WLF)
0,75 €
(Abrollbehälter)
Bielefeld 01.07.
2020
12,50 € (mD) 15,50 € (gD) 21,75 € (hD),
15,50 € (gD)
5,00 € 32,56 € 32,56 € 67,78 € 16,56 € 7,60 € je
Kilometer zuzgl.
18,46 € je 15
min. für den
Abrollbehälter
Münster 14.12.
2018
15,75 € (mD) 18,00 € (gD) 21,75 € (hD),
18,00 € (gD)
9,00 € 13,25 € 13,25 €
(Löschfahr-
zeug)
12,75 € 12,75 € 42,75 €Seite 11 von 12

Anlage D
Stadt Letzte
Änderung
bzw.
Satzung
gültig ab
2.6
Geräte-
wagen,
LKW je 15
Minuten
2.7 Tier-
rettungs-
wagen je
15
Minuten
2.8 Einsatz-
leitfahrzeug
je 15
Minuten
2.9
Kommando-
wagen je 15
Minuten
2.10
Mannschafts-
transportwagen
je 15 Minuten
2.11.1 Mehr-
zweckboot je
15 Minuten
2.11.2 Feuer-
löschboot je
15 Minuten
3. Verbrauchs-
material
Bonn
(derzeit)
01.01.
2020
16,50 € 3,66 € 5,03 € 5,88 € 4,06 € 20,21 € 41,57 € Selbstkosten zzgl.
10% Verwaltungs-
kostenzuschlag
Bonn
(geplant)
01.01.
2021
15,50 € 4,04 € 6,12 € 5,21 € 4,24 € 27,74 € 40,86 € Selbstkosten zzgl.
10% Verwaltungs-
kostenzuschlag
Vergleichsstädte
Aachen 01.01.
2017
2,00 €
(Geräte-
wagen)
kein Tarif 2,00 € 2,00 € 2,00 € kein Tarif kein Tarif Selbstkosten zum
Tagespreis
Bielefeld 01.07.
2020
16,56 € 16,56 € 16,00 € 16,00 € 16,00 € kein Tarif kein Tarif Selbstkosten zum
Tagespreis,
Münster 14.12.
2018
10,50 € kein Tarif 8,00 € 8,00 € 8,00 € kein Tarif kein Tarif nach Tagespreis
Die Tarife der Vergleichsstädte sind wegen unterschiedlicher Fahrzeuge (Ausstattung, Beladung, Alter) und aufgrund anderer örtlicher Verhältnisse nicht
aussagekräftig vergleichbar. Weiterhin ist die Aktualität der Satzungen zu berücksichtigen.Seite 12 von 12

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Datenstand: 03.11.2026, 08:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de