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201672 · Beschlussvorlage

Feststellung des amtlichen Endergebnisses der Wahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters der Bundesstadt Bonn 2020 gem. 34 und § 46 c Kommunalwahlgesetz in Verbindung mit § 61 und 75d der Kommunalwahlordnung

Nummer
201672
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
17.09.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Kommunalwahlausschusses 17.09.2020 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
201672
Der Oberbürgermeister
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Feststellung des amtlichen Endergebnisses der
Wahl der Oberbürgermeisterin/des
Oberbürgermeisters der Bundesstadt Bonn 2020
gem. 34 und § 46 c Kommunalwahlgesetz in
Verbindung mit § 61 und 75d der
Kommunalwahlordnung
Beratungsfolge
Kommunalwahlausschuss 17.09.2020 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Da die Wahl am 13. September 2020 stattgefunden hat, war eine frühere
Vorlagenerstellung nicht möglich.
Beschlussvorschlag
Das Ergebnis der Wahlen zur Oberbürgermeisterin/zum
Oberbürgermeister der Bundesstadt Bonn wird wie folgt festgestellt:
1. Wahlbeteiligung:
Wahlberechtigte Abgegebene
Stimmen
Davon ungültig Davon gültig
Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent
249.091 100 141.814 56,93 1.219 0,86 140.595 99,14Seite 1 von 3

Seite 2
2. Bei der Wahl am 13.09.2020 entfielen folgende
Stimmenzahlen/Prozente auf die Kandidatin/die Kandidaten:
Name: Partei Stimmenzahl Prozent
Sridharan, Ashok-
Alexander
Christlich Demokratische
Union Deutschlands (CDU)
48.454 34,46
Von Bülow, Lissi
(Alice)
Sozialdemokratische Partei
Deutschlands (SPD)
28.389 20,19
Dörner, Katja BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
(GRÜNE)
38.793 27,59
Hümmrich, Werner Freie Demokratische
Partei(FDP)
4.853 3,45
Dr. Faber, Michael DIE LINKE (DIE LINKE) 7.032 5,00
Dr. med. Manka,
Christoph
Bürger Bund Bonn (BBB) 8.694 6,18
Ilunga, Kaisa Bündnis für Innovation &
Gerechtigkeit (BIG)
1.507 1,07
Findeiß, Frank
Rudolf Christian
Partei für Arbeit,
Rechtsstaat, Tierschutz,
Elitenförderung und
basisdemokratische
Initiative (Die PARTEI)
2.873 2,04
3. Feststellung gemäß § 46 c des Kommunalwahlgesetzes
Gemäß § 46 c (1) Kommunalwahlgesetz ist als Bürgermeister (Anm.
Oberbürgermeister) gewählt, wer mehr als die Hälfte der gültigen
Stimmen erhalten hat.
Erreicht im ersten Wahlgang kein Bewerber/keine Bewerberin mehr als
die Hälfte der gültigen Stimmen, findet gem. § 46 (2)
Kommunalwahlgesetz am zweiten Sonntag nach der Wahl eine
Stichwahl unter den beiden Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl die
höchsten Stimmenzahlen erhalten haben.
Es wird festgestellt, dass keine Kandidatin/kein Kandidat im ersten
Wahlgang die absolute Mehrheit erhalten hat.
Es findet daher am 27.09.2020 eine Stichwahl zwischen den
Bewerber/inne/n mit den meisten Stimmen statt.
Dies sind:
Sridharan, Ashok-Alexander – CDU
Dörner, Katja - GRÜNESeite 2 von 3

Seite 3
Begründung
- Entfällt -
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 20:02 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de