201714 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Gestaltung Endenicher Allee zwischen Bundesautobahn und Alfred-Bucherer-Str.
Kerndaten
- Nummer
- 201714
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 18.09.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sondersitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 201714 Der Oberbürgermeister Federführung: Bürgerbüro/Bürgerbeteiligung/Ombudsstelle Dezernat: Dez. OB 01.09.2020 Bürgerantrag: Gestaltung Endenicher Allee zwischen Bundesautobahn und Alfred-Bucherer- Str. Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 06.10.2020 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag thematisiert die Ausbauplanung für die Gestaltung der Endenicher Allee zwischen Bundesautobahn und Alfred-Bucherer-Straße. Einzelheiten zu den beantragten Maßnahmen und zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 3 Von: Gesendet: Dienstag, 1. September 2020 21:47 An: VL_OB‐1_buergerantrag Betreff: Dringlichkeits‐Bürgerantrag zur Sitzung der Bezirksvertretung Bonn am 06.10.2020: Gestaltung Endenicher Allee zwischen Hosenträgerbrücke und Alfred‐Bucherer‐Straße Priorität: Hoch Kategorien: Blaue Kategorie Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin Poppe‐Reiners, sehr geehrte Damen und Herren Bezirksverordnete, Hintergrund des neuen aktualisierten Bürgerantrages von uns als Anwohnern und Hauseigentümern im Bereich Endenicher Allee zwischen Bundesautobahn und Alfred‐ Bucherer‐Straße ist, dass der erste Bürgerantrag ‐ Gestaltung Endenicher Allee zwischen Hosenträgerbrücke und Alfred‐Bucherer‐Straße ‐ direkt nach der Vorstellung der ersten, doch sehr fantasielosen drei Varianten der Stadtverwaltung erstellt worden ist. Die nach der Anliegerversammlung am 30.06.2020 von der Stadtverwaltung neu erstellten, zuletzt kurz vor der letzten Bezirksvertretungssitzung am 25.08.2020 eingereichten beiden Varianten haben zwar, insbesondere Variante 1, einige Forderungen der Anlieger mit aufgenommen, sind aber noch höchst verbesserungsbedürftig. Die Vertagung des Tagesordnungspunktes Endenicher Allee von der Sitzung der Bezirksvertretung am 25.08.2020 auf die Sitzung am 06.10.2020 ermöglicht uns, nun noch einmal dezidiert auf die Pläne der Stadt einzugehen und unsere Änderungsanträge aktualisiert einzubringen. Da der Antragsteil nach einer "Einbahnstraße" bereits in vorherigen Sitzungen abgelehnt wurde, unterstützen nun einige der Antragsteller des ersten Bürgerantrages die Variante 1, hinsichtlich der Einrichtung der Tempo 30 ‐ Zone, der Verlegung und Zusammenlegung der Bushaltestellen vor den Wiesen der Siedlungshäuser sowie der Herstellung zusätzlicher Grünflächen, um wenigstens eine Ahnung vom Alleecharakter zu erhalten, der im ursprünglichen BV‐Beschluss vom 14.02.2019 („eine durchgehende Baum‐(Allee‐)reihe auf dem gesamten Straßenabschnitt zwischen Alfred‐Bucherer‐Straße und Autobahnbrücke“!!!) gefordert wurde. Variante 2 wird abgelehnt. Die Maßnahmen in Variante 1 sind aber bei weitem nicht ausreichend für die Neugestaltung einer für alle Verkehrsteilnehmer gleichermaßen vom Durchgangsverkehr eher befreiten, verkehrsberuhigten, gut nutzbaren „modernen, vorbildlichen“ Endenicher Allee! Besonders hinsichtlich der Gestaltung der Stellplätze, der Fußgängerwege und der Straßenüberquerungen als auch Seitenstraßenquerungen besteht im Sinne von Fußgängern und Radfahrern noch dringend Änderungsbedarf. Zu den Stellplätzen: in der Anliegerversammlung wurden vom Gros der Anlieger deutlich mehr Stellplätze für Fahrräder, Fahrradboxen, auch für E‐ Bikes mit Auflade‐ Möglichkeiten, gefordert. Eine damit verbundene Verringerung von Autostellplätzen wurde ausdrücklich begrüßt. Die Variante 1 trägt dem nicht Rechnung: weiterhin überwiegen Autostellplätze klassischer Art und Weise als Parkplätze.Seite 2 von 3 Wir beantragen eine weitere, deutlich darüber hinaus gehende Anzahl von Fahrradabstellmöglichleiten auf den vorgesehenen Stellplätzen. 19 Stellplätze sind eindeutig zu wenig bei einem Fahrradaufkommen, welches die Anzahl der Autos jetzt schon deutlich übersteigt und in Zukunft noch zunehmen wird/soll. Darüber hinaus beantragen wir, dass die verbliebenen Stellplätze für Autos größtenteils für Carsharing‐Anbieter und Kurzparker, z.B. Paketdienste, Pflegedienste u.ä. ausgewiesen werden. Für Anwohnerparker gibt es ausreichend Mietstellplätze in den umliegenden Tiefgaragen, auf dem Campus‐Gelände und außerdem noch Stellplätze im gesamten Quartier. Wenn man das gesamte Quartier betrachtet, existieren derzeit in allen Straßen rundum ausschließlich die zeitlich unbegrenzten, kostenfreien Autostellplätze. Anlieger haben in der Anliegerversammlung eindringlich berichtet, dass die überwiegende Anzahl der Parker auf der Endenicher Allee Auswärtige seien, die entweder die Parkgebühren des Campus‐Geländes sparen wollen und/ oder von der Endenicher‐Allee in die Stadt weitergehen/‐fahren. Zu den Fußgängerüberwegen: Wir beantragen zusätzliche Fußgängerüberquerungen, neben der bestehenden an der Alfred‐Bucherer‐Straße eine neue Querung neben der neuen Bushaltestelle und eine neue vor der Hosenbrücke. Diese Querungen sollten mit differenzierten Bordhöhen versehen werden, um auch Rollstuhl‐ und Rollatorfahrern wie auch Menschen mit Kinderwagen die Überquerung gut möglich zu machen. Zu den Straßeneinmündungen Theodor‐Brinkmann‐ und Max‐Bruch‐Straße: Wir beantragen, die Gehwege auf der Endenicher Allee niveaugleich fortzuführen. Dies führt zum einen dazu, dass für Fußgänger und für Kinder unter zehn Jahren, die den Fußgängerweg aus Sicherheitsgründen als Fahrradweg nutzen sollten, Vorrang vor den abbiegenden Autos haben. Zum anderen wird der Abbiegeverkehr entschleunigt. Zu den noch bisher verbliebenen Bestandsbäumen: Wir beantragen, diese Bäume in das Straßenkonzept zu integrieren, insbesondere der Walnussbaum vor Haus‐Nr. 27 ist nicht ersetzbar. Mit freundlichen GrüßenSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de