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201689-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Technische Voraussetzungen zur Installation von Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge

Nummer
201689-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
21.10.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
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  1. 201689 Technische Voraussetzungen zur Installation von Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
201689-1
Der Oberbürgermeister
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Technische Voraussetzungen zur Installation von
Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen Kenntnisnahme
Rat Kenntnisnahme
Die Verwaltung hat von der Bonn-Netz GmbH folgende Stellungnahme
erhalten:
1. Die Bonn-Netz GmbH stellt keine besonderen Bedingungen an die
Errichtung von Ladeeinrichtungen. Grundsätzlich müssen alle
elektrischen Anlagen am Niederspannungsnetz konform zu den Normen
des VDE, bzw. den anerkannten Regeln der Technik errichtet werden.
Anlagenbetreiber werden hierzu durch die
Niederspannungsanschlussverordnung § 13 Abs. 2 verpflichtet.
2. Bei dem Dokument (siehe Anlage) handelt es sich um eine
Entscheidungshilfe als Unterstützung für Elektrofachunternehmer,
welche die, aus Sicht der Bonn-Netz GmbH, im Normalfall notwendigen
Voraussetzungen der elektrischen Anlage beschreibt. Die Notwendigkeit
ist seitens des Elektrofachunternehmers im Einzelfall zu prüfen. Durch
die Bonn-Netz GmbH findet in der Regel keine Überprüfung und
Genehmigung der Anlage statt.
Direktmessende Zähler für den Verbrauch von elektrischer Energie
können technisch nur einen maximal zulässigen Strom, in der Regel 60
A, führen. Zusätzlich begrenzt die Möglichkeit von Zähleranlagen,
thermische Verlustleistung sicher abzuführen, die maximal mögliche
Belastung eines Zählerplatzes.
In der Anlage finden Sie diesbezüglich einen Ausschnitt der Vorgaben
aus der Anwendungsrichtlinie VDE Ar 4100.
Erfahrungen der Bonn-Netz GmbH haben gezeigt, dass Wohneinheiten
mit Warmwasserbereitung und einer zusätzlichen Ladeeinrichtung für
Elektroautos allerdings einen höheren Leistungsbedarf haben. Dies hat
zur Folge, dass ein direktmessender Zähler oder die Zähleranlage
dadurch überlastet und thermisch zerstört werden würde.Seite 1 von 13

Seite 2
Als technisch machbare Lösung kann daher entweder ein zweiter
direktmessender Zähler oder ein sogenannter Wandlerzähler eingesetzt
werden. Für beide Lösungen kann ein Umbau der Zähleranlage
erforderlich sein. Erfahrungsgemäß ist der Einsatz eines zweiten
direktmessenden Zählers im Regelfall die günstigste Lösung für den
Kunden, da der Einsatz von Wandlerzählern mit größerem technischen
Aufwand und höheren laufenden Kosten verbunden ist.
Grundsätzlich können jedoch beide Varianten auf Kundenwunsch und
nach Prüfung und Bewertung durch den Elektrofachunternehmer
umgesetzt werden.
3. Kunden der Bonn-Netz GmbH wird keine Lösung vorgeschrieben.
Grundsätzlich kann jede technisch machbare und normen-, sowie
rechtskonforme Lösung eingesetzt werden.
Die Kosten für einen zusätzlichen Zählerplatz können durch die Bonn-
Netz GmbH nicht beziffert werden, da die Errichtung von Zähleranlagen
nur von Elektrofachunternehmen durchgeführt und von der Bonn-Netz
GmbH nicht angeboten werden. Die Kosten für Zähleranlagen variieren
sehr stark in Abhängigkeit der Erfordernisse der jeweiligen elektrischen
Anlage und der örtlichen Begebenheiten.
4. Der Anmeldeprozess ist bei der Bonn-Netz GmbH entsprechend der
Vorgaben umgesetzt. Dass die Niederspannungsanschlussverordnung
keinen Zustimmungsvorbehalt vorsieht, entbindet nicht von der
Verpflichtung des Anschlussnehmers, eine technisch ordnungsgemäße,
normen- und rechtskonforme elektrische Anlage zu betreiben.
5. Durch die Bonn-Netz GmbH erfolgen keine Förderungen. Die SWB-
Konzerntochter Energie- und Wasserversorgung Bonn-Rhein Sieg bietet
aber verschiedene Produkte und Förderungen im Themenfeld
Elektromobilität an.
Änderungen an elektrischen Anlagen dürfen grundsätzlich nur von
konzessionierten Elektrofachunternehmen durchgeführt werden. Diese
bewerten auch den Leistungsbedarf und notwendige Änderungen in der
elektrischen Anlage. Eine Inbetriebsetzungsbestätigung kann nur von
einem Fachunternehmen ausgestellt werden. Zur Meldung von
Ladeeinrichtungen stellt die Bonn-Netz GmbH ein Formular bereit, dass
den bundeseinheitlichen Vorgaben der VDE TAR 4100 entspricht und
der verbindlichen Anwendungsrichtlinie direkt entnommen wurde.
Anlage/n
1 Ausschnitt der Vorgaben aus der Anwendungsrichtlinie VDE Ar 4100
(öffentlich)Seite 2 von 13

