201726-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Geschwindigkeitsbegrenzung in Teilen der Siebengebirgsstraße
Kerndaten
- Nummer
- 201726-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 13.10.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 201726-1 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Geschwindigkeitsbegrenzung in Teilen der Siebengebirgsstraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 09.12.2020 Entscheidung Inhalt der Stellungnahme: Die Siebengebirgsstraße weist im genannten Abschnitt – Höhe Haus –Nr. 58/79 - leichte Verwerfungen und Rissbildung in der Fahrbahndecke auf. Eine Deckensanierung wurde im Jahr 2012 durchgeführt. Damit das sich jetzt erneut zeigende Schadensbild eingedämmt werden kann, ist eine Rissesanierung in 2021 vorgesehen. Eine langlebige Instandsetzung ist jedoch nur über eine grundhafte Erneuerung der Fahrbahn möglich, welche mittel- bis langfristig ebenfalls vorgesehen ist. Bis dahin wird die Siebengebirgsstraße im Rahmen der Straßenunterhaltung in einem verkehrssicheren Zustand gehalten. Die Siebengebirgsstraße ist für LKW- und Busverkehr zugelassen. Eine Einschränkung der Verkehrsarten bzw. ein Ablasten der Fahrbahn (Tonnen-Beschränkung) ist nicht erforderlich. Auch ist eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Hinblick auf das Schadensbild der Fahrbahn nicht geboten. Aus den genannten Gründen ist auch eine Änderung des Linienweges nicht geboten zumal Haltestellen entfielen. Voraussetzung für eine Reduzierung der innerorts üblichen 50 km/h ist außerhalb von schützenswerten Einrichtungen (Schulen, Kitas etc.) immer eine qualifizierte Gefahrenlage ( § 45 Abs. 9 StVO), die hier nicht vorliegt. Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Beuel: Der Bezirksvertretung Beuel wird eine Ablehnung beider Punkte des Bürgerantrages empfohlen . Der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür aus Sicht der Verwaltung maßgeblichen Gründe informiert. Mit diesem Beschluss ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen. Anlage/nSeite 1 von 2 Seite 2 KeineSeite 2 von 2
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