← Vorlagen

201689 · Kleine Anfrage

Technische Voraussetzungen zur Installation von Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge

Nummer
201689
Art
Kleine Anfrage
Veröffentlicht
07.09.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
  2. Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 58,5 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 201689-1 ST Technische Voraussetzungen zur Installation von Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (2.264 Zeichen)
Kleine Anfrage
öffentlich
201689
Fragesteller/in:
Dr. Michael Faber
DIE LINKE.
04.09.2020
Technische Voraussetzungen zur Installation von
Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen Kenntnisnahme
Rat Kenntnisnahme
Fragestellung
1. Welche technischen Bedingungen knüpfen die Bonn-Netz GmbH bzw.
die SWB an die Installation privater Ladeeinrichtungen für
Elektrofahrzeuge bis 11kW Leistung?
2. Ist es zutreffend, dass die Installation von E-Ladeeinrichtungen bis 11
KW Leistung bei Wohneinheiten mit elektrischer
Warmwassererzeugung (bspw. bei vorhandenen Durchlauferhitzern) am
vorhandenen Stromzähler ohne Installation eines separaten Zählers
nicht genehmigt wird (vgl. Link, Seite 2, Fußnote 2 im
Informationsblatt)? Falls ja, aus welchen Gründen?
3. Wurde oder wird Kunden der Bonn-Netz GmbH bei entsprechenden
Konstellationen (Wohnung(en) mit elektr. Warmwasseraufbereitung) bei
Anschluss einer E-Ladeeinrichtung mit bis zu 11 KW Leistung die
Installation eines separaten direktmessenden Zählers zwingend
vorgeschrieben? Wenn ja aus welchen Gründen und mit welchen
Kosten ist das für die Kunden in etwa verbunden?
4. Wie kann erklärt werden, dass die
Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) für den Anmeldeprozess
von E-Ladestationen <12 kW Leistung allerdings keinen
Zustimmungsvorbehalt des Netzbetreibers vorsieht, sondern lediglich
eine Inbetriebsetzungsmeldung inkl. Datenblatt fordert?
5. Wie wird die Installation von Ladeeinrichtungen für E-Mobilität
ansonsten seitens der Stadt und der SWB gefördert und wie werden
Kunden hinsichtlich der Formalitäten auch bei vorhandener
Warmwasseraufbereitung begleitet?
Begründung
Die Webseite der Bonn-Netz GmbH schreibt für die Installation einer E-
Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge bei vorhandener
Warmwasseraufbereitung die als technische Bedingung Installation eines
separaten direktmessenden Zählers vor (vgl. Link), was mit teils erheblichem
Mehraufwand und Kosten verbunden ist. Die
Niederspannungsanschlussverordnung sieht indes aber nur eine Meldung derSeite 1 von 2

Seite 2
Inbetriebsetzung, also keinen zustimmungsvorbehalt vor. Die Antragsteller
interessiert, wie dieser scheinbare Widerspruch aufgeklärt werden kann.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 18:18 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de