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201728-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Fehlende Beleuchtung des Bahnhofvorplatzes zwischen der Südüberbauung II und den Zech-Bauten auf dem Nordfeld

Nummer
201728-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
10.11.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
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  1. 201728 Fehlende Beleuchtung des Bahnhofvorplatzes zwischen der Südüberbauung II und den Zech-Bauten auf dem Nordfeld

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
201728-1 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
03 Amt für Wirtschaftsförderung
Dezernat:
Dez. OB
Fehlende Beleuchtung des Bahnhofvorplatzes
zwischen der Südüberbauung II und den Zech-
Bauten auf dem Nordfeld
Beratungsfolge
Rat Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zur kleinen Anfrage der BBB-Fraktion vom 24.09.2020 nimmt die Verwaltung
wie folgt Stellung:
Zu 1.)
Die Investoren ITB sowie „diedeveloper“ haben die Verpflichtung zur
Gestaltung des Platzbereiches auf der Poststraße zwischen dem
Maximiliancenter und dem Life-Style-House von Urban Soul vertraglich
übernommen. Aufgrund von Abstimmungsschwierigkeiten wurden die Aufträge
zur Herstellung der Beleuchtung noch nicht ausgelöst.
Zu 2.)
Soweit die endgültige Beleuchtung nicht rechtzeitig errichtet werden kann, wird
eine provisorische Beleuchtung eingerichtet werden. Die Stadt wird darauf
dringen, dass die Investoren dies übernehmen. Im Bereich des Platzes vor dem
Hauptbahnhof werden Seilpendelleuchten errichtet werden, die an den
Neubauten befestigt werden.
Zu 3.)
Der Unterschied zwischen der Poststraße und der Maximilianstraße ist der,
dass aufgrund des Denkmalschutzes die Seile in der Maximilianstraße nicht an
den Fassaden der Häuser befestigt werden können, sondern an Masten
befestigt werden müssen. An der Poststraße hingegen wäre das Aufstellen von
Masten aufgrund des Unterbaus schwierig, sodass sich eine Befestigung über
Seile anbot. Bei der Seilkonstruktion handelt es sich um eine
Sonderbeleuchtung, welche im öffentlichen Raum der Stadt Bonn bisher noch
keine Verwendung gefunden hat.
Zu 4.)
Die Außenanlagenplanung einschließlich der Beleuchtung wurde durch die
Bezirksvertretung Bonn am 27.06.2018 (DS-Nr. 1811005) beschlossen.
Zu 5.)
Siehe Antwort unter Ziff. 4.)Seite 1 von 2

Seite 2
Zu 6.)
Die öffentliche Straßenbeleuchtung an der Maximilianstraße ist in einem
städtebaulichen Vertrag geregelt, der im März 2020 geschlossen wurde. Die
Kosten hierfür trägt die Stadt bzw. wird im Rahmen des
Koordinierungsvertrages mit der SWB an selbige weitergegeben.
Die auf dem Nordfeld befestigte Straßenbeleuchtung (hier: das Lichternetz)
wird im Eigentum des jeweiligen Grundstückseigentümers des Nordfeldes
stehen und dieser trägt die jeweiligen Kosten der Herstellung, Unterhaltung und
Erhaltung. Die Einspeisung des Lichternetzes erfolgt über das Netz der SWB
mit separatem Zähler.
Anlage/n
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