201727 · Dringlichkeitsentscheidung OB
Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel im konsumtiven Haushalt – Finanzstelle 168001301
Kerndaten
- Nummer
- 201727
- Art
- Dringlichkeitsentscheidung OB
- Veröffentlicht
- 13.10.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates (konstituierende Sitzung) Genehmigung
Dateien
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Dringlichkeitsentscheidung OB öffentlich 201727 Der Oberbürgermeister Federführung: 68 Amt für Stadtgrün Dezernat: Dez. III Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel im konsumtiven Haushalt – Finanzstelle 168001301 Beratungsfolge Rat 05.11.2020 Genehmigung Begründung der Dringlichkeit: Auf Grund der Kommunalwahlen findet die nächste Ratssitzung erst im November statt. Das Amt für Umwelt und Stadtgrün benötigt unmittelbar die überplanmäßigen Haushaltsmittel zur Gefahrenabwehr und zur Aufrechterhaltung des laufenden Betriebes. Beschlussvorschlag Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Stadtdirektors in Vertretung des Oberbürgermeisters wird genehmigt. Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW Der überplanmäßigen Mittelbereitstellung für die Gefahrenabwehr und zur Aufrechterhaltung des laufenden Betriebes in Höhe von 300.000,- Euro wird zugestimmt. Finanzstelle: 168001301 Bezeichnung: Öffentliches Grün Finanzpostion: 72.1000 Deckung aus: Finanzstelle: 120101601 Bezeichnung: Kreditwirtschaft Finanzposition: 75.1000 Begründung Amt 68 hat bereits im letzten Jahr deutliche Mehrausgaben im Ergebnishaushalt beantragt, da aufgrund von Preissteigerungen und zusätzlichen Leistungen die vorgegebenen Budgets nicht eingehalten werden konnten. Aufgrund weiterer unvorhersehbarer Ereignisse wie der Corona- Pandemie (Personalausfall und damit verbundene Fremdvergaben), HitzewelleSeite 1 von 2 Seite 2 im Sommer (verstärkte Fremdvergaben zur Wässerung) oder Sturmschäden (ca. 100 umgestürzte Bäume) kamen weitere Kosten hinzu. Trotz Zurückstellung von Maßnahmen (z.B. Wiesenprogramm 2020 nur in einfacher Form) müssen in diesem Jahr noch zwingend notwendige Maßnahmen zum Erhalt der Verkehrssicherheit durchgeführt werden (z.B. Palisadensanierungen auf Spielplätzen) bzw. vertraglich vereinbarte Auszahlungen geleistet werden (GartenbauBG, bonnorange). 07.10.2020/13.10.2020 gez. Fuchs gez. Dr. Faber Datum Stadtdirektor Stadtverordnete/r Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.13.01 Öffentliches Grün 1.13.01.01 1.13.01.02 1.13.01.03 Grün- und Parkanlagen Serviceprodukt Grün Spielplatzflächen Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 300.000 168001301/ 72.1000 300.000 € 120101601/ 75.1000 Einzahlungen / Erträge 0 € Haushaltsbelastung 300.000 € Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 07:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de