← Vorlagen

201702-01 · Beschlussvorlage

1. Beanstandung des Ratsbeschlusses vom 05.11.2020, DS-Nr.: 201702 2. Erneute Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung betr. Neuabschluss eines Fördervertrags zur Fortführung des Programms "Job Coach" in der Trägerschaft der Evangelischen Jugendhilfe Godesheim gGmbH

Nummer
201702-01
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
05.02.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW 04.02.2021 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 1,8 MB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 201702 Neuabschluss eines Fördervertrags zur Fortführung des Programms "Job Coach" in der Trägerschaft der Evangelischen Jugendhilfe Godesheim gGmbH

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (9.825 Zeichen)
Beschlussvorlage
öffentlich
201702-01
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
1. Beanstandung des Ratsbeschlusses vom
05.11.2020, DS-Nr.: 201702
2. Erneute Genehmigung der
Dringlichkeitsentscheidung betr. Neuabschluss
eines Fördervertrags zur Fortführung des
Programms "Job Coach" in der Trägerschaft der
Evangelischen Jugendhilfe Godesheim gGmbH
Beratungsfolge
Rat 04.02.2021 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Mit Schreiben vom 26.01.2021 teilte die der Bezirksregierung Köln mit, die en
bloc Abstimmung über die Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidungen in
der Sitzung am 05.11.2020 sei rechtswidrig. Insofern bedarf es einer
kurzfristigen Entscheidung zur Korrektur des Fehlers, zumal die
Dringlichkeitsentscheidungen schon lange zurückliegen und nun so schnell wie
möglich durch die Genehmigung zu einem rechtmäßigen Abschluss gebracht
werden sollten.
Beschlussvorschlag
1. Der Rat hebt seinen Beschluss hinsichtlich der nachträglichen
Genehmigung von Dringlichkeitsentscheidungen TOP Ö 8.3 (DS-Nrn.:
201702) vom 05.11.2020 auf.
2. Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Stadtdirektors in
Vertretung des Oberbürgermeisters wird genehmigt.
Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW
Die Verwaltung wird beauftragt:
1. einen neuen Vertrag mit der Evangelischen Jugendhilfe Godesheim
gGmbH zur Fortführung des Programms „Job Coach“ bis zum 31.12.2022
fortzuführen und das Programm finanziell zu fördern,Seite 1 von 7

Seite 2
2. das Programm „Job Coach“ weiterhin in das aktuelle Projekt „Förderung
der Ausbildungsreife“ der Landesinitiative „Kein Abschluss ohne
Anschluss, Übergang Schule - Beruf“ einzubinden,
3. einen Zuschuss in Höhe von höchstens 379.596,00 Euro aus Mitteln der
Jugendhilfe pro Haushaltsjahr zur Verfügung zu stellen:
2020 158.165,00 Euro (August bis Dezember)
2021 379.596,00 Euro
2022 379.596,00 Euro
Die erforderlichen Mittel sind im Haushaltsplan für das Jahr 2020 sowie in den
Anmeldungen des Amtes 51 zum Haushalt 2021/2022ff. enthalten.
Die Bewilligung des Zuschusses für die Jahre 2021 und 2022 steht unter dem
Vorbehalt der Einstellung der notwendigen Mittel sowie der Genehmigung des
jeweiligen Haushaltes durch die Bezirksregierung Köln.
4. Die Finanzierung des Projektes Job Coach durch die Bundesstadt Bonn
verlängert sich - unter den vereinbarten Bedingungen - bis zum 31.07.2023
für den Fall, dass eine Beendigung der Maßnahme zum Ende der
Förderlaufzeit (31.12.2022) erfolgen soll, um den Teilnehmern*innen
dennoch bis zum Schuljahresende die Angebotsfortführung gewährleisten
zu können.
Begründung
Zu 1.:
Die pflichtgemäße Überprüfung der o.g. Ratsbeschlüsse hat ergeben, dass das
En-Bloc-Verfahren hier gegen geltendes Recht verstößt. Die Beschlüsse waren
daher gemäß § 54 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen
(GO NRW) zu beanstanden. Zur Begründung wird auf die Ausführungen in dem
als Anlage beigefügten Beanstandungsschreiben Bezug genommen.
Zu2.:
Der Abschluss eines neuen Fördervertrages mit der Evangelischen Jugendhilfe
Godesheim gGmbH für das Programm Job Coach ab dem 1.8.2020 ist
notwendig, da der Träger den bis zum 31.12.2020 gültigen Vertrag fristgerecht
vorzeitig zum 31.7.2020 (Ende des Schuljahres) gekündigt hat. Die Kündigung
begründete der Träger mit der nicht mehr auskömmlichen, vereinbarten
Förderhöhe. Gleichzeitig hat er deutlich gemacht, mit einer angepassten,
bedarfsgerechten Förderung das Angebot fortsetzen zu wollen. Die Verwaltung
hat die finanzielle Forderung des Trägers geprüft und kommt zu dem Ergebnis,
dass diese wirtschaftlich angemessen und nachvollziehbar ist.
Zu den Hintergründen und Erfahrungen zum Programm Job Coach der
Evangelischen Jugendhilfe Godesheim gGmbH wird auf die Drucksache Nr.
1811089 verwiesen. Die aktuellen Zahlen der aktuellen Vertragslaufzeit werden
im Folgenden dargestellt. Ausführlich können sie dem beigefügten Sachbericht
entnommen werden.Seite 2 von 7

