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201686-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Gesundheitsgefährung von BesucherInnen und MitarbeiterInnen städtischer Museen durch Schad- und Giftstoffen in Exponaten

Nummer
201686-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
25.11.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
201686-1 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
41 Kulturamt
Dezernat:
Dez. IV
Gesundheitsgefährung von BesucherInnen und
MitarbeiterInnen städtischer Museen durch Schad-
und Giftstoffen in Exponaten
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz Kenntnisnahme
Kulturausschuss Kenntnisnahme
Rat Kenntnisnahme
Zu 1.
Das Risiko, dass die Gesundheit von Besucher*innen und Mitarbeiter*innen
durch in Exponaten verarbeitete Schad- und Giftstoffe gefährdet wird, ist als
gering einzustufen.
Die meisten giftigen Pigmente dürfen nicht mehr hergestellt und verwendet
werden. Aber auch wenn sie früher einmal verwendet wurden, liegen sie in den
Gemälden in gebundener Form vor. Das Bindemittel, in dem die Pigmente
angerührt wurden (z.B. Öl, Acryl, Gummi- Arabicum, Kunstharz, Leim), ist
schon lange getrocknet und hat die Pigmente mit eingebunden. Sie liegen
somit nicht mehr als Stäube vor, die beim Verarbeiten und Einatmen
gesundheitsgefährdend sein können.
Das gleiche gilt für Kunstharze (z.B. Polyester) und Kunststoffe (z.B.
Polyurethan). Nachdem die Kleber abgebunden und alle Lösungsmittel
verdunstet sind, stellen sie keine Gefahr mehr dar. Wie auch Herr
Scheidemann beschreibt, müssen bei der Verarbeitung umfangreiche
Schutzvorkehrungen getroffen werden. Aber nach Abschluss der Arbeiten
können die Kunststoffe ohne Gesundheitsgefährdung benutzt werden.
Alltagsbeispiele für diese Kunststoffe sind z.B. Wohnmobilaufbauten
(Glasfaserverstärkte Polyester), Autositze oder Schuhsohlen
(Polyurethanverbindungen).
Zu 2.
Da die im Kunstmuseum befindlichen Gemälde keine Schadstoffe ausdünsten,
wird kein Präventionskonzept benötigt. Die wenigen Skulpturen aus der
Sammlung des Museums, in denen Schadstoffe enthalten sein könnten,
wurden immer in Vitrinen präsentiert (z.B. von Joseph Beuys „Zinkkiste mit
Schwefel überzogen“ oder „Das Schweigen“ verzinkte Filmrollen, die
Essigsäure abspalten können), so dass auch hier kein Präventionskonzept
erforderlich ist.
Zu 3.
Die Schadstoffproblematik ist einer von vielen Faktoren, die bei der
Anschaffung von Kunstwerken eine Rolle spielen. Im Kunstmuseum befandenSeite 1 von 2

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sich über viele Jahre Kunstwerke, die Blei enthalten (Werke von Anselm Kiefer
und Markus Lüpertz). Da die Besucher Objekte prinzipiell nicht berühren
dürfen, bestand für Besucher beim Betrachten keine Gefahr. Beim Auf- oder
Abbau wurden jeweils geeignete Schutzvorkehrungen getroffen (Handschuhe,
zum Teil auch Atemmasken).
Als Alltagsbeispiel wäre hier ein Dach mit Blei zu nennen: nur der Dachdecker
muss bei der Bearbeitung Schutzvorkehrungen treffen.
Ein ähnliches Kunstwerk wie im Interview mit Christian Scheidemann
beschrieben, von Rebecca Horn, welches Quecksilber enthält, war auch im
Kunstmuseum zu sehen. Bevor es aufgebaut werden konnte, wurden
Gutachten über die Dichtigkeit des Kunstwerkes eingeholt. Da von diesem
Kunstwerk keinerlei Gefahr - etwa durch Quecksilberdämpfe - ausging, konnte
es über 10 Jahre lang in der Ausstellung präsentiert werden.
Zu 4.
Nein, dazu gab es keinen Anlass.
Anlage/n
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