201710 · Dringlichkeitsentscheidung OB
Umgestaltung der Endenicher Allee; Bereitstellung außerplanmäßiger Haushaltsmittel im investiven Haushalt – Finanzstelle 5.66.06.1201.1200/78.5200
Kerndaten
- Nummer
- 201710
- Art
- Dringlichkeitsentscheidung OB
- Veröffentlicht
- 28.09.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates (konstituierende Sitzung) Genehmigung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Untergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (2.541 Zeichen)
Dringlichkeitsentscheidung OB öffentlich 201710 Der Oberbürgermeister Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Umgestaltung der Endenicher Allee; Bereitstellung außerplanmäßiger Haushaltsmittel im investiven Haushalt – Finanzstelle 5.66.06.1201.1200/78.5200 Beratungsfolge Rat Genehmigung Begründung der Dringlichkeit: Die Umgestaltung der Endenicher Allee soll entsprechend vorliegender Beschlüsse der Bezirksvertretung Bonn unmittelbar nach Abschluss der Kanal- und Leitungsbauarbeiten (Frühjahr 2021) erfolgen. Daher ist zeitnah nach Beschluss zur Entwurfsplanung (BV Bonn, 06.10.2020) die Baureifplanung zu erstellen. Die außerplanmäßige Mittelbereitstellung für den entsprechenden Ingenieurauftrag ist daher dringlich. Beschlussvorschlag Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Stadtdirektors in Vertretung des Oberbürgermeisters wird genehmigt. Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW Der außerplanmäßigen Mittelbereitstellung für die Baureifplanung zur Umgestaltung der Endenicher Allee in Höhe von 76.000,- Euro wird zugestimmt. Finanzstelle: 5660612011200 Bezeichnung: Endenicher Allee BN Finanzpostion: 78.5200 Deckung aus: Finanzstelle: 5660612031113 Bezeichnung: L 183, Bornheimer Straße BN Finanzposition: 78.5200 Begründung Zurzeit werden in der Endenicher Allee bis Anfang 2021 Kanalbau- und Leitungsbauarbeiten durchgeführt. Im Vorfeld dieser Arbeiten war beschlossenSeite 1 von 2 Seite 2 worden, dass für die Endenicher Allee unter Beteiligung der Anwohnerinnen und Anwohner eine Planung zur Umgestaltung der Verkehrsflächen erarbeitet werden soll (DS-Nr. 1812659NV19). Die Umgestaltung der Endenicher Allee soll möglichst nahtlos an die Kanalbau- und Leitungsbauarbeiten anschließen. Die Straßenplanung und die Abstimmung mit den Anwohnerinnen und Anwohnern haben sich infolge der Corona-Krise verzögert (siehe auch DS-Nr. 200577). Die Planung steht nunmehr auf der Tagesordnung der Bezirksvertretung Bonn am 06.10.2020. Für die anschließende Baureifplanung ist die Beauftragung eines Fachingenieurbüros erforderlich. Während für die Straßenbaumaßnahme zum Haushalt 2021/22 Haushaltsmittel angemeldet sind, sind für den Ingenieurauftrag 2020 keine Haushaltsmittel veranschlagt. Daher ist die Bereitstellung außerplanmäßiger Haushaltsmittel erforderlich. Im Hinblick auf den Zeitablauf ist die Entscheidung dringlich und kann nicht bis zur ersten regulären Ratssitzung abgewartet werden. 23.09.2020 / 28.09.2020 gez. i.V. Fuchs gez. Schmidt Datum Stadtdirektor Stadtverordnete/r Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:14 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de