Seite 3
2 E-Ladepunkte-an-Haushaltszaehler-BonnNetz- 02.01.2020 (öffentlich)Seite 3 von 13

Seite 4 von 13

Anschluss von Ladeeinrichtungen für E-Fahrzeuge
Ladeeinrichtung für E-Fahrzeuge an Haushaltszählern (Aussetzbetrieb)Seite 5 von 13

Zähleranlagen in Bereich der
Bonn-Netz GmbH
Anmeldung von Ladeeinrichtungen für E- Fahrzeuge
Alle Ladeeinrichtungen für E-Fahrzeuge sind ab einer Bemessungsleistungen ≥ 3,6 kVA, gemäß der Technischen
Anschlussregel, TAR VDE-AR-N 4100:2019-04, Abs. 4.1 „Anmeldung elektrischer Anlagen und Geräte“, grundsätzlich
nach dem beim Netzbetreiber verwendeten Verfahren anzumelden.
Die Anmeldung ist notwendig, damit der Netzbetreiber das Niederspannungsnetz, den Netzanschluss (Hausan-
schluss) sowie die Messeinrichtungen leistungsgerecht auslegen und mögliche Netzrückwirkungen beurteilen kann.
Anmeldung
Zur Anmeldung von Ladeeinrichtungen für E-Fahrzeuge (ab einer Bemessungsleistungen ≥ 3,6 kVA)
senden Sie uns bitte vor der Errichtung:
• Formblatt „Versorgungsanfrage Strom“
• Formblatt B.3 Datenblatt „Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge“
Die erforderlichen Formblätter zur Anmeldung finden Sie auf unserer Webseite unter:
https://www.bonn-netz.de/Stromnetz/Formulare-Netzanschluss/
Ihr Anmeldung senden Sie uns bitte per E-Mail an:
E-Mobilitaet@Bonn-Netz.de
Sobald die benötigten Unterlagen vollständig bei uns eingegangen sind, erhalten Sie zeitnah, nachdem wir die
Anschlussmöglichkeit geprüft haben, von uns automatisch eine Antwort auf Ihre Anschlussanfrage.
Erst nach Erhalt einer Anschlusszusage sollte mit der Errichtung der Ladeeinrichtung begonnen werden.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur vollständig ausgefüllte und vom Anschlussnehmer rechtsverbindlich
unterzeichnete Formblätter bearbeiten können.
02.01.2020 | TAB, VDE-AR-N 4100 | Rainer Kurscheid 2Seite 6 von 13

