201689-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Technische Voraussetzungen zur Installation von Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge
Kerndaten
- Nummer
- 201689-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 21.10.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 201689-1 Der Oberbürgermeister Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Technische Voraussetzungen zur Installation von Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen Kenntnisnahme Rat Kenntnisnahme Die Verwaltung hat von der Bonn-Netz GmbH folgende Stellungnahme erhalten: 1. Die Bonn-Netz GmbH stellt keine besonderen Bedingungen an die Errichtung von Ladeeinrichtungen. Grundsätzlich müssen alle elektrischen Anlagen am Niederspannungsnetz konform zu den Normen des VDE, bzw. den anerkannten Regeln der Technik errichtet werden. Anlagenbetreiber werden hierzu durch die Niederspannungsanschlussverordnung § 13 Abs. 2 verpflichtet. 2. Bei dem Dokument (siehe Anlage) handelt es sich um eine Entscheidungshilfe als Unterstützung für Elektrofachunternehmer, welche die, aus Sicht der Bonn-Netz GmbH, im Normalfall notwendigen Voraussetzungen der elektrischen Anlage beschreibt. Die Notwendigkeit ist seitens des Elektrofachunternehmers im Einzelfall zu prüfen. Durch die Bonn-Netz GmbH findet in der Regel keine Überprüfung und Genehmigung der Anlage statt. Direktmessende Zähler für den Verbrauch von elektrischer Energie können technisch nur einen maximal zulässigen Strom, in der Regel 60 A, führen. Zusätzlich begrenzt die Möglichkeit von Zähleranlagen, thermische Verlustleistung sicher abzuführen, die maximal mögliche Belastung eines Zählerplatzes. In der Anlage finden Sie diesbezüglich einen Ausschnitt der Vorgaben aus der Anwendungsrichtlinie VDE Ar 4100. Erfahrungen der Bonn-Netz GmbH haben gezeigt, dass Wohneinheiten mit Warmwasserbereitung und einer zusätzlichen Ladeeinrichtung für Elektroautos allerdings einen höheren Leistungsbedarf haben. Dies hat zur Folge, dass ein direktmessender Zähler oder die Zähleranlage dadurch überlastet und thermisch zerstört werden würde.Seite 1 von 13 Seite 2 Als technisch machbare Lösung kann daher entweder ein zweiter direktmessender Zähler oder ein sogenannter Wandlerzähler eingesetzt werden. Für beide Lösungen kann ein Umbau der Zähleranlage erforderlich sein. Erfahrungsgemäß ist der Einsatz eines zweiten direktmessenden Zählers im Regelfall die günstigste Lösung für den Kunden, da der Einsatz von Wandlerzählern mit größerem technischen Aufwand und höheren laufenden Kosten verbunden ist. Grundsätzlich können jedoch beide Varianten auf Kundenwunsch und nach Prüfung und Bewertung durch den Elektrofachunternehmer umgesetzt werden. 3. Kunden der Bonn-Netz GmbH wird keine Lösung vorgeschrieben. Grundsätzlich kann jede technisch machbare und normen-, sowie rechtskonforme Lösung eingesetzt werden. Die Kosten für einen zusätzlichen Zählerplatz können durch die Bonn- Netz GmbH nicht beziffert werden, da die Errichtung von Zähleranlagen nur von Elektrofachunternehmen durchgeführt und von der Bonn-Netz GmbH nicht angeboten werden. Die Kosten für Zähleranlagen variieren sehr stark in Abhängigkeit der Erfordernisse der jeweiligen elektrischen Anlage und der örtlichen Begebenheiten. 