201719-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Lärmbeeinträchtigungen von den Schulhofspielplätzen der Marie-Kahle-Schule und der Nordschule
Kerndaten
- Nummer
- 201719-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 20.11.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 201719-1 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: Bürgerantrag: Lärmbeeinträchtigungen von den Schulhofspielplätzen der Marie-Kahle-Schule und der Nordschule Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 15.12.2020 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Gemäß Beschluss des Rates der Stadt Bonn aus dem Jahre 1994 (geändert bzw. ergänzt durch Beschluss des Rates vom 17.12.2007) stehen alle Schulhöfe in der unterrichts- und betreuungsfreien Zeit Kindern und Jugendlichen bis 16 Jahre als Spielplatz zur Verfügung. Die Nutzung als Spielfläche ist bis zum Einbruch der Dunkelheit mindestens aber bis 19 Uhr sicherzustellen. Durch eine vollständige Einzäunung bzw. Verschließen des Schulgeländes würde diesem politischen Beschluss zuwider gehandelt. Aus diesem Grund wurden auch alle gleichgerichteten Wünsche nach Schließung der Schulhofflächen an anderen Schulstandorten, die von einer Nutzung durch Unbefugte betroffen sind, in der Vergangenheit abschlägig beschieden. Als bauliche Lärmprävention wird die Verwaltung folgende Maßnahmen vorsehen: Die vorhandenen Schilder werden um den deutlichen Hinweis eines „Skateverbotes“ und der Nutzungszeiten des Geländes erweitert. Der Druck dieser Schilder wurde bereits in Auftrag gegeben. Die Errichtung von Lärmschutzwänden ist aus baurechtlichen und technischen Gründen nicht möglich. Zwei der Körbe befinden sich im Bereich des Bolzplatzes, dieser wird abends verschlossen. Die übrigen Körbe befinden sich jedoch im öffentlichen Bereich, dieser kann gem. o.a. Begründung nicht geschlossen werden. Der Stadtordnungsdienst wird das Gelände der Marie-Kahle-Schule und der Nordschule im Rahmen der verfügbaren Möglichkeiten bestreifen. Bei auftretenden Lärmbelästigungen oder Ruhestörungen bittet die Verwaltung darum, auch weiterhin die Einsatzleitstelle des Stadtordnungsdienstes unter der Telefonnummer 0228 773333 anzurufen. Von dort wird entsprechend der Verfügbarkeit ein Einsatzmittel entsandt um den Bereich zu kontrollieren.Seite 1 von 2 Seite 2 Angetroffenen Personengruppen wird, bei festgestellten Verstößen, im Bedarfsfall ein Platzverweis erteilt und es werden Verwarngelder verhängt bzw. Bußgeldverfahren eingeleitet. Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Bonn: Die Bezirksvertretung Bonn befürwortet die von der Verwaltung zur Verbesserung der Situation vorgeschlagenen Maßnahmen, der Bürgerantrag ist mit der Stellungnahme der Verwaltung erledigt . Die formelle Beratung schließt das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren ab. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:29 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de