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201719-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Lärmbeeinträchtigungen von den Schulhofspielplätzen der Marie-Kahle-Schule und der Nordschule

Nummer
201719-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
20.11.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 13.04.2021 Kenntnisnahme
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  1. 201719 Bürgerantrag: Lärmbeeinträchtigungen von den Schulhofspielplätzen der Marie-Kahle-Schule und der Nordschule

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
201719-1 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
Bürgerantrag: Lärmbeeinträchtigungen von den
Schulhofspielplätzen der Marie-Kahle-Schule und
der Nordschule
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 15.12.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Gemäß Beschluss des Rates der Stadt Bonn aus dem Jahre 1994 (geändert
bzw. ergänzt durch Beschluss des Rates vom 17.12.2007) stehen alle
Schulhöfe in der unterrichts- und betreuungsfreien Zeit Kindern und
Jugendlichen bis 16 Jahre als Spielplatz zur Verfügung. Die Nutzung als
Spielfläche ist bis zum Einbruch der Dunkelheit mindestens aber bis 19 Uhr
sicherzustellen.
Durch eine vollständige Einzäunung bzw. Verschließen des Schulgeländes
würde diesem politischen Beschluss zuwider gehandelt. Aus diesem Grund
wurden auch alle gleichgerichteten Wünsche nach Schließung der
Schulhofflächen an anderen Schulstandorten, die von einer Nutzung durch
Unbefugte betroffen sind, in der Vergangenheit abschlägig beschieden.
Als bauliche Lärmprävention wird die Verwaltung folgende Maßnahmen
vorsehen:
Die vorhandenen Schilder werden um den deutlichen Hinweis eines
„Skateverbotes“ und der Nutzungszeiten des Geländes erweitert. Der Druck
dieser Schilder wurde bereits in Auftrag gegeben.
Die Errichtung von Lärmschutzwänden ist aus baurechtlichen und technischen
Gründen nicht möglich.
Zwei der Körbe befinden sich im Bereich des Bolzplatzes, dieser wird abends
verschlossen. Die übrigen Körbe befinden sich jedoch im öffentlichen Bereich,
dieser kann gem. o.a. Begründung nicht geschlossen werden.
Der Stadtordnungsdienst wird das Gelände der Marie-Kahle-Schule und der
Nordschule im Rahmen der verfügbaren Möglichkeiten bestreifen. Bei
auftretenden Lärmbelästigungen oder Ruhestörungen bittet die Verwaltung
darum, auch weiterhin die Einsatzleitstelle des Stadtordnungsdienstes unter der
Telefonnummer 0228 773333 anzurufen. Von dort wird entsprechend der
Verfügbarkeit ein Einsatzmittel entsandt um den Bereich zu kontrollieren.Seite 1 von 2

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Angetroffenen Personengruppen wird, bei festgestellten Verstößen, im
Bedarfsfall ein Platzverweis erteilt und es werden Verwarngelder verhängt bzw.
Bußgeldverfahren eingeleitet.
Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Bonn:
Die Bezirksvertretung Bonn befürwortet die von der Verwaltung zur
Verbesserung der Situation vorgeschlagenen Maßnahmen, der Bürgerantrag ist
mit der Stellungnahme der Verwaltung erledigt . Die formelle Beratung schließt
das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen
vorgesehene Verfahren ab.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 17:29 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de