← Vorlagen

201722-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Umsetzung von Maßnahmen gegen unnötigen Einwegmüll in Bonn

Nummer
201722-03 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
18.01.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 20.01.2022 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 205,1 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 201722 Bürgerantrag: Umsetzung von Maßnahmen gegen unnötigen Einwegmüll in Bonn

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (30.791 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
201722-03 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Umsetzung von Maßnahmen gegen
unnötigen Einwegmüll in Bonn
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
20.01.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1. Förderung der Einführung und Ausweitung von To-go-
Mehrwegverpackungen in der Gastronomie in Bonn durch
finanzielle Zuschüsse und unterstützende Kampagnen.
Die bonnorange AöR ist von der Stadt Bonn mit der stadtweiten
Abfallentsorgung beauftragt und hat in 2019 die Kampagne „Werde Cupster –
Bonn geht den Mehrweg“ gestartet und gemeinsam mit den Verantwortlichen
der Stadt Bonn, der IHK und Dehoga sowie dem city-marketing und
Stadtmarketing in Bonn Ideen entwickelt, wie die Nutzung von
Mehrwegbechern gefördert werden kann. U.a. wurde hierzu eine Microsite
www.bonn-geht-den-mehrweg.de erstellt, die eine Stadtkarte mit allen Cafés
und Restaurants enthält, die sich in Bonn bereit erklären, entweder eigene
Behältnisse mit Kaffee oder Wasser zu befüllen, oder selbst ein
Mehrwegsystem anbieten und nutzen. Um auch den Pendler*innen zwischen
Bonn und Köln die Nutzung von Mehrwegbehältnissen zu erleichtern, wurde
eine Verlinkung nach Köln eingesetzt, wo auch dort über einen Stadtplan die
Cafés mit Mehrwegbechern angezeigt werden.
Zudem wurden mehrere öffentlichkeitswirksame Aktionen durchgeführt, wie
Werbung an Bus- und Bahnhaltestellen, eine Guerilla-Aktion mit einem 2x3 m
großen Aufsteller, der die Menge an genutzten Einwegbechern pro Tag
darstellt, und eine „Baumaktion“, bei der an öffentlichen Plätzen und
Grünflächen in Abstimmung mit der Stadt Bonn Bäume mit Schildern versehen
wurden, die von der Höhe des Ressourcenverbrauchs berichten, um
Einwegbecher zu produzieren. Des Weiteren ist Fahrzeugwerbung im Einsatz
und der Gastronomie wurde ein Mediakit zur Verfügung gestellt. In Kooperation
mit der Stadt Bonn wurde ein Hygieneleitfaden entwickelt, der die
Rahmenbedingungen zur Nutzung von Mehrwegbehältnissen verständlich
erläutert und so Hürden abbauen soll. Ein direkter Kontakt zur
Lebensmittelüberwachung beim Amt für Umwelt und Stadtgrün ist möglich, um
konkrete Fragen stellen zu können. Mittlerweile sind in Bonn mehr als 100Seite 1 von 11
Seite 2
Cafés auf der Stadtkarte gelistet. Auch die betriebseigene Kantine der
bonnorange AöR hat auf Mehrwegbecher umgerüstet. Zur
Attraktivitätssteigerung hat jede*r Mitarbeiter*in einen „Werde Cupster“-Becher
als Geschenk erhalten. Aufgrund der Corona-Krise und der daraus
resultierenden allgemeinen Verunsicherung wurde die Werbung in 2020
reduziert. Es wird jedoch momentan an einem Hygieneleitfaden gearbeitet, der
den Umgang und die Nutzung von Mehrweg-Bechern trotz Corona regeln soll.
In 2021 wird das Projekt noch auf weitere Mehrwegbehältnisse ausgeweitet,
um auch beim Einkauf von Lebensmitteln etc. auf Mehrwegprodukte
umzusteigen.
Eine finanzielle Unterstützung ist nicht angedacht, da dies aus hiesiger Sicht
nicht zielführend ist. Die Bürger*innen sollen motiviert werden, eigene
Behältnisse mitzubringen. Erst, wenn dies nicht möglich ist, wäre der Kauf
eines Mehrwegbehältnisses sinnvoll. Bei einem Preis von einem Euro, der auch
wiedererstattet wird, sollte dies für alle erschwinglich sein. Auch die
Gastronomie bedarf keiner Unterstützung, da bei dem Mehrwegsystem der
Kauf von Einwegbehältnissen entfällt.
2. Erhebung einer örtlichen Verbrauchssteuer auf die Ausgabe von
Speisen und Getränken in Einwegverpackungen, wie sie
beispielsweise in Tübingen beschlossen wurde.
