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201710 · Dringlichkeitsentscheidung OB

Umgestaltung der Endenicher Allee; Bereitstellung außerplanmäßiger Haushaltsmittel im investiven Haushalt – Finanzstelle 5.66.06.1201.1200/78.5200

Nummer
201710
Art
Dringlichkeitsentscheidung OB
Veröffentlicht
28.09.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Rates (konstituierende Sitzung) 05.11.2020 Genehmigung
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Untergeordnet

  1. 201710-01 1. Beanstandung des Ratsbeschlusses vom 05.11.2020, DS-Nr.: 201710 2. Erneute Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung betr. Umgestaltung der Endenicher Allee; Bereitstellung außerplanmäßiger Haushaltsmittel im investiven Haushalt – Finanzstelle 5.66.06.1201.1200/78.5200

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Dringlichkeitsentscheidung OB
öffentlich
201710
Der Oberbürgermeister
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Umgestaltung der Endenicher Allee;
Bereitstellung außerplanmäßiger Haushaltsmittel im
investiven Haushalt – Finanzstelle
5.66.06.1201.1200/78.5200
Beratungsfolge
Rat Genehmigung
Begründung der Dringlichkeit:
Die Umgestaltung der Endenicher Allee soll entsprechend vorliegender
Beschlüsse der Bezirksvertretung Bonn unmittelbar nach Abschluss der Kanal-
und Leitungsbauarbeiten (Frühjahr 2021) erfolgen. Daher ist zeitnah nach
Beschluss zur Entwurfsplanung (BV Bonn, 06.10.2020) die Baureifplanung zu
erstellen. Die außerplanmäßige Mittelbereitstellung für den entsprechenden
Ingenieurauftrag ist daher dringlich.
Beschlussvorschlag
Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Stadtdirektors in Vertretung
des Oberbürgermeisters wird genehmigt.
Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW
Der außerplanmäßigen Mittelbereitstellung für die Baureifplanung zur
Umgestaltung der Endenicher Allee in Höhe von 76.000,- Euro wird
zugestimmt.
Finanzstelle: 5660612011200
Bezeichnung: Endenicher Allee BN
Finanzpostion: 78.5200
Deckung aus:
Finanzstelle: 5660612031113
Bezeichnung: L 183, Bornheimer Straße BN
Finanzposition: 78.5200
Begründung
Zurzeit werden in der Endenicher Allee bis Anfang 2021 Kanalbau- und
Leitungsbauarbeiten durchgeführt. Im Vorfeld dieser Arbeiten war beschlossenSeite 1 von 2

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worden, dass für die Endenicher Allee unter Beteiligung der Anwohnerinnen
und Anwohner eine Planung zur Umgestaltung der Verkehrsflächen erarbeitet
werden soll (DS-Nr. 1812659NV19).
Die Umgestaltung der Endenicher Allee soll möglichst nahtlos an die Kanalbau-
und Leitungsbauarbeiten anschließen.
Die Straßenplanung und die Abstimmung mit den Anwohnerinnen und
Anwohnern haben sich infolge der Corona-Krise verzögert (siehe auch DS-Nr.
200577). Die Planung steht nunmehr auf der Tagesordnung der
Bezirksvertretung Bonn am 06.10.2020.
Für die anschließende Baureifplanung ist die Beauftragung eines
Fachingenieurbüros erforderlich. Während für die Straßenbaumaßnahme zum
Haushalt 2021/22 Haushaltsmittel angemeldet sind, sind für den
Ingenieurauftrag 2020 keine Haushaltsmittel veranschlagt. Daher ist die
Bereitstellung außerplanmäßiger Haushaltsmittel erforderlich. Im Hinblick auf
den Zeitablauf ist die Entscheidung dringlich und kann nicht bis zur ersten
regulären Ratssitzung abgewartet werden.
23.09.2020 /
28.09.2020
gez. i.V. Fuchs gez. Schmidt
Datum Stadtdirektor Stadtverordnete/r
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 17:14 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de