Zähleranlagen in Bereich der
Bonn-Netz GmbH
Anschluss von Ladeeinrichtungen für E- Fahrzeuge
Entscheidungshilfe für den Anschluss von Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge über
direktmessende Haushaltszähler im Aussetzbetrieb
Ladeeinrichtung für E-Fahrzeuge an Haushaltszähler (Aussetzbetrieb)
Anzahl angeschlossener Wohneinheiten (WE), Anschlussnutzeranlagen
Ladeeinrichtung
kleiner als
3,6 kVA
bis zu
11 kVA
bis zu
22 kVA
größer
22 kVA
1 WE ohne elektrische Warmwasseraufbereitung ja ja ja 1) nein 3)
Bis zu 2 WE ohne elektrische Warmwasseraufbereitung ja ja 1) nein 2) nein 3)
1 WE mit elektrischer Warmwasseraufbereitung ja nein 2) nein 2) nein 3)
1) Anschluss von E-Ladeeinrichtungen nur mit entsprechend angepasster Zählerplatzverdrahtung
H07V-K 16 mm². Nur ein Zähler pro Zählerfeld => keine Doppelstockbelegung!
2) Anschluss von E-Ladeeinrichtungen mit einem Bemessungsleistung nur über einen separaten
direktmessenden Zähler oder über eine Wandlermessung zur gemeinsamen Nutzung von
Haushaltbedarf und E-Ladeeinrichtung möglich.
3) Anschluss von E-Ladeeinrichtungen mit einer Bemessungsleistung größer 22 kVA nur über einen
separaten direktmessenden Zähler bis max. 44 A Betriebsstrom mit entsprechend angepasster
Zählerplatzverdrahtung H07V-K 16 mm² oder über eine Wandlermessung zur gemeinsamen
Nutzung von Haushaltsbedarf und E-Ladeeinrichtung möglich.
02.01.2020 | TAB, VDE-AR-N 4100 | Rainer Kurscheid 3Seite 7 von 13

Zähleranlagen in Bereich der
Bonn-Netz GmbH
Anschluss von Ladeeinrichtungen für E- Fahrzeuge
• Durch die Änderung der Betriebsbedingungen / des Verbrauchsverhaltens infolge zusätzlicher Anwendungen mit
Dauerstrom müssen die betroffenen Anlagenteile an die jeweils aktuellen Anforderungen für den Anschluss und
den Betrieb von Kundenanlagen am Niederspannungsnetz angepasst werden, vgl. TAR VDE-AR-N 4100:2019-04.
• Bei Kundenanlagen mit E-Ladeeinrichtungen sind in der Zähleranlage entsprechende
Kommunikationseinrichtungen, Spannungsabgriffe und Funktionsfelder (APZ) nach TAR VDE-AR-N 4100
vorzusehen, bzw. nachzurüsten.
• In Kundenanlagen mit E-Ladeeinrichtungen ist ab einer Summenanschlussleistung größer 12 kVA, gemäß TAR
VDE-AR-N 4100:2019-04, Abs. 10.6.4, grundsätzlich eine netzdienliche Wirkleistungssteuerung der E-
Ladeeinrichtungen durch den Netzbetreiber zum Zweck der Netzentlastung bei Bedarf vorgeschrieben.
Hierzu ist neben der anlagenseitigen Wirkleistungssteuereinrichtung auch ein zusätzliches 3-Punkt
Steuergerätefeld (SG-Feld) in der Zähleranlage für das Schaltgerät des Netzbetreibers vorzusehen.
• Die zulässigen Belastungs- und Bestückungsvarianten von Zählerplätzen bei Mischbetrieb
(Aussetz-/Dauerstrom) sind einzuhalten. Hierbei ist zu beachten, dass der Haushaltsbedarf nach TAR VDE-AR-N
4100 als Aussetzbetrieb und E-Ladeeinrichtungen nach VDE 0100, Teil 722 als Dauerstromanwendung mit
Gleichzeitigkeitsfaktor 1 (sofern kein Lastmanagement verwendet wird) definiert werden.
• Für E-Ladeeinrichtungen an direktmessenden Zählern mit nicht haushaltsüblichem Lastverhalten (z.B.
gewerbliche Nutzung, Direktheizungen, etc.) gelten grundsätzlich die reduzierten Grenzwerte der Klassifizierung
Dauerstrom nach TAR VDE-AR-N 4100, unabhängig von der tatsächlichen Nutzungsdauer.
• Die Anwendung von §14a EnWG (Steuerbaren Verbrauchseinrichtungen) zum Erhalt eines reduzierten
Netzentgelts ist nur möglich, wenn die Abrechnung der E-Ladeeinrichtungen über einen separaten (exklusiven)
Zählpunkt erfolgt. In diesem Fall ist die Bonn-Netz GmbH nach §14a EnWG dazu berechtigt, die E-
Ladeeinrichtung mittels Schaltgerät zum Zweck der Netzentlastung (auch unter einer Anschlussleistung von
12 kVA) bei Bedarf zu steuern.
02.01.2020 | TAB, VDE-AR-N 4100 | Rainer Kurscheid 3Seite 8 von 13

