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201718-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Verkehrssichernde Maßnahmen im Bereich des Fahrradweges zwischen Treppe am Bootshaus/ Gaststätte Kajüte und Estermannstr. 1/ Mertensgasse

Nummer
201718-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
13.11.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 05.10.2021 Kenntnisnahme
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  1. 201718 Bürgerantrag: Verkehrssichernde Maßnahmen im Bereich des Fahrradweges zwischen Treppe am Bootshaus/ Gaststätte Kajüte und Estermannstr. 1/ Mertensgasse

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
201718-1 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Verkehrssichernde Maßnahmen im
Bereich des Fahrradweges zwischen Treppe am
Bootshaus/ Gaststätte Kajüte und Estermannstr. 1/
Mertensgasse
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 24.11.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Der angesprochene Geh- und Radweg (Estermannufer) verläuft parallel zum
Rheinufer und ist sowohl Teil des Radfernwegs EuroVelo 15, als auch des
Knotenpunktsystems der RadRegionRheinland im Radroutennetz NRW sowie
auch Teil des überregionalen „Erlebnisweg Rheinschiene“. Die entsprechende
Zertifizierung ist von der Einhaltung vorgegebener Standards abhängig, zu
denen neben vielen anderen Aspekten auch der Verzicht auf den Einbau von
Barrieren gehört. Eine Umlaufsperre ist somit in Bezug auf die Zertifizierung
kritisch zu beurteilen. Der Radweg wird stark genutzt und dient hierbei nicht nur
für Freizeit und Naherholung der Bonner Bürger*innen, sondern wird auch rege
von Reisenden, Radtourist*innen und Pendler*innen genutzt.
Von der Mertensgasse führt am Ende der Straße eine mehrstufige, breite
Treppenanlage hinunter auf den Weg. Die Verkehrsanlagen sind von dort in
alle Richtungen weit einsehbar.
Auch die etwa 30m stromaufwärts endende Rampe liefert den
Verkehrsteilnehmer*innen einen freien Blick auf die Verkehrsanlagen. Selbst ab
dem in Fahrtrichtung gesehenen Beginn der Rampe, ca. 50m von der Treppe
Mertensgasse entfernt, ist der Verkehrsraum gut einsehbar.
Grundsätzlich ist hier auf die Grundregel der Straßenverkehrsordnung §1 zu
verweisen: Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und
gegenseitige Rücksicht.
Aus Sicht der Verwaltung besteht keine Veranlassung, bauliche Maßnahmen
an der frei einsehbaren Verkehrsanlage vorzunehmen. Aufgrund der
verschiedenen Nutzergruppen und der hohen Radverkehrszahlen kommen
Umlaufsperren auf dem Weg am Rhein nicht in Frage, da sie für Menschen mit
Gepäck am Fahrrad, Tandems, Lastenrädern aber auch für Menschen mit
Rollstuhl oder Kinderwagen eine teils unüberwindbare Hürde darstellen.
Zum Hinweis auf querende Fußgänger*innen werden zwei Verkehrszeichen
„Achtung Fußgänger“ (VZ 133) an Laternenmasten am Estermannufer vor und
hinter der Treppe Mertensgasse montiert.Seite 1 von 2

Seite 2
Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Bonn:
Die beantragten baulichen Maßnahmen werden abgelehnt, der Ortsausschuss
Bonn-Graurheindorf e.V. wird über die für die ablehnende Entscheidung
maßgeblichen Gründe entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme
der Verwaltung informiert. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die
formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss
gelangt.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 20:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de