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201717-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Zone 30 in einem Teilbereich der Koblenzer Str. und zusätzliche Beschilderung

Nummer
201717-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
07.10.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.03.2021 Kenntnisnahme
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  1. 201717 Bürgerantrag: Zone 30 in einem Teilbereich der Koblenzer Str. und zusätzliche Beschilderung

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
201717-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Bürgerantrag: Zone 30 in einem Teilbereich der
Koblenzer Str. und zusätzliche Beschilderung
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 07.10.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung kann dem Bürgerantrag hinsichtlich der Aufhebung der
zeitlichen Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h auf der Koblenzer Straße
Richtung Theodor-Heuss-Straße bis Ecke Löbestraße nicht entsprechen.
Innerörtliche streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkungen auf
Vorfahrtsstraßen dürfen im unmittelbaren Bereich von an diesen Straßen
gelegenen schützenswerten Einrichtungen angeordnet werden, was hier
aufgrund der Kindertagesstätte vorliegt. Die streckenbezogene Anordnung ist
nur auf den unmittelbaren Bereich der Einrichtung und insgesamt auf
höchstens 300m Länge zu begrenzen sowie auf die Öffnungszeiten zu
beschränken. Dies ist wie im Antrag bereits erwähnt die Zeitspanne zwischen
07:00 Uhr bis 17:00 Uhr.
Ansonsten können Geschwindigkeitsreduzierungen nur bei besonderen
Gefahrenlagen angeordnet werden. Die Ursache für die besagten Unfälle an
der Kreuzung „Friedrich-Ebert-Allee/Koblenzer Straße“ sind nicht
Geschwindigkeitsüberschreitungen, sondern Vorfahrtsverletzungen gewesen.
Die Unfallkommission hat entsprechende Maßnahmen getroffen, die bereits in
diesem Jahr zu einer deutlichen Reduzierung der Unfälle geführt haben.
Die Verwaltung hat das Verkehrszeichen 350 „Fußgängerüberweg“ bereits
versetzt und zur Verdeutlichung an beiden Seiten des Zebrastreifens eine
Flächenmarkierung als weiße Dreiecksform angebracht.
Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Bad Godesberg:
Der Bürgerantrag wird abgelehnt, die Antragstellende wird über die für die
ablehnende Entscheidung maßgeblichen Gründe entsprechend den
Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung informiert. Mit diesem
Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen
vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
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