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201700-01 · Beschlussvorlage

1. Beanstandung des Ratsbeschlusses vom 05.11.2020, DS-Nr.: 201700 2. Erneute Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung betr. Baumaßnahme Holtorfer Bach, Ertüchtigung Hochwasserschutz und Renaturierungsmaßnahmen am Holtorfer Bach. Bereitstellung überplanmäßiger Mittel im investiven Haushalt - Finanzstelle 5660813085210/ Finanzposition 785200

Nummer
201700-01
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
01.02.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW 04.02.2021 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 201700 Baumaßnahme Holtorfer Bach, Ertüchtigung Hochwasserschutz und Renaturierungsmaßnahmen am Holtorfer Bach. Bereitstellung überplanmäßiger Mittel im investiven Haushalt - Finanzstelle 5660813085210/ Finanzposition 785200

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Beschlussvorlage
öffentlich
201700-01
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
1. Beanstandung des Ratsbeschlusses vom
05.11.2020, DS-Nr.: 201700
2. Erneute Genehmigung der
Dringlichkeitsentscheidung betr. Baumaßnahme
Holtorfer Bach, Ertüchtigung Hochwasserschutz
und Renaturierungsmaßnahmen am Holtorfer
Bach.
Bereitstellung überplanmäßiger Mittel im investiven
Haushalt - Finanzstelle 5660813085210/
Finanzposition 785200
Beratungsfolge
Rat 04.02.2021 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Mit Schreiben vom 26.01.2021 teilte die der Bezirksregierung Köln mit, die en
bloc Abstimmung über die Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidungen in
der Sitzung am 05.11.2020 sei rechtswidrig. Insofern bedarf es einer
kurzfristigen Entscheidung zur Korrektur des Fehlers, zumal die
Dringlichkeitsentscheidungen schon lange zurückliegen und nun so schnell wie
möglich durch die Genehmigung zu einem rechtmäßigen Abschluss gebracht
werden sollten.
Beschlussvorschlag
1. Der Rat hebt seinen Beschluss hinsichtlich der nachträglichen
Genehmigung von Dringlichkeitsentscheidungen TOP Ö 8.2 (DS-Nrn.:
201700) vom 05.11.2020 auf.
2. Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Stadtdirektors in
Vertretung des Oberbürgermeisters wird genehmigt.
Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW
Der überplanmäßigen Mittelbereitstellung für die Baumaßnahme „Ertüchtigung
Hochwasserschutz und Renaturierungsmaßnahmen am Holtorfer Bach“ inSeite 1 von 5

Seite 2
Höhe von 500.000,- EUR wird zugestimmt.
Finanzstelle: 5660813085210
Bezeichnung: Holtorfer Bach
Finanzposition: 78.5200
Deckung aus:
Finanzstelle: 5660613081170
Bezeichnung: Hochwasserschutz Graurheindorf
Finanzposition: 78.5200
Begründung
Zu1.:
Die pflichtgemäße Überprüfung der o.g. Ratsbeschlüsse hat ergeben, dass das
En-Bloc-Verfahren hier gegen geltendes Recht verstößt. Die Beschlüsse waren
daher gemäß § 54 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen
(GO NRW) zu beanstanden. Zur Begründung wird auf die Ausführungen in dem
als Anlage beigefügten Beanstandungsschreiben Bezug genommen.
Zu2.:
Am Holtorfer Bach zwischen dem Bennerscheidweg und dem Zulauf des
Holtorfer Bachs zum Hochwasserrückhaltebecken (HRB) „Holzlarer See“ sollen
nach dem Fahrplan zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie ökologische
Defizite des Baches beseitigt werden. Zusätzlich soll die
Hochwasserschutzfunktion des HRBs verbessert und an die Vorgaben der DIN
19700 angepasst werden. Zur Beseitigung der ökologischen Defizite des
Holtorfer Baches wird dieser aus dem Dauerstau des HRBs herausgenommen
und im Nebenschluss seitlich am Holzlarer See entlanggeführt. Dadurch wird
die ökologische Durchgängigkeit des Baches hergestellt und der
Sedimenteintrag in das HRB reduziert. Gleichzeitig wird der Dauerstau im HRB
deutlich verringert, sodass im Hochwasserfall ein größeres Retentionsvolumen
zur Verfügung steht.
Die Bauzeit ist mit ca. 35 Wochen veranschlagt, welche jedoch außerhalb von
Schonfristen für Flora und Fauna liegen müssen. Die Maßnahme wird durch
Landesmittel zu 80% gefördert (Förderbescheid vom 25.07.2019).
Der Planung zu dieser Maßnahme wurde in der Sitzung vom 31.08.2016 durch
die Bezirksvertretung Beuel zugestimmt (DS-Nr. 1612041).
Der Einleitung des Vergabeverfahrens wurde in der Sitzung vom 16.06.2020
durch die Bezirksvertretung Beuel zugestimmt (DS-Nr. 200947).
Die Vergabesumme liegt auf Grundlage des Submissionsergebnisses über dem
verfügbaren Budget.
Zur Beauftragung ist daher die Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel
erforderlich.Seite 2 von 5

Seite 3
22.09.2020 /
28.09.2020
gez. i.V. Fuchs gez. Wittneven-Welter
Datum Stadtdirektor Stadtverordnete/r
Anlage/n
1 Beanstandungsschreiben der Oberbürgermeisterin vom 29.01.2021
(öffentlich)Seite 3 von 5

Seite 4 von 5

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