201672 · Beschlussvorlage
Feststellung des amtlichen Endergebnisses der Wahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters der Bundesstadt Bonn 2020 gem. 34 und § 46 c Kommunalwahlgesetz in Verbindung mit § 61 und 75d der Kommunalwahlordnung
Kerndaten
- Nummer
- 201672
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 17.09.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Kommunalwahlausschusses Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 201672 Der Oberbürgermeister Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Feststellung des amtlichen Endergebnisses der Wahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters der Bundesstadt Bonn 2020 gem. 34 und § 46 c Kommunalwahlgesetz in Verbindung mit § 61 und 75d der Kommunalwahlordnung Beratungsfolge Kommunalwahlausschuss 17.09.2020 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Da die Wahl am 13. September 2020 stattgefunden hat, war eine frühere Vorlagenerstellung nicht möglich. Beschlussvorschlag Das Ergebnis der Wahlen zur Oberbürgermeisterin/zum Oberbürgermeister der Bundesstadt Bonn wird wie folgt festgestellt: 1. Wahlbeteiligung: Wahlberechtigte Abgegebene Stimmen Davon ungültig Davon gültig Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent 249.091 100 141.814 56,93 1.219 0,86 140.595 99,14Seite 1 von 3 Seite 2 2. Bei der Wahl am 13.09.2020 entfielen folgende Stimmenzahlen/Prozente auf die Kandidatin/die Kandidaten: Name: Partei Stimmenzahl Prozent Sridharan, Ashok- Alexander Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) 48.454 34,46 Von Bülow, Lissi (Alice) Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) 28.389 20,19 Dörner, Katja BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) 38.793 27,59 Hümmrich, Werner Freie Demokratische Partei(FDP) 4.853 3,45 Dr. Faber, Michael DIE LINKE (DIE LINKE) 7.032 5,00 Dr. med. Manka, Christoph Bürger Bund Bonn (BBB) 8.694 6,18 Ilunga, Kaisa Bündnis für Innovation & Gerechtigkeit (BIG) 1.507 1,07 Findeiß, Frank Rudolf Christian Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI) 2.873 2,04 3. Feststellung gemäß § 46 c des Kommunalwahlgesetzes Gemäß § 46 c (1) Kommunalwahlgesetz ist als Bürgermeister (Anm. Oberbürgermeister) gewählt, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Erreicht im ersten Wahlgang kein Bewerber/keine Bewerberin mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet gem. § 46 (2) Kommunalwahlgesetz am zweiten Sonntag nach der Wahl eine Stichwahl unter den beiden Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben. Es wird festgestellt, dass keine Kandidatin/kein Kandidat im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit erhalten hat. Es findet daher am 27.09.2020 eine Stichwahl zwischen den Bewerber/inne/n mit den meisten Stimmen statt. Dies sind: Sridharan, Ashok-Alexander – CDU Dörner, Katja - GRÜNESeite 2 von 3 Seite 3 Begründung - Entfällt - Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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