201714-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Gestaltung Endenicher Allee zwischen Bundesautobahn und Alfred-Bucherer-Str.
Kerndaten
- Nummer
- 201714-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 06.10.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 201714-1 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Gestaltung Endenicher Allee zwischen Bundesautobahn und Alfred-Bucherer- Str. Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 06.10.2020 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Im Rahmen der Anliegerversammlung am 30.06.2020 wurde neben der Forderung nach deutlich mehr Fahrradstellplätzen von anderen Anwohnern auch eine ausreichende Anzahl von Kfz-Stellplätzen gefordert. Die vorgelegte Planung versucht dabei den bestmöglichen Kompromiss zwischen allen eingebrachten Interessen zu finden. Über die im Bürgerantrag genannten Forderungen schlägt die Verwaltung daher vor wie im Folgenden aufgeführt zu beschließen (Zif. 1 und 3) bzw. die Verwaltung mit der Prüfung zu beauftragen (Zif. 2): 1.) Diese Forderungen des Bürgerantrages können übernommen werden, bzw. finden bereits Berücksichtigung: Zusätzliche Fahrradabstellmöglichkeiten Die vorgelegten Varianten sehen bereits die Errichtung von 19 bzw. 14 Fahrradständern vor. Zusätzlich sind in den vorgesehenen Parkbuchten bereits Flächen für weitere Fahrradständer eingeplant. Aufgrund der nicht endgültig geklärten Ausgestaltung ist eine Bilanzierung bisher nicht erfolgt, sodass sich die zuvor genannten Zahlen noch erhöhen werden. Zudem können in Abhängigkeit zum vorliegenden Bedarf auch kurzfristig und ohne bauliche Maßnahmen weitere Parkbuchten z.B. zu Fahrradstellplätzen umfunktioniert werden. Niveaugleiche Fortführung der Gehwege Bordsteinabsenkungen sind im Bereich der Bushaltestelle sowie der Kreuzung Endenicher Allee – Alfred-Bucherer-Straße bereits eingeplant. Eine niveaugleiche Fortführung der Gehwege an den Einmündungen Max-Bruch- Straße und Theodor-Brinkmann-Straße ist realisierbar. 2.) Forderungen, die während der vertiefenden Planung bzw. im Rahmen anderer aktuell laufender Planungsvorhaben auf ihre Berücksichtigung hin geprüft werden können:Seite 1 von 2 Seite 2 Ausweisung von Stellplätzen größtenteils für CarSharing, Kurzparker etc. Die Beschilderung und Ausweisung der vorgesehenen Parkbuchten ist nicht Bestandteil der bisherigen Planungsleistung und daher im vertiefenden Planungsprozess zu prüfen. Eine Beschlussfassung darüber ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht erforderlich. Grundsätzlich ist durch die politischen Gremien vorab die Wahl einer Variante zur vertiefenden Planung zu treffen. Die Errichtung von Fahrradboxen und Car-Sharing-Stellplätzen steht in Zusammenhang mit stadtweiten Konzepten, welche sich aktuell in Planung befinden. Eine Umsetzung sollte daher in Zusammenhang mit den dort vorgesehenen Maßnahmen stehen. Ein Parkraumkonzept für die Weststadt befindet sich aktuell in Planung. Dabei werden die Vorrausetzungen zur Umsetzung einer Bewohnerparkregelung geprüft. Grundsätzlich kann jedoch die Einführung einer Bewohnerparkregelung für die Endenicher Allee in Aussicht gestellt werden. Zusätzliche Fußgängerquerungen Die Errichtung von Fußgängerüberwegen („Zebrastreifen“) ist unter Berücksichtigung der Verkehrszahlen noch zu prüfen, da diese in Tempo 30- Zonen gemäß geltender Vorschriften grundsätzlich entbehrlich sind. Es wäre zudem ein entsprechender Querungsbedarf nachzuweisen. 3.) Forderungen, welche keine Berücksichtigung erfahren können: Integration der verbliebenen Bestandsbäume in die Planung Eine Integration der noch verbliebenen Bestandsbäume kann nicht erfolgen, da dies deutliche Einschnitte und Einengungen im Gehweg- sowie Fahrbahnbereich zur Folge hätte, welche die Funktionalität des Straßenraums einschränken. Zudem kann ein langfristiger Erhalt der Bäume aufgrund der erforderlichen Eingriffe im Wurzelbereich nicht garantiert werden (vgl. DS 201471 – Beschlussvorlage der Verwaltung). Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn: Die Bezirksvertretung Bonn schließt sich den Vorschlägen der Verwaltung entsprechend den Ausführungen zu 1. bis 3. in der Stellungnahme der Verwaltung an und regt an, die Antragstellenden entsprechend zu informieren. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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