201704-01 · Beschlussvorlage
1. Beanstandung des Ratsbeschlusses vom 05.11.2020, DS-Nr.: 201704 2. Erneute Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung betr. Haus der Familie - Mehrgenerationenhaus
Kerndaten
- Nummer
- 201704-01
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 01.02.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage öffentlich 201704-01 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V 1. Beanstandung des Ratsbeschlusses vom 05.11.2020, DS-Nr.: 201704 2. Erneute Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung betr. Haus der Familie - Mehrgenerationenhaus Beratungsfolge Rat 04.02.2021 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Mit Schreiben vom 26.01.2021 teilte die der Bezirksregierung Köln mit, die en bloc Abstimmung über die Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidungen in der Sitzung am 05.11.2020 sei rechtswidrig. Insofern bedarf es einer kurzfristigen Entscheidung zur Korrektur des Fehlers, zumal die Dringlichkeitsentscheidungen schon lange zurückliegen und nun so schnell wie möglich durch die Genehmigung zu einem rechtmäßigen Abschluss gebracht werden sollten. Beschlussvorschlag 1. Der Rat hebt seinen Beschluss hinsichtlich der nachträglichen Genehmigung von Dringlichkeitsentscheidungen TOP Ö 8.4 (DS-Nrn.: 201704) vom 05.11.2020 auf. 2. Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Stadtdirektors in Vertretung des Oberbürgermeisters wird genehmigt. Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW Der Evangelischen Familienbildungsstätte „Haus der Familie“ wird für die Jahre 2021 bis 2022 die Zusage zum kommunalen Anteil an der Finanzierung des Bundesprogramms Mehrgenerationenhaus „Miteinanander – Füreinander“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gegeben. Der kommunale Anteil beträgt jährlich 10.000,- EUR. Die erforderlichen Mittel sind in den Haushaltsanmeldungen des Amtes 51 zum Doppelhaushalt 2021/2022 ff. enthalten. Die Kofinanzierungszusage für die Jahre 2021 und 2022 steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltes durch die Bezirksregierung Köln.Seite 1 von 5 Seite 2 Begründung Zu 1.: Die pflichtgemäße Überprüfung der o.g. Ratsbeschlüsse hat ergeben, dass das En-Bloc-Verfahren hier gegen geltendes Recht verstößt. Die Beschlüsse waren daher gemäß § 54 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) zu beanstanden. Zur Begründung wird auf die Ausführungen in dem als Anlage beigefügten Beanstandungsschreiben Bezug genommen. Zu 2.: Die Familienbildungsstätte „Haus der Familie“ in Trägerschaft der Ev. Thomaskirchengemeinde besteht seit mehr als 40 Jahren. Seit 2007 trägt die Einrichtung den Titel „Mehrgenerationenhaus“. Das „Haus der Familie“ ist damit eine von 500 bundesweiten Einrichtungen, die im Rahmen des „Aktionsprogramms Mehrgenerationenhäuser“ vom Bundesfamilienministerium jährlich gefördert werden. Das zunächst bis Ende 2020 befristete Förderprogramm wurde nun mit einer Laufzeit von 2021 bis 2028 verlängert. Ziel des Bundesprogramms Mehrgenerationenhaus – Füreinander – Miteinander - ist es, die Kommunen dabei zu unterstützen, den demografischen Wandel unter Einbindung der Mehrgenerationenhäuser bestmöglich zu gestalten. Mithilfe der Mehrgenerationenhäuser soll dazu beigetragen werden, gute Entwicklungschancen und faire Teilhabemöglichkeiten für die im jeweiligen Umfeld lebenden Menschen zu schaffen. Der Bund fördert und stärkt damit die Kommunen in ihren Bemühungen, den aus dem demografischen Wandel resultierenden Herausforderungen erfolgreich zu begegnen und den Zugang zu und die Inanspruchnahme von sozialer Infrastruktur der Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen. Darüber hinaus wird das Ziel verfolgt, mithilfe bedarfsgerechter und niedrigschwelliger Angebote der Mehrgenerationenhäuser möglichst viele Menschen an den technischen und digitalen Fortschritt heranzuführen und sie zu befähigen, die Möglichkeiten moderner Techniken und digitaler Medien bestmöglich zu nutzen. Insbesondere älteren Menschen soll so zu mehr Teilhabe verholfen werden, damit sie möglichst lange aktiv und selbständig bleiben können. Das Projekt hat sich in den letzten Jahren bewährt und ist ein wichtiger Bestandteil der kommunalen Planungen zum demografischen Wandel und zur Sozialraumentwicklung. Das „Haus der Familie“ möchte auch für das kommende Jahr einen Antrag auf Förderung des Mehrgenerationenhauses stellen. Die Verwaltung befürwortet die Fortführung des Projektes. Zur weiteren Förderung erwartet das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)– wie bereits in den Vorjahren“ – eine verbindliche Kofinanzierungszusage der Kommune in Höhe von jährlichSeite 2 von 5 Seite 3 10.000,- EUR. Mit der Zuwendung aus Bundesmitteln beträgt die Gesamtfinanzierung des Mehrgenerationenhauses 40.000,- EUR. Die Zusage zur Kofinanzierung steht unter dem Haushaltsvorbehalt. Eine vorbehaltfreie Erklärung ist bis spätestens 30.09. des jeweiligen Bewilligungsjahres nachzureichen. Die Prüfung der zweckgebundenen Verwendung der Mittel einschließlich der Verwendung der Kofinanzierung obliegt dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA). Die finanziellen Mittel sind in der Haushaltsplanung 2021/2022 enthalten. Für die Bewilligung des Zuschusses durch das BMFSFJ ist weiterhin ein Beschluss der Vertretungskörperschaft der Kommune vorzulegen. Letztmalig wurde im Jahr 2017 ein Beschluss zur Kofinanzierung des Mehrgenerationenhauses für den Zeitraum 2017 bis 2020 herbeigeführt (s.DS- NR.: 1613793). 22.09.2020 / 28.09.2020 gez. i.V. Fuchs gez. Dr. Standop Datum Stadtdirektor Stadtverordnete/r Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.06.05 Sonst. Leistungen zur Förderung junger Menschen und Familien 1.06.05.01 Allg. Förderung der Erziehung in der Familie Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 10.000,00 151000605/ 73.1000 2021/ 2022 Einzahlungen / Erträge 0,00 Haushaltsbelastung jährlich 10.000,00 Anlage/n 1 Beanstandungsschreiben der Oberbürgermeisterin vom 29.01.2021 (öffentlich)Seite 3 von 5 Seite 4 von 5 Seite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de