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201725-1 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Ablehnung einer Beschallung der Unterführung Kaiserplatz mit Beethovenmusik

Nummer
201725-1
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
13.10.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 13.10.2020
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 24.11.2020

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 24.11.2020 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 201725 Bürgerantrag: Ablehnung einer Beschallung der Unterführung Kaiserplatz mit Beethovenmusik

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
201725-1
Der Oberbürgermeister
Federführung:
Bürgerbüro/Bürgerbeteiligung/Ombudsstelle
Dezernat:
Dez. OB
26.08.2020
Bürgerantrag: Ablehnung einer Beschallung der
Unterführung Kaiserplatz mit Beethovenmusik
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 24.11.2020 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag thematisiert den Einsatz von klassischer Musik im Bereich der
Unterführung Kaiserplatz.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Der Antragstellende hat am 08.10.2020 telefonisch bestätigt, dass eine formelle
Behandlung als Bürgerantrag nach § 24 GO NRW erfolgen soll.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2

Bürgerantrag Online
Datum
26.08.2020
Anrede Vorname Nachname
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Telefon E-Mail
Betreff
Kulturangebot in der Unterführung
Ihr Antrag
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich war ein wenig verwundert, als ich nach zweiwöchiger Abwesenheit nach Bonn heimgekehrt bin und in der
Unterführung direkt am Hauptbahnhof feststellen musste, dass die Wände nicht nur eine hübsche neue Farbe
hatten, sondern dass auch in meiner Abwesenheit insgesamt drei Musikboxen hochprofessionell angebracht
worden waren, die nun meist gegen Abend klassische Musik spielen.
Seien Sie gewiss, ich habe nichts gegen klassische Musik einzuwenden und möchte mich hier gar nicht in erster
Linie über den inhumanen und sehr viel über unser Gesellschaftssystem aussagenden Klassismus beschweren,
der Sie glauben macht, dass Hochkultur unsere Obdachlosen vom "Pennerbrunnen" schon vertreiben würde.
Nein nein, darum soll es mir gar nicht gehen, das wäre ja viel zu progressiv, nein, ich bin viel eher entsetzt und –
ich muss es so deutlich sagen – stinkwüten (!), dass ich bei gekipptem Fenster diesen unerträglichen Lärm aus
der Unterführung bis in mein kleinbürgerliches Wohnzimmer hören kann.
Dies ist, gerade nach 21 Uhr, eine immense Lärmbelästigung und Ruhestörung, die gerade im Sommer und bei
der Notwendigkeit geöffneter Fenster eine wahre Zumutung für Gemüt und Gesundheit darstellt. Denken Sie
bitte auch an die älteren Mitmenschen, die so nicht zur Ruhe kommen können!
Ich bitte Sie also freundlich ihre musikalische Beschallung zur Vertreibung unerwünschten Lebens nicht auf dem
Rücken des Steuerzahlers auszutragen und den Geräuschpegel unter der Woche an den Wunsch auf Ruhe und
Erholung anzupassen. ich bin mir sicher, dass sie die Ängste und Sorgen ihrer Bürgerinnen und Bürger
ernstnehmen und dem nachgehen werden.
Mit freundlichen Grüßen,
Seite 1 von2
PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002
ID=KFAS_0011_000022
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