Neue Ausgestaltung von Zähleranlagen
in Bereich der Bonn-Netz GmbH
Erweiterungen von Zähleranlagen
Beispiel:
Bestehende Anlage bleibt unverändert Voraussetzungen
• Setzen eines plombierbaren NH-Sicherungs-
verteilers in unmittelbarer Nähe des
Hausanschlusskastens oder der Zähleranlage.
• Beschriftung mit eindeutiger Zuordnung der
Abgangsleitungen
• Absicherung der bestehenden Anlage im NH-
Sicherungsverteiler auf Basis der maximalen
Strombelastbarkeit unter Berücksichtigung der
Selektivität.
• Absicherung des neuen Anlagenteils im
Hausanschlusskasten und gegebenenfalls
Trennmesser im NH-Sicherungsverteiler.
• Strombelastbarkeit der Hauptleitung zwischen
Hausanschluss und NH-Sicherungsverteiler
und zwischen NH-Sicherungsverteiler und dem
erweiterten Anlagenteil muss mindestens für
63 A ausgelegt sein.
• Zentrale Anordnung aller Zählerplätze
02.01.2020 | TAB, VDE-AR-N 4100 | Rainer Kurscheid 5
Anmerkung:
Prinzipaufbau; Darstellung ohne Steuergerätefeld, Verteilerfeld, APZ, etc.Seite 9 von 13

