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201724 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Geschwindigkeitsbeschränkung auf der gesamten Limpericher Str.

Nummer
201724
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
30.09.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 30.09.2020
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 24.02.2021

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 24.02.2021 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 86,7 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 201724-1 ST Bürgerantrag: Geschwindigkeitsbeschränkung auf der gesamten Limpericher Str.

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Text anzeigen (1.897 Zeichen)
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
201724
Der Oberbürgermeister
Federführung:
Bürgerbüro/Bürgerbeteiligung/Ombudsstelle
Dezernat:
Dez. OB
22.09.2020
Bürgerantrag: Geschwindigkeitsbeschränkung auf
der gesamten Limpericher Str.
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 09.12.2020 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Bürgerantrag beinhaltet den Wunsch die gesamte Limpericher Str. in eine
Tempo 30 Zone umzuwandeln.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2

Bürgerantrag Online
Datum
22.09.2020
Anrede Vorname Nachname
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Telefon E-Mail
Betreff
Antrag auf Geschwindigkeitbeschränkung
Ihr Antrag
Sehr geehrte damen und Herren,
hiermit bitte ich die Bezirksvertreung Beuel, zu prüfen, ob nicht die gesamte Limpericher Str. zur Tempo 30 Zone
umgewidmet werden kann.
Begründung: ein großer Teil der Straße ist bereits Geschwindigkeitsbegrenzt, jedoch wird in einigen
Teilbereichen die Gefahr durch schnelles fahren nicht erkannt.
Hier sind besonders die Bereiche nach dem Kreisel bis hinter die Kindergärten ( Hausnummer 50 - 60,
"Anlieferverhehr") gemeint, so wie der Kreuzungsbereich der Limpericher Str. mit der Ringstraße. Hier kreuzen
am Morgen Kinder der Paul Gerhard Schule, der weiteren Förderschulen und der im "Bierdeckelradius"
angesiedelten 6 bzw. 7 Kindergärten.
Wenn an diesen Stellen die Geschwindigkeit reduziert wird, sind nur noch 20 - 30% der gesamten Straßenlänge
auf 50 K/h begrenzt.
Die gesamte Straßenlänge zu reduzieren verursacht weniger Schilder, Sicherheit und Klarheit für alle
Verkehrsteilnehmer und bessere Kontrollierbarkeit.
Ich bitte um Prüfung
Mit freundlichen Grüßen
Seite 1 von2
PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002
ID=KFAS_01_002
3QceDeq6
22.09.20 12:01Seite 2 von 2

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