Das Bundesverfassungsgericht hatte mit Entscheidung vom 07.05.1998 – 2
BvR 1991/95 und 2 BvR 2004/95 die damalige Verpackungssteuer der Stadt
Kassel (und damit die identisch ausgestaltete Verpackungssteuer der Stadt
Bonn) im Wesentlichen wegen Unvereinbarkeit mit Artikel 12 Absatz 1 in
Verbindung mit Artikel 74 Absatz 1 Nummer 24, Artikel 105 Absatz 2a und dem
Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes für nichtig erklärt.
Nach Ansicht des BVerfG widersprach die Verpackungssteuersatzung der
Stadt Kassel der Gesamtkonzeption des Abfallrechts. Dem Abfallrecht läge ein
Kooperationsprinzip (d.h. ohne Zwänge und ohne Sanktionsmöglichkeiten,
stattdessen mit Erfolgsverbindlichkeit) zugrunde, das nicht durch einseitige
Regelungen wie einer kommunalen Lenkungssteuer konterkariert werden dürfe.
Aktuell sind sowohl auf Bundesebene als auch auf europäischer Ebene diverse
abfallrechtliche Regelungen in der Diskussion bzw. bereits beschlossen.
Hier ist beispielhaft zu verweisen auf die Einwegkunststoffverbotsverordnung,
welche am 06.11.2020 den Bundesrat passiert hat. Weiterhin ist zu verweisen
auf den Entwurf für das „Gesetz zur Umsetzung von Vorgaben der
Einwegkunststoffrichtlinie und der Abfallrahmenrichtlinie im Verpackungsgesetz
und in anderen Gesetzen“, welches unter anderem für z. B. Schnellimbisse
zum Angebot von Mehrwegbehältnissen verpflichtet. Weiter werden nach der
Gesetzesbegründung mit der Modifizierung des Verpackungsgesetzes die
Vorgaben der EU-Richtlinie 2019/904 hinsichtlich der erweiterten
Herstellerverantwortung umgesetzt. Zum 01.01.2021 wurde eine EU-
Plastiksteuer umgesetzt; es ist weiterhin die Einführung einer Deutschen
Plastiksteuer zur „Refinanzierung“ der EU-Plastiksteuer in Diskussion.
Es bleibt fraglich, ob eine örtliche Verpackungssteuer auf To-go-VerpackungenSeite 2 von 11
Seite 3
überhaupt zulässig sein kann. Der Verwaltung ist bewusst, dass die Stadt
Tübingen in dieser Frage aufgrund des „Typus“ der „Take-away-Gerichte“,
welche üblicherweise auf die Schnelle und damit nicht weit entfernt vom
Verkaufsort verzehrt werden, „…mit hoher Wahrscheinlichkeit das Kriterium der
Örtlichkeit der Steuer…“ als erfüllt ansieht.
Die Verwaltung kann diese Aussage vor dem Hintergrund diverser
Gerichtsentscheidungen zu örtlichen Aufwandsteuern
(Bundesverfassungsgericht vom 07.05.1998 zur Verpackungssteuer,
verschiedene Entscheidungen zur Funkmastensteuer, Wettbürosteuer u.a.)
zum jetzigen Zeitpunkt nicht teilen.
Darüber hinaus sieht die Verwaltung erhebliche Herausforderungen in der
Identifizierung des Kreises der Steuerpflichtigen (vom klassischen Gastwirt
über jeden Kiosk, Kinobetreiber, Metzgerei, Bäckerei, Cafeterien, Mensen,
Kantinen, Kliniken und viele andere mehr). Hier wäre die zur rechtssicheren
Erhebung einer Steuer zwingend gebotene Steuergerechtigkeit nur mit sehr
hohem Aufwand herzustellen und darüber hinaus ein Vollzugsdefizit mangels
Kontrollierbarkeit der Steuerehrlichkeit fast unvermeidbar.
Aufgrund dessen kann die Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt keine
Empfehlung für oder gegen die Einführung einer örtlichen Verbrauchssteuer auf
die Ausgabe von Speisen und Getränken in Einwegverpackungen abgeben.
Hierzu wäre ein umfangreiches rechtliches Gutachten, in dem insbesondere die
o.g. Punkte vor dem Hintergrund der Dynamik im Abfallrecht geprüft werden
müssten, erforderlich.
3. Untersagung des Einkaufs von Einwegverpackungen (bspw.
Einweg-Plastikflaschen, Einweggetränkebecher oder
Kaffeekapseln) in den öffentlichen Beschaffungsrichtlinien, wie es
zum Beispiel in Hamburg erfolgt ist.
