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201722-04 · Mitteilungsvorlage

Umsetzung von Maßnahmen gegen unnötigen Einwegmüll in Bonn

Nummer
201722-04
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
05.05.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 19.05.2022 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 106,5 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 201722 Bürgerantrag: Umsetzung von Maßnahmen gegen unnötigen Einwegmüll in Bonn

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
201722-04
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
10.09.2020
Umsetzung von Maßnahmen gegen unnötigen
Einwegmüll in Bonn
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
19.05.2022 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Unter Bezugnahme auf den Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Klima und
Lokale Agenda vom 20.01.2022 zum Thema „Maßnahmen gegen unnötigen
Einwegmüll in Bonn“ (DS-Nr. 201722) teilt die bonnorange AöR folgendes mit:
Die bonnorange AöR freut sich mitteilen zu können, dass die Initiative „Bonn
geht den Mehrweg“ am 21. April 2022 mit dem ZfK-NachhaltigkeitsAWARD in
Bronze ausgezeichnet wurde. Aus knapp 70 eingereichten Bewerbungen ist die
Kampagne auf dem Siegertreppchen gelandet. Die Siegerehrung fand am 21.
April im Rahmen des Ludwig-Erhard-Gipfels am oberbayerischen Tegernsee
statt. Die Zeitung für kommunale Wirtschaft (ZfK) ist mit einer IVW-geprüften
Auflage von 15.664 verkauften Exemplaren Marktführer der Branche und ein
Leitmedium der kommunalen Wirtschaft.
Die Auszeichnung bestärkt die bonnorange AöR in ihrem Vorgehen, dass sie
die Initiative auf die Nutzung von Mehrwegbehältern bei allen Lebensmitteln
ausgeweitet hat und mit Blick auf die Mehrwegpflicht ab 1. Januar 2023 sowie
den Beschluss des AUKLA vom 20.01.2022 weiterentwickelt.
Die bonnorange AöR entspricht dem ersten Punkt des Beschlusses, indem sie
den Aktionsstand auffälliger gestaltet (hierfür wurden Beachflags, Kunden-
Stopper und ein neuer Pavillon angeschafft) und er häufiger der Öffentlichkeit
zugänglich gemacht wird – soweit die Pandemie dies zulässt. Zudem werden
Schulen aktiv angesprochen, um den Aktionsstand zum Beispiel in
Projektwochen zu integrieren. Für die technische Weiterführung der AR-
Anwendung und kleinere Aktualisierungen ist gesorgt, ebenso die Betreuung
des Instagram-Kanals @bonngehtdenmehrweg. Die Microsite www.bonn-geht-
den-mehrweg.de wird gepflegt, indem auf der Seite zum Aktionsstand dessen
Standorte veröffentlicht werden und die Betriebe auf der Mehrweg-Karte
aktualisiert werden. Im Laufe des Jahres 2022 wird die Bedienung der Karte auf
mobilen Endgeräten verbessert werden. Neue Teilnehmer*innen erhalten seit
2021 das „Lebensmittelunternehmenspackage“ zugeschickt.
Noch im Jahr 2022 soll vermehrt auf die Angebotsseite zugegangen werden,
um die Gastronomiebetriebe zum Inkrafttreten des ab 1. Januar 2023 geltenden
„Befüllungsgebots“ (alle Gewerbetreibenden müssen auf Wunsch Speisen undSeite 1 von 4
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Getränke in mitgebrachte Behältnisse befüllen und es muss – unter Ausnahme
von kleinen Betrieben – eine Mehrwegalternative angeboten werden, die nicht
teurer sein darf, als die Einweg-Variante) zu beraten.
Das Informationsmaterial wird bereits bei den Gaststättenunterrichtungen der
IHK angeboten und die bonnorange AöR steht mit der IHK in Kontakt, um die
Mehrwegangebotspflicht und das Befüllungsgebot in die Schulung einzubauen.
