201724 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Geschwindigkeitsbeschränkung auf der gesamten Limpericher Str.
Kerndaten
- Nummer
- 201724
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 30.09.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 201724 Der Oberbürgermeister Federführung: Bürgerbüro/Bürgerbeteiligung/Ombudsstelle Dezernat: Dez. OB 22.09.2020 Bürgerantrag: Geschwindigkeitsbeschränkung auf der gesamten Limpericher Str. Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 09.12.2020 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Bürgerantrag beinhaltet den Wunsch die gesamte Limpericher Str. in eine Tempo 30 Zone umzuwandeln. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2 Bürgerantrag Online Datum 22.09.2020 Anrede Vorname Nachname Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Telefon E-Mail Betreff Antrag auf Geschwindigkeitbeschränkung Ihr Antrag Sehr geehrte damen und Herren, hiermit bitte ich die Bezirksvertreung Beuel, zu prüfen, ob nicht die gesamte Limpericher Str. zur Tempo 30 Zone umgewidmet werden kann. Begründung: ein großer Teil der Straße ist bereits Geschwindigkeitsbegrenzt, jedoch wird in einigen Teilbereichen die Gefahr durch schnelles fahren nicht erkannt. Hier sind besonders die Bereiche nach dem Kreisel bis hinter die Kindergärten ( Hausnummer 50 - 60, "Anlieferverhehr") gemeint, so wie der Kreuzungsbereich der Limpericher Str. mit der Ringstraße. Hier kreuzen am Morgen Kinder der Paul Gerhard Schule, der weiteren Förderschulen und der im "Bierdeckelradius" angesiedelten 6 bzw. 7 Kindergärten. Wenn an diesen Stellen die Geschwindigkeit reduziert wird, sind nur noch 20 - 30% der gesamten Straßenlänge auf 50 K/h begrenzt. Die gesamte Straßenlänge zu reduzieren verursacht weniger Schilder, Sicherheit und Klarheit für alle Verkehrsteilnehmer und bessere Kontrollierbarkeit. Ich bitte um Prüfung Mit freundlichen Grüßen Seite 1 von2 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002 ID=KFAS_01_002 3QceDeq6 22.09.20 12:01Seite 2 von 2
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