201702-01 · Beschlussvorlage
1. Beanstandung des Ratsbeschlusses vom 05.11.2020, DS-Nr.: 201702 2. Erneute Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung betr. Neuabschluss eines Fördervertrags zur Fortführung des Programms "Job Coach" in der Trägerschaft der Evangelischen Jugendhilfe Godesheim gGmbH
Kerndaten
- Nummer
- 201702-01
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 05.02.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage öffentlich 201702-01 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V 1. Beanstandung des Ratsbeschlusses vom 05.11.2020, DS-Nr.: 201702 2. Erneute Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung betr. Neuabschluss eines Fördervertrags zur Fortführung des Programms "Job Coach" in der Trägerschaft der Evangelischen Jugendhilfe Godesheim gGmbH Beratungsfolge Rat 04.02.2021 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Mit Schreiben vom 26.01.2021 teilte die der Bezirksregierung Köln mit, die en bloc Abstimmung über die Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidungen in der Sitzung am 05.11.2020 sei rechtswidrig. Insofern bedarf es einer kurzfristigen Entscheidung zur Korrektur des Fehlers, zumal die Dringlichkeitsentscheidungen schon lange zurückliegen und nun so schnell wie möglich durch die Genehmigung zu einem rechtmäßigen Abschluss gebracht werden sollten. Beschlussvorschlag 1. Der Rat hebt seinen Beschluss hinsichtlich der nachträglichen Genehmigung von Dringlichkeitsentscheidungen TOP Ö 8.3 (DS-Nrn.: 201702) vom 05.11.2020 auf. 2. Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Stadtdirektors in Vertretung des Oberbürgermeisters wird genehmigt. Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW Die Verwaltung wird beauftragt: 1. einen neuen Vertrag mit der Evangelischen Jugendhilfe Godesheim gGmbH zur Fortführung des Programms „Job Coach“ bis zum 31.12.2022 fortzuführen und das Programm finanziell zu fördern,Seite 1 von 7 Seite 2 2. das Programm „Job Coach“ weiterhin in das aktuelle Projekt „Förderung der Ausbildungsreife“ der Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss, Übergang Schule - Beruf“ einzubinden, 3. einen Zuschuss in Höhe von höchstens 379.596,00 Euro aus Mitteln der Jugendhilfe pro Haushaltsjahr zur Verfügung zu stellen: 2020 158.165,00 Euro (August bis Dezember) 2021 379.596,00 Euro 2022 379.596,00 Euro Die erforderlichen Mittel sind im Haushaltsplan für das Jahr 2020 sowie in den Anmeldungen des Amtes 51 zum Haushalt 2021/2022ff. enthalten. Die Bewilligung des Zuschusses für die Jahre 2021 und 2022 steht unter dem Vorbehalt der Einstellung der notwendigen Mittel sowie der Genehmigung des jeweiligen Haushaltes durch die Bezirksregierung Köln. 4. Die Finanzierung des Projektes Job Coach durch die Bundesstadt Bonn verlängert sich - unter den vereinbarten Bedingungen - bis zum 31.07.2023 für den Fall, dass eine Beendigung der Maßnahme zum Ende der Förderlaufzeit (31.12.2022) erfolgen soll, um den Teilnehmern*innen dennoch bis zum Schuljahresende die Angebotsfortführung gewährleisten zu können. Begründung Zu 1.: Die pflichtgemäße Überprüfung der o.g. Ratsbeschlüsse hat ergeben, dass das En-Bloc-Verfahren hier gegen geltendes Recht verstößt. Die Beschlüsse waren daher gemäß § 54 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) zu beanstanden. Zur Begründung wird auf die Ausführungen in dem als Anlage beigefügten Beanstandungsschreiben Bezug genommen. Zu2.: Der Abschluss eines neuen Fördervertrages mit der Evangelischen Jugendhilfe Godesheim gGmbH für das Programm Job Coach ab dem 1.8.2020 ist notwendig, da der Träger den bis zum 31.12.2020 gültigen Vertrag fristgerecht vorzeitig zum 31.7.2020 (Ende des Schuljahres) gekündigt hat. Die Kündigung begründete der Träger mit der nicht mehr auskömmlichen, vereinbarten Förderhöhe. Gleichzeitig hat er deutlich gemacht, mit einer angepassten, bedarfsgerechten Förderung das Angebot fortsetzen zu wollen. Die Verwaltung hat die finanzielle Forderung des Trägers geprüft und kommt zu dem Ergebnis, dass diese wirtschaftlich angemessen und nachvollziehbar ist. Zu den Hintergründen und Erfahrungen zum Programm Job Coach der Evangelischen Jugendhilfe Godesheim gGmbH wird auf die Drucksache Nr. 1811089 verwiesen. Die aktuellen Zahlen der aktuellen Vertragslaufzeit werden im Folgenden dargestellt. Ausführlich können sie dem beigefügten Sachbericht entnommen werden.Seite 2 von 7 Seite 3 Im Jahr 2011 wurde das Job Coach-Programm der Evangelischen Jugendhilfe Godesheim gGmbH entsprechend des Ratsbeschlusses vom 01.03.2011 (vgl. Drucksachen-Nr. 1110387) vertraglich in das regionale Übergangsnetzwerk und dessen Projekt „Förderung der Ausbildungsreife“ eingebunden. Das Projekt „Förderung der Ausbildungsreife“ richtet sich an Schülerinnen und Schüler mit individuellem Förderbedarf. Durch eine intensive Zusammenarbeit von Lehrkräften, Berufsberatern und sozialpädagogischen Fachkräften sollen im Rahmen der so genannten „Entwicklungskonferenzen“ und durch den Einsatz von „Entwicklungsplänen“ geeignete Hilfen für diejenigen Schülerinnen und Schüler bereitgestellt werden, bei denen nach einer gemeinsamen Einschätzung große Schwierigkeiten beim Übergang in den Beruf absehbar sind. Ziel ist es, Jugendliche, die ohne eine besondere Förderung die Ausbildungsreife am Ende der Sekundarstufe I voraussichtlich nicht erreichen, bereits ab Ende der Klasse 8 individuell und kontinuierlich zu unterstützen. Seitdem werden insgesamt 80 Schülerinnen und Schüler der Klassen 8 bis 10 pro Schuljahr aus allen Bonner Hauptschulen ganzjährig durch die Job Coaches betreut, begleitet und gefördert. Die Zuweisung von betreuungsbedürftigen Schülerinnen und Schülern erfolgt nach entsprechender Beratung in den Schulen und wird durch die Beratungsstelle für Jugendberufshilfe gesteuert. Die Job Coaches unterstützen und betreuen die einzelnen Schülerinnen und Schüler daraufhin nach Maßgabe eines auf die individuelle Situation abgestimmten Entwicklungsplanes. Die Zusammenarbeit zwischen Job Coach und der Beratungsstelle für Jugendberufshilfe hat sich ausgezeichnet durch: direkte Vermittlung von Schülerinnen und Schülern in das Job Coach- Programm, sobald ein Teilnehmerplatz frei wurde, eine durchgängige Teilnehmerzahl von 80 Jugendlichen im Programm, inhaltliche Abstimmung der individuellen Entwicklungsplanung, Einbeziehung der Job Coaches in die Entwicklungskonferenzen eine geregelte und abgestimmte Übergabe der Entlassschüler*innen in die jeweilige Anschlussperspektive und regelmäßigen Austausch auf Fachkräfteebene und durch gemeinsame Dienstbesprechungen. Zum 31.07.2019 haben insgesamt 87 Schülerinnen und Schüler am Job Coach-Programm teilgenommen. 50 Schüler*innen befanden sich in Klasse 9, 35 in Klasse 10 und 2 in Nachbetreuung. Zum Schuljahresende haben 34 Schülerinnen und Schüler die Schule verlassen. Davon konnten 13 in eine Ausbildung, 18 an eine Berufsfachschule und 2 in eine Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme vermittelt werden. 1 Person wurde in die Jugendwerkstatt übernommen. Alle der durch Job Coach betreuten Entlassschüler*innen verließen die Schule mit einem Schulabschluss: 13 erreichten die Fachoberschulreife und 19 den erweiterten Hauptschulabschluss.Seite 3 von 7 Seite 4 Angesichts der oben beschriebenen Inhalte und Wirkungen wird die Fortführung und Erweiterung der Maßnahme auf 100 Teilnehmerplätze befürwortet. In den letzten Jahren überstieg der Bedarf bereits die zur Verfügung stehenden Teilnehmer*innenplätze. Insbesondere nun auch vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie wird ein weiter erhöhter Bedarf und eine eventuelle Erweiterung auf weitere Schulen gesehen. Die zusätzlichen Teilnehmer*innenplätze werden wie bereits üblich in enger Abstimmung zwischen der städtischen Beratungsstelle für Jugendberufshilfe, dem Projekt Job Coach und der jeweiligen Schule vergeben. Die Finanzierung des Projektes erfolgt aus Mitteln der Jugendhilfe. Die erforderlichen Mittel sind im Haushaltsplan 2020 sowie den Haushaltsanmeldungen 2021/2022 ff. enthalten. Grundlage der Berechnung bildet ein pauschales monatliches Leistungsentgelt von 316,33 Euro pro Teilnehmer*in (316,33 Euro X 100 Plätze X 12 Monate = 379.596,00 Euro jährlich). Die Verwaltung schlägt daher vor, dem Träger möglichst lange Planungssicherheit zu verschaffen und das Projekt bis zum Ende des kommenden Doppelhaushalts mit der Option der Verlängerung bis zum Ende des Schuljahres 2022/2023 fortzuführen. Die Umstellung auf die grundsätzlich auf das Kalenderjahr bezogene Förderung erfolgt mit Blick auf die Veranschlagung der Mittel bezogen auf ein Haushaltsjahr. 23.09.2020 / 28.09.2020 gez. i.V. Fuchs gez. Schröder Datum Stadtdirektor Stadtverordnete/r Finanzielle Auswirkungen: August bis Dezember 2020 Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.06.05 Sonst. Leistungen zur Förderung junger Menschen u. Familien 1.06.05.05 Jugendsozialarbeit Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 158.165,00 151000605/ 73.1000 2020 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich 158.165,00 2021Seite 4 von 7 Seite 5 Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.06.05 Sonst. Leistungen zur Förderung junger Menschen u. Familien 1.06.05.05 Jugendsozialarbeit Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 379.596,00 151000605/ 73.1000 2021 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich 379.596,00 2022 Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.06.05 Sonst. Leistungen zur Förderung junger Menschen und Familien 1.06.05.05 Jugendsozialarbeit Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 379.596,00 151000605/ 73.1000 2022 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich 379.596,00 Anlage/n 1 Anlage DE Neuabschluss eines Fördervertrages JobCoach (öffentlich) 2 Beanstandungsschreiben der Oberbürgermeisterin vom 29.01.2021 (öffentlich)Seite 5 von 7 Seite 6 von 7 Seite 7 von 7
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:57 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de