201682-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Tempo 30 Haager Weg zwischen Einmündung Sertürner Straße und Auferstehungsgemeinde
Kerndaten
- Nummer
- 201682-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 29.09.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 201682-1 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Tempo 30 Haager Weg zwischen Einmündung Sertürner Straße und Auferstehungsgemeinde Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 06.10.2020 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung hat zusammen mit der Polizei die Situation vor Ort geprüft und kann einer Geschwindigkeitsbeschränkung im unmittelbaren Eingangsbereich zum Seniorenheim entsprechen. Der Bereich kann auch räumlich an den bereits bestehenden und reduzierten Bereich in Richtung Auferstehungskirche angeschlossen werden. Gem. § 45 Abs. 9 S.4 Ziff. 6 StVO ist u.a. vor Seniorenheimen dafür keine besondere Gefahrenlage erforderlich, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung erheblich übersteigt. Im Gegensatz dazu liegen die Voraussetzungen im Bereich der Sertürnerstraße - auch unter Einbeziehung des Unfalllagebildes durch die Polizei - nicht vor. Hier ist eine besondere Gefahrenlage objektiv nicht nachweisbar. Beobachtungen über gelegentliche Geschwindigkeitsüberschreitungen, die vor Ort nicht festgestellt wurden, reichen für eine verkehrsrechtliche Anordnung nicht aus. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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