Mit der Abfallberatung hat am 6. April ein Kick-off-Meeting zusammen mit der
Verbraucherzentrale NRW stattgefunden, um die Berater*innen stärker
einzubinden. So wird die nötige Breite der Beratung sichergestellt, um zum
Beispiel auch Mensen in Schulen und Kantinen in Betrieben zu erreichen.
Zudem wurde eine Master-Präsentation als Vorlage im Kampagnen-Design
erstellt, um Multiplikatoren anzubieten, dass die Abfallberatung von bonnorange
darüber informiert und ein professionelles Angebot unter der Marke „Bonn geht
den Mehrweg“ machen kann (Eintragung der Marke auch für
Beratungsleistungen erfolgte im Frühjahr des Jahres 2022).
Da der Termin ein halbes Jahr vor Inkrafttreten der neuen Regeln nahezu
deckungsgleich ist mit dem einjährigen Bestehen des Einwegplastikverbots, soll
mit Pressearbeit auf das Thema und das Informationsangebot von bonnorange
aufmerksam gemacht werden. Konkret plant die Abfallberatung derzeit ein
Informationsangebot (z.B. eine Veranstaltung mit Systembetreibern und
Gastronom*innen). Als Termin für die Veranstaltung wird Mitte/Ende August
anvisiert.
Hierzu schlagen wir dem Ausschuss vor, von dem Aufbau eines stadtweiten
Systems mit standardisierten Behältern für Getränke und andere Lebensmittel
abzusehen und stattdessen ein Förderprogramm mit einer
Anschubfinanzierung für alle Gastronom*innen aufzustellen, bei dem die
Unternehmer*innen das für ihre Produkte beste System wählen, um den
Mehrweg beschreiten zu können.
Die bonnorange AöR hat sich intensiv mit dem zweiten Punkt des Beschlusses
beschäftigt. Wir raten davon ab, weil u.a. Freiburg sein Projekt eines
kommunalen Systems für Pfandbecher beendet hat und auch auf der
Fachtagung „Mit Mehrweg gegen Littering“ des Umweltministeriums NRW in
Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW und dem VKU am 16.
November 2021, an der bonnorange teilgenommen hat, und bei der
Informationsveranstaltung „Ein Mehrwegsystem für die Gastronomie in Ihrer
Stadt“ der Akademie Dr. Obladen GmbH am 8. Februar 2022 von der
Entwicklung berichtet wurde, dass kommunale Systeme aufgrund der
fragmentierten Bedürfnisse bei Verpackungen durch die verschiedenen
Gastronomiebetriebe bei der Ausweitung auf Speisen zu deutlichen
Hemmnissen führen. Die Prozessabläufe sind von Gastronomiebetrieb zu
Gastronomiebetrieb unterschiedlich und bedingen unterschiedliche Systeme.
Auch deswegen verfolgt das Bundesumweltministerium mit seinem Projekt
„Essen in Mehrweg“ einen Beratungs- und Förderansatz, der auch in den
Kommunen verfolgt werden kann.
So bieten zum Beispiel Freiburg, Singen (für sein Mehrweg-Projekt
ausgezeichnet als „Klimaaktive Kommune 2022“), Fulda und Tübingen
Förderungen an (alle vier Fördertöpfe werden mit Mitteln aus den städtischen
Haushalten ausgestattet):
- Freiburg: Bezuschussung von 60 Betrieben mit insgesamt 10.000Seite 2 von 4
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Euro (durchschnittlich 166,66 Euro pro Betrieb)
- Singen: Zuschuss über 570 Euro für Mehrweg-Pfandsystem
- Fulda: Übernahme der Systemgebühren von bis zu 31,00 EUR pro
Kalendermonat für maximal ein Jahr (also 372 Euro pro Betrieb)
- Tübingen: Förderung von Insellösungen (Caterer, Kantinen etc.) bis
zu 500 Euro, Zuschuss von bis zu 500 Euro für Mehrweg-
Pfandsystem, bis zu 1.000 Euro für die Anschaffung einer
Spülmaschine
Die EU-Kunststoffrichtlinie sieht eine staatliche Abgabe auf Einweg vor, um die
Hersteller stärker in die Verantwortung zu nehmen. Der VKU hat in einem
Rechtsgutachten die Umsetzung der Richtlinie und die Möglichkeiten einer
Abgabe mit ökologischer Lenkungswirkung prüfen lassen, um die
Verbraucherpreise von Einwegverpackungen so zu erhöhen, dass Hersteller
und Verbraucher auf umweltfreundliche Mehrwegsysteme umsteigen. Die
daraus generierten Einnahmen könnten dann etwa für Aufklärungskampagnen
oder andere Umweltprojekte verwendet werden. Das könnten auch finanzielle
Mittel zur Starthilfe für die Einführung von Mehrwegsystemen in der
Gastronomie sein. So würde die finanziellen Belastungen für die Einführung
bzw. Umstellung auf Mehrweg abgefedert werden.
