201700 · Dringlichkeitsentscheidung OB
Baumaßnahme Holtorfer Bach, Ertüchtigung Hochwasserschutz und Renaturierungsmaßnahmen am Holtorfer Bach. Bereitstellung überplanmäßiger Mittel im investiven Haushalt - Finanzstelle 5660813085210/ Finanzposition 785200
Kerndaten
- Nummer
- 201700
- Art
- Dringlichkeitsentscheidung OB
- Veröffentlicht
- 28.09.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates (konstituierende Sitzung) Genehmigung
Dateien
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Dringlichkeitsentscheidung OB öffentlich 201700 Der Oberbürgermeister Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Baumaßnahme Holtorfer Bach, Ertüchtigung Hochwasserschutz und Renaturierungsmaßnahmen am Holtorfer Bach. Bereitstellung überplanmäßiger Mittel im investiven Haushalt - Finanzstelle 5660813085210/ Finanzposition 785200 Beratungsfolge Rat 05.11.2020 Genehmigung Begründung der Dringlichkeit: Die überplanmäßige Mittelbereitstellung wird für die Vergabe des Bauauftrages zur Durchführung der Maßnahme benötigt. Die Ausschreibung wurde am 20.08.2020 submittiert. Durch die Kommunalwahl und die Neukonstituierung der Ratsgremien steht der Sitzungsturnus für die notwendige Entscheidung noch nicht fest. Die Arbeiten müssen jedoch weitestmöglich außerhalb der Schonfristen für Fauna (Artenschutz) und Flora ausgeführt werden und erfolgen unter ökologischer Baubegleitung und -überwachung (FFH- Gebiet). Verzögerungen können zur Verschiebung von Teilmaßnahmen – und damit zu einem verzögerten Abschluss der Gesamtmaßnahme - um bis zu ein Jahr führen. Damit würden sich auch die positiven Wirkungen auf den Hochwasserschutz deutlich verzögern. Daher ist die Entscheidung dringlich. Beschlussvorschlag Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Stadtdirektors in Vertretung des Oberbürgermeisters wird genehmigt. Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW Der überplanmäßigen Mittelbereitstellung für die Baumaßnahme „Ertüchtigung Hochwasserschutz und Renaturierungsmaßnahmen am Holtorfer Bach“ in Höhe von 500.000,- EUR wird zugestimmt. Finanzstelle: 5660813085210 Bezeichnung: Holtorfer Bach Finanzposition: 78.5200 Deckung aus: Finanzstelle: 5660613081170 Bezeichnung: Hochwasserschutz Graurheindorf Finanzposition: 78.5200Seite 1 von 2 Seite 2 Begründung Am Holtorfer Bach zwischen dem Bennerscheidweg und dem Zulauf des Holtorfer Bachs zum Hochwasserrückhaltebecken (HRB) „Holzlarer See“ sollen nach dem Fahrplan zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie ökologische Defizite des Baches beseitigt werden. Zusätzlich soll die Hochwasserschutzfunktion des HRBs verbessert und an die Vorgaben der DIN 19700 angepasst werden. Zur Beseitigung der ökologischen Defizite des Holtorfer Baches wird dieser aus dem Dauerstau des HRBs herausgenommen und im Nebenschluss seitlich am Holzlarer See entlanggeführt. Dadurch wird die ökologische Durchgängigkeit des Baches hergestellt und der Sedimenteintrag in das HRB reduziert. Gleichzeitig wird der Dauerstau im HRB deutlich verringert, sodass im Hochwasserfall ein größeres Retentionsvolumen zur Verfügung steht. Die Bauzeit ist mit ca. 35 Wochen veranschlagt, welche jedoch außerhalb von Schonfristen für Flora und Fauna liegen müssen. Die Maßnahme wird durch Landesmittel zu 80% gefördert (Förderbescheid vom 25.07.2019). Der Planung zu dieser Maßnahme wurde in der Sitzung vom 31.08.2016 durch die Bezirksvertretung Beuel zugestimmt (DS-Nr. 1612041). Der Einleitung des Vergabeverfahrens wurde in der Sitzung vom 16.06.2020 durch die Bezirksvertretung Beuel zugestimmt (DS-Nr. 200947). Die Vergabesumme liegt auf Grundlage des Submissionsergebnisses über dem verfügbaren Budget. Zur Beauftragung ist daher die Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel erforderlich. 22.09.2020 / 28.09.2020 gez. i.V. Fuchs gez. Wittneven-Welter Datum Stadtdirektor Stadtverordnete/r Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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