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201697-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Mögliche Altlasten am Melbbad

Nummer
201697-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
12.10.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
201697-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
52 Sport- und Bäderamt
Dezernat:
Dez. IV
Mögliche Altlasten am Melbbad
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Rat Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Fragestellung lautete:
Trifft es zu, dass am Melbbad Altlasten aufgrund eines alten ABC-
Dekontaminationsplatzes der Bundeswehr existieren?
Der Verwaltung liegen keine Erkenntnisse vor, dass am Melbbad Altlasten
aufgrund eines alten ABC Dekontiminationsplatzes der Bundeswehr existieren.
Die Untere Umweltbehörde konnte bei der Durchsicht der Unterlagen zu dem
Altstandort 7620-303 und der Durchsicht der Bauakten des Melbbades keinerlei
Hinweise auf eine Nutzung der Fläche des Melbbades durch die Bundeswehr
oder als Dekontaminationsplatz feststellen.
Anlage/n
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