In der Vergabedienstanweisung der Stadt Bonn ist die Thematik im Rahmen
der nachhaltigen Beschaffung angesprochen. Bei der Produktauswahl
(Mehrweg statt Einweg, Glas statt Plastik; Großgebinde statt Einzelflaschen/-
dosen) wird die Müllvermeidung berücksichtigt, sofern dies technisch und
wirtschaftlich möglich ist. Bei Vergabeverfahren, die den Kauf einer Bau- oder
Lieferleistung zum Inhalt haben, wird in der Regel ein Merkblatt „Abfallberatung
im Gewerbe“ beigefügt, das auf die Thematik eingeht. Insbesondere im Bereich
der Lieferleistungen (Büromöbel, Papier; Pflanzen etc.) wird das Thema in der
Leistungsbeschreibung angesprochen (umweltfreundliche Verpackung,
Rücknahmepflicht, Pfandpaletten etc.). So werden z.B. bei der
Pflanzenlieferung Mehrwegpaletten gefordert, um Plastikmüll zu vermeiden. Die
Verwaltung schreibt derzeit die Regelungen in einer eigenen Dienstanweisung
zur nachhaltigen Beschaffung fort.
4. Einführung und Umsetzung eines verbindlichen Mehrweggebots
für Veranstaltungen auf öffentlichem Grund.
Die Bundesstadt Bonn richtet sich bei den Veranstaltungsplanungen nach den
Vorgaben der Satzung über die Entsorgung von Abfällen auf dem Gebiet der
Bundesstadt Bonn (Abfallsatzung) vom 18.12.2012 (in Kraft getreten am
01.01.2013) von bonnorange. In § 3 Abs. 4 heißt es dort: „Bei Veranstaltungen,Seite 3 von 11
Seite 4
die auf öffentlichen Verkehrsflächen, auf für die öffentliche Nutzung bestimmten
sonstigen Grundstücken oder in Einrichtungen der bonnorange AöR oder der
Stadt Bonn durchgeführt werden, dürfen Speisen und Getränke nur in mehrfach
verwendbaren, ggfls. pfandpflichtigen Verpackungen und Behältnissen und nur
mit Mehrwegbesteck ausgegeben werden. Ausnahmen von dieser Pflicht
können, soweit sie nicht gesetzlich geboten sind, im Einzelfall zugelassen
werden, wenn Belange des öffentlichen Wohls dieses erfordern.“
Dabei wird berücksichtigt, dass im Rahmen der Möglichkeiten eine Umsetzung
erfolgt. Dies ist leider nicht immer vollumfänglich möglich. Die
Veranstaltungskoordination berücksichtigt dies und wird zukünftig noch
intensiver die Nutzung von Mehrwegsystemen im Verzehrbereich mit den
Veranstaltern kommunizieren und umsetzen.
5. Konsequenter Vollzug des Pflichtpfandes auf Einweg-
Plastikflaschen und Getränkedosen.
Aufgrund des illegalen pfandfreien Verkaufs von Einweggetränkeverpackungen
in vielen Kiosken, Trinkhallen und Spätverkaufsläden landen besonders viele
Plastikflaschen und Dosen in der Umwelt. Dies muss durch Kontrollen und das
Verhängen von Bußgeldern gestoppt werden.
Innerhalb der EU kann das Problem des Inverkehrbringens von illegalen
pfandfreien Einweggetränkepackungen nicht von den kommunalen
Abfallbehörden gelöst werden. Aufgrund der offenen Grenzen und
unzureichenden Kontrollen der Warenströme sind die Wege der illegal
gehandelten Einweggetränkepackungen nicht fassbar. Mit dem Verkauf der
illegalen Verpackungen lassen sich hohe Gewinne erzielen. Laut Angaben des
Bundekriminalamtes bestehen hier kriminelle Strukturen, Verkäufer werden
gezwungen, illegal pfandfreie Einweggetränkeverpackungen in den Verkehr zu
bringen. In der Vergangenheit durchgeführte Kontrollen und das Verhängen
von Bußgeldern erwiesen sich als erfolglos. Aus Sicht der Stadt Bonn kann das
Thema nur auf der Bundesebene gelöst werden. Die Käufer können hier auch
einen Beitrag liefern, indem sie Abstand vom Einkauf illegaler pfandfreier Ware
nehmen. Der Stadtordnungsdienst sowie die Gemeinsame Anlaufstelle Bonn
Innenstadt (GABI) werden die Pfandplicht im Rahmen der Streife kontrollieren
und Verstöße ahnden.
Zur Maßgabe aus der Sitzung am 01.06.2021 nimmt die Verwaltung wie folgt
Stellung:
1) Inwieweit bezieht sich die Antwort auch auf die Märkte in Bonn?
Inwieweit gibt es (Größenordnung) in Bezug auf die Geschirr-Menge
gesetzlich gebotene und Ausnahmen im Einzelfall von der
Mehrwegpflicht? Gab es bereits ausschließlich mit Mehrweg
durchgeführte Veranstaltungen? Falls nein, woran scheiterte dies?
