201722 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Umsetzung von Maßnahmen gegen unnötigen Einwegmüll in Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 201722
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 22.09.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Untergeordnet
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 201722 Der Oberbürgermeister Federführung: Bürgerbüro/Bürgerbeteiligung/Ombudsstelle Dezernat: Dez. OB 10.09.2020 Bürgerantrag: Umsetzung von Maßnahmen gegen unnötigen Einwegmüll in Bonn Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag thematisiert Maßnahmen gegen unnötigen Einwegmüll in Bonn. Einzelheiten zu den beantragten Maßnahmen und zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 4 Deutsche Umwelthilfe e.V. | Hackescher Markt 4 | 10178 Berlin BUNDESGESCHÄFTSSTELLE BERLIN Hackescher Markt 4 Eingang: Neue Promenade 3 10178 Berlin www.duh.de Deutsche Umwelthilfe e.V. | Bundesgeschäftsführer: Jürgen Resch, Sascha Müller-Kraenner Vorstand: Prof. Dr. Harald Kächele, Burkhard Jäkel, Carl-Wilhelm Bodenstein-Dresler | VR: Hannover Nr. 202112 Geschäftskonto: Volksbank Konstanz-Radolfzell, IBAN: DE89 6929 1000 0210 6772 16, BIC: GENODE61RAD Spendenkonto: Bank für Sozialwirtschaft Köln, IBAN: DE45 3702 0500 0008 1900 02, BIC: BFSWDE33XXX Die Deutsche Umwelthilfe e.V. ist als gemeinnützig anerkannt. Das DZI Spenden-Siegel ist das Gütesiegel für seriöse Spendenorganisationen. 08. September 2020 Antrag zur Umsetzung von Maßnahmen gegen unnötigen Einwegmüll in Bonn Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, die Deutsche Umwelthilfe (DUH) setzt sich seit vielen Jahren als bundesweit tätiger Umwelt- und Verbraucherschutzverband für die Vermeidung von Abfällen und deren möglichst hochwertige stoffliche Nutzung ein. Mit großer Sorge beobachten wir einen deutlichen Anstieg der Verpa- ckungsabfälle in deutschen Städten und Kommunen. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum sind im Frühjahr dieses Jahres ganze elf Prozent mehr Verpackungsmüll angefallen. Der Grund hierfür ist vor allem der gestiegene Außer-Haus-Konsum von Speisen und Getränken aufgrund der Corona- Beschränkungen. Zahlreiche städtische Entsorger mussten sogar die Leerungszyklen ihrer Abfallbe- hälter in Parks und auf öffentlichen Plätzen erhöhen, um die regelrechte Abfallflut bewältigen zu können. Bereits vor der Corona-Krise waren mehr als 40 Prozent des Straßenmülls in Deutschland Produkte aus Einwegplastik und Verpackungen. Die Sammlung und Entsorgung allein des Einwegkunst- stoffmülls aus dem öffentlichen Raum kostet die Kommunen laut einer Studie des Verbandes Kom- munaler Unternehmen (VKU) jährlich 450 Millionen Euro. Pro Jahr fallen in Deutschland mehr als 690.000 Tonnen Müll durch Einwegbecher, Einwegboxen, Einweggeschirr und Einweg-Plastikfla- schen an – so viel wie 2.500 Flugzeuge des Airbus A380. Allein in Bonn werden ca. 124 Millionen dieser Einweg-Verpackungen weggeworfen. Die Corona-Krise darf nicht zur Müllkrise werden. Ge- meinsam mit zahlreichen engagierten Bürger*innen fordern wir Sie zu Maßnahmen zur Abfallver- meidung auf – für weniger Müll im öffentlichen Raum, für mehr Klimaschutz und die Schonung be- grenzt vorhandener Ressourcen! Die Lösung unseres Abfallproblems liegt auf der Hand: Mehrwegsysteme vermeiden durch häufige Wiederverwendung Abfälle und sind somit ein aktiver Beitrag zum Klimaschutz. Politik und Ver- waltung müssen dringend mit gutem Beispiel vorangehen und derartige abfallarme Verpackungs- systeme fördern. Wir beantragen hiermit die unverzügliche Umsetzung der folgenden fünf Maßnahmen: Oberbürgermeister der Stadt Bonn Herrn Ashok Sridharan Berliner Platz 2 53103 BonnSeite 2 von 4 Seite - 2 - des Schreibens vom 08. September 2020 1. Förderung der Einführung und Ausweitung von to-go-Mehrwegverpackungen in der Gast- ronomie in Bonn durch finanzielle Zuschüsse und unterstützende Kampagnen. 1. Erhebung einer örtlichen Verbrauchssteuer auf die Ausgabe von Speisen und Getränken in Einwegverpackungen, wie sie beispielsweise in Tübingen beschlossen wurde. 2. Untersagung des Einkaufs von Einwegverpackungen (bspw. Einweg-Plastikflaschen, Ein- weggetränkebecher oder Kaffeekapseln) in den öffentlichen Beschaffungsrichtlinien, wie es zum Beispiel in Hamburg erfolgt ist. 3. Einführung und Umsetzung eines verbindlichen Mehrweggebots für Veranstaltungen auf öffentlichem Grund. 