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201683-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Ökologischer Zustand des Dornheckensees

Nummer
201683-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
07.10.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
201683-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
56 Amt für Umwelt-, Verbraucherschutz und Lokale Agenda
Dezernat:
Dez. III
Ökologischer Zustand des Dornheckensees
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Rat Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Stehende Gewässer unterliegen gemäß dem Landeswassergesetz der
Unterhaltungspflicht des Eigentümers. Eigentümer des Dornheckensees ist das
Land Nordrhein-Westfalen. Somit liegt die Unterhaltungspflicht beim
Landesbetrieb Wald und Holz. Ggf. erforderliche Maßnahmen sind daher mit
dem Landesbetrieb abzustimmen.
1. Werden regelmäßige Untersuchungen zur Wasserqualität und zum
ökologischen Zustand des Dornheckensees durchgeführt? Wenn ja, wer führt
diese Untersuchungen durch?
Da der Dornheckensee keinen oberirdischen Zulauf hat und aufgrund des
Umlands keine Stoffeinträge, die sich nachteilig auf die Qualität auswirken
können, zu erwarten sind, werden seitens der Stadt Bonn keine regelmäßigen
Untersuchungen zur Wasserqualität und zum ökologischen Zustand des
Dornheckensees durchgeführt. Liegen Hinweise für eine Verschlechterung der
Gewässerqualität vor, werden anlassbezogen Untersuchungen durchgeführt. In
den letzten Jahren gab es dafür keine Anhaltspunkte.
2. Ist der Verwaltung bekannt, dass in den letzten Monaten eine Eintrübung
des Wassers im Hypolimnion zu beobachten ist?
Dies war der Verwaltung bisher nicht bekannt.
3. Können Aussagen über die aktuelle Güteklasse des Gewässers gemacht
werden?
Güteklasseuntersuchungen, z.B. nach Trophiestufen liegen bei der Unteren
Wasserbehörde nicht vor.
4. Welche Faktoren sind für die Eintrübungen verantwortlich?
Welche Faktoren für die aktuelle Eintrübung verantwortlich sind, kann ohne
nähere Untersuchung nicht beantwortet werden. Aufgrund des nun
vorliegenden Hinweises werden daher zunächst Leit- und Summenparameter
untersucht. Je nach Ergebnis ist zu entscheiden, ob weitere Untersuchungen
erforderlich sind und ob sich daraus Handlungsbedarf ergibt. Sollte es keine
Anhaltspunkte für eine Gewässerbelastung geben, kann die Trübung natürlicheSeite 1 von 2

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Gründe haben. Auch in nährstoffarmen Gewässern ist der freie Wasserkörper
der Lebensraum des Planktons. Plankton besteht aus Organismen, die durch
Wasserbewegung in Schwebe gehalten werden. Nur ganz wenige Plankter
können sich aktiv bewegen. Die Dichte von Plankton ist minimal größer als die
von Wasser. In unbewegtem Wasser sinkt Plankton daher nach unten. In tiefen
stehenden Gewässern kann sich im Sommer eine stabile
Temperaturschichtung einstellen. In der sogenannten Sprungschicht
(Metalimnion) sinkt die Temperatur sprungartig ab. Die Gewässerdichte nimmt
in dieser Zone zu. Durch den geringer werdenden Dichteunterschied zwischen
Wasser und Plankton wird weiteres Absinken des Plankton behindert. Somit
kommt es zu einer Anreicherung und einer möglichen Trübung.
Ein Zusammenhang mit der Hangentwässerung zur Baugrundstabilisierung für
die A59/B42 ist aus der hier vorliegenden wasserrechtlichen Erlaubnis nicht
ersichtlich.
Anlage/n
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