h.2019-01 Datum Name
bearbeitet 03.04.2019 S. Barth
gezeichnet 03.04.2019 S. Barth
geändert
gesehen
Maßstab Hinweis zur Ausgestaltung von Zähleranlagen
„Dauerbetriebsstrom“
Nach VDE AR-N 4100:2019
AAR: 300mm anlagenseitiger Anschlussraum!
Die Ausgestaltung des anlagenseitigen Anschlussraumes entnehmen Sie der
VDE AR-N 4100:2019 Punkt 7.2
Zählerfeld mit 3-Punkt Befestigung
Zählersteckklemme mit Anschlussstiften und verriegelbar zzgl.
berührungssicherer Abdeckhaube
- 1 St. Cat 5/7 Anschlussdose auf Zählerkreuz
- Durchgängige Rohr-/ Kanalverbindung zum APZ zzgl. Cat 5/7 Datenleitung
Geschottet und plombierbar auszuführen
APZ: „Abschlusspunkt Zählerplatz“ zur Aufnahme von
Kommunikationskomponenten im Anwendungsgebiet des VNB
Bauseits auszustatten mit:
- 2 St. Cat 5/7 Anschlussdose unter der Abdeckung
- Durchgängige Rohr-/ Kanalverbindung zum APL (Abschlusspunkt Liniennetz)
zzgl. Cat 5/7 Datenleitung
- Spannungsversorgung auf 3 poligen Stecker (SK2) unter der Abdeckung
geführt
- Abdeckung ist geschlossen und plombierbar auszuführen
ANMERKUNG Der Raum für APZ ist nach DIN VDE 0603-2-1 (VDE 0603-2-1) angrenzend an der Ober- oder
Unterkantedes Zählerschrankes angeordnet.
-Steuersicherung (max.16A; 25kA LS Schalter oder D0 Element) plombierbar
auszuführen zur Spannungsversorgung des APZ (Anschlusspunkt Zählerplatz)
Erd- und Kurzschlussfeste Verlegung
- Für jeden weiteren Zählerschrank ist jeweils eine Steuersicherung ( max.16A ;
25kA LS Schalter oder D0 Element) plombierbar ohne Verdrahtung vorzurichten
Im netzseitigen Anschlussraum des Zählerplatzes ist vor jedem Zähler eine
selektive Überstromschutzeinrichtung (z. B. ein SLS-Schalter) vorzusehen.
Diese selektive Überstromschutzeinrichtung muss sperr- und plombierbar sein
und folgende Funktionen für jeden Zählerplatz aufweisen:
- Trennvorrichtung für die Inbetriebsetzung der Kundenanlage
- Freischalteinrichtung für die Mess- und Steuereinrichtungen
- zentrale Überstromschutzeinrichtung für die Kundenanlage
- Überstromschutzeinrichtung für die Messeinrichtungen und die Leitungen zum
Stromkreisverteiler.
Dauerstrom
z.B. E-Ladesäule
Max. 35A SLS
(10mm² H07V-K)
oder
Max. 50A SLS
APZ
APL
(3-Poliger-
Stecker SK2)
(3-Poliger-
Stecker SK2)Seite 10 von 13

AAR: 300mm anlagenseitiger Anschlussraum!
Die Ausgestaltung des anlagenseitigen Anschlussraumes entnehmen Sie der
VDE AR-N 4100:2019 Punkt 7.2
-Zählerfeld mit 3-Punkt Befestigung
-Zählersteckklemme mit Anschlussstiften und verriegelbar zzgl.
berührungssicherer Abdeckhaube
- 1 St. Cat 5/7 Anschlussdose auf Zählerkreuz
- Durchgängige Rohr-/ Kanalverbindung zum APZ zzgl. Cat 5/7 Datenleitung
Geschottet und plombierbar auszuführen
APZ: „Abschlusspunkt Zählerplatz“ zur Aufnahme von
Kommunikationskomponenten im Anwendungsgebiet des VNB
Bauseits auszustatten mit:
- 2 St. Cat 5/7 Anschlussdose unter der Abdeckung
- Durchgängige Rohr-/ Kanalverbindung zum APL (Abschlusspunkt Liniennetz)
zzgl. Cat 5/7 Datenleitung
- Spannungsversorgung auf 3 poligen Stecker (SK2) unter der Abdeckung
geführt
- Abdeckung ist geschlossen und plombierbar auszuführen
ANMERKUNG Der Raum für APZ ist nach DIN VDE 0603-2-1 (VDE 0603-2-1) angrenzend an der Ober- oder
Unterkante des Zählerschrankes angeordnet.
- Anschlussraum zur Aufnahme der Steuerungsmimik darf mit
einer zugehörigen Schalteinrichtung und Leitungsschutzschalter für einen
dreiphasigen Stromkreis mit einer Absicherung mit maximal 3 x 16 A bestückt
werden.
2x Steuersicherung (max.16A; 25kA LS Schalter oder D0 Element) plombierbar
auszuführen zur Spannungsversorgung des APZ (Anschlusspunkt Zählerplatz)
Erd- und Kurzschlussfeste Verlegung
- Für jeden weiteren Zählerschrank ist jeweils eine Steuersicherung (6A; 25kA
LS Schalter oder D0 Element) plombierbar ohne Verdrahtung vorzurichten.
Im netzseitigen Anschlussraum des Zählerplatzes ist vor jedem Zähler eine
selektive Überstromschutzeinrichtung (z. B. ein SLS-Schalter) vorzusehen.
Diese selektive Überstromschutzeinrichtung muss sperr- und plombierbar sein
und folgende Funktionen für jeden Zählerplatz aufweisen:
- Trennvorrichtung für die Inbetriebsetzung der Kundenanlage
- Freischalteinrichtung für die Mess- und Steuereinrichtungen
- zentrale Überstromschutzeinrichtung für die Kundenanlage
- Überstromschutzeinrichtung für die Messeinrichtungen und die Leitungen zum
Stromkreisverteiler.
h.2019-01 Datum Name
bearbeitet 03.04.2019 S. Barth
gezeichnet 03.04.2019 S. Barth
geändert
gesehen
Maßstab Ausgestaltung von Zähleranlagen
„mit E-Ladeeinrichtungen ab 12 kW - 1100er“
Nach VDE AR-N 4100:2019APL
Einspeisung
SchaltgerätE-Ladepunk(e)
Max. 35A SLS
(10mm² H07V-K)
oder
Max. 50A SLS
(16mm² H07V-K)
APZ
(3-Poliger-
Stecker SK2)
Haushalt
(3-Poliger-
Stecker SK2)Seite 11 von 13

