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201698-01 · Beschlussvorlage

1. Beanstandung des Ratsbeschlusses vom 05.11.2020, DS-Nr.: 201698 2. Erneute Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung betr. Corona-bedingte digitale Ausstattungsoffensive für Schulen hier: Zuwendung für die digitale Bildungsinfrastruktur durch eine digitale Ausstattung von Lehrkräften

Nummer
201698-01
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
02.02.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW 04.02.2021 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 201698 Corona-bedingte digitale Ausstattungsoffensive für Schulen hier: Zuwendung für die digitale Bildungsinfrastruktur durch eine digitale Ausstattung von Lehrkräften

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Beschlussvorlage
öffentlich
201698-01
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
40 Schulamt
Dezernat:
Dez. V
1. Beanstandung des Ratsbeschlusses vom
05.11.2020, DS-Nr.: 201698
2. Erneute Genehmigung der
Dringlichkeitsentscheidung betr. Corona-bedingte
digitale Ausstattungsoffensive für Schulen
hier: Zuwendung für die digitale
Bildungsinfrastruktur durch eine digitale
Ausstattung von Lehrkräften
Beratungsfolge
Rat 04.02.2021 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Mit Schreiben vom 26.01.2021 teilte die der Bezirksregierung Köln mit, die en
bloc Abstimmung über die Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidungen in
der Sitzung am 05.11.2020 sei rechtswidrig. Insofern bedarf es einer
kurzfristigen Entscheidung zur Korrektur des Fehlers, zumal die
Dringlichkeitsentscheidungen schon lange zurückliegen und nun so schnell wie
möglich durch die Genehmigung zu einem rechtmäßigen Abschluss gebracht
werden sollten.
Beschlussvorschlag
1. Der Rat hebt seinen Beschluss hinsichtlich der nachträglichen
Genehmigung von Dringlichkeitsentscheidungen TOP Ö 8.1 (DS-Nrn.:
201698) vom 05.11.2020 auf.
2. Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Stadtdirektors in
Vertretung des Oberbürgermeisters wird genehmigt.
Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW
Die Verwaltung wird beauftragt,
1. im Rahmen der Corona-bedingten, digitalen Ausstattungsoffensive des
Landes an den Schulen 3.870 schulgebundene mobile Endgeräte (iPads)
für Lehrkräfte zu beschaffen. Für die Beschaffung dieser digitalen
Endgeräte wird temporär überplanmäßig im Haushalt ein Betrag in Höhe
von 1.819.500 EUR bereitgestellt. Eine Refinanzierung derSeite 1 von 7

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Beschaffung erfolgt vollständig aus dem „Programm zur Förderung von
dienstlichen Endgeräten für Lehrkräfte“ des Landes NRW.
2. für Zwecke der Erstinbetriebnahme, der Anlieferung und der Einbindung in
die schulische Infrastruktur und den Support der o.g. Geräte überplanmäßig
einen Betrag in Höhe von 101.231,46 EUR in 2020 bereitzustellen. Die
hierfür im Zeitraum 01-09/2021 anfallenden Kosten in Höhe von 233.143,31
EUR werden im Haushaltsplan 2021/2022 angemeldet.
Begründung
Zu 1.:
Die pflichtgemäße Überprüfung der o.g. Ratsbeschlüsse hat ergeben, dass das
En-Bloc-Verfahren hier gegen geltendes Recht verstößt. Die Beschlüsse waren
daher gemäß § 54 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen
(GO NRW) zu beanstanden. Zur Begründung wird auf die Ausführungen in dem
als Anlage beigefügten Beanstandungsschreiben Bezug genommen.
Zu 2.:
Mit Veröffentlichung der Richtlinie über die Förderung von schulgebundenen
dienstlichen Endgeräten für Lehrkräfte (RdErl. d. Ministeriums für Schule und
Bildung 411-6.08.01 – 157707) vom 28. Juli 2020 hat das Land NRW
mitgeteilt, landesweit insgesamt 103 Mio. EUR zusätzlich für die Ausstattung
der Lehrkräfte mit mobilen Endgeräten bereit zu stellen.
Auf den Schulträger Stadt Bonn entfällt eine Zuwendung in Höhe von 1.819.500
EUR. Ein kommunaler Eigenanteil wird nicht gefordert.
Ziel des Landes NRW ist es, Schulträger bei der Digitalisierung ihrer Schulen
durch Ausstattung der Lehrkräfte mit digitalen dienstlichen Endgeräten -
insbesondere in der Zeit der Pandemie bei der Ausgestaltung des
Distanzunterrichts - sowie Schulen bei der rechtssicheren Arbeit mit
personenbezogenen Daten zu unterstützen.
Es gelten aktuell folgende Rahmenbedingen für die Förderung:
 Beschaffung von schulgebundenen mobilen Endgeräten (Laptops,
Notebooks und Tablets mit Ausnahme von Smartphones) für Lehrkräfte
einschließlich der Inbetriebnahme und der dafür erforderlichen Software
sowie des für den Einsatz der mobilen Endgeräte erforderlichen
Zubehörs bis zu einem Höchstbetrag von 500 EUR je mobilem Endgerät
(einschließlich förderfähiger Nebenausgaben).
 Sachausgaben für die Anlieferung, die Wartung, den Support und den
Betrieb der zu beschaffenden mobilen Endgeräte sowie
Personalausgaben sind nicht förderfähig.
 Die zu beschaffenden mobilen Endgeräte bleiben im Eigentum des
Schulträgers und werden den Lehrkräften zur dienstlichenSeite 2 von 7

