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201691 · Beschlussvorlage

Besetzung der Gremien bei anderen Körperschaften und Behörden, hier: - Institutsausschuss des Rheinischen Studieninstituts für Kommunale Verwaltung

Nummer
201691
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
04.11.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Rates (konstituierende Sitzung) 05.11.2020 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
201691
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte
Dezernat:
Dez. OB
Besetzung der Gremien bei anderen
Körperschaften und Behörden, hier:
- Institutsausschuss des Rheinischen
Studieninstituts für Kommunale
Verwaltung
Beratungsfolge
Rat 05.11.2020 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Als Mitglieder der Bundesstadt Bonn im Institutsausschuss des Studieninstituts
für Kommunale Verwaltung im Regierungsbezirk Köln werden für fünf Jahre,
längstens jedoch für die Dauer ihres Mandats benannt:
Ordentliche Mitglieder Stellvertretende Mitglieder
1. Jutta Brodhäcker (Grüne) 1. Martin Heyer (Grüne)
2. Torben Leskien (CDU) 2. Jan Claudius Lechner (CDU)
Begründung
Gesellschafter des Studieninstituts sind der Rhein-Erft-Kreis, der Kreis
Euskirchen, der Oberbergische Kreis, der Rheinisch-Bergische Kreis, der
Rhein-Sieg-Kreis, die Bundesstadt Bonn, die Stadt Köln und der
Landschaftsverband Rheinland.
Gemäß § 11 des Gesellschaftervertrages in Verbindung mit § 6 (1) der
Institutsordnung ist für Angelegenheiten des Studieninstituts ein
Institutsausschuss zu bilden, dem jeweils bis zu zwei von den Räten der
Bundesstadt Bonn und der Stadt Köln, von den Kreistagen und dem
Landschaftsausschuss des Landschaftsverbandes Rheinland zu benennende
Vertreterinnen/Vertreter sowie deren jeweilige Stellvertreterinnen/Stellvertreter
angehören.Seite 1 von 2

Seite 2
Dem Institutsausschuss können sowohl Ratsmitglieder als auch sachkundige
Bürger*innen angehören.
Dem Institutsausschuss gehörten in der vergangenen Ratsperiode an:
Ordentliche Mitglieder Stellvertretende Mitglieder
1. Stv. Georg Fenninger (CDU) 1. Stv. Jan Claudius Lechner (CDU)
2. Bzv. Dominik Loosen (SPD) 2. Dr. Gereon Schüller (SPD)
(bis 31.10.2018)
2. Stv. Elisabeth Zaun (SPD)
(ab 11.12.2018)
Die Wahl findet nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Hare-Niemeyer)
statt (§ 50 Abs. 3 GO NW).
Dem Institutsausschuss gehören gemäß § 6 Abs. 2 der Institutsordnung kraft
Amtes an:
a) die Institutsvorsteherin/der Institutsvorsteher als Vorsitzende/Vorsitzender
b) die Vertreterin/der Vertreter der einzelnen Gesellschafter
c) die Studienleiterin/der Studienleiter des Instituts
d) die Abteilungsvorsteherinnen/die Abteilungsvorsteher, soweit sie nicht schon
zur Gruppe b) gehören
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 17:15 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de