Für eine nachhaltige Mehrweg-Strategie schlägt die bonnorange AöR daher ein
Förderprogramm vor, dass es Unternehmer*innen überlassen wird, ob sie sich
einem Pool-Anbieter anschließen, zur Kundenbindung ein eigenes System
anbieten, nur noch in mitgebrachte Mehrweg-Behältnisse abfüllen oder
verzehrbare Becher, Schalen oder Besteck anbieten. Es soll ein Anreiz
geschaffen werden, über die gesetzliche Pflicht hinaus keine Einweg-
Verpackungen und –Besteck mehr einzusetzen. Dafür sollten die ersten 50
Betriebe, die sich für 2 Jahre verpflichten, auf Einweg zu verzichten, eine
Anschubfinanzierung (einmaliger Zuschuss) über jeweils 1.000 Euro
(insgesamt also 50.000 Euro) bekommen. Zusätzlich erhalten die
Betreiber*innen für ihr Ladenlokal und auf der Karte auf www.bonn-geht-den-
mehrweg.de das Badge "Mehrweg only" und werden so als vorbildliche Lokale
hervorgehoben. Auf der Mehrweg-Karte wird eine eigene Kategorie geschaffen,
sodass Nutzer*innen die Möglichkeit haben, sich nur diese Betriebe anzeigen
zu lassen.
Außerdem würden so die Betriebe die Wahlfreiheit behalten, die ursprünglich
(siehe Sachstandsbericht vom 21.03.2019:
https://www2.bonn.de/bo_ris/daten/o/pdf/18/1811545NV4.pdf) mit einer
Lenkungsgruppe mit Vertreter*innen der Stadt Bonn (am 17.09.2018) und einer
Lenkungsgruppe mit Vertreter*innen der Wirtschaft (am 05.12.2018) vereinbart
wurde. Das Förderprogramm würde den Beschluss des AUKLA vom 20. Januar
2022 umsetzen und zugleich so flexibel sein, dass, sobald Klarheit über die
Ausgestaltung des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) und die
Ausschüttung an die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger herrscht sowie
Rechtssicherheit bei einer lokalen Einweg-Abgabe besteht, das
Förderprogramm aus diesen Mitteln gespeist werden könnte.
Um auf diese Förderung aufmerksam zu machen, sollte die Stadt aus ihren
Kontingenten Werbeplätze zur Verfügung stellen, damit die bonnorange AöR
Werbemaßnahmen für das Förderprogramm durchführen kann. Die Kosten für
die Werbemittel und für die technischen Anpassungen an der Microsite vonSeite 3 von 4
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www.bonn-geht-den-mehrweg.de trägt die bonnorange AöR. Anträge und
Bewilligung übernimmt die Abfallberatung der bonnorange AöR.
Wenn dieses Vorhaben die Zustimmung des Ausschusses findet, müssen die
v.g. benötigten Mittel aus dem städtischen Haushalt zur Verfügung gestellt
werden. Eventuell hierfür erforderliche Beschlüsse städtischer Gremien sollten
dann umgehend vorbereitet werden, damit mit der Maßnahme schnellstmöglich
begonnen werden kann.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 00:00 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de