4. Der Anmeldeprozess ist bei der Bonn-Netz GmbH entsprechend der Vorgaben umgesetzt. Dass die Niederspannungsanschlussverordnung keinen Zustimmungsvorbehalt vorsieht, entbindet nicht von der Verpflichtung des Anschlussnehmers, eine technisch ordnungsgemäße, normen- und rechtskonforme elektrische Anlage zu betreiben. 5. Durch die Bonn-Netz GmbH erfolgen keine Förderungen. Die SWB- Konzerntochter Energie- und Wasserversorgung Bonn-Rhein Sieg bietet aber verschiedene Produkte und Förderungen im Themenfeld Elektromobilität an. Änderungen an elektrischen Anlagen dürfen grundsätzlich nur von konzessionierten Elektrofachunternehmen durchgeführt werden. Diese bewerten auch den Leistungsbedarf und notwendige Änderungen in der elektrischen Anlage. Eine Inbetriebsetzungsbestätigung kann nur von einem Fachunternehmen ausgestellt werden. Zur Meldung von Ladeeinrichtungen stellt die Bonn-Netz GmbH ein Formular bereit, dass den bundeseinheitlichen Vorgaben der VDE TAR 4100 entspricht und der verbindlichen Anwendungsrichtlinie direkt entnommen wurde. Anlage/n 1 Ausschnitt der Vorgaben aus der Anwendungsrichtlinie VDE Ar 4100 (öffentlich)Seite 2 von 13 Seite 3 2 E-Ladepunkte-an-Haushaltszaehler-BonnNetz- 02.01.2020 (öffentlich)Seite 3 von 13 Seite 4 von 13 Anschluss von Ladeeinrichtungen für E-Fahrzeuge Ladeeinrichtung für E-Fahrzeuge an Haushaltszählern (Aussetzbetrieb)Seite 5 von 13 Zähleranlagen in Bereich der Bonn-Netz GmbH Anmeldung von Ladeeinrichtungen für E- Fahrzeuge Alle Ladeeinrichtungen für E-Fahrzeuge sind ab einer Bemessungsleistungen ≥ 3,6 kVA, gemäß der Technischen Anschlussregel, TAR VDE-AR-N 4100:2019-04, Abs. 4.1 „Anmeldung elektrischer Anlagen und Geräte“, grundsätzlich nach dem beim Netzbetreiber verwendeten Verfahren anzumelden. Die Anmeldung ist notwendig, damit der Netzbetreiber das Niederspannungsnetz, den Netzanschluss (Hausan- schluss) sowie die Messeinrichtungen leistungsgerecht auslegen und mögliche Netzrückwirkungen beurteilen kann. Anmeldung Zur Anmeldung von Ladeeinrichtungen für E-Fahrzeuge (ab einer Bemessungsleistungen ≥ 3,6 kVA) senden Sie uns bitte vor der Errichtung: • Formblatt „Versorgungsanfrage Strom“ • Formblatt B.3 Datenblatt „Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge“ Die erforderlichen Formblätter zur Anmeldung finden Sie auf unserer Webseite unter: https://www.bonn-netz.de/Stromnetz/Formulare-Netzanschluss/ Ihr Anmeldung senden Sie uns bitte per E-Mail an: E-Mobilitaet@Bonn-Netz.de Sobald die benötigten Unterlagen vollständig bei uns eingegangen sind, erhalten Sie zeitnah, nachdem wir die Anschlussmöglichkeit geprüft haben, von uns automatisch eine Antwort auf Ihre Anschlussanfrage. Erst nach Erhalt einer Anschlusszusage sollte mit der Errichtung der Ladeeinrichtung begonnen werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur vollständig ausgefüllte und vom Anschlussnehmer rechtsverbindlich unterzeichnete Formblätter bearbeiten können. 02.01.2020 | TAB, VDE-AR-N 4100 | Rainer Kurscheid 2Seite 6 von 13 Zähleranlagen in Bereich der Bonn-Netz GmbH Anschluss von Ladeeinrichtungen für E- Fahrzeuge Entscheidungshilfe für den Anschluss von Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge über direktmessende Haushaltszähler im Aussetzbetrieb Ladeeinrichtung für E-Fahrzeuge an Haushaltszähler (Aussetzbetrieb) Anzahl angeschlossener Wohneinheiten (WE), Anschlussnutzeranlagen Ladeeinrichtung kleiner als 3,6 kVA bis zu 11 kVA bis zu 22 kVA größer 22 kVA 1 WE ohne elektrische Warmwasseraufbereitung ja ja ja 1) nein 3) Bis zu 2 WE ohne elektrische Warmwasseraufbereitung ja ja 1) nein 2) nein 3) 1 WE mit elektrischer Warmwasseraufbereitung ja nein 2) nein 2) nein 3) 1) Anschluss von E-Ladeeinrichtungen nur mit entsprechend angepasster Zählerplatzverdrahtung H07V-K 16 mm². Nur ein Zähler pro Zählerfeld => keine Doppelstockbelegung! 