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201727-01 · Beschlussvorlage

1. Beanstandung des Ratsbeschlusses vom 05.11.2020, DS-Nr.: 201727 2. Erneute Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung betr. Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel im konsumtiven Haushalt – Finanzstelle 168001301

Nummer
201727-01
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
01.02.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW 04.02.2021 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 201727 Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel im konsumtiven Haushalt – Finanzstelle 168001301

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Beschlussvorlage
öffentlich
201727-01
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
1. Beanstandung des Ratsbeschlusses vom
05.11.2020, DS-Nr.: 201727
2. Erneute Genehmigung der
Dringlichkeitsentscheidung betr. Bereitstellung
überplanmäßiger Haushaltsmittel im konsumtiven
Haushalt – Finanzstelle 168001301
Beratungsfolge
Rat 04.02.2021 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Mit Schreiben vom 26.01.2021 teilte die der Bezirksregierung Köln mit, die en
bloc Abstimmung über die Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidungen in
der Sitzung am 05.11.2020 sei rechtswidrig. Insofern bedarf es einer
kurzfristigen Entscheidung zur Korrektur des Fehlers, zumal die
Dringlichkeitsentscheidungen schon lange zurückliegen und nun so schnell wie
möglich durch die Genehmigung zu einem rechtmäßigen Abschluss gebracht
werden sollten.
Beschlussvorschlag
1. Der Rat hebt seinen Beschluss hinsichtlich der nachträglichen
Genehmigung von Dringlichkeitsentscheidungen TOP Ö 8.6 (DS-Nrn.:
201727) vom 05.11.2020 auf.
2. Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Stadtdirektors in
Vertretung des Oberbürgermeisters wird genehmigt.
Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW
Der überplanmäßigen Mittelbereitstellung für die Gefahrenabwehr und zur
Aufrechterhaltung des laufenden Betriebes in Höhe von 300.000,- Euro wird
zugestimmt.
Finanzstelle: 168001301
Bezeichnung: Öffentliches Grün
Finanzpostion: 72.1000
Deckung aus:
Finanzstelle: 120101601Seite 1 von 5

Seite 2
Bezeichnung: Kreditwirtschaft
Finanzposition: 75.1000
Begründung
Zu 1.:
Die pflichtgemäße Überprüfung der o.g. Ratsbeschlüsse hat ergeben, dass das
En-Bloc-Verfahren hier gegen geltendes Recht verstößt. Die Beschlüsse waren
daher gemäß § 54 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen
(GO NRW) zu beanstanden. Zur Begründung wird auf die Ausführungen in dem
als Anlage beigefügten Beanstandungsschreiben Bezug genommen.
Zu 2.:
Amt 68 hat bereits im letzten Jahr deutliche Mehrausgaben im
Ergebnishaushalt beantragt, da aufgrund von Preissteigerungen und
zusätzlichen Leistungen die vorgegebenen Budgets nicht eingehalten werden
konnten. Aufgrund weiterer unvorhersehbarer Ereignisse wie der Corona-
Pandemie (Personalausfall und damit verbundene Fremdvergaben), Hitzewelle
im Sommer (verstärkte Fremdvergaben zur Wässerung) oder Sturmschäden
(ca. 100 umgestürzte Bäume) kamen weitere Kosten hinzu.
Trotz Zurückstellung von Maßnahmen (z.B. Wiesenprogramm 2020 nur in
einfacher Form) müssen in diesem Jahr noch zwingend notwendige
Maßnahmen zum Erhalt der Verkehrssicherheit durchgeführt werden (z.B.
Palisadensanierungen auf Spielplätzen) bzw. vertraglich vereinbarte
Auszahlungen geleistet werden (GartenbauBG, bonnorange).
07.10.2020/13.10.2020 gez. Fuchs gez. Dr. Faber
Datum Stadtdirektor Stadtverordnete/r
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.13.01 Öffentliches Grün 1.13.01.01
1.13.01.02
1.13.01.03
Grün- und Parkanlagen
Serviceprodukt Grün
Spielplatzflächen
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich FolgekostenSeite 2 von 5

Seite 3
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
300.000 168001301/
72.1000
300.000 € 120101601/
75.1000
Einzahlungen /
Erträge
0 €
Haushaltsbelastung 300.000 €
Anlage/n
1 Beanstandungsschreiben der Oberbürgermeisterin vom 29.01.2021
(öffentlich)Seite 3 von 5

Seite 4 von 5

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