In Paragraph 3 der Abfallsatzung der Bundesstadt Bonn wird der Umgang mit
Verpackungen und Behältnissen bei Veranstaltungen in Bonn geregelt:
(4) Bei Veranstaltungen, die auf öffentlichen Verkehrsflächen, auf für die
öffentliche Nutzung bestimmten sonstigen Grundstücken oder in EinrichtungenSeite 4 von 11
Seite 5
der bonnorange AöR oder der Stadt Bonn durchgeführt werden, dürfen Speisen
und Getränke nur in mehrfach verwendbaren, ggfls. pfandpflichtigen
Verpackungen und Behältnissen und nur mit Mehrwegbesteck ausgegeben
werden. Ausnahmen von dieser Pflicht können, soweit sie nicht gesetzlich
geboten sind, im Einzelfall zugelassen werden, wenn Belange des öffentlichen
Wohls dieses erfordern.
Es gilt also bei Veranstaltungen auf städtischen Flächen und in städtischen
Gebäuden ein Mehrweggebot für die Bewirtung. Ausnahmen hierfür können im
Einzelfall zugelassen werden. Für die Genehmigung der Ausnahmen ist die
bonnorange AöR zuständig. Verstöße gegen die Abfallsatzung sind
Ordnungswidrigkeiten, die im Einzelfall vom Stadtordnungsdienst verfolgt
werden müssen.
Da sich das Jahr 2020 aufgrund der Corona-Pandemie nicht für eine
aussagekräftige Rückschau eignet, haben wir die Ausnahmeanträge aus dem
Jahr 2019 ausgewertet. Es wurden 43 Einzelanträge gestellt, die zum größten
Teil von Beschicker*innen von Pützchens Markt (33) gestellt wurden. Bei der
Genehmigung von Ausnahmen kommt es unter anderem darauf an, ob
verschmutztes Geschirr zwischengelagert und vor Ort gespült werden kann
(zum Beispiel Tassen und Geschirr/Besteck auf dem Weihnachtsmarkt) und ob
den Besuchenden eine Gelegenheit gegeben werden kann, sich an Tische zu
setzen, was die Voraussetzung für das Handling mit Mehrweggeschirr und -
besteck ist. Da bei vielen Veranstaltungen diese Voraussetzungen nicht
gegeben sind, wird den Ausnahmeanträgen stattgegeben.
Schon bei der Antragstellung wird vielfach eine Beratung durchgeführt, die zum
Ziel hat, überflüssigen Abfall zu vermeiden, auf Kunststoff zu verzichten (z. B.
beschichtete Pommes-Schalen) und zum Beispiel Getränke in handelsüblichen
Pfandflaschen auszugeben. Die Antragssteller*innen erhalten zudem von den
federführenden Ämtern ein Merkblatt zur Abfallvermeidung, das die Eckpunkte
des sogenannten Festekonzeptes beinhaltet. Ein positives Beispiel für die
Umsetzung bei einer Veranstaltung ist das Stadtbezirksfest Derletalfest, bei
dem die Mehrwegquote über 90 Prozent liegt. Das Festekonzept bezieht sich in
erster Linie auf Großveranstaltungen und Kirmessen sowie Festivals. Eine
Anwendung auf Wochenmärkte hat bisher nicht stattgefunden.
2) Welche Bemühungen gibt es von Seiten der Stadt Bonn, über den
Deutschen Städtetag auf die Bundesregierung einzuwirken, dass
Kommunen eine Verpackungssteuersatzung erheben können?
Unter Hinweis auf die unter Punkt 2 der Stellungnahme der Verwaltung bereits
ausführlich dargelegten Rechtsfragen gibt es aktuell keine derartigen
Bemühungen der Stadt Bonn gegenüber dem Deutschen Städtetag.
3) Werden die Stadtwerke Bonn zukünftig auf die Verwendung von
Einwegbechern bei der Ausgabe von Trinkwasser verzichten?
Der Wasserwagen der Stadtwerke Bonn, Energie und Wasser, hat sich in den
vergangenen Jahren als beliebte und gefragte Trinkwasserausgabestelle auch
für Bonn-Touristen aus aller Welt etabliert.
Unter dem Slogan „Mobile Wasseroase unterwegs“ versorgt er durstige
Besucherinnen und Besucher von Ende März bis Ende Oktober über dieSeite 5 von 11
Seite 6
Einsätze auf dem Münsterplatz hinaus im gesamten Stadtgebiet mit bestem
Bonner Trinkwasser aus der Wahnbachtalsperre. Auch der Einzelhandel
begrüßt den Wasserwagen, der zur Attraktivität der Innenstadt beiträgt.
Jedes Jahr - die Corona-Pandemie ausgenommen - wurden mehr als 20.000
Liter Wasser mit und ohne Sprudel in rund 172.000 Trinkbechern ausgegeben.
Bei den eingesetzten Maisstärkebechern handelte es sich um ein „BioWare“-
Produkt aus PLA (Polymilchsäure/Polylactid). Dieser Werkstoff wird aus
nachwachsenden, pflanzlichen Rohstoffen gewonnen. Damit die Becher
sortenrein recycelt werden können, wurden am Wasserwagen für die
Maisstärketrinkbecher eigene Sammelstangen bereitgestellt.