4. Konsequenter Vollzug des Pflichtpfandes auf Einweg-Plastikflaschen und Getränkedosen. Aufgrund des illegalen pfandfreien Verkaufs von Einweggetränkeverpackungen in vielen Kiosken, Trinkhallen und Spätverkaufsläden landen besonders viele Plastikflaschen und Do- sen in der Umwelt. Dies muss durch Kontrollen und das Verhängen von Bußgeldern ge- stoppt werden. Begründung: Durch die Nutzung von Mehrwegsystemen beim Außer-Haus-Konsum und auf öffentlichen Veran- staltungen könnten in Bonn ca. 58 Millionen Einwegbecher, -essensboxen und -geschirr im Jahr vermieden werden. Die Folge: weniger Müll, geringere Kosten zur Säuberung des öffentlichen Raums, mehr Klima- und Ressourcenschutz. Deutschlandweit ergäbe sich durch die konsequente Nutzung von Mehrwegbechern, -boxen und -geschirr ein Einsparpotential von insgesamt 805.000 Tonnen des Klimagases CO2. Trotz dieser deutlichen Umwelt- und Klimavorteile bleibt bislang eine flächendeckende Anwen- dung von Mehrwegsystemen aus. Nach einer aktuellen Umfrage der Deutschen Umwelthilfe hat bisher kaum eine große Gastronomiekette in Deutschland ein umweltfreundliches Mehrwegsys- tem für Kaffee oder Speisen zum Mitnehmen eingeführt. Dabei haben sich in den letzten Jahren vielversprechende Initiativen entwickelt, die standardisierte Mehrwegbecher und -boxen mit Pfand in die Anwendung bringen. Für einen Umstieg auf Mehrweg braucht es wirkungsvolle Anreize für Gastronom*innen und Veran- stalter*innen. Kommunen haben Möglichkeiten, um diesen Wandel zu einer abfallärmeren Gesell- schaft mitzugestalten, wie es Vorreiterstädte wie Tübingen, Hamburg oder München bereits unter Beweis gestellt haben (s. Anlage). Die öffentliche Hand hat Vorbildcharakter – setzen Sie ein Zeichen für Abfallvermeidung sowie Mehrweg und gegen Einwegmüll. Verbieten Sie unnötige Einwegpro- dukte in Ihren Ämtern und auf öffentlichen Veranstaltungen! Da der Klimawandel und die Auswirkungen des Raubbaus an unserer Natur immer schneller voran- schreiten muss jetzt gehandelt werden. Deshalb fordern wir Sie dazu auf unverzüglich tätig zu wer- den und die vorgeschlagenen Maßnahmen für weniger Abfall und mehr Klimaschutz umzusetzen. Wir bitten Sie um kurzfristige Stellungnahme zu unserem Antrag bis zum 21.09.2020. Mit freundlichen Grüßen Anlage Kommunale Mehrweg-VorreiterSeite 3 von 4 Seite - 3 - des Schreibens vom 08. September 2020 Kommunale Mehrweg-Vorreiter Beispiel Tübingen Die Stadt Tübingen fördert Gastronomen, die von to-go-Einwegverpackungen auf Mehrwegsys- teme umstellen, mit finanziellen Zuschüssen von bis zu 75 Prozent für den Kauf von Mehrwegge- schirr und Gewerbespülmaschinen. Gleichzeitig möchte die Stadt ab Januar 2022 die Ausgabe von nicht wiederverwendbaren Verpackungen von Mitnahme-Gerichten oder Getränken wie beispiels- weise Nudel- und Burgerboxen sowie Kaffeebecher besteuern. Dadurch plant die Stadt, die Kosten für die Beseitigung von Verpackungsmüll aus dem öffentlichen Raum deutlich zu senken, die der- zeit jährlich mehr als 700.000 Euro betragen. Beispiel Hamburg Mit einem Einkaufsvolumen von jährlich rund 350 Milliarden Euro kann die öffentliche Hand dazu beitragen, nachhaltige Mehrwegprodukte am Markt weiter zu etablieren. In Hamburg wurde An- fang 2016 ein Leitfaden für eine umweltfreundliche öffentliche Beschaffung verabschiedet, der Hamburger Ämter, Behörden und Einrichtungen untersagt, Kaffeemaschinen mit Alukapseln, Mi- neralwasser in Einwegflaschen oder Einweggeschirr einzukaufen. Beispiel München Bei der Ausrichtung oder Genehmigung von Veranstaltungen im öffentlichen Raum haben Städte die Möglichkeit, in Ihrer Abfallsatzung für solche Events Mehrweggebote für die Ausgabe von Spei- sen und Getränken zu erlassen. Besonders abfallarme Veranstaltungen sind die Erlanger Bergkirch- weih und das Münchener Oktoberfest, die jedes Jahr Millionen von Besucher*innen anlocken. Durch den konsequenten Einsatz von Mehrwegsystemen und einer vorbildlichen Abfalltrennung vor und hinter den Kulissen konnte das Oktoberfest die Restmüllmenge pro Besucher*in auf 140 Gramm senken.Seite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de