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Aufgabenerledigung unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Die
Nutzungsbedingen sind durch den Schulträger festzulegen.
 Es ist sicherzustellen, dass die schulgebundenen mobilen Endgeräte
sofort verwendet und in die schulische Infrastruktur integriert
werden können. Der Zuwendungsempfänger verpflichtet sich zu einer
zentralen Geräteverwaltung.
 Bis zum 31. Dezember 2020 nicht verbrauchte Mittel sind an die
Bezirksregierungen des Landes ohne Zinsaufschlag unverzüglich
zurückzuzahlen.
Aus Sicht der Verwaltung ist eine bedarfsgerechte und unverzügliche
Beschaffung unabweisbar, um insbesondere im etwaigen Fall eines erneuten
„Lockdowns“ Schulen und Lehrkräften eine digitale Mindestausstattung für ein
„Lernen auf Distanz“ zur Verfügung zu stellen. Ab Beauftragung ist für den
Rollout eine Zeitschiene von 12 Wochen vorgesehen.
Die Beschaffung ist durch Refinanzierung und Inanspruchnahme des o.g.
Förderprogramms, das aktuell nur ein sehr kurzfristiges Handeln zulässt, für
den städtischen Haushalt bis auf einen Betrag von 50.728,00 Euro für die
Konfektionierung sowie die Anlieferung nahezu kostenneutral.
Bis Jahresende werden in Bonn an den städtischen Schulen ca. 9.400 Schüler-
iPads im schulischen Einsatz sein. Der Vorschlag, iPads als schulgebundene
mobile Endgeräte auch für Lehrkräfte zu beschaffen, ist mit den
Schulaufsichten sowie den Sprecherinnen bzw. Sprechern aller Schulformen
und mehreren Schulleitungen konsensual abgestimmt. Diese
Abstimmungsgespräche sowie die Gespräche mit dem potentiellen Lieferanten
konnten erst im Laufe der 39. Kalenderwoche abgeschlossen werden.
Die iPads werden mit einer in die Schutzhülle integrierten Tastatur versehen.
Inklusive der förderfähigen Nebenkosten, wie der Einrichtung der Geräte sowie
einer Mobile-Device-Management -Lizenz für die zentrale Verwaltung, belaufen
sich die Kosten je Gerät auf exakt 470,08 Euro. Daher können unter
Ausnutzung der zur Verfügung stehenden Fördermittel insgesamt 3.870 iPads
beschafft werden.
Für einen nachhaltigen und dauerhaften Einsatz als schulgebundene mobile
Endgeräte, müssen alle Geräte zudem in die bestehende schulische IT-
Infrastruktur eingepflegt, dort zentral verwaltet, betrieben und gewartet werden.
Dies wird als zwingende Fördervoraussetzung vom Land eingefordert. Diese
zwingende Fördervoraussetzung kann mit den derzeit zur Verfügung stehenden
Ressourcen und Möglichkeiten in der schulischen IT-Infrastruktur der Stadt
Bonn nur mit iPads der Fa. Apple nachgekommen werden. Zugleich würde
damit eine einheitliche Infrastruktur mit den Schülerendgeräten hergestellt.
Insoweit handelt es sich bei der Beschaffung um eine Maßnahme in der
Corona-Krise, um kurzfristig im Falle eines "Lockdowns" die Lehrkräfte mit
mobilen Endgeräten auszustatten und somit das "Lernen auf Distanz"
sicherstellen zu können. Langfristig ist es das Ziel, die Schulen mit der
bestmöglichen digitalen Infrastruktur / IT auszustatten, so dass perspektivisch
auch der Einsatz anderer mobiler Endgeräte möglich sein kann.
Sachausgaben für die Anlieferung, die Wartung, den Support und den BetriebSeite 3 von 7