Bereits seit vielen Jahren übernimmt SWB Verantwortung rund um Klimaschutz
und Nachhaltigkeit. Seit 2018 wurden daher neben den Maisstärkebechern bei
sehr kleinen Veranstaltungen zusätzlich pfandfreie Mehrwegbecher mit der
Aufschrift „BRING.MICH.ZURÜCK.“ eingesetzt, die maschinell gespült wurden
und dann erneut verwendet werden konnten, denn für den Wasserwagen
verfolgten die Stadtwerke Bonn grundsätzlich das Ziel „Kein Becher in den
Müll“. Zurückgebrachte Becher wurden gesammelt und recycelt (PLA-
Einwegbecher) oder mit hohem logistischen Aufwand gespült und
wiederverwendet (Mehrwegbecher).
Die sortenrein eingesammelten Becher wurden bislang logistisch effizient zu
einem Recyclingunternehmen transportiert. Das auf diese Weise
wiedergewonnene Granulat wurde zur Herstellung z.B. neuer biobasierter
Kunststoffe zu 100 Prozent wiederverwendet.
Während der Corona-Pandemie:
Sollte die Corona-Krise auch noch in 2022 andauern, gelten bezüglich der
Wasserausgabe weiterhin besonders sensible Anforderungen an die Hygiene.
Von Besuchenden mitgebrachte eigene Mehrweg-Becher oder Flaschen sind
nicht verwendbar. Vor dem Hintergrund der Übertragungswege des Covid-Virus
lassen sich lediglich einmal verwendbare Becher einsetzen, also die
beschriebenen Maisstärkebecher.
PLA-Becher stehen aufgrund des Verbots von Einweg-Kunststoffprodukten
vom 3.7.2021 in der Kritik. Umweltverbände lehnen BioWare-Becher ab.
Nach der Corona-Pandemie:
Nach Corona setzen auch wir keine Becher aus Maisstärke mehr ein. Die Krise
überlagert damit jedoch unseren nachhaltigen Wunsch, die Einmal-
Maisstärkebecher sofort gegen ein Mehrweg-System auszutauschen.
Unter dem Motto „Der Klügere füllt nach“ rufen wir (nach Corona) dazu auf, nur
noch mitgebrachte Mehrwegflaschen oder Mehrwegbecher zu befüllen. Gerne
regen wir an, dass z.B. über den Bonner Einzelhandel entsprechende Flaschen
ausgegeben werden. Die Idee des Mehrwegs bleibt damit nicht nur eine Vision,
sondern wird bei jedem Einsatz des Wasserwagens bewusst umgesetzt. Durch
die Aufforderung eigene, mitgebrachte Mehrwegflaschen oder -becher zu
befüllen, stärken wir den Klimaschutzansatz. Der beliebte Wasserwagen der
Stadtwerke Bonn ist dabei ein sichtbares und glaubwürdiges
Kommunikationsvehikel zu nachhaltigem Handeln.Seite 6 von 11
Seite 7
Unsere Bilanz stimmt: Es wurden in 2019 30 Prozent mehr eigene Gefäße
mitgebracht und aufgefüllt. 70 Prozent der Maisstärketrinkbecher und 77
Prozent der pfandfreien Mehrwegbecher wurden zu den Sammelstangen
zurückgebracht. Wir hoffen, sowohl die Zahl der mitgebrachten Trinkgefäße als
auch die Rückgabequoten nach der Corona-Pandemie nochmals deutlich
steigern zu können, wenn der Wasserwagen wieder an den Start gehen kann.
4) Der Bund hat kürzlich das Verpackungsgesetz angepasst und eine
Mehrwegpflicht ab 2023 für Gastronomen, Caterer und Lieferservices
beschlossen. Siehe Verweis hier:
https://www.bundesregierung.de/bregde/themen/klimaschutz/mehrweg-
fuers-essen-to-go-1840830 Frage daher: Ist das Thema dadurch nicht
bereits auf höherer Ebene geregelt und damit der Antrag hinfällig?
