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201704-01 · Beschlussvorlage

1. Beanstandung des Ratsbeschlusses vom 05.11.2020, DS-Nr.: 201704 2. Erneute Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung betr. Haus der Familie - Mehrgenerationenhaus

Nummer
201704-01
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
01.02.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW 04.02.2021 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 201704 Haus der Familie - Mehrgenerationenhaus

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Beschlussvorlage
öffentlich
201704-01
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
1. Beanstandung des Ratsbeschlusses vom
05.11.2020, DS-Nr.: 201704
2. Erneute Genehmigung der
Dringlichkeitsentscheidung betr. Haus der Familie -
Mehrgenerationenhaus
Beratungsfolge
Rat 04.02.2021 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Mit Schreiben vom 26.01.2021 teilte die der Bezirksregierung Köln mit, die en
bloc Abstimmung über die Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidungen in
der Sitzung am 05.11.2020 sei rechtswidrig. Insofern bedarf es einer
kurzfristigen Entscheidung zur Korrektur des Fehlers, zumal die
Dringlichkeitsentscheidungen schon lange zurückliegen und nun so schnell wie
möglich durch die Genehmigung zu einem rechtmäßigen Abschluss gebracht
werden sollten.
Beschlussvorschlag
1. Der Rat hebt seinen Beschluss hinsichtlich der nachträglichen
Genehmigung von Dringlichkeitsentscheidungen TOP Ö 8.4 (DS-Nrn.:
201704) vom 05.11.2020 auf.
2. Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Stadtdirektors in
Vertretung des Oberbürgermeisters wird genehmigt.
Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW
Der Evangelischen Familienbildungsstätte „Haus der Familie“ wird für die Jahre
2021 bis 2022 die Zusage zum kommunalen Anteil an der Finanzierung des
Bundesprogramms Mehrgenerationenhaus „Miteinanander – Füreinander“ des
Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
gegeben. Der kommunale Anteil beträgt jährlich 10.000,- EUR. Die
erforderlichen Mittel sind in den Haushaltsanmeldungen des Amtes 51 zum
Doppelhaushalt 2021/2022 ff. enthalten.
Die Kofinanzierungszusage für die Jahre 2021 und 2022 steht unter dem
Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltes durch die Bezirksregierung Köln.Seite 1 von 5

Seite 2
Begründung
Zu 1.:
Die pflichtgemäße Überprüfung der o.g. Ratsbeschlüsse hat ergeben, dass das
En-Bloc-Verfahren hier gegen geltendes Recht verstößt. Die Beschlüsse waren
daher gemäß § 54 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen
(GO NRW) zu beanstanden. Zur Begründung wird auf die Ausführungen in dem
als Anlage beigefügten Beanstandungsschreiben Bezug genommen.
Zu 2.:
Die Familienbildungsstätte „Haus der Familie“ in Trägerschaft der Ev.
Thomaskirchengemeinde besteht seit mehr als 40 Jahren. Seit 2007 trägt die
Einrichtung den Titel „Mehrgenerationenhaus“.
Das „Haus der Familie“ ist damit eine von 500 bundesweiten Einrichtungen, die
im Rahmen des „Aktionsprogramms Mehrgenerationenhäuser“ vom
Bundesfamilienministerium jährlich gefördert werden. Das zunächst bis Ende
2020 befristete Förderprogramm wurde nun mit einer Laufzeit von 2021 bis
2028 verlängert.
Ziel des Bundesprogramms Mehrgenerationenhaus – Füreinander –
Miteinander - ist es, die Kommunen dabei zu unterstützen, den demografischen
Wandel unter Einbindung der Mehrgenerationenhäuser bestmöglich zu
gestalten. Mithilfe der Mehrgenerationenhäuser soll dazu beigetragen werden,
gute Entwicklungschancen und faire Teilhabemöglichkeiten für die im jeweiligen
Umfeld lebenden Menschen zu schaffen. Der Bund fördert und stärkt damit die
Kommunen in ihren Bemühungen, den aus dem demografischen Wandel
resultierenden Herausforderungen erfolgreich zu begegnen und den Zugang zu
und die Inanspruchnahme von sozialer Infrastruktur der Bürgerinnen und
Bürger sicherzustellen.
Darüber hinaus wird das Ziel verfolgt, mithilfe bedarfsgerechter und
niedrigschwelliger Angebote der Mehrgenerationenhäuser möglichst viele
Menschen an den technischen und digitalen Fortschritt heranzuführen und sie
zu befähigen, die Möglichkeiten moderner Techniken und digitaler Medien
bestmöglich zu nutzen. Insbesondere älteren Menschen soll so zu mehr
Teilhabe verholfen werden, damit sie möglichst lange aktiv und selbständig
bleiben können.
Das Projekt hat sich in den letzten Jahren bewährt und ist ein wichtiger
Bestandteil der kommunalen Planungen zum demografischen Wandel und zur
Sozialraumentwicklung.
Das „Haus der Familie“ möchte auch für das kommende Jahr einen Antrag auf
Förderung des Mehrgenerationenhauses stellen. Die Verwaltung befürwortet
die Fortführung des Projektes.
Zur weiteren Förderung erwartet das Bundesministerium für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend (BMFSFJ)– wie bereits in den Vorjahren“ – eine
verbindliche Kofinanzierungszusage der Kommune in Höhe von jährlichSeite 2 von 5

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10.000,- EUR. Mit der Zuwendung aus Bundesmitteln beträgt die
Gesamtfinanzierung des Mehrgenerationenhauses 40.000,- EUR.
Die Zusage zur Kofinanzierung steht unter dem Haushaltsvorbehalt. Eine
vorbehaltfreie Erklärung ist bis spätestens 30.09. des jeweiligen
Bewilligungsjahres nachzureichen. Die Prüfung der zweckgebundenen
Verwendung der Mittel einschließlich der Verwendung der Kofinanzierung
obliegt dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
(BAFzA).
Die finanziellen Mittel sind in der Haushaltsplanung 2021/2022 enthalten. Für
die Bewilligung des Zuschusses durch das BMFSFJ ist weiterhin ein Beschluss
der Vertretungskörperschaft der Kommune vorzulegen.
Letztmalig wurde im Jahr 2017 ein Beschluss zur Kofinanzierung des
Mehrgenerationenhauses für den Zeitraum 2017 bis 2020 herbeigeführt (s.DS-
NR.: 1613793).
22.09.2020 /
28.09.2020
gez. i.V. Fuchs gez. Dr. Standop
Datum Stadtdirektor Stadtverordnete/r
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.06.05 Sonst. Leistungen zur
Förderung junger Menschen
und Familien
1.06.05.01 Allg. Förderung der Erziehung in
der Familie
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
10.000,00 151000605/
73.1000
2021/ 2022
Einzahlungen /
Erträge
0,00
Haushaltsbelastung
jährlich
10.000,00
Anlage/n
1 Beanstandungsschreiben der Oberbürgermeisterin vom 29.01.2021
(öffentlich)Seite 3 von 5

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Datenstand: 03.11.2026, 04:15 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de