201698-01 · Beschlussvorlage
1. Beanstandung des Ratsbeschlusses vom 05.11.2020, DS-Nr.: 201698 2. Erneute Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung betr. Corona-bedingte digitale Ausstattungsoffensive für Schulen hier: Zuwendung für die digitale Bildungsinfrastruktur durch eine digitale Ausstattung von Lehrkräften
Kerndaten
- Nummer
- 201698-01
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 02.02.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage öffentlich 201698-01 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 40 Schulamt Dezernat: Dez. V 1. Beanstandung des Ratsbeschlusses vom 05.11.2020, DS-Nr.: 201698 2. Erneute Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung betr. Corona-bedingte digitale Ausstattungsoffensive für Schulen hier: Zuwendung für die digitale Bildungsinfrastruktur durch eine digitale Ausstattung von Lehrkräften Beratungsfolge Rat 04.02.2021 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Mit Schreiben vom 26.01.2021 teilte die der Bezirksregierung Köln mit, die en bloc Abstimmung über die Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidungen in der Sitzung am 05.11.2020 sei rechtswidrig. Insofern bedarf es einer kurzfristigen Entscheidung zur Korrektur des Fehlers, zumal die Dringlichkeitsentscheidungen schon lange zurückliegen und nun so schnell wie möglich durch die Genehmigung zu einem rechtmäßigen Abschluss gebracht werden sollten. Beschlussvorschlag 1. Der Rat hebt seinen Beschluss hinsichtlich der nachträglichen Genehmigung von Dringlichkeitsentscheidungen TOP Ö 8.1 (DS-Nrn.: 201698) vom 05.11.2020 auf. 2. Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Stadtdirektors in Vertretung des Oberbürgermeisters wird genehmigt. Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW Die Verwaltung wird beauftragt, 1. im Rahmen der Corona-bedingten, digitalen Ausstattungsoffensive des Landes an den Schulen 3.870 schulgebundene mobile Endgeräte (iPads) für Lehrkräfte zu beschaffen. Für die Beschaffung dieser digitalen Endgeräte wird temporär überplanmäßig im Haushalt ein Betrag in Höhe von 1.819.500 EUR bereitgestellt. Eine Refinanzierung derSeite 1 von 7 Seite 2 Beschaffung erfolgt vollständig aus dem „Programm zur Förderung von dienstlichen Endgeräten für Lehrkräfte“ des Landes NRW. 2. für Zwecke der Erstinbetriebnahme, der Anlieferung und der Einbindung in die schulische Infrastruktur und den Support der o.g. Geräte überplanmäßig einen Betrag in Höhe von 101.231,46 EUR in 2020 bereitzustellen. Die hierfür im Zeitraum 01-09/2021 anfallenden Kosten in Höhe von 233.143,31 EUR werden im Haushaltsplan 2021/2022 angemeldet. Begründung Zu 1.: Die pflichtgemäße Überprüfung der o.g. Ratsbeschlüsse hat ergeben, dass das En-Bloc-Verfahren hier gegen geltendes Recht verstößt. Die Beschlüsse waren daher gemäß § 54 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) zu beanstanden. Zur Begründung wird auf die Ausführungen in dem als Anlage beigefügten Beanstandungsschreiben Bezug genommen. Zu 2.: Mit Veröffentlichung der Richtlinie über die Förderung von schulgebundenen dienstlichen Endgeräten für Lehrkräfte (RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung 411-6.08.01 – 157707) vom 28. Juli 2020 hat das Land NRW mitgeteilt, landesweit insgesamt 103 Mio. EUR zusätzlich für die Ausstattung der Lehrkräfte mit mobilen Endgeräten bereit zu stellen. Auf den Schulträger Stadt Bonn entfällt eine Zuwendung in Höhe von 1.819.500 EUR. Ein kommunaler Eigenanteil wird nicht gefordert. Ziel des Landes NRW ist