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201682-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Tempo 30 Haager Weg zwischen Einmündung Sertürner Straße und Auferstehungsgemeinde

Nummer
201682-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
29.09.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 24.11.2020 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 201682 Tempo 30 Haager Weg zwischen Einmündung Sertürner Straße und Auferstehungsgemeinde

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
201682-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Tempo 30 Haager Weg zwischen Einmündung
Sertürner Straße und Auferstehungsgemeinde
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 06.10.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung hat zusammen mit der Polizei die Situation vor Ort geprüft und
kann einer Geschwindigkeitsbeschränkung im unmittelbaren Eingangsbereich
zum Seniorenheim entsprechen. Der Bereich kann auch räumlich an den
bereits bestehenden und reduzierten Bereich in Richtung Auferstehungskirche
angeschlossen werden. Gem. § 45 Abs. 9 S.4 Ziff. 6 StVO ist u.a. vor
Seniorenheimen dafür keine besondere Gefahrenlage erforderlich, die das
allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung erheblich übersteigt.
Im Gegensatz dazu liegen die Voraussetzungen im Bereich der Sertürnerstraße
- auch unter Einbeziehung des Unfalllagebildes durch die Polizei - nicht vor.
Hier ist eine besondere Gefahrenlage objektiv nicht nachweisbar.
Beobachtungen über gelegentliche Geschwindigkeitsüberschreitungen, die vor
Ort nicht festgestellt wurden, reichen für eine verkehrsrechtliche Anordnung
nicht aus.
Anlage/n
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