201723-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung im Jagdweg
Kerndaten
- Nummer
- 201723-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 08.11.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 201723-1 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Bürgerantrag: Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung im Jagdweg Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 24.11.2020 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Inhaltlich wird auf die Drucksache 201669- 1ST verwiesen, die folgenden Wortlaut hat: Die Verwaltung darf gemäß § 48 Abs. 2 des Ordnungsbehördengesetzes NRW (OBG NRW) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften als kommunale Ordnungsbehörde nur an sogenannten Gefahrenstellen Geschwindigkeitskontrollen durchführen. Der Begriff „Gefahrenstelle“ ist rechtlich definiert. Demnach bestehen solche Gefahrenstellen unter anderem in Bereichen, in deren unmittelbarer Nähe sich schutzwürdige Einrichtungen (z.B. Schule, Kindergarten, Seniorenheim, ausgewiesener Schulweg mittels Verkehrszeichen) befinden und/oder in denen überdurchschnittlich häufige Geschwindigkeitsüberschreitungen (Quote > 15,0% der Verkehrsteilnehmer) festzustellen sind. Mit der Johannes-Schule in der Rehfuesstr. 38 ist eine schutzwürdige Einrichtung in der unmittelbaren Umgebung des Jagdwegs vorhanden, sodass die Verwaltung Geschwindigkeitskontrollen im Jagdweg durchführen kann. Eine solche erfolgte zuletzt am 05.10.2020. Im Rahmen der mobilen Kontrolle wurden in der Zeit von 6:58 Uhr bis 8:02 Uhr in Höhe der Haus-Nr. 16 a in Fahrtrichtung Sternenburgstr. insgesamt 270 Fahrzeuge gemessen, von denen lediglich mit vier Fahrzeugen die zulässige Höchstgeschwindigkeit in dem Maße überschritten wurde, dass sie unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit und der abzuziehenden Messtoleranzen geblitzt wurden. Eine weitere mobile Kontrolle am 05.10.2020 von 8:19 Uhr bis 12:09 Uhr in Höhe der Haus-Nr. 20 in Fahrtrichtung Sternenburgstr. ergab 15 festzustellende Geschwindigkeitsüberschreitungen unter insgesamt 1.074 gemessenen Fahrzeugen.Seite 1 von 2 Seite 2 Diese Überschreitungsquoten von 1,48 % und 1,40 % sind unterdurchschnittlich niedrig, sodass im Jagdweg nicht von einer erhöhten Unfallgefahrgefahr auszugehen ist, die auf zu schnelles Fahren zurückzuführen ist. Dies wurde im Ergebnis durch eine Verkehrszählung mit einem SDR-Gerät bestätigt, die die Verwaltung bereits früher in der Zeit vom 23.03. – 28.03.2017 im Jagdweg durchgeführt hat. In diesem Zeitraum überschritten 8,2 % aller gemessenen Fahrzeuge die zulässige Höchstgeschwindigkeit. Diese Quote (<15%) begründet ebenfalls nicht, von einer Gefahrenstelle auszugehen. Die Durchschnittsgeschwindigkeit aller Fahrzeuge lag bei 30 km/h. Eine Unfallhäufungsstelle besteht im Jagdweg ebenfalls nicht. Da keine erhöhte Unfallgefahr durch Nichteinhaltung der Geschwindigkeit vorliegt, kann die Verwaltung einer Prüfung von Asphaltkissen nicht nachgehen. Ebenso hat sich die Verwaltung vor Ort nochmals vergewissert, dass die Beschilderung eindeutig und gut sichtbar ist. Weitere Verkehrszeichen und Hinweise sind nicht vorgesehen. Aus dem gleichen Grund hält es die Verwaltung nicht für erforderlich und damit für nicht verhältnismäßig, eine stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlage im Jagdweg zu errichten. Stattdessen werden weiterhin mobile Geschwindigkeitskontrollen in unregelmäßigen Abständen zur Schulwegsicherung durchgeführt, die auch ausreichend sind. Die Verwaltung schlägt vor, den Bürgerantrag abzulehnen. Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Bonn: Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird über die für die ablehnende Entscheidung maßgeblichen Gründe entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung zu 201669 informiert. Dieser Beschluss der BV Bonn schließt das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren ab. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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