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der zu beschaffenden mobilen Endgeräte sowie die dazugehörigen
Personalausgaben sind nicht förderfähig und müssen aus Eigenmitteln des
Schulträgers erbracht werden.
Den Zuwendungsempfängern können Zuwendungen als Schulträgerbudget bis
zur Höhe gemäß Verteilungsschlüssel als Höchstbetrag bewilligt werden. Der
vom Land NRW zugrunde gelegte Verteilungsschlüssel entsprach bei einer
maximalen Fördersumme von 500,00 Euro je Endgerät rechnerisch 3.639
Lehrkräften, basierend auf den Amtlichen Schuldaten des Schuljahres
2019/2020 im Einzugsbereich des Schulträgers Bundesstadt Bonn. Bei
Ausschöpfung der maximalen Fördersumme und ohne den höchstmöglichen
Förderbetrag je Gerät zu überschreiten, können 3.870 iPads für die Lehrkräfte
an den städtischen Bonner Schulen beschafft werden. Dadurch besteht die
Möglichkeit, etwaigen Unschärfen der Statistik im Zeitpunkt der
Stichtagsregelung zur Bemessung der Höhe der Fördersumme für die Stadt
Bonn (Personalzuwächse im Schuljahr 2020/2021, Einsatz von Referendaren
etc.) weitestgehend Rechnung zu tragen.
Um die bereit gestellten schulischen Endgeräte für Lehrkräfte im Unterricht
schnellstmöglich nutzbar zu machen, erarbeitet die Verwaltung derzeit
gemeinsam mit der Schulaufsicht – unter Einbeziehung der Möglichkeiten des
BONNEUM - ein Aus-, Fort- und Weiterbildungskonzept.
08.10.2020/13.10.2020 gez. Fuchs gez. Dr. Faber
Datum Stadtdirektor Stadtverordnete/r
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.03 Schulträgeraufgaben 1.03.00 TE-übergreifend
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle / FiPos Veran-
schlagt in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen ./.
Einzahlungen ./.
Investiver
Finanzsaldo
./.
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle / FiPos Veran-
schlagt in Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
1.819.500,00 €
101.231,46 €
233.143,31 €
140000300 / 74.1000
140000300 / 72.1000
140000300 / 72.1000
./.
2020
./.
2020
./.
2021
Temporäre Deckung aus
Gesamthaushalt
Lfd. Haushalt Amt 40
Support im Zeitraum 01-
09/2021 (wird im DHH
2021/2022 gemeldet!),Seite 4 von 7

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Kosten für Support ab
10/2021 abhängig vom
Ausschreibungsergebnis!
Einzahlungen /
Erträge
1.819.500,00 € 140000300 / 61.1000 2020 ./. Landeszuschuss für
dienstliche Endgeräte von
Lehrkräften, gemäß
Runderlass des MSB vom
28.07.2020 **
Gesamtkosten 334.374,77 €
** Hinweis:
Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt erst im Nachhinein, d.h. die Stadt muss in
Vorleistung gehen! Aufgrund der Lieferzeit von etwa 12 Wochen, wird die Abrechnung
voraussichtlich erst im Dezember 2020 erfolgen. Es kann daher nicht ausgeschlossen
werden, dass die Refinanzierung erst im Januar 2021 erfolgen wird.
Anlage/n
1 Beanstandungsschreiben der Oberbürgermeisterin vom 29.01.2021
(öffentlich)Seite 5 von 7

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Datenstand: 02.11.2026, 18:14 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de