2) Anschluss von E-Ladeeinrichtungen mit einem Bemessungsleistung nur über einen separaten direktmessenden Zähler oder über eine Wandlermessung zur gemeinsamen Nutzung von Haushaltbedarf und E-Ladeeinrichtung möglich. 3) Anschluss von E-Ladeeinrichtungen mit einer Bemessungsleistung größer 22 kVA nur über einen separaten direktmessenden Zähler bis max. 44 A Betriebsstrom mit entsprechend angepasster Zählerplatzverdrahtung H07V-K 16 mm² oder über eine Wandlermessung zur gemeinsamen Nutzung von Haushaltsbedarf und E-Ladeeinrichtung möglich. 02.01.2020 | TAB, VDE-AR-N 4100 | Rainer Kurscheid 3Seite 7 von 13 Zähleranlagen in Bereich der Bonn-Netz GmbH Anschluss von Ladeeinrichtungen für E- Fahrzeuge • Durch die Änderung der Betriebsbedingungen / des Verbrauchsverhaltens infolge zusätzlicher Anwendungen mit Dauerstrom müssen die betroffenen Anlagenteile an die jeweils aktuellen Anforderungen für den Anschluss und den Betrieb von Kundenanlagen am Niederspannungsnetz angepasst werden, vgl. TAR VDE-AR-N 4100:2019-04. • Bei Kundenanlagen mit E-Ladeeinrichtungen sind in der Zähleranlage entsprechende Kommunikationseinrichtungen, Spannungsabgriffe und Funktionsfelder (APZ) nach TAR VDE-AR-N 4100 vorzusehen, bzw. nachzurüsten. • In Kundenanlagen mit E-Ladeeinrichtungen ist ab einer Summenanschlussleistung größer 12 kVA, gemäß TAR VDE-AR-N 4100:2019-04, Abs. 10.6.4, grundsätzlich eine netzdienliche Wirkleistungssteuerung der E- Ladeeinrichtungen durch den Netzbetreiber zum Zweck der Netzentlastung bei Bedarf vorgeschrieben. Hierzu ist neben der anlagenseitigen Wirkleistungssteuereinrichtung auch ein zusätzliches 3-Punkt Steuergerätefeld (SG-Feld) in der Zähleranlage für das Schaltgerät des Netzbetreibers vorzusehen. • Die zulässigen Belastungs- und Bestückungsvarianten von Zählerplätzen bei Mischbetrieb (Aussetz-/Dauerstrom) sind einzuhalten. Hierbei ist zu beachten, dass der Haushaltsbedarf nach TAR VDE-AR-N 4100 als Aussetzbetrieb und E-Ladeeinrichtungen nach VDE 0100, Teil 722 als Dauerstromanwendung mit Gleichzeitigkeitsfaktor 1 (sofern kein Lastmanagement verwendet wird) definiert werden. • Für E-Ladeeinrichtungen an direktmessenden Zählern mit nicht haushaltsüblichem Lastverhalten (z.B. gewerbliche Nutzung, Direktheizungen, etc.) gelten grundsätzlich die reduzierten Grenzwerte der Klassifizierung Dauerstrom nach TAR VDE-AR-N 4100, unabhängig von der tatsächlichen Nutzungsdauer. • Die Anwendung von §14a EnWG (Steuerbaren Verbrauchseinrichtungen) zum Erhalt eines reduzierten Netzentgelts ist nur möglich, wenn die Abrechnung der E-Ladeeinrichtungen über einen separaten (exklusiven) Zählpunkt erfolgt. In diesem Fall ist die Bonn-Netz GmbH nach §14a EnWG dazu berechtigt, die E- Ladeeinrichtung mittels Schaltgerät zum Zweck der Netzentlastung (auch unter einer Anschlussleistung von 12 kVA) bei Bedarf zu steuern. 