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201727 · Dringlichkeitsentscheidung OB

Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel im konsumtiven Haushalt – Finanzstelle 168001301

Nummer
201727
Art
Dringlichkeitsentscheidung OB
Veröffentlicht
13.10.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Rates (konstituierende Sitzung) 05.11.2020 Genehmigung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 69,2 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 201727-01 1. Beanstandung des Ratsbeschlusses vom 05.11.2020, DS-Nr.: 201727 2. Erneute Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung betr. Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel im konsumtiven Haushalt – Finanzstelle 168001301

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Dringlichkeitsentscheidung OB
öffentlich
201727
Der Oberbürgermeister
Federführung:
68 Amt für Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel im
konsumtiven Haushalt – Finanzstelle 168001301
Beratungsfolge
Rat 05.11.2020 Genehmigung
Begründung der Dringlichkeit:
Auf Grund der Kommunalwahlen findet die nächste Ratssitzung erst im
November statt. Das Amt für Umwelt und Stadtgrün benötigt unmittelbar die
überplanmäßigen Haushaltsmittel zur Gefahrenabwehr und zur
Aufrechterhaltung des laufenden Betriebes.
Beschlussvorschlag
Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Stadtdirektors in Vertretung
des Oberbürgermeisters wird genehmigt.
Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW
Der überplanmäßigen Mittelbereitstellung für die Gefahrenabwehr und zur
Aufrechterhaltung des laufenden Betriebes in Höhe von 300.000,- Euro wird
zugestimmt.
Finanzstelle: 168001301
Bezeichnung: Öffentliches Grün
Finanzpostion: 72.1000
Deckung aus:
Finanzstelle: 120101601
Bezeichnung: Kreditwirtschaft
Finanzposition: 75.1000
Begründung
Amt 68 hat bereits im letzten Jahr deutliche Mehrausgaben im
Ergebnishaushalt beantragt, da aufgrund von Preissteigerungen und
zusätzlichen Leistungen die vorgegebenen Budgets nicht eingehalten werden
konnten. Aufgrund weiterer unvorhersehbarer Ereignisse wie der Corona-
Pandemie (Personalausfall und damit verbundene Fremdvergaben), HitzewelleSeite 1 von 2

Seite 2
im Sommer (verstärkte Fremdvergaben zur Wässerung) oder Sturmschäden
(ca. 100 umgestürzte Bäume) kamen weitere Kosten hinzu.
Trotz Zurückstellung von Maßnahmen (z.B. Wiesenprogramm 2020 nur in
einfacher Form) müssen in diesem Jahr noch zwingend notwendige
Maßnahmen zum Erhalt der Verkehrssicherheit durchgeführt werden (z.B.
Palisadensanierungen auf Spielplätzen) bzw. vertraglich vereinbarte
Auszahlungen geleistet werden (GartenbauBG, bonnorange).
07.10.2020/13.10.2020 gez. Fuchs gez. Dr. Faber
Datum Stadtdirektor Stadtverordnete/r
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.13.01 Öffentliches Grün 1.13.01.01
1.13.01.02
1.13.01.03
Grün- und Parkanlagen
Serviceprodukt Grün
Spielplatzflächen
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
300.000 168001301/
72.1000
300.000 € 120101601/
75.1000
Einzahlungen /
Erträge
0 €
Haushaltsbelastung 300.000 €
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 07:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de