201700-01 · Beschlussvorlage
1. Beanstandung des Ratsbeschlusses vom 05.11.2020, DS-Nr.: 201700 2. Erneute Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung betr. Baumaßnahme Holtorfer Bach, Ertüchtigung Hochwasserschutz und Renaturierungsmaßnahmen am Holtorfer Bach. Bereitstellung überplanmäßiger Mittel im investiven Haushalt - Finanzstelle 5660813085210/ Finanzposition 785200
Kerndaten
- Nummer
- 201700-01
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 01.02.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 201700-01 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III 1. Beanstandung des Ratsbeschlusses vom 05.11.2020, DS-Nr.: 201700 2. Erneute Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung betr. Baumaßnahme Holtorfer Bach, Ertüchtigung Hochwasserschutz und Renaturierungsmaßnahmen am Holtorfer Bach. Bereitstellung überplanmäßiger Mittel im investiven Haushalt - Finanzstelle 5660813085210/ Finanzposition 785200 Beratungsfolge Rat 04.02.2021 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Mit Schreiben vom 26.01.2021 teilte die der Bezirksregierung Köln mit, die en bloc Abstimmung über die Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidungen in der Sitzung am 05.11.2020 sei rechtswidrig. Insofern bedarf es einer kurzfristigen Entscheidung zur Korrektur des Fehlers, zumal die Dringlichkeitsentscheidungen schon lange zurückliegen und nun so schnell wie möglich durch die Genehmigung zu einem rechtmäßigen Abschluss gebracht werden sollten. Beschlussvorschlag 1. Der Rat hebt seinen Beschluss hinsichtlich der nachträglichen Genehmigung von Dringlichkeitsentscheidungen TOP Ö 8.2 (DS-Nrn.: 201700) vom 05.11.2020 auf. 2. Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Stadtdirektors in Vertretung des Oberbürgermeisters wird genehmigt. Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW Der überplanmäßigen Mittelbereitstellung für die Baumaßnahme „Ertüchtigung Hochwasserschutz und Renaturierungsmaßnahmen am Holtorfer Bach“ inSeite 1 von 5 Seite 2 Höhe von 500.000,- EUR wird zugestimmt. Finanzstelle: 5660813085210 Bezeichnung: Holtorfer Bach Finanzposition: 78.5200 Deckung aus: Finanzstelle: 5660613081170 Bezeichnung: Hochwasserschutz Graurheindorf Finanzposition: 78.5200 Begründung Zu1.: Die pflichtgemäße Überprüfung der o.g. Ratsbeschlüsse hat ergeben, dass das En-Bloc-Verfahren hier gegen geltendes Recht verstößt. Die Beschlüsse waren daher gemäß § 54 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) zu beanstanden. Zur Begründung wird auf die Ausführungen in dem als Anlage beigefügten Beanstandungsschreiben Bezug genommen. Zu2.: Am Holtorfer Bach zwischen dem Bennerscheidweg und dem Zulauf des Holtorfer Bachs zum Hochwasserrückhaltebecken (HRB) „Holzlarer See“ sollen nach dem Fahrplan zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie ökologische Defizite des Baches beseitigt werden. Zusätzlich soll die Hochwasserschutzfunktion des HRBs verbessert und an die Vorgaben der DIN 19700 angepasst werden. Zur Beseitigung der ökologischen Defizite des Holtorfer Baches wird dieser aus dem Dauerstau des HRBs herausgenommen und im Nebenschluss seitlich am Holzlarer See entlanggeführt. Dadurch wird die ökologische Durchgängigkeit des Baches hergestellt und der Sedimenteintrag in das HRB reduziert. Gleichzeitig wird der Dauerstau im HRB deutlich verringert, sodass im Hochwasserfall ein größeres Retentionsvolumen zur Verfügung steht. Die Bauzeit ist mit ca. 35 Wochen veranschlagt, welche jedoch außerhalb von Schonfristen für Flora und Fauna liegen müssen. Die Maßnahme wird durch Landesmittel zu 80% gefördert (Förderbescheid vom 25.07.2019). Der Planung zu dieser Maßnahme wurde in der Sitzung vom 31.08.2016 durch die Bezirksvertretung Beuel zugestimmt (DS-Nr. 1612041). Der Einleitung des Vergabeverfahrens wurde in der Sitzung vom 16.06.2020 durch die Bezirksvertretung Beuel zugestimmt (DS-Nr. 200947). Die Vergabesumme liegt auf Grundlage des Submissionsergebnisses über dem verfügbaren Budget. Zur Beauftragung ist daher die Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel erforderlich.Seite 2 von 5 Seite 3 22.09.2020 / 28.09.2020 gez. i.V. Fuchs gez. Wittneven-Welter Datum Stadtdirektor Stadtverordnete/r Anlage/n 1 Beanstandungsschreiben der Oberbürgermeisterin vom 29.01.2021 (öffentlich)Seite 3 von 5 Seite 4 von 5 Seite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:02 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de