02.01.2020 | TAB, VDE-AR-N 4100 | Rainer Kurscheid 3Seite 8 von 13 Neue Ausgestaltung von Zähleranlagen in Bereich der Bonn-Netz GmbH Erweiterungen von Zähleranlagen Beispiel: Bestehende Anlage bleibt unverändert Voraussetzungen • Setzen eines plombierbaren NH-Sicherungs- verteilers in unmittelbarer Nähe des Hausanschlusskastens oder der Zähleranlage. • Beschriftung mit eindeutiger Zuordnung der Abgangsleitungen • Absicherung der bestehenden Anlage im NH- Sicherungsverteiler auf Basis der maximalen Strombelastbarkeit unter Berücksichtigung der Selektivität. • Absicherung des neuen Anlagenteils im Hausanschlusskasten und gegebenenfalls Trennmesser im NH-Sicherungsverteiler. • Strombelastbarkeit der Hauptleitung zwischen Hausanschluss und NH-Sicherungsverteiler und zwischen NH-Sicherungsverteiler und dem erweiterten Anlagenteil muss mindestens für 63 A ausgelegt sein. • Zentrale Anordnung aller Zählerplätze 02.01.2020 | TAB, VDE-AR-N 4100 | Rainer Kurscheid 5 Anmerkung: Prinzipaufbau; Darstellung ohne Steuergerätefeld, Verteilerfeld, APZ, etc.Seite 9 von 13 h.2019-01 Datum Name bearbeitet 03.04.2019 S. Barth gezeichnet 03.04.2019 S. Barth geändert gesehen Maßstab Hinweis zur Ausgestaltung von Zähleranlagen „Dauerbetriebsstrom“ Nach VDE AR-N 4100:2019 AAR: 300mm anlagenseitiger Anschlussraum! Die Ausgestaltung des anlagenseitigen Anschlussraumes entnehmen Sie der VDE AR-N 4100:2019 Punkt 7.2 Zählerfeld mit 3-Punkt Befestigung Zählersteckklemme mit Anschlussstiften und verriegelbar zzgl. berührungssicherer Abdeckhaube - 1 St. Cat 5/7 Anschlussdose auf Zählerkreuz - Durchgängige Rohr-/ Kanalverbindung zum APZ zzgl. Cat 5/7 Datenleitung Geschottet und plombierbar auszuführen APZ: „Abschlusspunkt Zählerplatz“ zur Aufnahme von Kommunikationskomponenten im Anwendungsgebiet des VNB Bauseits auszustatten mit: - 2 St. Cat 5/7 Anschlussdose unter der Abdeckung - Durchgängige Rohr-/ Kanalverbindung zum APL (Abschlusspunkt Liniennetz) zzgl. Cat 5/7 Datenleitung - Spannungsversorgung auf 3 poligen Stecker (SK2) unter der Abdeckung geführt - Abdeckung ist geschlossen und plombierbar auszuführen ANMERKUNG Der Raum für APZ ist nach DIN VDE 0603-2-1 (VDE 0603-2-1) angrenzend an der Ober- oder Unterkantedes Zählerschrankes angeordnet. -Steuersicherung (max.16A; 25kA LS Schalter oder D0 Element) plombierbar auszuführen zur Spannungsversorgung des APZ (Anschlusspunkt Zählerplatz) Erd- und Kurzschlussfeste Verlegung - Für jeden weiteren Zählerschrank ist jeweils eine Steuersicherung ( max.16A ; 25kA LS Schalter oder D0 Element) plombierbar ohne Verdrahtung vorzurichten Im netzseitigen Anschlussraum des Zählerplatzes ist vor jedem Zähler eine selektive Überstromschutzeinrichtung (z. B. ein SLS-Schalter) vorzusehen. Diese selektive Überstromschutzeinrichtung muss sperr- und plombierbar sein und folgende Funktionen für jeden Zählerplatz aufweisen: - Trennvorrichtung für die Inbetriebsetzung der Kundenanlage - Freischalteinrichtung für die Mess- und Steuereinrichtungen - zentrale Überstromschutzeinrichtung für die Kundenanlage - Überstromschutzeinrichtung für die Messeinrichtungen und die Leitungen zum Stromkreisverteiler. Dauerstrom z.B. E-Ladesäule Max. 35A SLS (10mm² H07V-K) oder Max. 50A SLS APZ APL (3-Poliger- Stecker SK2) (3-Poliger- Stecker SK2)Seite 10 von 13 AAR: 300mm anlagenseitiger Anschlussraum! Die Ausgestaltung des anlagenseitigen Anschlussraumes entnehmen Sie der VDE AR-N 4100:2019 Punkt 7.2 -Zählerfeld mit 3-Punkt Befestigung -Zählersteckklemme mit Anschlussstiften und verriegelbar zzgl. berührungssicherer Abdeckhaube - 1 St. Cat 5/7 Anschlussdose auf Zählerkreuz - Durchgängige Rohr-/ Kanalverbindung zum APZ zzgl. Cat 5/7 Datenleitung Geschottet und plombierbar auszuführen APZ: „Abschlusspunkt Zählerplatz“ zur Aufnahme von Kommunikationskomponenten im Anwendungsgebiet des VNB Bauseits auszustatten mit: - 2 St. Cat 5/7 Anschlussdose unter der Abdeckung - Durchgängige Rohr-/ Kanalverbindung zum APL (Abschlusspunkt Liniennetz) zzgl. Cat 5/7 Datenleitung - Spannungsversorgung auf 3 poligen Stecker (SK2) unter der Abdeckung geführt - Abdeckung ist geschlossen und plombierbar auszuführen ANMERKUNG Der Raum für APZ ist nach DIN VDE 0603-2-1 (VDE 0603-2-1) angrenzend an der Ober- oder Unterkante des Zählerschrankes angeordnet. - Anschlussraum zur Aufnahme der Steuerungsmimik darf mit einer zugehörigen Schalteinrichtung und Leitungsschutzschalter für einen dreiphasigen Stromkreis mit einer Absicherung mit maximal 3 x 16 A bestückt werden. 2x Steuersicherung (max.16A; 25kA LS Schalter oder D0 Element) plombierbar auszuführen zur Spannungsversorgung des APZ (Anschlusspunkt Zählerplatz) Erd- und Kurzschlussfeste Verlegung - Für jeden weiteren Zählerschrank ist jeweils eine Steuersicherung (6A; 25kA LS Schalter oder D0 Element) plombierbar ohne Verdrahtung vorzurichten. Im netzseitigen Anschlussraum des Zählerplatzes ist vor jedem Zähler eine selektive Überstromschutzeinrichtung (z. B. ein SLS-Schalter) vorzusehen. Diese selektive Überstromschutzeinrichtung muss sperr- und plombierbar sein und folgende Funktionen für jeden Zählerplatz aufweisen: - Trennvorrichtung für die Inbetriebsetzung der Kundenanlage - Freischalteinrichtung für die Mess- und Steuereinrichtungen - zentrale Überstromschutzeinrichtung für die Kundenanlage - Überstromschutzeinrichtung für die Messeinrichtungen und die Leitungen zum Stromkreisverteiler. h.2019-01 Datum Name bearbeitet 03.04.2019 S. Barth gezeichnet 03.04.2019 S. Barth geändert gesehen Maßstab Ausgestaltung von Zähleranlagen „mit E-Ladeeinrichtungen ab 12 kW - 1100er“ Nach VDE AR-N 4100:2019APL Einspeisung SchaltgerätE-Ladepunk(e) Max. 35A SLS (10mm² H07V-K) oder Max. 50A SLS (16mm² H07V-K) APZ (3-Poliger- Stecker SK2) Haushalt (3-Poliger- Stecker SK2)Seite 11 von 13 AAR: 300mm anlagenseitiger Anschlussraum! Die Ausgestaltung des anlagenseitigen Anschlussraumes entnehmen Sie der VDE AR-N 4100:2019 Punkt 7.2 - Anschlussraum zur Aufnahme der Steuerungsmimik darf mit einer zugehörigen Schalteinrichtung und Leitungsschutzschalter für einen dreiphasigen Stromkreis mit einer Absicherung mit maximal 3 x 16 A bestückt werden. -Zählerfeld mit 3-Punkt Befestigung -Zählersteckklemme mit Anschlussstiften und verriegelbar zzgl. berührungssicherer Abdeckhaube - 1 St. Cat 5/7 Anschlussdose auf Zählerkreuz - Durchgängige Rohr-/ Kanalverbindung zum APZ zzgl. Cat 5/7 Datenleitung Geschottet und plombierbar auszuführen APZ: „Abschlusspunkt Zählerplatz“ zur Aufnahme von Kommunikationskomponenten im Anwendungsgebiet des VNB Bauseits auszustatten mit: - 2 St. Cat 5/7 Anschlussdose unter der Abdeckung - Durchgängige Rohr-/ Kanalverbindung zum APL (Abschlusspunkt Liniennetz) zzgl. Cat 5/7 Datenleitung - Spannungsversorgung auf 3 poligen Stecker (SK2) unter der Abdeckung geführt - Abdeckung ist geschlossen und plombierbar