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201676 · Beschlussvorlage

Pflegesatzanpassung 2020 für die Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn.

Nummer
201676
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
01.09.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Rates 01.09.2020 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
201676
Der Oberbürgermeister
Federführung:
Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn
Dezernat:
Dez. II
Pflegesatzanpassung 2020 für die Seniorenzentren
der Bundesstadt Bonn.
Beratungsfolge
Begründung der Dringlichkeit:
Die Pflegesätze für die drei vollstationären Einrichtungen gelten bis zum
31.08.2020 und für das Tagespflegehaus bis zum 30.09.2020. Das Angebot der
Pflegekassen hat die Seniorenzentren erst nach Ablauf der Antragsfrist für die
letzten Sitzungen in der alten Legislaturperiode erreicht. Die ersten Sitzungen
der neuen Legislaturperiode sind erst Ende des Jahres zu erwarten. Um ein
zwischenzeitlich eintretendes Defizit zu vermeiden, ist eine zeitnahe Annahme
des Angebots erforderlich.
Beschlussvorschlag
Den seitens der Kostenträger vorgeschlagenen Änderungen der Pflegesätze für
die Seniorenzentren Haus Elisabeth, St. Albertus-Magnus-Haus und
Wilhelmine-Lübke-Haus wird zum 01.09.2020, den Änderungen der
Pflegesätze für das Tagespflegehaus zum 01.10.2020 zugestimmt. Die neuen
Pflegesätze für die drei vollstationären Einrichtungen gelten bis zum
31.08.2021 und für das Tagespflegehaus bis zum 30.09.2021.
Sachverhalt
Gemäß der §§ 85, 87 SGB XI sind Höhe und Laufzeit der Pflegesätze zwischen
dem Träger der Einrichtung und den Vertretern der Pflegekassen sowie dem
Landschaftsverband Rheinland prospektiv zu verhandeln und gem. §41 Abs. 1
GO NRW durch den Rat festzusetzen. Primär gilt es in der Pflegesatzverhand-
lung, neben der Berücksichtigung aller Sachkostenentwicklungen, insbeson-
dere die Ergebnisse der Tarifveränderungen des TVöD für die Beschäftigten zu
kompensieren und damit perspektivisch weiterhin einen ausgeglichenen
Jahresabschluss zu erreichen.
Neben der Tarifanpassung zum 01.03.2020 um durchschnittlich 1,06% ist zum
01.09.2020 eine zweite Anpassung des TVöD in diesem Jahr zu erwarten.
Seitens der Kostenträger wurde unter Berücksichtigung der Tarifsteigerungen
und unter Anwendung landesweiter Vergleichswerte folgende pauschale
Pflegesatzerhöhung um durchschnittlich 2,4% vorgeschlagen. DieseSeite 1 von 3

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Anpassung ist geeignet und angemessen, um die aktuellen
Kostensteigerungen kompensieren zu können.
1. Haus Elisabeth
A. Allgemeine Pflegeleistungen
gültig bis 31.08.2020 gültig ab 01.09.2020
Pflegegrad 1: 45,07 € 46,60 €
Pflegegrad 2: 57,78 € 59,74 €
Pflegegrad 3: 73,95 € 75,92 €
Pflegegrad 4: 90,82 € 92,78 €
Pflegegrad 5: 98,38 € 100,34 €
Kurzzeitpflege: 112,76 € 115,46 €
B. Entgelt Unterkunft und Verpflegung
Unterkunft (U): 21,42 € 21,93 €
Verpflegung (V): 16,49 € 16,89 €
Kurzzeitpflege (U): 24,52 € 25,11 €
Kurzzeitpflege (V): 18,88 € 19,34 €
2. St. Albertus-Magnus-Haus
A. Allgemeine Pflegeleistungen
gültig bis 31.08.2020 gültig ab 01.09.2020
Pflegegrad 1: 44,41 € 45,90 €
Pflegegrad 2: 56,94 € 58,84 €
Pflegegrad 3: 73,12 € 75,01 €
Pflegegrad 4: 89,98 € 91,88 €
Pflegegrad 5: 97,54 € 99,44 €
Kurzzeitpflege: 109,72 € 112,33 €
B. Entgelt Unterkunft und Verpflegung
Unterkunft: 21,51 € 22,02 €
Verpflegung: 16,56 € 16,96 €
Kurzzeitpflege (U): 24,64 € 25,23 €
Kurzzeitpflege (V): 18,97 € 19,42 €Seite 2 von 3

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3. Wilhelmine-Lübke-Haus
A. Allgemeine Pflegeleistungen
gültig bis 31.08.2020 gültig ab 01.09.2020
Pflegegrad 1: 47,03 € 48,59 €
Pflegegrad 2: 60,30 € 62,29 €
Pflegegrad 3: 76,47 € 78,46 €
Pflegegrad 4: 93,33 € 95,32 €
Pflegegrad 5: 100,90 € 102,88 €
Kurzzeitpflege: 113,41 € 116,13 €
B. Entgelt Unterkunft und Verpflegung
Unterkunft: 20,57 € 21,06 €
Verpflegung: 15,84 € 16,22 €
Kurzzeitpflege (U): 23,53 € 24,11 €
Kurzzeitpflege (V): 18,11 € 18,57 €
4. Tagespflegehaus
A. Allgemeine Pflegeleistungen
gültig bis 30.09.2020 gültig ab 01.10.2020
Pflegegrad 1: 54,89 € 59,15 €
Pflegegrad 2: 57,78 € 62,26 €
Pflegegrad 3: 60,67 € 65,37 €
Pflegegrad 4: 63,56 € 68,49 €
Pflegegrad 5: 66,45 € 71,60 €
B. Entgelt Unterkunft und Verpflegung
Unterkunft: 11,56 € 11,85 €
Verpflegung: 8,90 € 9,12 €
C. Fahrtkosten
Einfache Fahrt: 8,00 € 8,00 €
Hin- und Rückfahrt: 16,00 € 16,00 €
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 00:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de