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201700 · Dringlichkeitsentscheidung OB

Baumaßnahme Holtorfer Bach, Ertüchtigung Hochwasserschutz und Renaturierungsmaßnahmen am Holtorfer Bach. Bereitstellung überplanmäßiger Mittel im investiven Haushalt - Finanzstelle 5660813085210/ Finanzposition 785200

Nummer
201700
Art
Dringlichkeitsentscheidung OB
Veröffentlicht
28.09.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Rates (konstituierende Sitzung) 05.11.2020 Genehmigung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 67,2 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 201700-01 1. Beanstandung des Ratsbeschlusses vom 05.11.2020, DS-Nr.: 201700 2. Erneute Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung betr. Baumaßnahme Holtorfer Bach, Ertüchtigung Hochwasserschutz und Renaturierungsmaßnahmen am Holtorfer Bach. Bereitstellung überplanmäßiger Mittel im investiven Haushalt - Finanzstelle 5660813085210/ Finanzposition 785200

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Dringlichkeitsentscheidung OB
öffentlich
201700
Der Oberbürgermeister
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Baumaßnahme Holtorfer Bach, Ertüchtigung
Hochwasserschutz und
Renaturierungsmaßnahmen am Holtorfer Bach.
Bereitstellung überplanmäßiger Mittel im investiven
Haushalt - Finanzstelle 5660813085210/
Finanzposition 785200
Beratungsfolge
Rat 05.11.2020 Genehmigung
Begründung der Dringlichkeit:
Die überplanmäßige Mittelbereitstellung wird für die Vergabe des Bauauftrages
zur Durchführung der Maßnahme benötigt. Die Ausschreibung wurde am
20.08.2020 submittiert. Durch die Kommunalwahl und die Neukonstituierung
der Ratsgremien steht der Sitzungsturnus für die notwendige Entscheidung
noch nicht fest. Die Arbeiten müssen jedoch weitestmöglich außerhalb der
Schonfristen für Fauna (Artenschutz) und Flora ausgeführt werden und erfolgen
unter ökologischer Baubegleitung und -überwachung (FFH-
Gebiet). Verzögerungen können zur Verschiebung von Teilmaßnahmen – und
damit zu einem verzögerten Abschluss der Gesamtmaßnahme - um bis zu ein
Jahr führen. Damit würden sich auch die positiven Wirkungen auf den
Hochwasserschutz deutlich verzögern. Daher ist die Entscheidung dringlich.
Beschlussvorschlag
Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Stadtdirektors in Vertretung
des Oberbürgermeisters wird genehmigt.
Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW
Der überplanmäßigen Mittelbereitstellung für die Baumaßnahme „Ertüchtigung
Hochwasserschutz und Renaturierungsmaßnahmen am Holtorfer Bach“ in
Höhe von 500.000,- EUR wird zugestimmt.
Finanzstelle: 5660813085210
Bezeichnung: Holtorfer Bach
Finanzposition: 78.5200
Deckung aus:
Finanzstelle: 5660613081170
Bezeichnung: Hochwasserschutz Graurheindorf
Finanzposition: 78.5200Seite 1 von 2

Seite 2
Begründung
Am Holtorfer Bach zwischen dem Bennerscheidweg und dem Zulauf des
Holtorfer Bachs zum Hochwasserrückhaltebecken (HRB) „Holzlarer See“ sollen
nach dem Fahrplan zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie ökologische
Defizite des Baches beseitigt werden. Zusätzlich soll die
Hochwasserschutzfunktion des HRBs verbessert und an die Vorgaben der DIN
19700 angepasst werden. Zur Beseitigung der ökologischen Defizite des
Holtorfer Baches wird dieser aus dem Dauerstau des HRBs herausgenommen
und im Nebenschluss seitlich am Holzlarer See entlanggeführt. Dadurch wird
die ökologische Durchgängigkeit des Baches hergestellt und der
Sedimenteintrag in das HRB reduziert. Gleichzeitig wird der Dauerstau im HRB
deutlich verringert, sodass im Hochwasserfall ein größeres Retentionsvolumen
zur Verfügung steht.
Die Bauzeit ist mit ca. 35 Wochen veranschlagt, welche jedoch außerhalb von
Schonfristen für Flora und Fauna liegen müssen. Die Maßnahme wird durch
Landesmittel zu 80% gefördert (Förderbescheid vom 25.07.2019).
Der Planung zu dieser Maßnahme wurde in der Sitzung vom 31.08.2016 durch
die Bezirksvertretung Beuel zugestimmt (DS-Nr. 1612041).
Der Einleitung des Vergabeverfahrens wurde in der Sitzung vom 16.06.2020
durch die Bezirksvertretung Beuel zugestimmt (DS-Nr. 200947).
Die Vergabesumme liegt auf Grundlage des Submissionsergebnisses über dem
verfügbaren Budget.
Zur Beauftragung ist daher die Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel
erforderlich.
22.09.2020 /
28.09.2020
gez. i.V. Fuchs gez. Wittneven-Welter
Datum Stadtdirektor Stadtverordnete/r
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 02:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de