Als kommunales Entsorgungsunternehmen in Bonn erfüllen wir unseren
gesetzlichen Auftrag zur Abfallberatung und wirken auf Veranstalter ein,
Mehrwegbehältnisse zu verwenden. Mit zwei öffentlichkeitswirksamen
Initiativen erreicht bonnorange die Bonner*innen, um gegen Littering und für
den Mehrweg zu werben. Dies ist wichtig, weil der Bund einerseits weiterhin
Einweggetränkeflaschen unter Ausweitung der Pfandpflicht und dem Einsatz
von Rezyklat erlaubt. Im Sinne des Ressourcenschutzes sollten dennoch
Mehrwegsysteme bevorzugt zum Einsatz kommen, worüber die bonnorange
AöR die Bürger*innen aufklärt. Die Regelung für Lieferdienste und die
Gastronomie für Essen zum Mitnehmen umfasst, unter der Gestattung von
Ausnahmen, die Pflicht zum Angebot von Mehrwegbehältern. Auch hier ist die
Sensibilisierung der Bonner*innen wichtig, dass sie dieses Angebot auch
annehmen, und dass wir die Gastronom*innen dabei beraten, wie sie ein
Mehrwegsystem anbieten können – im Idealfall auch Unternehmen, für die eine
Ausnahme gilt (mit maximal fünf Beschäftigten und maximal 80 Quadratmetern
Verkaufsfläche). Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf den Kampagnen
„Bonn geht den Mehrweg“ und „Bonn Picobello“:
Bonn geht den Mehrweg
Die Initiative „Bonn geht den Mehrweg“ wurde am 18. Juli 2019 mit einer
Pressekonferenz und dem Fokus auf Einwegbecher unter dem Hashtag
#WerdeCupster gestartet, um auf die Folgen des Litterings durch die
Mediterranisierung und den Trend zur Außer-Haus-Verpflegung aufmerksam zu
machen. Unter anderem wurde darauf aufmerksam gemacht, dass 43.000
Bäume jedes Jahr für die Herstellung von Einwegbechern gefällt werden (14,6
Millionen Kaffeebecher in Bonn/ Jahr, 40.000/ Tag), und dass die PPK-
Aufbereitung mehrheitlich nicht stattfindet, da sich die Fasern nicht schnell
genug auflösen (Polyethylen beschichtet Systemgastronomie, Cafés,
Bäckereien, Kioske). Herzstück der Kampagne ist eine Karte, die auf
www.bonn-geht-den-mehrweg.de zu finden ist. Hier sind mittlerweile rund 130
Betriebe eingetragen; diese füllen entweder in den eigenen To-go- oder in
einen Mehrwegsystem-Becher ab. In diesem Zuge war es ein erfreuliches
Ergebnis, dass die vorherrschenden Zweifel einzelner Gastronomen an den
Lebensmittelhygiene-Vorschriften ausgeräumt werden konnten. Trotz teilweise
vorherrschender Unsicherheit bei den Bestimmungen schließen sich stetig
weitere Gaststätten an. Die bonnorange AöR bietet zu diesem Thema auch
jederzeit Hilfestellungen an. Es wurden verschiedene Aktionen zum Thema
„Mehrweg statt Einweg“ durchgeführt, die in der Presse und in der Bevölkerung
viel Aufmerksamkeit bekommen haben. Im ganzen Stadtgebiet wurde eineSeite 7 von 11
Seite 8
Stellwand an unterschiedlichen Hauptattraktionen aufgestellt. Diese
symbolisiert die 40.000 Einwegbecher, die pro Tag in Bonn im Papierkorb
landen. Viele Interessent*innen blieben stehen und haben sich von
Promoter*innen die Hintergründe der Wand erklären lassen. Dazu kamen noch
aufgehängte Schilder, die an ausgewählten Bäumen im Stadtgebiet befestigt
wurden. Die Schilder verdeutlichten noch einmal den hohen Verbrauch von
Holz. Die Bilder der Schilder wurden zahlreich in den sozialen Medien
aufgegriffen und erfreuten sich besonderer Beliebtheit. So haben manche
Schilder ihren ursprünglichen Bestimmungsort verlassen und sind von privaten
Enthusiast*innen der Initiative mitgenommen worden. Über den Instagram-
Kanal @bonngehtdenmehrweg werden die verschiedenen teilnehmenden
Gastronomiebetriebe vorgestellt, Informationen zum Kaffee und Kaffeekonsum
geteilt sowie Einblicke in die Kaffeekultur gegeben. Nach und nach werden
zusätzlich Themen der Nachhaltigkeit dort bespielt und Follower erhalten kleine
Tipps zum Thema Ressourcenschutz. Blogbeiträge aus Bonn haben den
Launch der Initiative begleitet. Bis heute erhält die
Unternehmenskommunikation von bonnorange Anfragen zur Kampagne und
deren Hintergründen. Plakate sowie Postkarten, die in den
Gastronomiebetrieben ausliegen, sollen die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit
verstärkt auf die Vermeidung von Einwegbecher lenken. Zusätzlich wurden
Tischaufsteller und Aufkleber verteilt. Auf den Fahrzeugen der bonnorange wird
ebenfalls für Mehrwegbecher geworben. Im Rahmen des Versandes der über
170.000 Abfallkalender an alle Haushalte wurde auf den Umschlägen für die
Aktion geworben. Um auch im eigenen Betrieb auf das Thema verstärkt
aufmerksam zu machen, wurden im Verwaltungsgebäude Aufsteller gut
sichtbar platziert. Die Kantine der bonnorange AöR hat ebenfalls
Mehrwegbecher in ihr Sortiment aufgenommen und wirbt mit Aufklebern zur
Nutzung dieser. Handzettel, die extra für die Mitarbeiter*innen gestaltet wurden,
weisen die Kolleg*innen auf Gastronomiebetriebe hin, wo sie ihre eigenen
Becher oder die Mehrwegbecher der Kantine auffüllen lassen können. Zu
Nikolaus 2019 wurden dann alle Mitarbeiter*innen mit Mehrwegbechern der
bonnorange AöR beschenkt, so dass sie mit gutem Beispiel im Bonner
Stadtgebiet vorangehen können. Mit Blick auf das Einwegplastikverbot wird die
Kampagne im Laufe dieses Jahres auf Mehrweggeschirr ausgeweitet, also
weitere Gastronom*innen angesprochen und der Lebensmittelhandel
einbezogen, um auch deren Angebote mit Mehrweg-Alternativen auf der
Online-Karte sichtbar zu machen. Begleitet wird die erweiterte Kampagne von
Plakatwerbung, Posts auf Instagram und einem neuen Aktionsstand als
„Erlebnispfad“ mit Augmented-Reality.
