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201723-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung im Jagdweg

Nummer
201723-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
08.11.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 24.11.2020 Kenntnisnahme
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  1. 201723 Bürgerantrag: Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung im Jagdweg

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
201723-1 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Bürgerantrag: Einhaltung der
Geschwindigkeitsbegrenzung im Jagdweg
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 24.11.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Inhaltlich wird auf die Drucksache 201669- 1ST verwiesen, die folgenden
Wortlaut hat:
Die Verwaltung darf gemäß § 48 Abs. 2 des Ordnungsbehördengesetzes NRW
(OBG NRW) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften als kommunale
Ordnungsbehörde nur an sogenannten Gefahrenstellen
Geschwindigkeitskontrollen durchführen.
Der Begriff „Gefahrenstelle“ ist rechtlich definiert. Demnach bestehen solche
Gefahrenstellen unter anderem in Bereichen, in deren unmittelbarer Nähe sich
schutzwürdige Einrichtungen (z.B. Schule, Kindergarten, Seniorenheim,
ausgewiesener Schulweg mittels Verkehrszeichen) befinden und/oder in denen
überdurchschnittlich häufige Geschwindigkeitsüberschreitungen (Quote >
15,0% der Verkehrsteilnehmer) festzustellen sind.
Mit der Johannes-Schule in der Rehfuesstr. 38 ist eine schutzwürdige
Einrichtung in der unmittelbaren Umgebung des Jagdwegs vorhanden, sodass
die Verwaltung Geschwindigkeitskontrollen im Jagdweg durchführen kann.
Eine solche erfolgte zuletzt am 05.10.2020. Im Rahmen der mobilen Kontrolle
wurden in der Zeit von 6:58 Uhr bis 8:02 Uhr in Höhe der Haus-Nr. 16 a in
Fahrtrichtung Sternenburgstr. insgesamt 270 Fahrzeuge gemessen, von denen
lediglich mit vier Fahrzeugen die zulässige Höchstgeschwindigkeit in dem
Maße überschritten wurde, dass sie unter Berücksichtigung der
Verhältnismäßigkeit und der abzuziehenden Messtoleranzen geblitzt wurden.
Eine weitere mobile Kontrolle am 05.10.2020 von 8:19 Uhr bis 12:09 Uhr in
Höhe der Haus-Nr. 20 in Fahrtrichtung Sternenburgstr. ergab 15
festzustellende Geschwindigkeitsüberschreitungen unter insgesamt 1.074
gemessenen Fahrzeugen.Seite 1 von 2

Seite 2
Diese Überschreitungsquoten von 1,48 % und 1,40 % sind
unterdurchschnittlich niedrig, sodass im Jagdweg nicht von einer erhöhten
Unfallgefahrgefahr auszugehen ist, die auf zu schnelles Fahren zurückzuführen
ist.
Dies wurde im Ergebnis durch eine Verkehrszählung mit einem SDR-Gerät
bestätigt, die die Verwaltung bereits früher in der Zeit vom 23.03. – 28.03.2017
im Jagdweg durchgeführt hat. In diesem Zeitraum überschritten 8,2 % aller
gemessenen Fahrzeuge die zulässige Höchstgeschwindigkeit. Diese Quote
(<15%) begründet ebenfalls nicht, von einer Gefahrenstelle auszugehen. Die
Durchschnittsgeschwindigkeit aller Fahrzeuge lag bei 30 km/h. Eine
Unfallhäufungsstelle besteht im Jagdweg ebenfalls nicht.
Da keine erhöhte Unfallgefahr durch Nichteinhaltung der Geschwindigkeit
vorliegt, kann die Verwaltung einer Prüfung von Asphaltkissen nicht
nachgehen. Ebenso hat sich die Verwaltung vor Ort nochmals vergewissert,
dass die Beschilderung eindeutig und gut sichtbar ist. Weitere Verkehrszeichen
und Hinweise sind nicht vorgesehen. Aus dem gleichen Grund hält es die
Verwaltung nicht für erforderlich und damit für nicht verhältnismäßig, eine
stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlage im Jagdweg zu errichten.
Stattdessen werden weiterhin mobile Geschwindigkeitskontrollen in
unregelmäßigen Abständen zur Schulwegsicherung durchgeführt, die auch
ausreichend sind.
Die Verwaltung schlägt vor, den Bürgerantrag abzulehnen.
Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Bonn:
Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird über die für die
ablehnende Entscheidung maßgeblichen Gründe entsprechend den
Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung zu 201669 informiert.
Dieser Beschluss der BV Bonn schließt das in § 24 GO NRW für die formelle
Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren ab.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 20:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de