201722-04 · Mitteilungsvorlage
Umsetzung von Maßnahmen gegen unnötigen Einwegmüll in Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 201722-04
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 05.05.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
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Mitteilungsvorlage öffentlich 201722-04 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III 10.09.2020 Umsetzung von Maßnahmen gegen unnötigen Einwegmüll in Bonn Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 19.05.2022 Kenntnisnahme Mitteilung: Unter Bezugnahme auf den Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda vom 20.01.2022 zum Thema „Maßnahmen gegen unnötigen Einwegmüll in Bonn“ (DS-Nr. 201722) teilt die bonnorange AöR folgendes mit: Die bonnorange AöR freut sich mitteilen zu können, dass die Initiative „Bonn geht den Mehrweg“ am 21. April 2022 mit dem ZfK-NachhaltigkeitsAWARD in Bronze ausgezeichnet wurde. Aus knapp 70 eingereichten Bewerbungen ist die Kampagne auf dem Siegertreppchen gelandet. Die Siegerehrung fand am 21. April im Rahmen des Ludwig-Erhard-Gipfels am oberbayerischen Tegernsee statt. Die Zeitung für kommunale Wirtschaft (ZfK) ist mit einer IVW-geprüften Auflage von 15.664 verkauften Exemplaren Marktführer der Branche und ein Leitmedium der kommunalen Wirtschaft. Die Auszeichnung bestärkt die bonnorange AöR in ihrem Vorgehen, dass sie die Initiative auf die Nutzung von Mehrwegbehältern bei allen Lebensmitteln ausgeweitet hat und mit Blick auf die Mehrwegpflicht ab 1. Januar 2023 sowie den Beschluss des AUKLA vom 20.01.2022 weiterentwickelt. Die bonnorange AöR entspricht dem ersten Punkt des Beschlusses, indem sie den Aktionsstand auffälliger gestaltet (hierfür wurden Beachflags, Kunden- Stopper und ein neuer Pavillon angeschafft) und er häufiger der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird – soweit die Pandemie dies zulässt. Zudem werden Schulen aktiv angesprochen, um den Aktionsstand zum Beispiel in Projektwochen zu integrieren. Für die technische Weiterführung der AR- Anwendung und kleinere Aktualisierungen ist gesorgt, ebenso die Betreuung des Instagram-Kanals @bonngehtdenmehrweg. Die Microsite www.bonn-geht- den-mehrweg.de wird gepflegt, indem auf der Seite zum Aktionsstand dessen Standorte veröffentlicht werden und die Betriebe auf der Mehrweg-Karte aktualisiert werden. Im Laufe des Jahres 2022 wird die Bedienung der Karte auf mobilen Endgeräten verbessert werden. Neue Teilnehmer*innen erhalten seit 2021 das „Lebensmittelunternehmenspackage“ zugeschickt. Noch im Jahr 2022 soll vermehrt auf die Angebotsseite zugegangen werden, um die Gastronomiebetriebe zum Inkrafttreten des ab 1. Januar 2023 geltenden „Befüllungsgebots“ (alle Gewerbetreibenden müssen auf Wunsch Speisen undSeite 1 von 4 Seite 2 Getränke in mitgebrachte Behältnisse befüllen und es muss – unter Ausnahme von kleinen Betrieben – eine Mehrwegalternative angeboten werden, die nicht teurer sein darf, als die Einweg-Variante) zu beraten. Das Informationsmaterial wird bereits bei den Gaststättenunterrichtungen der IHK angeboten und die bonnorange AöR steht mit der IHK in Kontakt, um die Mehrwegangebotspflicht und das Befüllungsgebot in die Schulung einzubauen. Mit der Abfallberatung hat am 6. April ein Kick-off-Meeting zusammen mit der Verbraucherzentrale NRW stattgefunden, um die Berater*innen stärker einzubinden. So wird die nötige Breite der Beratung sichergestellt, um zum Beispiel auch Mensen in Schulen und Kantinen in Betrieben zu erreichen. Zudem wurde eine Master-Präsentation als Vorlage im Kampagnen-Design erstellt, um Multiplikatoren anzubieten, dass die Abfallberatung von bonnorange darüber informiert und ein professionelles Angebot unter der Marke „Bonn geht den Mehrweg“ machen kann (Eintragung der Marke auch für Beratungsleistungen erfolgte im Frühjahr des Jahres 2022). Da der Termin ein halbes Jahr vor Inkrafttreten der neuen Regeln nahezu deckungsgleich ist mit dem einjährigen Bestehen des Einwegplastikverbots, soll mit Pressearbeit auf das Thema und das Informationsangebot von bonnorange aufmerksam gemacht werden. Konkret plant die Abfallberatung derzeit ein Informationsangebot (z.B. eine Veranstaltung mit Systembetreibern und Gastronom*innen). Als Termin für die Veranstaltung wird Mitte/Ende August anvisiert. Hierzu schlagen wir dem Ausschuss vor, von dem Aufbau eines stadtweiten Systems mit standardisierten Behältern für Getränke und andere Lebensmittel abzusehen und stattdessen ein Förderprogramm mit einer Anschubfinanzierung für alle Gastronom*innen aufzustellen, bei dem die Unternehmer*innen das für ihre Produkte beste System wählen, um den Mehrweg beschreiten zu können. Die bonnorange AöR hat sich intensiv mit dem zweiten Punkt des Beschlusses beschäftigt. Wir raten davon ab, weil u.a. Freiburg sein Projekt eines kommunalen Systems für Pfandbecher beendet hat und auch auf der Fachtagung „Mit Mehrweg gegen Littering“ des Umweltministeriums