es, Schulträger bei der Digitalisierung ihrer Schulen durch Ausstattung der Lehrkräfte mit digitalen dienstlichen Endgeräten - insbesondere in der Zeit der Pandemie bei der Ausgestaltung des Distanzunterrichts - sowie Schulen bei der rechtssicheren Arbeit mit personenbezogenen Daten zu unterstützen. Es gelten aktuell folgende Rahmenbedingen für die Förderung: Beschaffung von schulgebundenen mobilen Endgeräten (Laptops, Notebooks und Tablets mit Ausnahme von Smartphones) für Lehrkräfte einschließlich der Inbetriebnahme und der dafür erforderlichen Software sowie des für den Einsatz der mobilen Endgeräte erforderlichen Zubehörs bis zu einem Höchstbetrag von 500 EUR je mobilem Endgerät (einschließlich förderfähiger Nebenausgaben). Sachausgaben für die Anlieferung, die Wartung, den Support und den Betrieb der zu beschaffenden mobilen Endgeräte sowie Personalausgaben sind nicht förderfähig. Die zu beschaffenden mobilen Endgeräte bleiben im Eigentum des Schulträgers und werden den Lehrkräften zur dienstlichenSeite 2 von 7 Seite 3 Aufgabenerledigung unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Die Nutzungsbedingen sind durch den Schulträger festzulegen. Es ist sicherzustellen, dass die schulgebundenen mobilen Endgeräte sofort verwendet und in die schulische Infrastruktur integriert werden können. Der Zuwendungsempfänger verpflichtet sich zu einer zentralen Geräteverwaltung. Bis zum 31. Dezember 2020 nicht verbrauchte Mittel sind an die Bezirksregierungen des Landes ohne Zinsaufschlag unverzüglich zurückzuzahlen. Aus Sicht der Verwaltung ist eine bedarfsgerechte und unverzügliche Beschaffung unabweisbar, um insbesondere im etwaigen Fall eines erneuten „Lockdowns“ Schulen und Lehrkräften eine digitale Mindestausstattung für ein „Lernen auf Distanz“ zur Verfügung zu stellen. Ab Beauftragung ist für den Rollout eine Zeitschiene von 12 Wochen vorgesehen. Die Beschaffung ist durch Refinanzierung und Inanspruchnahme des o.g. Förderprogramms, das aktuell nur ein sehr kurzfristiges Handeln zulässt, für den städtischen Haushalt bis auf einen Betrag von 50.728,00 Euro für die Konfektionierung sowie die Anlieferung nahezu kostenneutral. Bis Jahresende werden in Bonn an den städtischen Schulen ca. 9.400 Schüler- iPads im schulischen Einsatz sein. Der Vorschlag, iPads als schulgebundene mobile Endgeräte auch für Lehrkräfte zu beschaffen, ist mit den Schulaufsichten sowie den Sprecherinnen bzw. Sprechern aller Schulformen und mehreren Schulleitungen konsensual abgestimmt. Diese Abstimmungsgespräche sowie die Gespräche mit dem potentiellen Lieferanten konnten erst im Laufe der 39. Kalenderwoche abgeschlossen werden. Die iPads werden mit einer in die Schutzhülle integrierten Tastatur versehen. Inklusive der förderfähigen Nebenkosten, wie der Einrichtung der Geräte sowie einer Mobile-Device-Management -Lizenz für die zentrale Verwaltung, belaufen sich die Kosten je Gerät auf exakt 470,08 Euro. Daher können unter Ausnutzung der zur Verfügung stehenden Fördermittel insgesamt 3.870 iPads beschafft werden. Für einen nachhaltigen und dauerhaften Einsatz als schulgebundene mobile Endgeräte, müssen alle Geräte zudem in die bestehende schulische IT- Infrastruktur eingepflegt, dort zentral verwaltet, betrieben und gewartet werden. Dies wird als zwingende Fördervoraussetzung vom Land eingefordert. Diese zwingende Fördervoraussetzung kann mit den derzeit zur Verfügung stehenden Ressourcen und Möglichkeiten in der schulischen IT-Infrastruktur der Stadt Bonn nur mit iPads der Fa. Apple nachgekommen