201728-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Fehlende Beleuchtung des Bahnhofvorplatzes zwischen der Südüberbauung II und den Zech-Bauten auf dem Nordfeld
Kerndaten
- Nummer
- 201728-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 10.11.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 201728-1 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 03 Amt für Wirtschaftsförderung Dezernat: Dez. OB Fehlende Beleuchtung des Bahnhofvorplatzes zwischen der Südüberbauung II und den Zech- Bauten auf dem Nordfeld Beratungsfolge Rat Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zur kleinen Anfrage der BBB-Fraktion vom 24.09.2020 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Zu 1.) Die Investoren ITB sowie „diedeveloper“ haben die Verpflichtung zur Gestaltung des Platzbereiches auf der Poststraße zwischen dem Maximiliancenter und dem Life-Style-House von Urban Soul vertraglich übernommen. Aufgrund von Abstimmungsschwierigkeiten wurden die Aufträge zur Herstellung der Beleuchtung noch nicht ausgelöst. Zu 2.) Soweit die endgültige Beleuchtung nicht rechtzeitig errichtet werden kann, wird eine provisorische Beleuchtung eingerichtet werden. Die Stadt wird darauf dringen, dass die Investoren dies übernehmen. Im Bereich des Platzes vor dem Hauptbahnhof werden Seilpendelleuchten errichtet werden, die an den Neubauten befestigt werden. Zu 3.) Der Unterschied zwischen der Poststraße und der Maximilianstraße ist der, dass aufgrund des Denkmalschutzes die Seile in der Maximilianstraße nicht an den Fassaden der Häuser befestigt werden können, sondern an Masten befestigt werden müssen. An der Poststraße hingegen wäre das Aufstellen von Masten aufgrund des Unterbaus schwierig, sodass sich eine Befestigung über Seile anbot. Bei der Seilkonstruktion handelt es sich um eine Sonderbeleuchtung, welche im öffentlichen Raum der Stadt Bonn bisher noch keine Verwendung gefunden hat. Zu 4.) Die Außenanlagenplanung einschließlich der Beleuchtung wurde durch die Bezirksvertretung Bonn am 27.06.2018 (DS-Nr. 1811005) beschlossen. Zu 5.) Siehe Antwort unter Ziff. 4.)Seite 1 von 2 Seite 2 Zu 6.) Die öffentliche Straßenbeleuchtung an der Maximilianstraße ist in einem städtebaulichen Vertrag geregelt, der im März 2020 geschlossen wurde. Die Kosten hierfür trägt die Stadt bzw. wird im Rahmen des Koordinierungsvertrages mit der SWB an selbige weitergegeben. Die auf dem Nordfeld befestigte Straßenbeleuchtung (hier: das Lichternetz) wird im Eigentum des jeweiligen Grundstückseigentümers des Nordfeldes stehen und dieser trägt die jeweiligen Kosten der Herstellung, Unterhaltung und Erhaltung. Die Einspeisung des Lichternetzes erfolgt über das Netz der SWB mit separatem Zähler. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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