auszuführen ANMERKUNG Der Raum für APZ ist nach DIN VDE 0603-2-1 (VDE 0603-2-1) angrenzend an der Ober- oder Unterkantedes Zählerschrankes angeordnet. -Steuersicherung (max.16A; 25kA LS Schalter oder D0 Element) plombierbar auszuführen zur Spannungsversorgung des APZ (Anschlusspunkt Zählerplatz) Erd- und Kurzschlussfeste Verlegung - Für jeden weiteren Zählerschrank ist jeweils eine Steuersicherung ( max.16A ; 25kA LS Schalter oder D0 Element) plombierbar ohne Verdrahtung vorzurichten Im netzseitigen Anschlussraum des Zählerplatzes ist vor jedem Zähler eine selektive Überstromschutzeinrichtung (z. B. ein SLS-Schalter) vorzusehen. Diese selektive Überstromschutzeinrichtung muss sperr- und plombierbar sein und folgende Funktionen für jeden Zählerplatz aufweisen: - Trennvorrichtung für die Inbetriebsetzung der Kundenanlage - Freischalteinrichtung für die Mess- und Steuereinrichtungen - zentrale Überstromschutzeinrichtung für die Kundenanlage - Überstromschutzeinrichtung für die Messeinrichtungen und die Leitungen zum Stromkreisverteiler. h.2019-01 Datum Name bearbeitet 03.04.2019 S. Barth gezeichnet 03.04.2019 S. Barth geändert gesehen Maßstab Ausgestaltung von Zähleranlagen „mit E-Ladeeinrichtungen ab 12 kW - 1400er“ Nach VDE AR-N 4100:2019APL Einspeisung Schaltgerät Haushalt (3-Poliger- Stecker SK2) E-Ladepunkt(e) Max. 35A SLS (10mm² H07V-K) APZ (3-Poliger- Stecker SK2)Seite 12 von 13 Trennvorrichtung Kunde „Anwendungsbeispiel“ Bei E-Ladeeinrichtungen ab 12 kW an einem Netzanschluss, ist nach TAR VDE-AR-N 4100:2019-04 eine Wirkleistungssteuerung vorzusehen! VNB - Wandler-Satz lösbar auf Laschen montiert Material: min. CU 30 x 5 mm Laschenlänge: 200 mm Lochabstand: 170 mm Zählerwechseltafel MI/2 (leere Zählerwechselplatte ist bauseits beizustellen) Die Verlegung der Messleitungen vom Wandlersatz bis zum Messschrank erfolgt ungeschnitten und unabgesichert für jeden Strompfad und den Spannungspfad, erd- und kurzschlussfest Herstellerspezifisch im Schranksystem Strompfad 1: min. 2x4mm² NSGAFöU oder gleichwertig Strompfad 2: min. 2x4mm² NSGAFöU oder gleichwertig Strompfad 3: min. 2x4mm² NSGAFöU oder gleichwertig Spannungspfad: min. 4x2,5mm² NSGAFöU oder gleichwertig Geschottet und plombierbar auszuführen Für die Datenübertragung der Messeinrichtung ist ggf. die Bereitstellung eines IP- fähigen Kommunikationsanschlusses durch den Anlagenbetreiber erforderlich. Details sind in der Planungsphase mit uns abzustimmen Zählerwechselschrank Bauseits auszustatten mit: - 1 St. Cat 5/7 Anschlussdose unter der Abdeckung - Durchgängige Rohr-/ Kanalverbindung zum APL (Abschlusspunkt Liniennetz) zzgl. Cat 5/7 Datenleitung - Abdeckung ist geschlossen und plombierbar auszuführen - 13 polige Prüfklemmleiste nach Vorgaben BonnNetz -Steuersicherung (max. 16A; 25kA LS Schalter oder D0 Element) plombierbar auszuführen, zur Spannungsversorgung des Zählerwechselschrankes in Erd- und Kurzschlussfeste Verlegung Schienensystem 5- polig Ab der 1. Kundenanlage NH- Trennvorrichtung vor jeder Wandlereinheit! h.2019-07 Datum Name bearbeitet 18.07.2019 S. Barth gezeichnet 18.07.2019 S. Barth geändert gesehen Ausgestaltung von Wandleranlagen „Kombiwandlerschrank“ bis 125A mit SG Feld Einspeisung APL 13 Polige Prüfklemmleiste (3-Poliger- Stecker SK2) Regelsystem Ladepunkte KundeSeite 13 von 13
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