201676 · Beschlussvorlage
Pflegesatzanpassung 2020 für die Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn.
Kerndaten
- Nummer
- 201676
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 01.09.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (4.010 Zeichen)
Beschlussvorlage öffentlich 201676 Der Oberbürgermeister Federführung: Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn Dezernat: Dez. II Pflegesatzanpassung 2020 für die Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn. Beratungsfolge Begründung der Dringlichkeit: Die Pflegesätze für die drei vollstationären Einrichtungen gelten bis zum 31.08.2020 und für das Tagespflegehaus bis zum 30.09.2020. Das Angebot der Pflegekassen hat die Seniorenzentren erst nach Ablauf der Antragsfrist für die letzten Sitzungen in der alten Legislaturperiode erreicht. Die ersten Sitzungen der neuen Legislaturperiode sind erst Ende des Jahres zu erwarten. Um ein zwischenzeitlich eintretendes Defizit zu vermeiden, ist eine zeitnahe Annahme des Angebots erforderlich. Beschlussvorschlag Den seitens der Kostenträger vorgeschlagenen Änderungen der Pflegesätze für die Seniorenzentren Haus Elisabeth, St. Albertus-Magnus-Haus und Wilhelmine-Lübke-Haus wird zum 01.09.2020, den Änderungen der Pflegesätze für das Tagespflegehaus zum 01.10.2020 zugestimmt. Die neuen Pflegesätze für die drei vollstationären Einrichtungen gelten bis zum 31.08.2021 und für das Tagespflegehaus bis zum 30.09.2021. Sachverhalt Gemäß der §§ 85, 87 SGB XI sind Höhe und Laufzeit der Pflegesätze zwischen dem Träger der Einrichtung und den Vertretern der Pflegekassen sowie dem Landschaftsverband Rheinland prospektiv zu verhandeln und gem. §41 Abs. 1 GO NRW durch den Rat festzusetzen. Primär gilt es in der Pflegesatzverhand- lung, neben der Berücksichtigung aller Sachkostenentwicklungen, insbeson- dere die Ergebnisse der Tarifveränderungen des TVöD für die Beschäftigten zu kompensieren und damit perspektivisch weiterhin einen ausgeglichenen Jahresabschluss zu erreichen. Neben der Tarifanpassung zum 01.03.2020 um durchschnittlich 1,06% ist zum 01.09.2020 eine zweite Anpassung des TVöD in diesem Jahr zu erwarten. Seitens der Kostenträger wurde unter Berücksichtigung der Tarifsteigerungen und unter Anwendung landesweiter Vergleichswerte folgende pauschale Pflegesatzerhöhung um durchschnittlich 2,4% vorgeschlagen. DieseSeite 1 von 3 Seite 2 Anpassung ist geeignet und angemessen, um die aktuellen Kostensteigerungen kompensieren zu können. 1. Haus Elisabeth A. Allgemeine Pflegeleistungen gültig bis 31.08.2020 gültig ab 01.09.2020 Pflegegrad 1: 45,07 € 46,60 € Pflegegrad 2: 57,78 € 59,74 € Pflegegrad 3: 73,95 € 75,92 € Pflegegrad 4: 90,82 € 92,78 € Pflegegrad 5: 98,38 € 100,34 € Kurzzeitpflege: 112,76 € 115,46 € B. Entgelt Unterkunft und Verpflegung Unterkunft (U): 21,42 € 21,93 € Verpflegung (V): 16,49 € 16,89 € Kurzzeitpflege (U): 24,52 € 25,11 € Kurzzeitpflege (V): 18,88 € 19,34 € 2. St. Albertus-Magnus-Haus A. Allgemeine Pflegeleistungen gültig bis 31.08.2020 gültig ab 01.09.2020 Pflegegrad 1: 44,41 € 45,90 € Pflegegrad 2: 56,94 € 58,84 € Pflegegrad 3: 73,12 € 75,01 € Pflegegrad 4: 89,98 € 91,88 € Pflegegrad 5: 97,54 € 99,44 € Kurzzeitpflege: 109,72 € 112,33 € B. Entgelt Unterkunft und Verpflegung Unterkunft: 21,51 € 22,02 € Verpflegung: 16,56 € 16,96 € Kurzzeitpflege (U): 24,64 € 25,23 € Kurzzeitpflege (V): 18,97 € 19,42 €Seite 2 von 3 Seite 3 3. Wilhelmine-Lübke-Haus A. Allgemeine Pflegeleistungen gültig bis 31.08.2020 gültig ab 01.09.2020 Pflegegrad 1: 47,03 € 48,59 € Pflegegrad 2: 60,30 € 62,29 € Pflegegrad 3: 76,47 € 78,46 € Pflegegrad 4: 93,33 € 95,32 € Pflegegrad 5: 100,90 € 102,88 € Kurzzeitpflege: 113,41 € 116,13 € B. Entgelt Unterkunft und Verpflegung Unterkunft: 20,57 € 21,06 € Verpflegung: 15,84 € 16,22 € Kurzzeitpflege (U): 23,53 € 24,11 € Kurzzeitpflege (V): 18,11 € 18,57 € 4. Tagespflegehaus A. Allgemeine Pflegeleistungen gültig bis 30.09.2020 gültig ab 01.10.2020 Pflegegrad 1: 54,89 € 59,15 € Pflegegrad 2: 57,78 € 62,26 € Pflegegrad 3: 60,67 € 65,37 € Pflegegrad 4: 63,56 € 68,49 € Pflegegrad 5: 66,45 € 71,60 € B. Entgelt Unterkunft und Verpflegung Unterkunft: 11,56 € 11,85 € Verpflegung: 8,90 € 9,12 € C. Fahrtkosten Einfache Fahrt: 8,00 € 8,00 € Hin- und Rückfahrt: 16,00 € 16,00 € Anlage/n KeineSeite 3 von 3
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de