Bonn Picobello
Seit 2004 gibt es die Sauberkeitsaktion „Bonn Picobello“. 2017 schloss sich die
bonnorange AöR der europaweiten Kampagne „Let's clean up Europe“ des
VKU an, 2020 musste die Aktion Corona-bedingt abgesagt werden. Engagierte
Bürger*innen setzen im Rahmen der Aktion ein Zeichen für mehr
Stadtsauberkeit und gegen Einwegmüll wie To-go-Becher, Zigarettenkippen,
Plastiktüten etc. Die Aktion wird über die örtliche Presse, die Webseite,
Fahrzeugwerbung auf den betriebseigenen Fahrzeugen, die
Quartiersmanagements, Freiwilligenagentur und den Newsletter des
Agendabüros der Stadt Bonn beworben sowie Faltblätter an den
Bezirksverwaltungsstellen, dem Alten Rathaus, im Haus der Bildung und der
Touristeninfo ausgelegt. Die Resonanz, vor allem bei den pädagogischen
Einrichtungen, war 2019 groß. Insgesamt beteiligten sich rund 3.600Seite 8 von 11
Seite 9
Teilnehmende (1.600 Personen mehr als im Vorjahr) an der Aktion. Davon
nahmen 2.800 Personen aus pädagogischen Einrichtungen (15 Kitas, 5 OGS,
13 Grundschulen, 6 weiterführende Schulen, 3 Jugendzentren) teil und 800
Personen aus 52 Vereinen, Initiativen oder Organisationen sowie zahlreiche
Einzelpersonen. Die Gruppen erhielten zum Abschluss der Aktion als
Anerkennung eine Urkunde.
2021 konnte der Aktionstag Bonn Picobello am 09.10.2021 stattfinden.
3.100 Teilnehmende aus pädagogischen Einrichtungen haben ihre
Sammelaktionen in der Woche vor dem Aktionstag durchgeführt, insgesamt
nahmen 14 Kitas, 16 Schulen, 2 Jugendzentren und 7 Offene Ganztagsschulen
teil.
Am Aktionstag selber, dem 09.10.2021, beteiligten sich 356 Teilnehmende;
überwiegend Familien oder Paare, 3 Gruppen aus Kirchengemeinden, 1
Quartiersmanagementgruppe, 2 Bürgervereine und der Rotary Club. Die
geringere Zahl von Teilnehmenden ist auf folgende Ursachen zurückzuführen:
Am 11.09.2021 fand bereits das durch eine Düsseldorfer Initiative in allen
Rheinanliegerstädten stattfindende „Rhine Clean Up“ statt, an dem sich auch in
Bonn zahlreiche Gruppen beteiligten. Diese wurden durch die bonnorange AöR
mit Material und der Abholung des gesammelten Mülls unterstützt und haben
sich dann nicht noch mal 3 Wochen später am Aktionstag Picobello beteiligt.
Viele sonst seit Jahren sehr aktive Gruppen haben zurückgemeldet, dass sie
sich an Müllsammlungen und Aufräumarbeiten nach der Flutkatastrophe im
Ahrtal beteiligen, da sie dies als wichtiger ansehen würden. Zusätzlich haben
im Zeitraum September und Oktober außerdem 27 privat organisierte
Müllsammelaktionen stattgefunden.
Die bonnorange AöR beabsichtigt, sich 2022 auch weiterhin an der Aktion des
Dachverbandes VKU „Let's clean up Europe“ anzuschließen und Bonn
Picobello voraussichtlich nach den Herbstferien Ende Oktober stattfinden zu
lassen (vorbehaltlich der dann aktuellen Coronasituation).
Beantwortung der Fragen von Frau Bänsch-Baltruschat:
zu Punkt 1) Ist konkret eine Erweiterung des To-go-Konzeptes auf fertige
warme und kalte Speisen geplant? (z.B. warme Tellergerichte, Suppen,
Salate etc.)