Seite 3
Im Jahr 2011 wurde das Job Coach-Programm der Evangelischen Jugendhilfe
Godesheim gGmbH entsprechend des Ratsbeschlusses vom 01.03.2011 (vgl.
Drucksachen-Nr. 1110387) vertraglich in das regionale Übergangsnetzwerk
und dessen Projekt „Förderung der Ausbildungsreife“ eingebunden. Das Projekt
„Förderung der Ausbildungsreife“ richtet sich an Schülerinnen und Schüler mit
individuellem Förderbedarf. Durch eine intensive Zusammenarbeit von
Lehrkräften, Berufsberatern und sozialpädagogischen Fachkräften sollen im
Rahmen der so genannten „Entwicklungskonferenzen“ und durch den Einsatz
von „Entwicklungsplänen“ geeignete Hilfen für diejenigen Schülerinnen und
Schüler bereitgestellt werden, bei denen nach einer gemeinsamen
Einschätzung große Schwierigkeiten beim Übergang in den Beruf absehbar
sind. Ziel ist es, Jugendliche, die ohne eine besondere Förderung die
Ausbildungsreife am Ende der Sekundarstufe I voraussichtlich nicht erreichen,
bereits ab Ende der Klasse 8 individuell und kontinuierlich zu unterstützen.
Seitdem werden insgesamt 80 Schülerinnen und Schüler der Klassen 8 bis 10
pro Schuljahr aus allen Bonner Hauptschulen ganzjährig durch die Job
Coaches betreut, begleitet und gefördert. Die Zuweisung von
betreuungsbedürftigen Schülerinnen und Schülern erfolgt nach entsprechender
Beratung in den Schulen und wird durch die Beratungsstelle für
Jugendberufshilfe gesteuert. Die Job Coaches unterstützen und betreuen die
einzelnen Schülerinnen und Schüler daraufhin nach Maßgabe eines auf die
individuelle Situation abgestimmten Entwicklungsplanes.
Die Zusammenarbeit zwischen Job Coach und der Beratungsstelle für
Jugendberufshilfe hat sich ausgezeichnet durch:
 direkte Vermittlung von Schülerinnen und Schülern in das Job Coach-
Programm, sobald ein Teilnehmerplatz frei wurde,
 eine durchgängige Teilnehmerzahl von 80 Jugendlichen im Programm,
 inhaltliche Abstimmung der individuellen Entwicklungsplanung,
 Einbeziehung der Job Coaches in die Entwicklungskonferenzen
 eine geregelte und abgestimmte Übergabe der Entlassschüler*innen in
die jeweilige Anschlussperspektive und
 regelmäßigen Austausch auf Fachkräfteebene und durch gemeinsame
Dienstbesprechungen.
Zum 31.07.2019 haben insgesamt 87 Schülerinnen und Schüler am Job
Coach-Programm teilgenommen. 50 Schüler*innen befanden sich in Klasse 9,
35 in Klasse 10 und 2 in Nachbetreuung. Zum Schuljahresende haben 34
Schülerinnen und Schüler die Schule verlassen. Davon konnten 13 in eine
Ausbildung, 18 an eine Berufsfachschule und 2 in eine Berufsvorbereitende
Bildungsmaßnahme vermittelt werden. 1 Person wurde in die Jugendwerkstatt
übernommen. Alle der durch Job Coach betreuten Entlassschüler*innen
verließen die Schule mit einem Schulabschluss: 13 erreichten die
Fachoberschulreife und 19 den erweiterten Hauptschulabschluss.Seite 3 von 7