NRW in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW und dem VKU am 16. November 2021, an der bonnorange teilgenommen hat, und bei der Informationsveranstaltung „Ein Mehrwegsystem für die Gastronomie in Ihrer Stadt“ der Akademie Dr. Obladen GmbH am 8. Februar 2022 von der Entwicklung berichtet wurde, dass kommunale Systeme aufgrund der fragmentierten Bedürfnisse bei Verpackungen durch die verschiedenen Gastronomiebetriebe bei der Ausweitung auf Speisen zu deutlichen Hemmnissen führen. Die Prozessabläufe sind von Gastronomiebetrieb zu Gastronomiebetrieb unterschiedlich und bedingen unterschiedliche Systeme. Auch deswegen verfolgt das Bundesumweltministerium mit seinem Projekt „Essen in Mehrweg“ einen Beratungs- und Förderansatz, der auch in den Kommunen verfolgt werden kann. So bieten zum Beispiel Freiburg, Singen (für sein Mehrweg-Projekt ausgezeichnet als „Klimaaktive Kommune 2022“), Fulda und Tübingen Förderungen an (alle vier Fördertöpfe werden mit Mitteln aus den städtischen Haushalten ausgestattet): - Freiburg: Bezuschussung von 60 Betrieben mit insgesamt 10.000Seite 2 von 4 Seite 3 Euro (durchschnittlich 166,66 Euro pro Betrieb) - Singen: Zuschuss über 570 Euro für Mehrweg-Pfandsystem - Fulda: Übernahme der Systemgebühren von bis zu 31,00 EUR pro Kalendermonat für maximal ein Jahr (also 372 Euro pro Betrieb) - Tübingen: Förderung von Insellösungen (Caterer, Kantinen etc.) bis zu 500 Euro, Zuschuss von bis zu 500 Euro für Mehrweg- Pfandsystem, bis zu 1.000 Euro für die Anschaffung einer Spülmaschine Die EU-Kunststoffrichtlinie sieht eine staatliche Abgabe auf Einweg vor, um die Hersteller stärker in die Verantwortung zu nehmen. Der VKU hat in einem Rechtsgutachten die Umsetzung der Richtlinie und die Möglichkeiten einer Abgabe mit ökologischer Lenkungswirkung prüfen lassen, um die Verbraucherpreise von Einwegverpackungen so zu erhöhen, dass Hersteller und Verbraucher auf umweltfreundliche Mehrwegsysteme umsteigen. Die daraus generierten Einnahmen könnten dann etwa für Aufklärungskampagnen oder andere Umweltprojekte verwendet werden. Das könnten auch finanzielle Mittel zur Starthilfe für die Einführung von Mehrwegsystemen in der Gastronomie sein. So würde die finanziellen Belastungen für die Einführung bzw. Umstellung auf Mehrweg abgefedert werden. Für eine nachhaltige Mehrweg-Strategie schlägt die bonnorange AöR daher ein Förderprogramm vor, dass es Unternehmer*innen überlassen wird, ob sie sich einem Pool-Anbieter anschließen, zur Kundenbindung ein eigenes System anbieten, nur noch in mitgebrachte Mehrweg-Behältnisse abfüllen oder verzehrbare Becher, Schalen oder Besteck anbieten. Es soll ein Anreiz geschaffen werden, über die gesetzliche Pflicht hinaus keine Einweg- Verpackungen und –Besteck mehr einzusetzen. Dafür sollten die ersten 50 Betriebe, die sich für 2 Jahre verpflichten, auf Einweg zu verzichten, eine Anschubfinanzierung (einmaliger Zuschuss) über jeweils 1.000 Euro (insgesamt also 50.000 Euro) bekommen. Zusätzlich erhalten die Betreiber*innen für ihr Ladenlokal und auf der Karte auf www.bonn-geht-den- mehrweg.de das Badge "Mehrweg only" und werden so als vorbildliche Lokale hervorgehoben. Auf der Mehrweg-Karte wird eine eigene Kategorie geschaffen, sodass Nutzer*innen die Möglichkeit haben, sich nur diese Betriebe anzeigen zu lassen. Außerdem würden so die Betriebe die Wahlfreiheit behalten, die ursprünglich (siehe Sachstandsbericht vom 21.03.2019: https://www2.bonn.de/bo_ris/daten/o/pdf/18/1811545NV4.pdf) mit einer Lenkungsgruppe mit Vertreter*innen der Stadt Bonn (am 17.09.2018) und einer Lenkungsgruppe mit Vertreter*innen der Wirtschaft (am 05.12.2018) vereinbart wurde. Das Förderprogramm würde den Beschluss des AUKLA vom 20. Januar 2022 umsetzen und zugleich so flexibel sein, dass, sobald Klarheit über die Ausgestaltung des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) und die Ausschüttung an die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger herrscht sowie Rechtssicherheit bei einer lokalen Einweg-Abgabe besteht, das Förderprogramm aus diesen Mitteln gespeist werden könnte. Um auf diese Förderung aufmerksam zu machen, sollte die Stadt aus ihren Kontingenten Werbeplätze zur Verfügung stellen, damit die bonnorange AöR Werbemaßnahmen für das Förderprogramm durchführen kann. Die Kosten für die Werbemittel und für die technischen Anpassungen an der Microsite vonSeite 3 von 4 Seite 4 www.bonn-geht-den-mehrweg.de trägt die bonnorange AöR. Anträge und Bewilligung übernimmt die Abfallberatung der bonnorange AöR. Wenn dieses Vorhaben die Zustimmung des Ausschusses findet, müssen die v.g. benötigten Mittel aus dem städtischen Haushalt zur Verfügung gestellt werden. Eventuell hierfür erforderliche Beschlüsse städtischer Gremien sollten dann umgehend vorbereitet werden, damit mit der Maßnahme schnellstmöglich begonnen werden kann. Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:00 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de