201720-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Verkehrssituation Schlossbachschule Bonn-Röttgen
Kerndaten
- Nummer
- 201720-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 22.01.2021
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sondersitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 201720-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Bürgerantrag: Verkehrssituation Schlossbachschule Bonn-Röttgen Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 26.01.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Der Bürgerantrag schlägt drei Maßnahmen vor, um die Sicherheit an der Schlossbachschule für die Schülerinnen und Schüler zu erhöhen. Dieses sind (1) die Einrichtung einer Hol- und Bring-Zone, (2) die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs und (3) eine zeitlich begrenzte Sperrung, ggf. in Kombination mit einer Einbahnstraßenregelung. Die Stadt Bonn hat ebenfalls Handlungsbedarf erkannt und steht bereits mit der Elternpflegschaft und Schulleitung vor Ort in Kontakt. In diesem Zusammenhang wurde in Zusammenarbeit mit der Elternpflegschaft und der Schulleitung der Schlossbachschule Röttgen ein geeigneter Standort zur Einrichtung einer Hol-Bring-Zone vorgeschlagen. Der bevorzugte Standort befindet sich noch in verwaltungsinterner Abstimmung. Bei Umsetzung der gewünschten Hol-Bring-Zone gilt diese den Eltern als Hilfestellung, um ihre Kinder an sicherer Stelle abzusetzen und abholen zu können. Die geschilderten Situationen direkt vor der Schule könnten somit reduziert werden. Verwaltung und Polizei sehen die Einrichtung von Fußgängerwegen im unmittelbaren Bereich von Schulen kritisch, da diese insbesondere verkehrsunerfahrenen Kindern eine Sicherheit suggerieren (Queren ohne auf den Verkehr zu achten). Zudem ist nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung bei Einrichtung solcher Überwege eine Führung durch Absperrungen vorgesehen, da Fußgänger vor Schulen nicht unmittelbar auf einen Fußgängerüberweg stoßen sollen. Innerhalb von Tempo 30 Zonen (wie hier) ist darüber hinaus die Anlage von Fußgängerüberwegen nach den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen sogar entbehrlich. Die Verwaltung wird dennoch anhand einer Zählung ermitteln, ob dieSeite 1 von 2 Seite 2 notwendige Verkehrsbelastungszahl gegeben ist und ein a-typischer Fall vorliegt, der einen zwingenden Bedarf nachweist. Bei mehreren Ortsbesichtigungen konnte die Verwaltung keine gravierenden Probleme bei der Querung feststellen. Dieses geschilderte Problem sollte durch die geplante Einrichtung einer Hol- und Bring Zone und damit der Reduzierung des motorisierten Verkehrs noch gemindert werden. Im Rahmen einer geänderten Verkehrsführung müsste - auch bei zeitlicher Beschränkung - die Zusatzbeschilderung „Anlieger frei“ angeordnet werden, welche auch die Gruppe der Besucher*innen der Grundschule und Bewohner*innen beinhalten und die vom Antragsteller genannte Problematik somit nicht beheben würde. Eine zeitliche Beschränkung würde sich insofern widersprechen, als dass der o.g. Personenkreis auch bzw. insbesondere in diesem Zeitraum in dem vom Antragsteller genannten Bereich anzutreffen ist. Darüber hinaus ist zu erwarten, dass sich bei Einführung einer Einbahnstraßenregelung die gefahrenen Geschwindigkeiten aufgrund des fehlenden Gegenverkehrs erhöhen. Dies ist mit Situationen in sensiblen Bereichen, wie beispielsweise an Schulen und Kirchen, nicht zu vereinbaren. Weiterhin ergeben sich naturgemäß andere Fahrbeziehungen für die Anlieger*innen („Blockumfahrten“) und damit verbundene Mehrbelastungen anderer Straßen. Die Verwaltung hat sich mit diesem Vorschlag auseinandergesetzt, dennoch bestehen aus Sicht der Verwaltung aus genannten Gründen erhebliche Bedenken gegen die Einführung einer Einbahnstraßenregelung in dem vom Antragsteller genannten Bereich. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn: Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der Bezirksvertretung Bonn ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 08:06 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de