AAR: 300mm anlagenseitiger Anschlussraum!
Die Ausgestaltung des anlagenseitigen Anschlussraumes entnehmen Sie der
VDE AR-N 4100:2019 Punkt 7.2
- Anschlussraum zur Aufnahme der Steuerungsmimik darf mit
einer zugehörigen Schalteinrichtung und Leitungsschutzschalter für einen
dreiphasigen Stromkreis mit einer Absicherung mit maximal 3 x 16 A bestückt
werden.
-Zählerfeld mit 3-Punkt Befestigung
-Zählersteckklemme mit Anschlussstiften und verriegelbar zzgl.
berührungssicherer Abdeckhaube
- 1 St. Cat 5/7 Anschlussdose auf Zählerkreuz
- Durchgängige Rohr-/ Kanalverbindung zum APZ zzgl. Cat 5/7 Datenleitung
Geschottet und plombierbar auszuführen
APZ: „Abschlusspunkt Zählerplatz“ zur Aufnahme von
Kommunikationskomponenten im Anwendungsgebiet des VNB
Bauseits auszustatten mit:
- 2 St. Cat 5/7 Anschlussdose unter der Abdeckung
- Durchgängige Rohr-/ Kanalverbindung zum APL (Abschlusspunkt Liniennetz)
zzgl. Cat 5/7 Datenleitung
- Spannungsversorgung auf 3 poligen Stecker (SK2) unter der Abdeckung
geführt
- Abdeckung ist geschlossen und plombierbar auszuführen
ANMERKUNG Der Raum für APZ ist nach DIN VDE 0603-2-1 (VDE 0603-2-1) angrenzend an der Ober- oder
Unterkantedes Zählerschrankes angeordnet.
-Steuersicherung (max.16A; 25kA LS Schalter oder D0 Element) plombierbar
auszuführen zur Spannungsversorgung des APZ (Anschlusspunkt Zählerplatz)
Erd- und Kurzschlussfeste Verlegung
- Für jeden weiteren Zählerschrank ist jeweils eine Steuersicherung ( max.16A ;
25kA LS Schalter oder D0 Element) plombierbar ohne Verdrahtung vorzurichten
Im netzseitigen Anschlussraum des Zählerplatzes ist vor jedem Zähler eine
selektive Überstromschutzeinrichtung (z. B. ein SLS-Schalter) vorzusehen.
Diese selektive Überstromschutzeinrichtung muss sperr- und plombierbar sein
und folgende Funktionen für jeden Zählerplatz aufweisen:
- Trennvorrichtung für die Inbetriebsetzung der Kundenanlage
- Freischalteinrichtung für die Mess- und Steuereinrichtungen
- zentrale Überstromschutzeinrichtung für die Kundenanlage
- Überstromschutzeinrichtung für die Messeinrichtungen und die Leitungen zum
Stromkreisverteiler.
h.2019-01 Datum Name
bearbeitet 03.04.2019 S. Barth
gezeichnet 03.04.2019 S. Barth
geändert
gesehen
Maßstab Ausgestaltung von Zähleranlagen „mit
E-Ladeeinrichtungen ab 12 kW - 1400er“
Nach VDE AR-N 4100:2019APL
Einspeisung
Schaltgerät
Haushalt
(3-Poliger-
Stecker SK2)
E-Ladepunkt(e)
Max. 35A SLS
(10mm² H07V-K)
APZ
(3-Poliger-
Stecker SK2)Seite 12 von 13