werden. Zugleich würde damit eine einheitliche Infrastruktur mit den Schülerendgeräten hergestellt. Insoweit handelt es sich bei der Beschaffung um eine Maßnahme in der Corona-Krise, um kurzfristig im Falle eines "Lockdowns" die Lehrkräfte mit mobilen Endgeräten auszustatten und somit das "Lernen auf Distanz" sicherstellen zu können. Langfristig ist es das Ziel, die Schulen mit der bestmöglichen digitalen Infrastruktur / IT auszustatten, so dass perspektivisch auch der Einsatz anderer mobiler Endgeräte möglich sein kann. Sachausgaben für die Anlieferung, die Wartung, den Support und den BetriebSeite 3 von 7 Seite 4 der zu beschaffenden mobilen Endgeräte sowie die dazugehörigen Personalausgaben sind nicht förderfähig und müssen aus Eigenmitteln des Schulträgers erbracht werden. Den Zuwendungsempfängern können Zuwendungen als Schulträgerbudget bis zur Höhe gemäß Verteilungsschlüssel als Höchstbetrag bewilligt werden. Der vom Land NRW zugrunde gelegte Verteilungsschlüssel entsprach bei einer maximalen Fördersumme von 500,00 Euro je Endgerät rechnerisch 3.639 Lehrkräften, basierend auf den Amtlichen Schuldaten des Schuljahres 2019/2020 im Einzugsbereich des Schulträgers Bundesstadt Bonn. Bei Ausschöpfung der maximalen Fördersumme und ohne den höchstmöglichen Förderbetrag je Gerät zu überschreiten, können 3.870 iPads für die Lehrkräfte an den städtischen Bonner Schulen beschafft werden. Dadurch besteht die Möglichkeit, etwaigen Unschärfen der Statistik im Zeitpunkt der Stichtagsregelung zur Bemessung der Höhe der Fördersumme für die Stadt Bonn (Personalzuwächse im Schuljahr 2020/2021, Einsatz von Referendaren etc.) weitestgehend Rechnung zu tragen. Um die bereit gestellten schulischen Endgeräte für Lehrkräfte im Unterricht schnellstmöglich nutzbar zu machen, erarbeitet die Verwaltung derzeit gemeinsam mit der Schulaufsicht – unter Einbeziehung der Möglichkeiten des BONNEUM - ein Aus-, Fort- und Weiterbildungskonzept. 08.10.2020/13.10.2020 gez. Fuchs gez. Dr. Faber Datum Stadtdirektor Stadtverordnete/r Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.03 Schulträgeraufgaben 1.03.00 TE-übergreifend Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veran- schlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen ./. Einzahlungen ./. Investiver Finanzsaldo ./. Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veran- schlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 1.819.500,00 € 101.231,46 € 233.143,31 € 140000300 / 74.1000 140000300 / 72.1000 140000300 / 72.1000 ./. 2020 ./. 2020 ./. 2021 Temporäre Deckung aus Gesamthaushalt Lfd. Haushalt Amt 40 Support im Zeitraum 01- 09/2021 (wird im DHH 2021/2022 gemeldet!),Seite 4 von 7 Seite 5 Kosten für Support ab 10/2021 abhängig vom Ausschreibungsergebnis! Einzahlungen / Erträge 1.819.500,00 € 140000300 / 61.1000 2020 ./. Landeszuschuss für dienstliche Endgeräte von Lehrkräften, gemäß Runderlass des MSB vom 28.07.2020 ** Gesamtkosten 334.374,77 € ** Hinweis: Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt erst im Nachhinein, d.h. die Stadt muss in Vorleistung gehen! Aufgrund der Lieferzeit von etwa 12 Wochen, wird die Abrechnung voraussichtlich erst im Dezember 2020 erfolgen. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass die Refinanzierung erst im Januar 2021 erfolgen wird. Anlage/n 1 Beanstandungsschreiben der Oberbürgermeisterin vom 29.01.2021 (öffentlich)Seite 5 von 7 Seite 6 von 7 Seite 7 von 7
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:14 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de