Seite 4
Angesichts der oben beschriebenen Inhalte und Wirkungen wird die
Fortführung und Erweiterung der Maßnahme auf 100 Teilnehmerplätze
befürwortet. In den letzten Jahren überstieg der Bedarf bereits die zur
Verfügung stehenden Teilnehmer*innenplätze. Insbesondere nun auch vor dem
Hintergrund der Corona-Pandemie wird ein weiter erhöhter Bedarf und eine
eventuelle Erweiterung auf weitere Schulen gesehen. Die zusätzlichen
Teilnehmer*innenplätze werden wie bereits üblich in enger Abstimmung
zwischen der städtischen Beratungsstelle für Jugendberufshilfe, dem Projekt
Job Coach und der jeweiligen Schule vergeben.
Die Finanzierung des Projektes erfolgt aus Mitteln der Jugendhilfe. Die
erforderlichen Mittel sind im Haushaltsplan 2020 sowie den
Haushaltsanmeldungen 2021/2022 ff. enthalten. Grundlage der Berechnung
bildet ein pauschales monatliches Leistungsentgelt von 316,33 Euro pro
Teilnehmer*in (316,33 Euro X 100 Plätze X 12 Monate = 379.596,00 Euro
jährlich).
Die Verwaltung schlägt daher vor, dem Träger möglichst lange
Planungssicherheit zu verschaffen und das Projekt bis zum Ende des
kommenden Doppelhaushalts mit der Option der Verlängerung bis zum Ende
des Schuljahres 2022/2023 fortzuführen. Die Umstellung auf die grundsätzlich
auf das Kalenderjahr bezogene Förderung erfolgt mit Blick auf die
Veranschlagung der Mittel bezogen auf ein Haushaltsjahr.
23.09.2020 /
28.09.2020
gez. i.V. Fuchs gez. Schröder
Datum Stadtdirektor Stadtverordnete/r
Finanzielle Auswirkungen: August bis Dezember 2020
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.06.05 Sonst. Leistungen zur
Förderung junger Menschen u.
Familien
1.06.05.05 Jugendsozialarbeit
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
158.165,00 151000605/
73.1000
2020
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
158.165,00
2021Seite 4 von 7

Seite 5
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.06.05 Sonst. Leistungen zur
Förderung junger Menschen u.
Familien
1.06.05.05 Jugendsozialarbeit
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
379.596,00 151000605/
73.1000
2021
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
379.596,00
2022
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.06.05 Sonst. Leistungen zur
Förderung junger Menschen
und Familien
1.06.05.05 Jugendsozialarbeit
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
379.596,00 151000605/
73.1000
2022
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
379.596,00
Anlage/n
1 Anlage DE Neuabschluss eines Fördervertrages JobCoach (öffentlich)
2 Beanstandungsschreiben der Oberbürgermeisterin vom 29.01.2021
(öffentlich)Seite 5 von 7

Seite 6 von 7

Seite 7 von 7

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 18:57 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de