201718-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Verkehrssichernde Maßnahmen im Bereich des Fahrradweges zwischen Treppe am Bootshaus/ Gaststätte Kajüte und Estermannstr. 1/ Mertensgasse
Kerndaten
- Nummer
- 201718-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 13.11.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 201718-1 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Verkehrssichernde Maßnahmen im Bereich des Fahrradweges zwischen Treppe am Bootshaus/ Gaststätte Kajüte und Estermannstr. 1/ Mertensgasse Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 24.11.2020 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Der angesprochene Geh- und Radweg (Estermannufer) verläuft parallel zum Rheinufer und ist sowohl Teil des Radfernwegs EuroVelo 15, als auch des Knotenpunktsystems der RadRegionRheinland im Radroutennetz NRW sowie auch Teil des überregionalen „Erlebnisweg Rheinschiene“. Die entsprechende Zertifizierung ist von der Einhaltung vorgegebener Standards abhängig, zu denen neben vielen anderen Aspekten auch der Verzicht auf den Einbau von Barrieren gehört. Eine Umlaufsperre ist somit in Bezug auf die Zertifizierung kritisch zu beurteilen. Der Radweg wird stark genutzt und dient hierbei nicht nur für Freizeit und Naherholung der Bonner Bürger*innen, sondern wird auch rege von Reisenden, Radtourist*innen und Pendler*innen genutzt. Von der Mertensgasse führt am Ende der Straße eine mehrstufige, breite Treppenanlage hinunter auf den Weg. Die Verkehrsanlagen sind von dort in alle Richtungen weit einsehbar. Auch die etwa 30m stromaufwärts endende Rampe liefert den Verkehrsteilnehmer*innen einen freien Blick auf die Verkehrsanlagen. Selbst ab dem in Fahrtrichtung gesehenen Beginn der Rampe, ca. 50m von der Treppe Mertensgasse entfernt, ist der Verkehrsraum gut einsehbar. Grundsätzlich ist hier auf die Grundregel der Straßenverkehrsordnung §1 zu verweisen: Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Aus Sicht der Verwaltung besteht keine Veranlassung, bauliche Maßnahmen an der frei einsehbaren Verkehrsanlage vorzunehmen. Aufgrund der verschiedenen Nutzergruppen und der hohen Radverkehrszahlen kommen Umlaufsperren auf dem Weg am Rhein nicht in Frage, da sie für Menschen mit Gepäck am Fahrrad, Tandems, Lastenrädern aber auch für Menschen mit Rollstuhl oder Kinderwagen eine teils unüberwindbare Hürde darstellen. Zum Hinweis auf querende Fußgänger*innen werden zwei Verkehrszeichen „Achtung Fußgänger“ (VZ 133) an Laternenmasten am Estermannufer vor und hinter der Treppe Mertensgasse montiert.Seite 1 von 2 Seite 2 Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Bonn: Die beantragten baulichen Maßnahmen werden abgelehnt, der Ortsausschuss Bonn-Graurheindorf e.V. wird über die für die ablehnende Entscheidung maßgeblichen Gründe entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung informiert. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de