Trennvorrichtung Kunde „Anwendungsbeispiel“
Bei E-Ladeeinrichtungen ab 12 kW an einem Netzanschluss, ist nach
TAR VDE-AR-N 4100:2019-04 eine Wirkleistungssteuerung vorzusehen!
VNB - Wandler-Satz lösbar auf Laschen montiert
Material: min. CU 30 x 5 mm
Laschenlänge: 200 mm
Lochabstand: 170 mm
Zählerwechseltafel MI/2
(leere Zählerwechselplatte ist bauseits beizustellen)
Die Verlegung der Messleitungen vom Wandlersatz bis zum Messschrank erfolgt
ungeschnitten und unabgesichert für jeden Strompfad und den Spannungspfad,
erd- und kurzschlussfest Herstellerspezifisch im Schranksystem
Strompfad 1: min. 2x4mm² NSGAFöU oder gleichwertig
Strompfad 2: min. 2x4mm² NSGAFöU oder gleichwertig
Strompfad 3: min. 2x4mm² NSGAFöU oder gleichwertig
Spannungspfad: min. 4x2,5mm² NSGAFöU oder gleichwertig
Geschottet und plombierbar auszuführen
Für die Datenübertragung der Messeinrichtung ist ggf. die Bereitstellung eines
IP- fähigen Kommunikationsanschlusses durch den Anlagenbetreiber
erforderlich. Details sind in der Planungsphase mit uns abzustimmen
Zählerwechselschrank
Bauseits auszustatten mit:
- 1 St. Cat 5/7 Anschlussdose unter der Abdeckung
- Durchgängige Rohr-/ Kanalverbindung zum APL (Abschlusspunkt Liniennetz)
zzgl. Cat 5/7 Datenleitung
- Abdeckung ist geschlossen und plombierbar auszuführen
- 13 polige Prüfklemmleiste nach Vorgaben BonnNetz
-Steuersicherung (max. 16A; 25kA LS Schalter oder D0 Element) plombierbar
auszuführen, zur Spannungsversorgung des Zählerwechselschrankes in
Erd- und Kurzschlussfeste Verlegung
Schienensystem 5- polig
Ab der 1. Kundenanlage NH- Trennvorrichtung vor jeder Wandlereinheit!
h.2019-07 Datum Name
bearbeitet 18.07.2019 S. Barth
gezeichnet 18.07.2019 S. Barth
geändert
gesehen
Ausgestaltung von Wandleranlagen
„Kombiwandlerschrank“
bis 125A mit SG Feld
Einspeisung
APL
13 Polige Prüfklemmleiste
(3-Poliger-
Stecker SK2)
Regelsystem
Ladepunkte KundeSeite 13 von 13

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Datenstand: 02.11.2026, 21:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de