Siehe oben zu 4) der Maßgabe: „Mit Blick auf das Einwegplastikverbot wird die
Kampagne im Laufe dieses Jahres auf Mehrweggeschirr ausgeweitet, also
weitere Gastronom*innen angesprochen und der Lebensmittelhandel
einbezogen, um auch deren Angebote mit Mehrweg-Alternativen auf der
Online-Karte sichtbar zu machen.“
Siehe auch die Pressemitteilungen der bonnorange AöR vom 07.04.2021
(https://www.bonnorange.de/presse/pressemeldungen/artikel/update-der-
mehrweg- kampagne-von-bonnorange) und 13.08.2021
(https://www.bonnorange.de/presse/pressemeldungen/artikel/bonnorange-
nutzt- augmented-reality). Außerdem stellen wir unser Informationsmaterial für
Gastronom*innen im Rahmen der monatlichen „Gaststättenunterrichtung“ der
IHK Bonn/Rhein-Sieg zur Verfügung.Seite 9 von 11
Seite 10
Die Verwaltung beabsichtigt, die Durchführung des Bonner Wochenmarktes im
Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens neu auszuschreiben und
dabei u.a. den Aspekten Nachhaltigkeit und Umweltverträglichkeit mehr
Bedeutung beizumessen. Dies beinhaltet auch die in der Fragestellung
erwähnten Speiseangebote, sofern sich die Fragen auf den Wochenmarkt
beziehen. Siehe dazu DS 211529.
zu Punkt 3) Wie verbindlich werden die Vorgaben umgesetzt? Haben
diese eher Empfehlungscharakter oder werden sie konsequent
umgesetzt? Ist das Verpackungsabfallaufkommen hierdurch messbar
zurückgegangen?
Die Vorgaben der Vergabedienstanweisung sind als verbindliches Regelwerk
bei der Auftragsvergabe zu berücksichtigen. Insbesondere die Regelungen zur
Vermeidung von Verpackungsmüll sind schon seit 1992 Bestandteil der
Dienstanweisung. Der Rückgang ist insofern schwer messbar, als dass die
theoretische Bezugsgröße weit in der Vergangenheit liegt. In diesen 20 Jahren
sind immer wieder neue Verpackungsarten hinzugekommen, deren
Umweltauswirkungen zu prüfen sind und auf die im Rahmen der
Ausschreibungen reagiert wird. Man kann also festhalten, dass das
Verpackungsabfallaufkommen im Rahmen des Möglichen auf einem niedrigen
Niveau gehalten wurde.
zu Punkt 4) s. Fragen zu Punkt 3. Außerdem: in welchen Fällen und wie
häufig wurden Ausnahmen gestattet?
Siehe oben zu 1) der Maßgabe.
zu Punkt 5) Bitte erläutern Sie, inwieweit hier illegale Strukturen bestehen
und warum die Behörden dagegen nicht vorgehen können.
In wieweit diesbezüglich illegale Strukturen bestehen, lässt sich seitens der
Verwaltung nicht ermitteln. Sollte die Behörde jedoch diesbezüglich Kenntnis
erlangen, würde dies zur Anzeige gebracht werden.
Beantwortung der Fragen von Herrn von Raußendorf:
Wie schätzt die Verwaltung die Möglichkeit für den Aufbau eines
stadtweiten Pfandsystems für Kaffee-Becher und gegebenenfalls auch für
die Verpackung von Fastfood auf freiwilliger Basis ein? Ein wesentlicher
Vorteil würde darin bestehen, dass Becher und Verpackungen aus einem
Geschäft in Anspruch genommen und in einem anderen wieder
abgegeben und weiterverwendet werden können.
Mit Beschluss des Hauptausschusses vom 05.07.2018 wurde das „Projekt zur
Abfallvermeidung von Einwegbechern“ federführend bei der bonnorange AöR
angesiedelt (https://www2.bonn.de/bo_ris/daten/o/pdf/18/1811545.pdf). Dem
Sachstandsbericht vom 21.03.2019
(https://www2.bonn.de/bo_ris/daten/o/pdf/18/1811545NV4.pdf) ist zu
entnehmen, dass mit einer Lenkungsgruppe mit Vertretern der Stadt Bonn
(17.09.2018) und einer Lenkungsgruppe mit Vertretern der WirtschaftSeite 10 von 11
Seite 11
(05.12.2018) eine gemeinsame Vorgehensweise vereinbart wurde.
Sind darüber schon Gespräche mit City-Marketing geführt worden?
Ja.
Sind Erfahrungen aus anderen Städten ausgewertet worden, die bereits
solche Pfandsysteme eingeführt haben?
Ja, siehe „Projekt zur Abfallvermeidung von Einwegbechern -
Sachstandsbericht“
(https://www2.bonn.de/bo_ris/daten/o/pdf/18/1811545NV4.pdf).
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss nimmt Kenntnis von den Ausführungen in der Stellungnahme
der Verwaltung und erklärt den Bürgerantrag damit für erledigt. Mit diesem
Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen
vorgesehene Verfahren abgeschlossen.
Anlage/n
KeineSeite 11 von 11

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 23:02 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de