201683-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Ökologischer Zustand des Dornheckensees
Kerndaten
- Nummer
- 201683-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 07.10.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 201683-1 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 56 Amt für Umwelt-, Verbraucherschutz und Lokale Agenda Dezernat: Dez. III Ökologischer Zustand des Dornheckensees Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz Kenntnisnahme Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme Rat Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Stehende Gewässer unterliegen gemäß dem Landeswassergesetz der Unterhaltungspflicht des Eigentümers. Eigentümer des Dornheckensees ist das Land Nordrhein-Westfalen. Somit liegt die Unterhaltungspflicht beim Landesbetrieb Wald und Holz. Ggf. erforderliche Maßnahmen sind daher mit dem Landesbetrieb abzustimmen. 1. Werden regelmäßige Untersuchungen zur Wasserqualität und zum ökologischen Zustand des Dornheckensees durchgeführt? Wenn ja, wer führt diese Untersuchungen durch? Da der Dornheckensee keinen oberirdischen Zulauf hat und aufgrund des Umlands keine Stoffeinträge, die sich nachteilig auf die Qualität auswirken können, zu erwarten sind, werden seitens der Stadt Bonn keine regelmäßigen Untersuchungen zur Wasserqualität und zum ökologischen Zustand des Dornheckensees durchgeführt. Liegen Hinweise für eine Verschlechterung der Gewässerqualität vor, werden anlassbezogen Untersuchungen durchgeführt. In den letzten Jahren gab es dafür keine Anhaltspunkte. 2. Ist der Verwaltung bekannt, dass in den letzten Monaten eine Eintrübung des Wassers im Hypolimnion zu beobachten ist? Dies war der Verwaltung bisher nicht bekannt. 3. Können Aussagen über die aktuelle Güteklasse des Gewässers gemacht werden? Güteklasseuntersuchungen, z.B. nach Trophiestufen liegen bei der Unteren Wasserbehörde nicht vor. 4. Welche Faktoren sind für die Eintrübungen verantwortlich? Welche Faktoren für die aktuelle Eintrübung verantwortlich sind, kann ohne nähere Untersuchung nicht beantwortet werden. Aufgrund des nun vorliegenden Hinweises werden daher zunächst Leit- und Summenparameter untersucht. Je nach Ergebnis ist zu entscheiden, ob weitere Untersuchungen erforderlich sind und ob sich daraus Handlungsbedarf ergibt. Sollte es keine Anhaltspunkte für eine Gewässerbelastung geben, kann die Trübung natürlicheSeite 1 von 2 Seite 2 Gründe haben. Auch in nährstoffarmen Gewässern ist der freie Wasserkörper der Lebensraum des Planktons. Plankton besteht aus Organismen, die durch Wasserbewegung in Schwebe gehalten werden. Nur ganz wenige Plankter können sich aktiv bewegen. Die Dichte von Plankton ist minimal größer als die von Wasser. In unbewegtem Wasser sinkt Plankton daher nach unten. In tiefen stehenden Gewässern kann sich im Sommer eine stabile Temperaturschichtung einstellen. In der sogenannten Sprungschicht (Metalimnion) sinkt die Temperatur sprungartig ab. Die Gewässerdichte nimmt in dieser Zone zu. Durch den geringer werdenden Dichteunterschied zwischen Wasser und Plankton wird weiteres Absinken des Plankton behindert. Somit kommt es zu einer Anreicherung und einer möglichen Trübung. Ein Zusammenhang mit der Hangentwässerung zur Baugrundstabilisierung für die A59/B42 ist aus der hier vorliegenden wasserrechtlichen Erlaubnis nicht ersichtlich. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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