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201714-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Gestaltung Endenicher Allee zwischen Bundesautobahn und Alfred-Bucherer-Str.

Nummer
201714-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
06.10.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
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  1. 201714 Bürgerantrag: Gestaltung Endenicher Allee zwischen Bundesautobahn und Alfred-Bucherer-Str.

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
201714-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Gestaltung Endenicher Allee
zwischen Bundesautobahn und Alfred-Bucherer-
Str.
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 06.10.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Im Rahmen der Anliegerversammlung am 30.06.2020 wurde neben der
Forderung nach deutlich mehr Fahrradstellplätzen von anderen Anwohnern
auch eine ausreichende Anzahl von Kfz-Stellplätzen gefordert. Die vorgelegte
Planung versucht dabei den bestmöglichen Kompromiss zwischen allen
eingebrachten Interessen zu finden.
Über die im Bürgerantrag genannten Forderungen schlägt die Verwaltung
daher vor wie im Folgenden aufgeführt zu beschließen (Zif. 1 und 3) bzw. die
Verwaltung mit der Prüfung zu beauftragen (Zif. 2):
1.) Diese Forderungen des Bürgerantrages können übernommen werden,
bzw. finden bereits Berücksichtigung:
Zusätzliche Fahrradabstellmöglichkeiten
Die vorgelegten Varianten sehen bereits die Errichtung von 19 bzw. 14
Fahrradständern vor. Zusätzlich sind in den vorgesehenen Parkbuchten bereits
Flächen für weitere Fahrradständer eingeplant. Aufgrund der nicht endgültig
geklärten Ausgestaltung ist eine Bilanzierung bisher nicht erfolgt, sodass sich
die zuvor genannten Zahlen noch erhöhen werden.
Zudem können in Abhängigkeit zum vorliegenden Bedarf auch kurzfristig und
ohne bauliche Maßnahmen weitere Parkbuchten z.B. zu Fahrradstellplätzen
umfunktioniert werden.
Niveaugleiche Fortführung der Gehwege
Bordsteinabsenkungen sind im Bereich der Bushaltestelle sowie der Kreuzung
Endenicher Allee – Alfred-Bucherer-Straße bereits eingeplant. Eine
niveaugleiche Fortführung der Gehwege an den Einmündungen Max-Bruch-
Straße und Theodor-Brinkmann-Straße ist realisierbar.
2.) Forderungen, die während der vertiefenden Planung bzw. im Rahmen
anderer aktuell laufender Planungsvorhaben auf ihre Berücksichtigung
hin geprüft werden können:Seite 1 von 2

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Ausweisung von Stellplätzen größtenteils für CarSharing, Kurzparker etc.
Die Beschilderung und Ausweisung der vorgesehenen Parkbuchten ist nicht
Bestandteil der bisherigen Planungsleistung und daher im vertiefenden
Planungsprozess zu prüfen. Eine Beschlussfassung darüber ist zum jetzigen
Zeitpunkt noch nicht erforderlich. Grundsätzlich ist durch die politischen
Gremien vorab die Wahl einer Variante zur vertiefenden Planung zu treffen.
Die Errichtung von Fahrradboxen und Car-Sharing-Stellplätzen steht in
Zusammenhang mit stadtweiten Konzepten, welche sich aktuell in Planung
befinden. Eine Umsetzung sollte daher in Zusammenhang mit den dort
vorgesehenen Maßnahmen stehen.
Ein Parkraumkonzept für die Weststadt befindet sich aktuell in Planung. Dabei
werden die Vorrausetzungen zur Umsetzung einer Bewohnerparkregelung
geprüft. Grundsätzlich kann jedoch die Einführung einer Bewohnerparkregelung
für die Endenicher Allee in Aussicht gestellt werden.
Zusätzliche Fußgängerquerungen
Die Errichtung von Fußgängerüberwegen („Zebrastreifen“) ist unter
Berücksichtigung der Verkehrszahlen noch zu prüfen, da diese in Tempo 30-
Zonen gemäß geltender Vorschriften grundsätzlich entbehrlich sind. Es wäre
zudem ein entsprechender Querungsbedarf nachzuweisen.
3.) Forderungen, welche keine Berücksichtigung erfahren können:
Integration der verbliebenen Bestandsbäume in die Planung
Eine Integration der noch verbliebenen Bestandsbäume kann nicht erfolgen, da
dies deutliche Einschnitte und Einengungen im Gehweg- sowie
Fahrbahnbereich zur Folge hätte, welche die Funktionalität des Straßenraums
einschränken. Zudem kann ein langfristiger Erhalt der Bäume aufgrund der
erforderlichen Eingriffe im Wurzelbereich nicht garantiert werden (vgl. DS
201471 – Beschlussvorlage der Verwaltung).
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn:
Die Bezirksvertretung Bonn schließt sich den Vorschlägen der Verwaltung
entsprechend den Ausführungen zu 1. bis 3. in der Stellungnahme der
Verwaltung an und regt an, die Antragstellenden entsprechend zu informieren.
Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
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